
Die Zahl der zugelassenen Fachanwälte in Deutschland steigt laut einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer jahrjährlich an. Im Jahr 2000 waren es noch etwa 11.000, 2014 bereits 50.000 Anwälte. Nur etwa sieben Prozent davon machen die Verkehrsfachanwälte aus.
Gerade bei der kleinen Zahl ist es wichtig, den besten Fachanwalt für sich zu finden. Doch was macht eigentlich ein Verkehrsanwalt und wie kann ein Rechtsanwalt diesen Titel erlangen?
Was ist ein Verkehrsrechtsanwalt?
Inhalt
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kümmert sich um all Ihre Belange rund um das Thema Verkehrsrecht. Teilweise bearbeitet dieser auch versicherungsrechtliche Aspekte, zum Beispiel Schadensersatzansprüche, die durch einen Verkehrsunfall entstehen können.
Wurde also eine Ordnungswidrigkeit laut Straßenverkehrsordnung (StVO) begangen, bei der zum Beispiel neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot droht, dann kann Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht helfend zur Seite stehen. Ob Ihnen nun eine Geschwindigkeitsüberschreitung, ein Rotlichtverstoß oder eine Missachtung der Vorfahrtregelung im Straßenverkehr war, ein Verkehrsrechtanwalt kennt sich mit diesen Angelegenheiten aus.
Aber auch bei einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden können Sie die Hilfe von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
Neben dem Straßenverkehrsrecht zählen aber auch das Luftverkehrsrecht, das Eisenbahnrecht, das Seerecht und das Wasserstraßenrecht zum Verkehrsrecht.
Dabei muss ein Fachanwalt für Verkehrsrecht laut § 14 d der Fachanwaltsordnung (FAO) bezeugen können, dass er die im Folgenden aufgezeigten besonderen Fachkenntnisse erbringen kann:
- Verkehrszivilrecht: u.a. Unfallregulierung (Sachschäden), Schmerzensgeldansprüche, Nutzungsausfalls- und Verdienstausfallsschäden sowie Haushaltsführungsschaden
- Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht: u.a. Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Erteilung der Fahrtenbuchauflage sowie Überprüfung mittels einer MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)
- Versicherungsrecht: speziell das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung wie auch Grundzüge der Personenversicherungen
- Verkehrsstrafrecht: u. a. unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht/ Unfallflucht), Alkohol oder Drogen am Steuer/im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Fahren ohne Führerschein oder ohne Versicherungsschutz, Missbrauch des Nummernschildes/Kennzeichens, Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, unterlassene Hilfeleistung
- Ordnungswidrigkeitenrecht: u. a, Bußgeldbescheide, Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht- oder Abstandsverstöße, Alkohol am Steuer, Benutzung eines Mobiltelefons im Verkehr, Verletzung der Vorfahrtsregelung, Fehler beim Abbiegen oder beim Wenden
- Recht der Fahrerlaubnis
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Was macht ein Verkehrsrechtsanwalt?

Ein Anwalt für Verkehrsrecht wird immer dann nützlich, wenn Sie beispielsweise geblitzt wurden und Ihnen nun ein Fahrverbot oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Wenn Sie in rechtlicher Hinsicht nicht mehr weiter wissen, dann kann in der Regel eine Rechtberatung helfen. In Sachen Ordnungswidrigkeiten können Betroffene hierbei einen speziellen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu Rate ziehen.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen also grundsätzlich dann beistehen, wenn Sie zum Beispiel Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchten. Dabei kann er u.a.
- seinen Mandanten mögliche Erfolgsaussichten im individuellen Fall bei einer Rechtsberatung aufzeigen
- eine Akteneinsicht für Sie vornehmen, z. B. um zu analysieren, ob ein Bußgeldbescheid gerechtfertigt ist
- bei der Suche nach einer außergerichtlichen Einigung helfen (bspw. bei einem Verkehrsunfall)
- Sie vor Staatsanwaltschaften, Behörden und dem Gericht vertreten und verteidigen
- Versicherungsproblematiken abwickeln, bspw. bei einem Unfall
Das bedeutet, Sie bekommen in der Regel eine umfassende Beratung, was zu tun ist, wenn es zum Beispiel um Schadensersatzansprüche bei einem Unfall geht oder wenn eine Beschuldigung durch eine Ordnungsbehörde oder eine Staatsanwaltschaft vorliegt.
Rechtsanwälte für Verkehrsrecht prüfen im Regelfall für Sie, ob und wie Sie ein Fahrverbot umgehen oder ein Bußgeld sowie Punkte in Flensburg vermeiden können. Dabei helfen sie Ihnen, sich gegen unberechtigte Vorwürfe von Bußgeldbehörden bzw. aber auch von anderen Verkehrsteilnehmern zur Wehr zu setzen.
Bestimmte Verhaltensweisen im Verkehr jedoch, wie beispielsweise eine Fahrerflucht bzw. Unfallflucht, werden dem Verkehrsstrafrecht zugeordnet. Dieser Strafbestand kann unter Umständen nicht nur dazu führen, dass dem Täter der Führerschein entzogen wird, sondern kann zu einer Freiheits- oder Geldstrafe führen.
Wie wird man Anwalt für Verkehrsrecht?
Wie eingangs erwähnt, gibt die Bundesrechtsanwaltskammer in jedem Jahr eine Statistik zu den aktuellen Anwaltszahlen heraus. Daraus ist zu entnehmen, dass es 2014 rund 3.400 gemeldete Anwälte für Verkehrsrecht gab. Doch erst seit 2006 – beginnend mit knapp 400 Rechtsanwälten in dem Bereich – existiert diese Spezialisierung zum Anwalt für Verkehrsrecht.
Um überhaupt erst einmal Anwalt zu werden, muss der Interessent ein Studium der Rechtswissenschaften, umgangssprachlich Jura genannt, absolvieren. Dieses umfasst neun Semester im Grundstudium.

Nach dieser Regelstudienzeit muss der Student sein erstes Staatsexamen ablegen. Dieses besteht aus fünf bis sieben (je Bundesland) schriftlichen Klausuren, in denen das Wissen zu den drei großen Rechtsgebieten Strafrecht, Zivilrecht und öffentliches Recht abverlangt wird.
Ist das erste Staatsexamen bestanden, so schließt sich in der Regel ein 2-jähriges Referendariat an die Ausbildung an. Hierbei ist der Student an verschiedenen Gerichten tätig, um auch praxis- und prozessorientierte Kompetenzen zu sammeln. Das Referendariat schließt mit dem sogenannten Assessorexamen ab, dem zweiten Staatsexamen.
Dieses Examen ist im Gegensatz zum ersten Staatsexamen eine reine Staatsprüfung, die von staatlichen Justizämtern durchgeführt werden. Nachdem das zweite Staatsexamen bestanden ist, kann sich der Absolvent als Volljurist bezeichnen.
Nach Abschluss des theoretischen und praktischen Teils des Studiums ist der Jurist befähigt, in jedem klassischen Rechtsbereich zu arbeiten. Im Laufe seines nun folgenden beruflichen Werdegangs hat der Rechtsanwalt die Möglichkeit, sich zu spezialisieren und den Fachanwaltstitel, zum Beispiel im Verkehrsrecht, zu erwerben.
Dafür muss er laut Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die für die Interessen der gesamten deutschen Anwaltschaft eintritt, folgende Bedingungen erfüllen:
- Der zukünftige Verkehrsanwalt hat einen Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht in einem Umfang von 120 Zeitstunden zu absolvieren.
- Zusätzlich muss der zukünftige Fachanwalt für Verkehrsrecht einen Nachweis der im Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht erworbenen Kenntnisse durch mehrere bestandene Klausuren und Prüfungen erbringen.
- Hinzu kommt, dass Anwälte sich erst als Rechtsanwälte für Verkehrsrecht bezeichnen dürfen, wenn diese darlegen können, dass sie in den vergangenen drei Jahren vor der Antragsstellung zum Fachanwaltstitel mindestens 160 Fälle im Bereich des Verkehrsrechts bearbeitet haben. Von diesen Fällen müssen 60 mindestens gerichtliche Verfahren gewesen sein.
Erst wenn all diese Punkte erfüllt sind, kann einem Rechtsanwalt der Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen werden.
Was verdient ein Verkehrsrechtsanwalt?
Beim Einkommen von Anwälten gibt es zunächst ganz allgemein einige Punkte zu beachten. Der Verdienst richtet sich entweder nach dem sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer Vergütungsvereinbarung (zum Beispiel Zeit- und Honorarvereinbarungen). Eine Vergütungsvereinbarung ist immer anstatt einer gesetzlichen Abrechnung möglich, besonders, wenn die Vereinbarung höher ist als laut gesetzlicher Vergütung. Trotzdem folgen auch sie gesetzlichen Vorschriften.
Vergütungsvereinbarungen müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, der Verantwortung und des Haftungsrisikos stehen. Bei außergerichtlichen Beratungen sind seit 2006 keine gesetzlichen Gebühren mehr vorgesehen. Sie beruhen nun auf einer Gebührenvereinbarung. Falls keine Vereinbarung getroffen wurde, so erhält der Anwalt seine Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts. Diese Gebührenvereinbarung legt den Kostenrahmen für die Anwaltsgebühren fest. So darf beispielsweise für eine Erstberatung lediglich eine Gebühr von höchstens 190 Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnet werden.
Zudem berechnen sich die Anwaltskosten aus dem jeweiligen Gegenstandswert, um den es in dem Fall geht. Mehrwertsteuer, die häufig auch Umsatzsteuer genannt wird, und Aufwandspauschale kommen in der Regel noch zu den Gebühren hinzu.
Wie auch bei vielen anderen Berufsgruppen gibt es in puncto Gehalt beim Anwalt für Verkehrsrecht große regionale Unterschiede. Doch nicht nur unter den Bundesländern, sondern auch unter den Kanzleien kann der Verdienst schwanken. Die Größe der Anwaltskanzlei sowie das Alter bzw. die Zeit, in der ein Anwalt in seinem Beruf tätig ist, sind zudem wichtige Kriterien. Anwälte gehören durchaus zu einem gut bezahlten Berufsstand, da ihnen auch eine hohe Verantwortung zuteilwird.

Das Gehalt eines Anwalts ist von Beginn an leistungsorientiert. In allen Rechtsgebieten ist eine Prämien- und Umsatzbeteiligung üblich. Im oberen Verdienstbereich sind vor allem Anwälte für Steuerrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht. In diesen Rechtsfeldern ist auch die Zahl der gemeldeten Fachanwälte am höchsten. Große Kanzleien in den Bereichen zählen bis zu 100 Anwälte, währenddessen in kleineren Kanzleien nur etwa ein bis fünf Anwälte angestellt sind.
Da eine Anwaltskanzlei, die Anwälte für Verkehrsrecht beschäftigt, oftmals zu den kleineren Kanzleien gehört, bewegen sich die Gehälter hier im Mittelfeld. Das bedeutet, dass ein Anwalt für Verkehrsrecht in einem mittelständischen Unternehmen mit einem Jahresbruttogehalt zwischen etwa 33.000 und 48.000 Euro rechnen kann.
Welche Berufsverbände gibt es?
Berufsverbände im Allgemeinen bezeichnen eine privatrechtliche Interessensgemeinschaft, die sich in Vertretung eines bestimmten Berufsstandes für dessen Belange und Förderung einsetzen. Die Aufnahme ist dabei oftmals an formale Bedingungen geknüpft. In diesem Falle also an den Nachweis einer entsprechenden fachlichen Ausbildung in dem speziellen Beruf, welcher vom Berufsverband vertreten wird.
In Deutschland haben sich mehrere allgemeine Verbände für Anwälte etabliert. Darunter ist der Verband Deutscher Anwälte e. V. (VDA) und der Deutsche Anwalt Verein, die sich für einen Erfahrungs- und Informationsaustausch sowie die Förderung und Initiierung einer professionellen Berufsausübung von Anwälten einsetzen.
Der Deutsche Anwalt Verein bietet seinen Mitgliedern verschiedene Arbeitsgemeinschaften. Darunter gibt es auch seit 1979 eine Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht, der mittlerweile über 6.000 Rechtsanwälte angehören. Der Verband stellt ein Angebot an Fortbildungsmaßnahmen sowie zahlreiche Foren zum Austausch und Knüpfen von Kontakten. Zudem veröffentlicht er auch ein regelmäßig erscheinendes Mitteilungsblatt der Arbeitsgemeinschaft. Ferner steht er für die Rechte von Unfallgeschädigten ein und für die langfristige Sicherung der wirtschaftlichen Interessen der im Verkehrsrecht tätigen Rechtsanwälte.
Gleichzeitig besteht auch die Möglichkeit, an einer Fachanwaltsfortbildung zum Verkehrsrecht teilzunehmen, die der Deutsche Anwalt Verein organisiert.
Auch der oben erwähnte VDA besitzt einen eigenen Fachausschuss für Anwälte für Verkehrsrecht und veranstaltet Fachanwaltslehrgänge.

Aber Fachanwälte für Verkehrsrecht haben auch die Möglichkeit, Mitglied in einem eigens auf Verkehrsrecht spezialisierten Berufsverband zu werden, der neben den allgemeinen Verbänden für Juristen existiert. Für Verkehrsanwälte gibt es in Deutschland den VdVKA – den Verband deutscher VerkehrsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel. Dieser Verband wurde im Herbst 2009 gegründet. Zuvor gab es keine Vereinigung dieser Art, welche die Interessen der Rechtsanwälte, die sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert haben, vertraten.
Die Ziele des Verbandes liegen in erster Linie darin, mittels Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie in Form von Vorträgen die Vorschriften des Verkehrsrechts und alle damit verbundenen Rechtsgebiete und Rechtsprechungen der Bevölkerung nahe zu bringen.
Außerdem ist es dem Verband wichtig, seine Mitglieder, in diesem Fall also die Rechtsanwälte, durch das fortwährende Angebot an Fort- und Weiterbildungen stetig zu schulen. Dieses Angebot stellt sicher, dass die Anwälte ihre Mandanten oder auch Versicherungsvertreter zukünftig qualifiziert und fachkundig beraten können.
Mitglieder können im Berufsverband außerdem nach dem Erlangen von besonderen theoretischen und praktischen Kenntnissen verschiedene Zertifizierungen erwerben. Darunter u.a. „Zertifizierte/r Verteidiger/-in für Verkehrsstraf- und OWi-Recht“ oder „Zertifizierte/r Berater/in für Führerscheinrecht“.
Weiterhin können Rechtsanwälte innerhalb des VdVKA e.V. den Fachanwaltslehrgang für Verkehrsrecht durchführen. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist notwendig, wenn ein Rechtsanwalt einen Fachanwaltstitel erlangen möchte.
Für die Aufnahme als Mitglied im Verband deutscher Verkehrsanwälte e. V. gelten folgende Mindestvoraussetzungen:
- Der Schwerpunkt des Rechtsgebietes vom Anwalt sollte im Bereich Verkehrsrecht liegen oder aber zumindest mit verwandten Rechtsfeldern zusammenhängen, also zum Beispiel Versicherungsrecht oder Rechtsbereiche im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes.
- Die Zulassung als Rechtsanwalt sollte seit mindestens fünf Jahren bestehen.
- Die Fachanwaltschaft im Verkehrsrecht ist erwünscht, allerdings keine Voraussetzung.
Welche Kanzleien für Verkehrsrecht gibt es?
Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten und wollen jetzt, dass Ihnen ein guter Anwalt für Verkehrsrecht bei Ihren Angelegenheiten behilflich ist? Es ist oftmals nicht so leicht, einen guten Anwalt zu finden. Daher kann es nützlich sein, sich im Vorfeld bei Freunden, Familie oder Bekannten zu erkundigen.

Doch Auskunft gibt auch die Anwaltskammer, die telefonisch zu erreichen ist und Ihnen Informationen zu Anwälten in Ihrer Nähe erteilt.
Neben diesen ganzen Optionen lohnt sich auch oftmals ein Blick auf die Internetauftritte der jeweiligen Kanzlei, welche Aufschluss über die Qualifikationen und Seriosität geben.
Doch spätestens, wenn Sie zum ersten Beratungsgespräch in der Kanzlei sitzen, sollten Sie genauer hingucken, zum Beispiel, ob das Büro sauber und ordentlich ist. Ein guter Rechtsanwalt gibt Ihnen auf Ihre Nachfrage hin Auskünfte darüber, ob und welche Erfahrungen er in dem für Sie relevanten Rechtsbereich hat und kann Ihnen eine grobe Aufstellung der anfallenden Anwaltskosten im Verkehrsrecht anfertigen.
Einen guten Rechtsanwalt erkennen zukünftige Mandanten daran, wenn er Ihnen im Idealfall für dieses erste Beratungsgespräch keine Kosten auferlegt.
Mit der Zeit haben sich einige Kanzleien auf Verkehrsrecht spezialisiert. Zudem holen sich auch andere Kanzleien Rechtsanwälte an ihre Seite, die sich im Bereich Verkehrsrecht auskennen, da dieses Rechtsgebiet zunehmend in der Nachfrage steigt und von Nutzen ist.
Im Folgenden geben wir eine kleine Auswahl an Kanzleien in Deutschland, die sich mit Verkehrsrecht auseinandersetzen.
Empfehlenswerte Verkehrsrechtskanzleien in Deutschland:
- Verkehrsanwälte in Berlin
- Verkehrsanwälte in Dortmund
- Verkehrsanwälte in Dresden
- Verkehrsanwälte in Frankfurt/Main
- Verkehrsanwälte in Freiburg
- Verkehrsanwälte in Hamburg
- Verkehrsanwälte in Hürth
- Verkehrsanwälte in Karlsruhe
- Verkehrsanwälte in Köln
- Verkehrsanwälte in München
- Verkehrsanwälte in Siegen
- Verkehrsanwälte in Stuttgart
- Verkehrsanwälte in Wiesbaden
- Verkehrsanwälte in Wolfsburg
Joachim H. says
Vielen Dank für den interessanten Beitrag. Ich denke das Rechtsgebiet Rechtsanwalt für Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Thema. Bestenfalls sollte man sich hier immer an einen Rechtsanwalt wenden.