FAQ: Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel gemäß den Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) der unbefristet gültig ist und es Inhabern erlaubt, sich in Deutschland aufzuhalten, zu leben und erwerbstätig zu sein. Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Asylrechts und auch im Asylverfahren wichtig.
Welche Voraussetzungen für den Erhalt einer Niederlassungserlaubnis erfüllt sein müssen, ist in § 9 AufenthG definiert. Neben einer gültigen Aufenthaltserlaubnis und einer vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer sind auch entsprechenden Sprachkenntnisse notwendig. Weitere Voraussetzungen und wie Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Für die Bearbeitung des Antrags sowie für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis werden Gebühren erhoben. Diese liegen zwischen 113 und 147 Euro. Welche weiteren Kosten zusätzlich anfallen können, lesen Sie hier.
Inhalt
Wichtige Ratgeber zur Niederlassungserlaubnis :
Niederlassungserlaubnis: Per Gesetz unbefristet
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) beinhaltet alle wichtigen Regelungen zur Ein- und Ausreise sowie zum dauerhaften Aufenthalt in Deutschland. In diesem ist unter anderem festgehalten, dass Personen, die sich in Deutschland niederlassen wollen, eine Erlaubnis benötigen. Diese ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die vor bzw. mit der Erteilung erfüllt sein müssen. Diese sogenannte Niederlassungserlaubnis ist eine von zwei wichtigen Aufenthaltstiteln gemäß AufenthG.
Der Aufenthaltstitel einer Niederlassungserlaubnis wird für Personen erstellt, die nicht im Rahmen der Freizügigkeit ein Daueraufenthaltsrecht erhalten. Sie ist also für Personen aus Drittstaaten und für Asylbewerber relevant, nicht jedoch für EU-Bürger oder Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum. Der Daueraufenthaltsstatus wird dann in der Regel durch die blaue Karte bescheinigt. Eine Niederlassungserlaubnis kann EU-Bürgern aber dennoch erteilt werden.
Die rechtliche Grundlage für die Niederlassungserlaubnis bildet insbesondere § 9 im AufenthG:
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie kann nur in den durch dieses Gesetz ausdrücklich zugelassenen Fällen mit einer Nebenbestimmung versehen werden. § 47 bleibt unberührt.
Gemäß den hier enthaltenen Bestimmungen gilt die Niederlassungserlaubnis also als unbefristet und ist von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Die Erlaubnis an sich wird bei der Ausstellung neuer Pass- oder Ausweisdokumente mit übertragen.
Eine Niederlassungserlaubnis kann allerdings auch erlöschen oder entzogen werden, wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung nicht mehr bestehen. Wird die betreffende Person ausgewiesen oder verlässt das Land ungenehmigt für mehr als sechs Monate, kann die Erlaubnis erlöschen. Beträgt der Aufenthalt allerdings bereits mindestens 15 Jahre und ist der Lebensunterhalt gesichert bzw. besteht kein Ausweisungsinteresse, erlischt der Titel in der Regel nicht (siehe § 51 AufenthG).
Ratgeber zur Blauen Karte EU:
Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis: Wo liegt der Unterschied?
Oftmals glauben viele Einreisende, dass mit einer Aufenthaltserlaubnis auch eine Niederlassungserlaubnis einhergeht. Dem ist nicht so, zwar garantiert auch die Niederlassungserlaubnis einen Aufenthalt in Deutschland, das allerdings unter anderen Bedingungen als eine Aufenthaltserlaubnis. Letztere ist befristet und zudem in unterschiedliche Formen unterteilt, die den Zweck des Aufenthalts in den Vordergrund stellen.
Mit einer Niederlassungserlaubnis geht eine Arbeitserlaubnis einher, sodass Inhaber arbeiten oder selbstständig tätig sein dürfen. Bei einer Aufenthaltserlaubnis ist das bei einigen Formen nicht der Fall und die Erwerbstätigkeit untersagt. Zudem ist diese Erlaubnis auch örtlich begrenzt, sodass sich Inhaber nicht frei bewegen dürfen bzw. dies der zuständigen Behörde immer melden müssen. Bei einer Niederlassungserlaubnis fallen diese Beschränkungen weg.
Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis: Aufenthaltsdauer ist wichtig
Die wichtigste Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis ist die Aufenthaltsgestattung. Antragsteller müssen also bereits einen Aufenthaltstitel besitzen und sich legal in der Bundesrepublik aufhalten. Darüber hinaus müssen allerdings noch weitere Bedingungen erfüllt sein, bevor ein Antrag für eine Niederlassungserlaubnis gestellt werden kann.
Grundsätzlich sind folgenden Punkte wichtig:
- Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätigkeit, selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit, für Zusammenleben mit ausländischen Familienangehörigen, aus humanitären Gründen
Eine Niederlassungserlaubnis nach 3 Jahren kann möglich sein, wenn es sich um Personen handelt, die bei einem deutschen Dienstherrn in einem Beamtenverhältnis stehen. Fachkräfte, die seit vier Jahren einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung als Fachkraft oder Forscher haben, dürfen einen Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis ebenfalls früher stellen. Hier muss allerdings ein Nachweis erbracht werden, dass mindestens 48 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung eingezahlt wurden und ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind.
Eine Niederlassungserlaubnis für Absolventen oder Studenten deutscher Hochschulen oder bei Abschluss einer inländischen Berufsausbildung ist dann möglich, wenn der dafür notwendige Aufenthaltstitel seit zwei Jahren vorliegt und ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden ist. Es müssen zudem mindestens 24 Monat an Pflichtbeiträgen in die Rentenversicherung geleistet sein. Ausreichende Sprachkenntnisse sind auch hier notwendig.
Soll die Niederlassungserlaubnis für Flüchtlinge erteilt werden, können Zeiten des Asylverfahrens angerechnet werden. Bei einer Duldung ist dies jedoch nicht der Fall. Besitzen Antragsteller nur vorübergehenden Schutz (§ 24 AufenthG) oder eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung (§ 25 AufenthG), ist die Erteilung einer Niederlassungspflicht nicht möglich.
Die Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen kann dann beantragt werden, wenn die betreffende Person bereits seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die Lebensgemeinschaft in Deutschland weiterhin besteht und ausreichende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis: Was ist hierfür notwendig?
Für eine Niederlassungserlaubnis muss ein Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnortes eingereicht werden. Wie Sie die Niederlassungserlaubnis beantragen können, erläutern wir in den nachfolgenden Abschnitten näher.
Neben dem Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung müssen Antragsteller auch ihre sprachlichen Kenntnisse nachweisen können. So ist eine Niederlassungserlaubnis ohne B1-Niveau in der Regel nicht wahrscheinlich. In Ausnahmefällen kann eine Einzelfallentscheidung, aber auch ein anderes Ergebnis bringen. Anders sieht es aus, wenn Antragsteller bereits vor dem 31.12.2004 eine Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsbefugnis besaßen. Hier reicht in der Regel das Niveau A1 aus.
Für den Antrag sind zudem auch folgenden Nachweise wichtig:
- Grundkenntnisse zum Leben in Deutschland (Rechts- und Gesellschaftsordnung)
- Gesicherter Lebensunterhalt (eigenes Einkommen, Nachweise durch Ehegatten oder Lebenspartner sind zulässig)
- Kein Bezug von Sozialleistungen
- Nachweis der Zahlung von mindestens 60 Monatspflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bzw. vergleichbaren Leistungen zur Altersvorsorge (Nachweise durch Ehegatten oder Lebenspartner sind zulässig)
- Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung
- Führungszeugnis bzw. Nachweis, dass keine Straftaten/Geldstrafen vorliegen
- Bescheinigung und Abschluss des Integrationskurses
Niederlassungserlaubnis: Erforderliche Unterlagen
Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann der Antrag (inklusive aller erforderlicher Unterlagen) formlos, aber schriftlich bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. Zu den notwendigen Unterlagen gehören ein gültiger Pass, ein aktuelles biometrisches Passbild, Einkommens- und Versicherungsnachweise sowie der aktuelle Arbeitsvertrag inklusive Gehaltsnachweise der letzten sechs Monate und einer Bescheinigung des Arbeitgebers, die nicht älter als 14 Tage ist.
Selbstständige müssen einen Auszug aus dem Handelsregister sowie einen ausgefüllten Prüfungsbericht inklusive der dort genannten Unterlagen und dem letzten Steuerbescheid einreichen. Ist der Antragsteller in Rente oder erwerbsunfähig, sind die entsprechenden Bescheide und Nachweise mit dem Antrag zusammen abzugeben. Des Weiteren müssen Antragsteller den aktuellen Mietvertrag oder den Kaufnachweis für Wohnraum ebenfalls einsenden.
Sämtliche Unterlagen sind in Kopie dem Antrag beizulegen. Nach der Antragstellung erhalten Sie entweder eine Einladung zu einem Termin oder einen Gebührenbescheid für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis.
Niederlassungserlaubnis: Mit diesen Kosten ist zu rechnen
Der Antrag für eine unbefristete Niederlassungserlaubnis bringt Kosten mit sich, die Antragsteller berücksichtigen sollten. In der Regel werden zwischen 113 und 147 Euro fällig. Darüber hinaus werden ebenfalls Gebühren erhoben, wenn es zu einer Ablehnung des Antrags kommt. Hier müssen Antragsteller dann mit einem Betrag von 56,50 Euro rechnen.
Für eine Niederlassungserlaubnis für Minderjährige unabhängig von der Familie werden 55 Euro erhoben. In anderen Fällen kann der Gebührensatz zudem halbiert werden. Eine Ermäßigung oder das Absehen von einer Erhebung kann ebenfalls durch die zuständigen Behörden entschieden werden, wenn sie die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers berücksichtigt.
Achtung: Zusätzlich zu den Gebühren kommen die Kosten für das biometrische Passbild und für die Kopien der erforderlichen Unterlagen hinzu. Je nach Region und Angebot können hier mitunter durchschnittlich weitere 50 Euro zu Buche schlagen.
Hallo
Mein Mann ist Detscher wır waren 3 jahre zusammen ın der turleı
İn der Zeıt ıst meine Niederlassungskarte abgelaufen.jetzt möchten wir zurück , deshalb habe ich beim konsolat eınem Antrag auf einreise gestellt, dıe das an die auslanderbehorde weıtergeleıtet haben.Seit 1 monat warte ich auf die bewilligung.
Kann mir die Niederlassungserlaubnıs entzogen werden?
guten Tag, meine Frau (Nicht EU Bürgerin, kein Sozialabkommen mit dem Heimatstaat, 10 Jahre Auffenthalt) imuß hier einwenden daß im Jahre 2024 keine Führungezeugnisse mehr verlangt werden. Wir haben vor einer Woche nämlich eine Niederlassungserlaubnis beantragt.
Für Verheiratete reicht ein Hauptverdiener aus, da im Scheiidungssfall Rentenpunkte vom Mann an die Frau übertragen werden und sie somit Rentenansprüche erwirbt. Das wären bei uns 10 Jahre Ehe und ca. ein Drittel der Rentenpunkte des Ehemannes. Arbeitgeberbescheinidungen werden auch nicht mehr verlangt, solange Gehaltsnachweise vorliegen.
Guten Tag, ich bin Ibrahim Al D aus Schönheide in Erzgebirgskeis , im November 2015 habe ich mit meiner Familie nach Deutschland gekommen, im September 2017 habe ich einen Ausbildung als Kfz Mechatroniker angefangen und im September 2201 abgeschlossen,ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag bekommen, meine Frau hat auch einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab September 2019als Hauswirtschaft im Altenheim in Schönheide, wir haben drei Kinder 2kinder in der Schule und ein Kind im Kindergarten, wir haben eine Aufenthalt als Abschiebeverboten nach 25Abs.3 in 2020 bekommen.
Meine Frage, ob wir Recht haben um eine Niederlassungsurlaubnis zu bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Ibrahim Al D