Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis: Geht das?

Kann man eine Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis beantragen?
Kann man eine Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis beantragen?

FAQ: Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis

Ist eine Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis möglich?

Ja. Wenn Sie ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht besitzen oder unter bestimmte Ausnahmeregelungen fallen, kann eine Einbürgerung auch ohne vorhandene Niederlassungserlaubnis möglich sein. 

Welche anderen Aufenthaltstitel ermöglichen eine Einbürgerung?

Neben der Niederlassungserlaubnis können für die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Einbürgerung alle dauerhaften Aufenthaltstitel sowie ein Aufenthaltsrecht im Rahmen der Freizügigkeit herangezogen werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Ist eine Einbürgerung mit befristeter Aufenthaltserlaubnis möglich?

Auch das kann möglich sein. Ob eine Einbürgerung beantragt werden kann, hängt dann von der Art der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis ab. Mehr darüber haben wir hier zusammengefasst

Kann man mit Niederlassungserlaubnis Einbürgerung beantragen?

Eine Einbürgerung kann ohne Niederlassungserlaubnis möglich sein.
Eine Einbürgerung kann ohne Niederlassungserlaubnis möglich sein.

Kann man eine Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis erhalten? Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind in § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) definiert. Demnach muss ein Antragsteller entweder einen Aufenthaltstitel besitzen, der einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland erlaubt. Auch Inhaber anderer Aufenthaltserlaubnisse können die Einbürgerung beantragen, wenn die entsprechenden anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Niederlassungserlaubnis stellt einen unbefristeten Aufenthaltstitel dar, ist aber, wenn andere dauerhafte Aufenthaltsrechte bestehen, nicht zwingend notwendig. Personen können also eine Einbürgerung auch ohne Niederlassungserlaubnis beantragen.

Wann handelt es sich um ein unbefristetes, dauerhaftes Aufenthaltsrecht? Dauerhaft in Deutschland bleiben dürfen Sie neben der Niederlassungserlaubnis dann, wenn:

  • ein Daueraufenthalt-EU vorliegt
  • Sie Unionsbürger sind
  • Sie Bürger von Island, Liechtenstein oder Norwegen sind
  • Sie Bürger der Schweiz sind
  • Sie ein Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen der EU mit Großbritannien besitzen
  • Sie ein Aufenthaltsrecht gemäß Assoziationsabkommens der Europäischen Union mit der Türkei besitzen
  • Sie ein Familienangehöriger der genannten Bürger sind

Im Rahmen des Freizügigkeitsgesetzes sowie weiteren ähnlichen Abkommen ist es also möglich, eine Einbürgerung ohne vorhandene Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Doch wie sieht das bei Antragstellern aus, die nicht unter diese Regelungen fallen oder nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis haben?

Kann man ohne Aufenthaltstitel eingebürgert werden?

Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis: Andere unbefristete Titel gelten ebenfalls.
Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis: Andere unbefristete Titel gelten ebenfalls.

Unter bestimmten Umständen kann auch eine befristete Aufenthaltserlaubnis eine Einbürgerung begründen. Eine Niederlassungserlaubnis muss in diesem Fall ebenfalls nicht vorliegen. So ist es beispielsweise im Rahmen der Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug möglich, eine Einbürgerung zu beantragen, wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden. 

Ähnlich gelagert ist es, wenn Fachkräfte mit der entsprechenden Erlaubnis in Deutschland leben und dann die Einbürgerung beantragen. Ohne Niederlassungserlaubnis ist das auch für Asylberechtigte möglich. Es handelt sich jedoch immer um eine Einzelfallentscheidung.

Nicht möglich ist eine Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht, in folgenden Situation:

  • befristete Aufenthaltserlaubnis für Ausbildung oder Studium
  • befristete Aufenthaltserlaubnis für Praktika, Sprachkurse, Schulbesuch
  • bestimmte Aufenthalte aus humanitären Gründen
  • Aufenthaltsgestattung
  • Duldung
Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis: Bestimmte befristete Aufenthaltserlaubnisse verhindern dies.
Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis: Bestimmte befristete Aufenthaltserlaubnisse verhindern dies.

Ebenfalls nicht für eine Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis oder dauerhaftem Aufenthaltsrecht ausreichend sind Aufenthaltserlaubnisse, die für die Suche eines Ausbildungs- oder Studienplatzes ausgestellt wurden. Gleiches gilt bei „kurzfristige Mobilität für Forscher“, einer „ICT-Karte für unternehmensintern transferierte Arbeitnehmer“ oder „Mobile-ICT-Karten“. Darüber hinaus schließen weitere befristete Aufenthaltserlaubnisse eine Einbürgerung aus. Allerdings ist es im Einzelfall oftmals möglich, aus einem befristeten ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu machen. 

Ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung ohne Niederlassungserlaubnis beantragt werden kann, sollten Sie frühzeitig mit der zuständigen Behörde abklären. Bei entsprechenden Beratungsgesprächen sollten Sie auch klären, ob ein anderer dauerhafter Aufenthaltstitel möglich bzw. notwendig ist oder ob Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für den Antrag ausreichend ist. 

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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