Voraussetzungen für die Einbürgerung: Welche Vorgaben gelten?

Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland? Die Antwort liefert dieser Ratgeber.
Was sind die Voraussetzungen für die Einbürgerung in Deutschland? Die Antwort liefert dieser Ratgeber.

FAQ: Voraussetzungen für die Einbürgerung

Was braucht man, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen?

Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind in Deutschland zahlreich. So verlangt das Gesetz unter anderem ein unbefristetes oder dauerhaftes Aufenthaltsrecht, ausreichende Sprachkenntnisse, die Absolvierung eines Einbürgerungstests sowie die eigenständige Bestreitung des Lebensunterhalts.

Kann man nach 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?

Durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist es seit dem 27. Juni 2024 bereits nach 5 Jahren möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Dabei gehört ein Bekenntnis zu den freiheitlich-demokratischen Werten bei der beschleunigten Einbürgerung zu den Voraussetzungen.

Was kostet die Einbürgerung in Deutschland?

Eine Voraussetzung für die Einbürgerung ist auch die Zahlung der anfallenden Gebühren. Diese belaufen sich auf 255 Euro pro Person. Werden minderjährige Kinder mit ihren Eltern zusammen eingebürgert, reduzieren sich die Kosten auf 51 Euro pro Kind.

Gesetzliche Vorgaben für die Einbürgerung

Deutsche Bürgerschaft erhalten: Die Voraussetzungen sehen Sprachkenntnisse und einen Einbürgerungstest vor.
Deutsche Bürgerschaft erhalten: Die Voraussetzungen sehen Sprachkenntnisse und einen Einbürgerungstest vor.

Durch die Einbürgerung können Menschen mit anderer Staatsangehörigkeit alle Rechte und Pflichten eines deutschen Staatsbürgers erlangen. Um in Deutschland ein gleichberechtigter Bürger zu werden, müssen allerdings verschiedene Vorgaben erfüllt werden. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung können dabei je nach Lebensumständen, Grad der Integration und Dauer des Aufenthalts variieren. Die Vorschriften dazu ergeben sich maßgeblich aus § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Eine Einbürgerung ist in Deutschland seit dem 27. Juni 2024 regulär nach 5 Jahren möglich – zuvor mussten 8 Jahre abgewartet werden. In diesem Zeitraum muss der Bewerber rechtmäßig und dauerhaft in Deutschland leben. Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss zudem ein unbefristetes bzw. dauerhaftes Aufenthaltsrecht bestehen.

Darüber hinaus ist die deutsche Einbürgerung an weitere Voraussetzungen geknüpft. So müssen die Identität sowie die Staatsangehörigkeit des Bewerbers geklärt sein und es darf keine Verurteilung wegen einer schweren Straftat vorliegen. Zudem verlangt der Gesetzgeber ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Darüber hinaus zählt in der Regel auch ein Einbürgerungstest zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Denn der Gesetzgeber verlangt einen Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.

Auch Kenntnisse der deutschen Sprache gehören beim Einbürgerungsantrag zu den Voraussetzungen. Diese müssen sowohl mündlich als auch schriftlich dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen.

Ein wichtiges Kriterium für die Einbürgerung ist außerdem die eigenständige Sicherung des Lebensunterhaltes. So dürfen die Bewerber und ihre Familien keine Leistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe vom Jobcenter bzw. dem Sozialamt erhalten.

Wichtig! Lange Zeit zählte zu den Voraussetzungen für die Einbürgerung die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit. Dies hat sich seit dem 27. Juni 2024 geändert. Eine Mehrstaatlichkeit ist somit möglich. Wer eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzt, kann sich in beiden Staaten politisch engagieren und dort zum Beispiel an Wahlen teilnehmen.

Erleichterte Einbürgerung: Welche Voraussetzungen gelten dafür?

Neue Voraussetzungen für die Einbürgerung: Seit Juni 2024 muss der Pass des Herkunftslandes nicht mehr aufgegeben werden.
Neue Voraussetzungen für die Einbürgerung: Seit Juni 2024 muss der Pass des Herkunftslandes nicht mehr aufgegeben werden.

Durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die in wesentlichen Teilen am 27. Juni 2024 in Kraft trat, wird die Einbürgerung beschleunigt. Wer nach 5 Jahren alle Voraussetzungen erfüllt, kann demnach die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Die Reform sieht zudem eine Mehrstaatlichkeit vor. Das bedeutet, dass Einbürgerungsbewerber ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht mehr aufgeben müssen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten.

Liegen „besondere Integrationsleistungen“ vor, ist eine Einbürgerung sogar bereits nach 3 Jahren möglich. Unter § 10 Abs. 3 StAG werden die Voraussetzungen für eine verkürzte Einbürgerung definiert. Möglich ist diese,

  • beim Nachweis von Sprachkenntnissen, die die allgemeinen Voraussetzungen übersteigen,
  • bei besonders guten schulischen, berufsqualifizierenden oder beruflichen Leistungen oder
  • bei längerer ehrenamtlicher Tätigkeit.

Ob tatsächlich die besondere Voraussetzung für eine deutsche Einbürgerung nach 3 Jahren erfüllt ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Es handelt sich dabei um eine Ermessensentscheidung der zuständigen Behörde.

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Einbürgerung

Einbürgerung ausländischer Ehepartner: Zu den Voraussetzungen zählen ein dauerhafter Aufenthalt von 3 Jahren und eine Ehedauer von 2 Jahren.
Einbürgerung ausländischer Ehepartner: Zu den Voraussetzungen zählen ein dauerhafter Aufenthalt von 3 Jahren und eine Ehedauer von 2 Jahren.

Zwar gibt es bei der Einbürgerung zahlreiche Voraussetzungen, aber auch Ausnahmen, die ein schnelleres Verfahren ermöglichen. Ein kürzeres Verfahren ist etwa bei der Einbürgerung durch Heirat möglich. Voraussetzungen sind neben der Eheschließung mit einem deutschen Staatsangehörigen eine Ehedauer von mindestens 2 Jahren und ein dauerhafter Aufenthalt in Deutschland von 3 Jahren.

Es besteht zudem die Möglichkeit, vom Einbürgerungstest befreit zu werden. Diese Voraussetzung für die Einbürgerung entfällt unter anderem für Bewerber, die:

  • noch keine 16 Jahre alt sind,
  • den Test aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter nicht absolvieren können
  • über einen deutschen Schulabschluss oder Universitätsabschluss in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften verfügen.

Übrigens! Bei der regulären Einbürgerung nach 8 Jahren, war eine Einbürgerung nach 6 bzw. 7 Jahren möglich. Voraussetzungen dafür waren ein abgeschlossener Integrationskurs bzw. Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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