FAQ: Einbürgerung nach 5 Jahren
Bisher war es in der Regel erst nach acht Jahren möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit zu beantragen. Durch eine Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat der Gesetzgeber die Zeit nun auf 5 Jahre verkürzt. Im Falle besonderer Integrationsleistungen kann die Staatsangehörigkeit in Zukunft sogar schon nach 3 Jahren beantragt werden.
Die Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz sind am 27.06.2024 in Kraft getreten. Seit diesem Stichtag gelten die neuen Regelungen für die Einbürgerung.
Neben der Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer gibt es einige weitere Änderungen: Unter anderem ist nun auch in Deutschland eine Mehrstaatlichkeit möglich. Welche Änderungen sonst noch in Kraft treten, können Sie hier nachlesen.
Inhalt
Einbürgerung nach 5 Jahren: Neues Gesetz verkürzt die Mindestaufenthaltsdauer
Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Eine davon ist die Mindestaufenthaltsdauer. Sie bezeichnet den Zeitraum, in welchem der Antragsteller vor erfolgreicher Antragstellung seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben muss. Bisher lag sie im Regelfall bei acht Jahren. (Ausnahmen galten unter anderem bei der Heirat mit einem deutschen Staatsbürger. Damit verkürzte sich diese Zeit auf zwei Jahre). Die Gesetzesreform hat die Zeitspanne nun verkürzt: Eine Einbürgerung ist nun nach 5 Jahren möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich einer besonders guten Integration, ist eine Einbürgerung nun sogar schon nach drei Jahren möglich. Als besonders gut integriert gelten beispielsweise Antragsteller mit herausragenden Leistungen im schulischen, beruflichen oder berufsqualifizierenden Bereich. Auch bei einem bürgerschaftlichen bzw. ehrenamtlichen Engagement oder besonders guten Deutschkenntnissen (Niveau C1) kommt eine Verkürzung in Betracht.
Einbürgerung in Deutschland nach 5 Jahren: Voraussetzungen und benötigte Unterlagen
Für eine Einbürgerung nach 5 Jahren in Deutschland müssen Sie einen Einbürgerungsantrag bei der zuständigen Behörde stellen und als Bewerber einige Voraussetzungen erfüllen.
So muss Ihre Identität eindeutig geklärt sein und Sie müssen über einen Aufenthaltstitel verfügen, der entweder unbefristet oder auf Dauer angelegt ist. Sie dürfen nicht strafrechtlich verurteilt worden sein, müssen mit eigenem Einkommen Ihren Lebensunterhalt bestreiten können und Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Falls Sie diese Kriterien erfüllen, können Sie in aller Regel eingebürgert werden.
Neben dem ausgefüllten Antragsbogen benötigen Sie für die Einbürgerung nach 5 Jahren in der Regel die folgenden Unterlagen:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Gehaltsnachweise (beispielsweise durch einen Arbeitsvertrag)
- Nachweis über die Höhe der Miete (beispielsweise durch einen Mietvertrag)
- Sprachzertifikat
Je nach individueller Situation können weitere Unterlagen erforderlich sein. Die für Sie zuständige Ausländerbehörde kann Ihnen hierzu Auskunft erteilen.
Welche Gesetzesänderungen treten noch in Kraft?
Neben der Möglichkeit der Einbürgerung nach 5 Jahren in Deutschland ändern sich mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetz noch einige andere Dinge, die Einwanderung und Einbürgerung betreffen:
- Mehrstaatlichkeit: Auch in Deutschland ist nun die Mehrstaatlichkeit möglich. Bisher war es in der Bundesrepublik in der Regel nicht zulässig, die ursprüngliche Nationalität bei der Einbürgerung zu behalten. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Reform nun vorbehaltlos.
- Die Einbürgerungsvoraussetzungen für Gastarbeiter aus den alten Bundesländern und der ehemaligen DDR wurden gelockert.
- Außerdem ist das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, das Voraussetzung für die deutsche Einbürgerung nach 5 Jahren ist, um einen weiteren Absatz ergänzt worden.