FAQ: Einbürgerung ohne Identitätsnachweis
Eine Einbürgerung ohne Geburtsurkunde ist nicht ausgeschlossen, jedoch komplizierter. Dabei sind weitere Maßnahmen erforderlich, um die Identität zu klären. Beispiele finden Sie hier.
Um in Deutschland eingebürgert zu werden und damit die Staatsbürgerschaft zu erhalten sind einige wichtige Dokumente erforderlich. Neben dem ausgefüllten Einbürgerungsantrag sind das: der Identitätsnachweis (Ausweis oder Pass), die Geburtsurkunde, die Aufenthaltsgenehmigung, die Sprachnachweise, aber in manchen Fällen zum Beispiel auch ein Arbeits- oder Mietvertrag.
Ohne gültige Ausweisdokumente müssen alternative Methoden zur Überprüfung der Identität genutzt werden. Persönliche Angaben, Lebenslauf, Zeugenaussagen und sekundäre Dokumente wie Geburtsurkunden oder Schulzeugnisse dienen hierzu. Die Behörden müssen schließlich überprüfen, ob die vorgelegten Informationen plausibel und konsistent sind. Außerdem können zum Beispiel externe Gutachten hinzugezogen werden. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
Die Einbürgerung hat strenge Vorschriften
Eine Einbürgerung in Deutschland ist ein komplexer und langwieriger Prozess, der aufgrund der immer weiter steigenden Migration mehr und mehr an Bedeutung zunimmt. Normalerweise findet eine Einbürgerung nicht ohne Identitätsnachweis statt. Erst eine eindeutig nachgewiesene Identität befähigt dazu, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.
In der Regel wird die Identität durch gültige Ausweisdokumente wie ein Reisepass oder ein Personalausweis aufgeklärt. Doch was passiert, wenn in speziellen Fällen ohne Pass oder Geburtsurkunde eine Einbürgerung erfolgen muss?
Die Einbürgerung ohne Identitätsnachweis stellt eine große Ausnahme dar und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und nach sorgfältiger Prüfung genehmigt. Gründe für das Fehlen von Identitätsdokumenten können vielfältig sein.
Oft geraten Menschen aus Krisen- oder Konfliktgebieten in solche Zwangssituationen.
Beispielsweise durch:
- Krieg
- Verfolgung
- Verlust von Dokumenten auf der Flucht
- Unmöglichkeit, diese aus dem Herkunftsland zu beschaffen.
§ 10 StAG: Einbürgerung nicht ohne Nationalpass
§10 des Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) schreibt eigentlich vor, dass der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft und damit eine Einbürgerung nicht ohne einen Identitätsnachweis erfolgen darf. So heißt es in Absatz 1:
„Ein Ausländer, der seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat […] ist auf Antrag einzubürgern, wenn seine Identität und Staatsangehörigkeit geklärt sind“.
Dennoch ist eine Einbürgerung mit ungeklärter Identität nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Es wird jedoch ein höherer Anspruch an die Glaubhaftigkeit und Klärung der Identität gestellt. Für den Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft müssen Antragstellende Angaben zu ihrer Person, ihrem Lebenslauf und den Umständen ihrer Flucht bzw. Ankunft machen. Zudem werden gegebenenfalls weitere Belege wie Zeugenaussagen oder sekundäre Dokumente, wie zum Beispiel eine Geburtsurkunde oder Schulzeugnisse gefordert.
Bei fehlenden Unterlagen, aber auch ungeklärter Identität sind Antragstellende zu einer Mitwirkung verpflichtet. Dadurch müssen Sie aktiv dafür sorgen, einen Identitätsnachweis zu erhalten. Lediglich E-Mails zu senden, die von der jeweiligen Botschaft unbeantwortet bleiben, reichen nicht aus, um die Mitwirkungspflicht zu erfüllen.
Was ist, wenn es keine Geburtsurkunde gibt?
Fehlt der Identitätsnachweis bei der Einbürgerung, wird normalerweise unter anderem die Geburtsurkunde zur Identitätsklärung genutzt. Ist diese ebenfalls nicht vorhanden, verkompliziert sich das Einbürgerungsverfahren noch etwas mehr. In solchen Fällen müssen alternative Methoden und Beweise herangezogen werden, um die notwendigen Informationen zu verifizieren. Dazu zählt zum Beispiel:
- eidesstattliche Versicherung der Antragstellenden
- weitere sekundäre Dokumente wie Schulzeugnisse, Taufurkunden oder medizinische Unterlagen sichten
- persönliche Anhörungen zum Beispiel der Mutter, die eine Erklärung zum Sachverhalt abgibt
- Gutachten von Experten für das Herkunftsland
Einbürgerungsvorgang bei ungeklärter Herkunft
Die Ausländerbehörden führen bei einer Einbürgerung ohne Identitätsnachweis schließlich eine umfangreiche Prüfung der vorhandenen Dokumente durch. Diese kann langwierig und aufwendig sein. Antragstellende müssen nachvollziehbar darlegen, warum sie keine Dokumente vorlegen können und welche Bemühungen sie unternommen haben, um diese zu beschaffen.
Besondere Herausforderungen ergeben sich bei Personen, deren Herkunftsländer keine funktionierenden staatlichen Strukturen mehr haben oder in denen Korruption und Dokumentenfälschung weit verbreitet sind. Hier ist die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen und die Nutzung biometrischer Daten oft unerlässlich, um Missbrauch und Identitätsbetrug zu verhindern.
Obwohl die Einbürgerung in Deutschland strengen Vorschriften folgt, dient die Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen auch eine Einbürgerung ohne Identitätsnachweis vorgenommen werden kann, als humanitärer Schutz für Menschen in Notsituationen.