Einbürgerung trotz Sozialhilfe – wann ist das möglich?

Die Ausländerbehörde prüft, ob trotz Sozialhilfe eine Einbürgerung möglich ist
Die Ausländerbehörde prüft, ob trotz Sozialhilfe eine Einbürgerung möglich ist

FAQ: Einbürgerung trotz Sozialhilfe

Welche Voraussetzungen muss ich für eine Einbürgerung erfüllen?

In den meisten Fällen müssen Sie seit mindestens acht Jahren einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen. Welche Kriterien Sie darüber hinaus noch erfüllen müssen, erfahren Sie hier.

Ist eine Einbürgerung trotz Arbeitslosigkeit möglich?

Die Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld 1 steht Ihrer Einbürgerung in der Regel nicht entgegen. Im Übrigen ist eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe nur ausnahmsweise möglich, wenn Sie die Leistung aus einem Grund beziehen, den Sie nicht selbst zu vertreten haben. Wann das der Fall ist, können Sie hier nachlesen.

Wie hoch muss mein Einkommen sein für eine Einbürgerung?

Ihr Mindesteinkommen für eine Einbürgerung muss hoch genug sein, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Das bedeutet, dass Sie von Ihren Einkünften Miete, Lebensmittel und andere Bedarfsgüter bezahlen können. Die Bedarfsgemeinschaft, in der Sie leben, beeinflusst die Berechnung des benötigten Einkommens. Außerdem werden die Lebenshaltungskosten Ihres Wohnortes bei der Berechnung berücksichtigt. In München ist eine Wohnung beispielsweise teurer als in Chemnitz. Dementsprechend höher muss Ihr Einkommen sein.

Kann man mit Bürgergeld eingebürgert werden?

Sie können nur in bestimmten Ausnahmefällen trotz Bürgergeldbezugs eingebürgert werden, beispielsweise, wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich aktiv um eine neue Arbeit bemühen. Auch, wenn Sie in Vollzeit tätig sind und als sogenannter Aufstocker lediglich ergänzend Bürgergeld für Ihren Lebensunterhalt beziehen, steht der Leistungsbezug Ihrer Einbürgerung nicht entgegen – solange Sie in den letzten zwei Jahren mindestens 20 Monate lang beschäftigt waren.

Durch Einbürgerung zum deutschen Pass – auch mit Sozialhilfe?

Sozialhilfe und Einbürgerung schließen sich in vielen Fällen aus, aber nicht in allen
Sozialhilfe und Einbürgerung schließen sich in vielen Fällen aus, aber nicht in allen

Die Einbürgerung ist einer der letzten Schritte im Verfahren um eine deutsche Staatsbürgerschaft. Der Weg zur Einbürgerung führt über einen Aufenthaltstitel, Sprachkenntnisse und nicht zuletzt ein eigenes Einkommen. Nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) dürfen Sie keine Sozialleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch beziehen, wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen wollen. Ein Bezug von Bürgergeld oder Grundsicherung wirkt sich also einbürgerungsschädlich aus und steht einer Einbürgerung trotz Sozialhilfe in den meisten Fällen entgegen.

In diesen Fällen ist eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe möglich

Ausnahmen bestätigen die Regel und so ist es auch bei Sozialhilfe und Einbürgerung: Unter bestimmten Voraussetzungen kann in Deutschland eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe stattfinden. Dies ist dann der Fall, wenn Sie die Inanspruchnahme der Leistungen nicht zu vertreten haben, wie beispielsweise in den folgenden Situationen:

  • Ihnen wurde aus betrieblichen Gründen gekündigt und Sie können nachweisen, dass Sie sich um eine neue Arbeit bemühen
  • Sie haben kleine Kinder zuhause und können aufgrund der Kinderbetreuung aktuell nicht erwerbstätig sein
  • Sie sind aufgrund von Alter und/oder Krankheit nicht erwerbsverpflichtet (es gibt in Deutschland separate Regelungen zur Einbürgerung ab 60 Jahren)
  • Es kommt zu einer Ermessenseinbürgerung
In manchen Fällen kann eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe genehmigt werden
In manchen Fällen kann eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe genehmigt werden

Auch, wenn es diese Ausnahmen gibt, ist es jedoch wichtig, dass die Prognose für erwerbspflichtige Personen gut ist. Das bedeutet: Je besser Ihre Perspektive ist, in naher Zukunft wieder ohne Sozialhilfe selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen zu können, desto höher sind Ihre Chancen auf Einbürgerung.

Kindergeld, Bafög, Arbeitslosengeld und der Bezug von Wohngeld wirken sich nicht nachteilig auf einen Einbürgerungsantrag aus.

Weitere Voraussetzungen für eine erfolgreiche Einbürgerung

Unabhängig von der Frage, ob für Sie eine Einbürgerung trotz Sozialhilfe in Frage kommt, müssen Sie diese Voraussetzungen erfüllen, damit Sie erfolgreich die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können:

  • Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • Bereitschaft, die bisherige Staatsbürgerschaft aufzugeben
  • Bestandener Einbürgerungstest
  • Dauerhafter und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland seit mindestens acht Jahren
  • Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse, insbesondere keine Vielehe
  • Grundkenntnisse der deutschen Sprache (mindestens Niveau B1)
  • Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt
  • Keine strafrechtliche Verurteilung
  • Mindestalter von 16 Jahren (sonst müssen die Eltern den Antrag stellen)
  • Selbst bestrittener Lebensunterhalt (sofern kein Ausnahmefall greift)

Quellen und weiterführende Links

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (32 Bewertungen, Durchschnitt: 4,70 von 5)
Einbürgerung trotz Sozialhilfe – wann ist das möglich?
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert