Bürgergeld statt Hartz IV: Das bringt die Reform mit sich

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 5. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Hartz IV wird zum Bürgergeld: Wann ist es soweit?
Hartz IV wird zum Bürgergeld: Seit Januar 2023 gibt es kein ALG II mehr.

FAQ: Bürgergeld

Was ist das Bürgergeld?

Das Bürgergeld löst seit Januar 2023 die Hartz-4-Leistungen ab und dient als Grundsicherung für arbeitsuchende Menschen. Entsprechende Pläne diesbezüglich wurden im Koalitionsvertrag der neuen Regierung Ende 2021 verankert und Ende 2022 nach einem Kompromiss mit der Opposition beschlossen.

Seit wann gibt es das Bürgergeld?

Die umfangreichen Änderungen im Sozialrecht und die damit einhergehende Einführung vom Bürgergeld startete zum 1. Januar 2023.

Wer hat Anspruch auf Bürgergeld?

Die Voraussetzungen für den Bürgergeld-Anspruch gleichen den Regelungen zum Hartz-4-Bezug. Beantragen können es unter anderem Personen ab 15 Jahren, die erwerbsfähig und bedürftig sind sowie ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Bürgergeld: Wie viel erhalte ich?

Das Bürgergeld sieht deutlich höhere Regelsätze vor, als dies noch bei den Hartz-4-Leistungen der Fall war. Alleinstehende erhalten seit 2023 zum Beispiel 11,8 Prozent mehr Geld pro Monat. Unserer Tabelle können Sie die jeweiligen Regelsätze für die einzelnen Bedarfsstufen entnehmen.

Bürgergeld-Rechner: Wie hoch ist Ihr Anspruch?

© by brutto-netto-rechner.info

Soziale Absicherung in Deutschland

Die Regierungskoalition um die SPD will ein Bürgergeld in Deutschland einführen.
Die Regierungskoalition um die SPD hat sich für die Einführung vom Bürgergeld in Deutschland eingesetzt.

In Deutschland gibt es verschiedene Formen der sozialen Absicherung. Arbeitnehmer müssen beispielsweise monatliche Beiträge zur Arbeitslosenversicherung leisten, damit sie im Falle eines Arbeitsplatzverlusts abgesichert sind.

Diese Absicherung stellt erst einmal das Arbeitslosengeld 1 dar. Läuft diese Leistung aus, konnten Betroffene viele Jahre lang Hartz 4 (Arbeitslosengeld 2) beantragen, sofern er die Voraussetzungen für einen Bezug erfüllt waren. Seit 2023 wurde diese Sozialleistung durch das sogenannte Bürgergeld abgelöst.

Doch was genau ist das eigentlich? Wer hat Anspruch auf Bürgergeld und wie hoch sind die Regelsätze? Diesen und weiteren Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Was ist das Bürgergeld, das SPD und Co. 2022 durchgesetzt haben?

Die Grundsicherung für Arbeitslose stellten in Deutschland fast 20 Jahre die Hartz-4-Leistungen dar. Diese standen allerdings schon jahrelang in der Kritik. Dabei ging es vor allem darum, dass die Leistungen zu niedrig und Sanktionen gegen Hartz-4-Empfänger nicht verfassungsgemäß seien.

Im September 2021 fand in Deutschland die Bundestagswahl statt, welche Olaf Scholz (SPD) als neuen Bundeskanzler hervorgebracht hat. Die neue Regierung für das Land setzte sich nunmehr aus einer Koalition von SPD, Grünen und FDP zusammen.

Diese Parteien hatten sich im Rahmen ihres Koalitionsvertrages darauf geeinigt, das Bürgergeld in Deutschland einzuführen und damit das bestehende Hartz-4-System zu revolutionieren. Das war auch nötig, denn das Bundesverfassungsgericht hatte beschlossen, dass die Vergabe von Sanktionen beim Leistungsbezug bis Ende 2022 neu geregelt werden müsse.

Da es allerdings lange Zeit keine konkrete Ausarbeitung vom Bürgergeld gab, wurden die Hartz-4-Sanktionen erst einmal für die Dauer von einem Jahr ausgesetzt. ALG-2-Empfänger mussten daher erstmal keine Leistungskürzungen fürchten.

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Sven Lehmann äußerte gegenüber dem Tagesspiegel, dass das Bürgergeld die größte soziale Reform seit Jahren darstellen werde. Das Ziel einer Beratung im Jobcenter solle künftig nicht mehr „die schnellstmögliche Vermittlung in jedwede kurzfristige Arbeitsgelegenheit“, sondern eine langfristige Integration auf dem Arbeitsmarkt sein.

Gibt es das Bürgergeld für alle?

Das Bürgergeld soll hilfebedürftige Menschen absichern.
Das Bürgergeld soll hilfebedürftige Menschen absichern.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wer überhaupt einen Anspruch auf das neue Bürgergeld haben wird. Da es sich quasi um eine Ablösung vom Arbeitslosengeld 2 handelt, blieben die Bezugsvoraussetzungen in etwa dieselben bleiben:

  • Erwerbsfähigkeit
  • Hilfebedürftigkeit
  • Mindestalter von 15 Jahren
  • Renteneintrittsalter ist noch nicht erreicht
  • Gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie einen Antrag auf das Bürgergeld stellen. Vor allem der Begriff der Hilfebedürftigkeit sorgte im Rahmen eines Hartz-4-Bezugs immer wieder für Diskussionen.

Grundsätzlich gilt ein Mensch als hilfebedürftig, wenn er seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten vollständig kann. In Bezug auf Letzteres gab es durch das Bürgergeld seit 2023 eine Neuerung, denn Betroffenen wird eine Karenzzeit gewährt. Dies sollte ursprünglich zwei Jahre betragen, wurde auf Druck der CDU-CSU jedoch auf ein Jahr verkürzt.

Es wird also für das erste Jahr das Vermögen bis zu einem Freibetrag vom 40.000 Euro nicht mit einberechnet. Der ursprüngliche Vertrag sah hier zunächst 60.000 Euro Schonvermögen vor.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Angemessenheit der Wohnung. Bei Hartz 4 war es so, dass Leistungsempfänger innerhalb von sechs Monaten die Wohnungskosten reduzieren mussten, wenn diese über dem örtlichen Mietspiegel und somit der Angemessenheitsgrenze liegen.

Das führte nicht selten dazu, dass Leistungsempfänger umziehen mussten, wenn diese nicht bereit waren, einen Teil der Wohnungskosten aus dem Regelsatz selbst zu bezahlen. Mit der Einführung vom Bürgergeld wurde auch hierfür eine Frist von einem Jahr gewährt, bevor überhaupt eine Angemessenheitsprüfung stattfindet.

Diese Änderungen zeigen, dass das neue Bürgergeld wirklich mehr in die Richtung gehen soll, den Empfängern Zeit zu geben, sich um einen geeigneten Arbeitsplatz zu bemühen. Zudem wurde die vielgefürchtete Eingliederungsvereinbarung durch einen Kooperationsplan abgelöst, der bei Verstößen geringere rechtliche Folgen haben soll.

Bürgergeld: Welche Höhe ist vorgesehen?

Die Höhe vom Bürgergeld könnte sich an den Hartz-4-Leistungen orientieren.
Die Höhe vom Bürgergeld orientiert sich an den Hartz-4-Leistungen.

Es zeigt sich also, dass mit dem Bürgergeld einige Verbesserungen für Arbeitsuchende einhergingen. Die große Frage, die sich aber stellt, ist: „Wie viel Bürgergeld gibt es?“.

Das Gesetz zum Bürgergeld sieht eine deutliche Anhebung der Regelsätze gegenüber den ALG-2-Leistungen vor.

Die nachfolgende Tabelle liefert Ihnen eine Übersicht der neuen Regelsätze beim Bürgergeld ab 2023:

LeistungsberechtigteBürgergeld-Regelsatz 2023 in EuroBürgergeld-Regelsatz 2024 in Euro
Alleinstehende
502563
Bedarfsgemeinschaft451506
Volljährige von 18 bis 24 Jahren im Haushalt der Eltern oder Einrichtungen402451
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren420471
Kinder von 6 bis 13 Jahren348390
Kinder von 0 bis 5 Jahren318357

Wie Sie der Tabelle entnehmen können, gibt es je nach Alter und den Lebensumständen unterschiedliche Regelsätze. Als Bedarfsgemeinschaft gelten Eheleute und Partner, die länger als ein Jahr zusammenleben.

Hartz-4-Empfänger konnten zusätzlich zum Regelsatz einen sogenannten Mehrbedarf anerkannt bekommen. Die Leistungsempfänger erhielten dann monatlich eine höhere Zahlung, wenn Sie beispielsweise alleinerziehend oder aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind.

Auch beim Bürgergeld soll es solche „Sonderzahlungen“ geben. Nimmt ein Arbeitsloser zum Beispiel an einer Weiterbildung teil, erhält er für die Dauer der Maßnahme zusätzlich 150 Euro im Monat.

Zudem soll es einen Bonus geben, wenn der Bürgergeld-Empfänger an einer „der Eingliederung dienenden Förder- und Unterstützungsmaßnahme“ teilnimmt.

Wichtig: Manchmal werden die Begriffe „Bürgergeld“ und „Bedingungsloses Grundeinkommen“ miteinander verwechselt. Bei letzterem handelt es sich allerdings nur um eine hypothetische Überlegung, jedem Bürger eines Landes unabhängig von dessen Einkommen monatlich ein Grundeinkommen zu gewähren. In Deutschland gibt es diesbezüglich einen Modellversuch, welcher sich aus Spenden finanziert. Immer wenn der Betrag von 1.200 Euro gesammelt wurde, erhält ein Mensch, der sich vorab beworben hat, für ein Jahr 1.200 Euro pro Monat, ohne eine Gegenleistung zur Verfügung gestellt zu haben. Das Bürgergeld wird hingegen weiterhin an Anspruchsvoraussetzungen geknüpft sein und steht somit nicht jedem Bürger zu.

Bürgergeld statt Hartz 4: Es ist soweit! 

Das Bürgergeld soll 2022 auf den Weg gebracht werden.
Das Bürgergeld wurde 2022 verabschiedet und ist seit Januar 2023 in Kraft.

Die wohl drängendste Frage, nämlich wann das Bürgergeld in Deutschland überhaupt eingeführt wird, stand lange Zeit in der Schwebe. Kurz vor der Abstimmung im Bundesrat trat die Opposition auf die Bremse und verlangte einen Kompromiss. Nach langem Ringen konnte die Verabschiedung dennoch rechtzeitig gelingen: Der Starttermin zum Ende von Hartz 4 und dem Anfang vom Bürgergeld wurde letztlich doch der 01.01.2023.

Die größten Knackpunkte in der Diskussion: Die Bundesregierung wollte mit Einführung vom Bürgergeld eigentlich die Sanktionen komplett abschaffen. Zudem sah sie ein Schonvermögen von 60.000 Euro und eine zweijährige Karenzzeit vor. Die Opposition, allen voran CDU/CSU wehrten sich jedoch hiergegen und verlangten Nachverhandlungen. In der Folge werden auch weiterhin Sanktionen möglich sein, das Schonvermögen sowie die Karenzzeit herabgesetzt.

Zusammenfassung: Das soll das neue Bürgergeld können

Zum Abschluss unseres Ratgebers wollen wir noch einmal übersichtlich zusammenfassen, in welcher Form das Bürgergeld sich auswirken soll:

  • Das Bürgergeld ersetzt die bisherigen Hartz-4-Leistungen soll diese reformieren.
  • Ziel soll eine langfristige Integration auf dem Arbeitsmarkt für Arbeitslose sein.
  • Im ersten Bezugsjahr wird die Vermögensprüfung ausgesetzt und die Betroffenen müssen nicht umziehen, wenn die Kosten der Unterkunft über der Angemessenheitsgrenze liegen.
  • Wer an einer Weiterbildung teilnimmt, soll zusätzlich zum Regelsatz monatlich 150 Euro erhalten.
  • Nimmt der Bürgergeld-Beziehende an einer „der Eingliederung dienenden Förder- und Unterstützungsmaßnahme“ teil, erhält er eine Bonuszahlung.

Archiv: Kabinett beschließt Bürgergeld ab 1. Januar 2023

Am Donnerstag, den 25.11.2022, hat der Bundestag die Einführung vom Bürgergeld für das Jahr 2023 beschlossen. Hartz 4 gehört damit seit 2023 der Vergangenheit an. Im Folgenden die Kernpunkte des neuen Bürgergeldes (nach der Kompromisslösung gemeinsam mit der Opposition):

  • Regelsätze: Alleinstehende erhalten fast 12 Prozent mehr Geld, als dies bei einem Hartz-4-Bezug aktuell der Fall ist. Der Regelsatz steigt auf 502 Euro pro Monat. Auch in allen anderen Bedarfsgruppen steigen die Leistungen um circa diesen Prozentsatz.
  • Vermögen: Das Schonvermögen liegt bei 40.000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied gilt ein Schonvermögen von 15.000 Euro.
  • Miete: Auch wenn die Miete nicht als angemessen gilt, also höher liegt als der entsprechende Richtwert für die jeweilige Stadt, werden die Leistungsempfänger im ersten Jahr nicht zu einem Umzug angehalten. Nach Ablauf der Jahres-Frist soll dann eine Überprüfung stattfinden.
  • Zuverdienst: Wer zwischen zwischen 520 und 1.000 Euro pro Monat verdient, für den gilt ein Freibetrag von 30 Prozent (bisher 20 Prozent). Schüler die einem Minijob bis zu 520 Euro nachgehen, sollen ihren Lohn komplett behalten dürfen. Er wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
  • Weiterbildungsprämie: Bürgergeld-Empfänger, die an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen, erhalten einen Bonus in Höhe von 150 Euro.
  • Sanktionen: Kommt es zu Pflichtverletzungen, sind Regelkürzungen von bis zu 30 Prozent des Regelbedarfs möglich.
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Bürgergeld statt Hartz IV: Das bringt die Reform mit sich
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

20 Gedanken zu „Bürgergeld statt Hartz IV: Das bringt die Reform mit sich

  1. Matar

    Guten Tag, darf ich als Bürgergeldbezieher einen Zweitwohnsitz haben und muss ich den beim Amt anmelden?

    1. grogodyl

      Klar, ab sie sind ja verpflichtet die pers. umstände vollständig anzugeben – lesen’s halt nach – aber ich frage mich, von was wollen Sie denn die zweite Miete bezahlen, denn die wird sicher nicht erstattet, natürlich auch nicht die Stromrechnung, nicht die und nicht die Grundgebühr, die Heizung, das Wasser …
      Aber wenn Sie so viel haben, dass Sie sich dies leisten können, warum dann Bürgergeld ? Das passt doch nicht!

  2. Thomas

    Offenbar sind Hartz 4 und Bürgergeld die gleichen Gesetze, nur einige Punkte verändert.

  3. Jennifer

    Grundsätzlich bin ich dafür, das es sich lohnen muss zu arbeiten. Jemand der nicht arbeitet, sollte alles dafür tun, um seinen Lebensunterhalt schnellstmöglich wieder selbst bestreiten zu können. Ich denke das Bürgergeld ist ein Schritt in die falsche Richtung. Ich bin alleinerziehend mit drei Kindern, habe zwei Ausbildungen gemacht und arbeite Vollzeit. Mit allen Vergünstigungen, die ich mit ALG2 bekommen würde, habe ich nur unwesentlich mehr als ein Leistungsempfänger. Ich denke das ist nicht der Sinn von Sozialleistungen. Menschen die niemals in dieses Sozialsystem eingezahlt haben, bekommen ohne Wenn und Aber Gelder ausgezahlt. So langsam sollte mal Schluss sein.

  4. Paul M

    Guten Tag, ich wohne im Pflegeheim, habe Pflegegrad 3 und mein Aufenthalt hier wird durch das Sozialamt bezahlt.
    Mein Schonvermögen beträgt 5000 €. Ich erhalte außerdem Taschengeld.
    Wird das Schonvermögen auch in meinem Fall durch die Einführung von Bürgergeld erhöht und bekomme ich mehr
    Taschengel?
    Danke für die Antwort.
    Paul

  5. Maik

    mal eine Frage, was ist mit dem Verdienst unter 520€, lese überall nur Zuverdienst zwischen 520-1000€ 30% Anrechnungsfrei

  6. Otto

    Alles wird teurer. Ich lese im Internet nur, das das Bürgergeld für Arbeitslose (Hartz IV) sein soll. Dann lese ich etwas über die Rentner. Der Regelsatz wird um ca. 50 euro im Monat erhöht. Von Sozialhilfeempfänger wird gar nicht geredet ? Was ist mit Sozialhilfeempfänger ? Dort ist es egal wie hoch die Rente ist, das ganze wird immer runtergerechnet auf den Grundsicherungssatz. Dieser wurde im Januar um ganze 3 euro im Monat erhöht. Was passiert mit Leuten, die vom Sozialamt abhängig sind ? Kann mich mal wer aufklären, ich steige da nicht durch…..

    1. Phoenics

      Nichts. Die gucken doof aus der Wäsche!

  7. E. Heilmann

    Geplant ist auch noch nichts bei den Mehrbedarf und Eingliederungshilfe, wo ja viele nicht berücksichtigt sind. Reha-Einrichtungen nicht barrierefrei und ungeeignet. Gesundheitlich ziemlich ausgegrenzte, werden beim G-BA und Krankenkasse und Ärzten als z.B. auch Umwelterkrankte kaum berücksichtigt. Umweltmedizin, wie Klinische Umweltmedizin – Umweltzahnmedizin sind reine Privatleistungen, was man vom Bürgergeld, aber auch von Grusi nach SGB XII bei Erwerbsminderung kaum zahlen kann, von den OPs ganz zu schweigen.

  8. Anton

    Bedeutet „Ganzheitliche Betreuung“ und „aufsuchendes Coaching“, dass der Maßnahmeträger in die Wohnung einfach so darf und rund um die Uhr einen im Alltag überwacht und maßregeln wird?

  9. Carmen T

    Bekommt mein mann auch Bürgergeld
    Ich arbeite allein und Harz 4 würde ich zuviel verdienen
    Bekomme ca 1550euro Netto.
    Allso mein Mann nichts ist mittellos
    Wird bei den Bürgergeld Antrag mein Lohn dann angerechnet
    Freu mich über Antwort

    Mit freundlichen Grüßen carmen trambauer

    1. Maik

      Anfang hieß es mal, dass der Lohn nur bei demjenigen angerechnet wird, abzüglich Freibeträge, der es verdient. Ist der Anspruch daducrh ausgeschöpft, geht der Rest an den Partner über. Es hieß wird nicht mehr auf alle Partner verteilt. Derjeniege der das Geld verdient uns raus ist, wird auch keine Verpflichtungen gegenüber dem Jobcenter mehr haben, keine Termine u.s.w. nur eben den Antrag stellen. Die Verpflichtungen sind nur gegenüber demjenigen die noch Alg2 bekommen. Davon steht aber gegenwärtig nichts in den Medien, wie es vor Monaten mal erwähnt wurde.

  10. Silvia L

    Wenn jemand das Bürgergeld erhält und zusätzlich 450 Euro dazuverdienen kann geht keiner mehr arbeiten schließlich wird die Miete auch noch bezahlt.Da lohnt sich das arbeiten garnicht mehr.Da sollten unsere Politiker mal drüber nachdenken.

    1. Maik

      warum sollte keiner mehr Arbeiten gehen, wenn er/sie den Lohn von 450€ kommplett behalten darf. Wiederspricht sich doch

  11. Theo

    erstens,das entshädigungsgeld wegen körperlichen Schädigung,die verletzten Rente,darf von 3 nicht angetastet werden,weil nicht der 3 sie hat,es war früher so,bis 2003,bis schröder diese Betrofenen benachteiligte,mit seinen Harz 4,ohne zu denken,das diese Betrofene ihre Gesundheit weiter opferten,bis die nicht mehr konnten,diese Respektlosigkeit,ist nicht Tragbar für die Betroffenen,weder in Psyche noch in ihren Geldbeutel,darum hat der Gesetzgeber,als nicht einkommen bei Finanzamt gelassen,nicht spalten mit Kriegsopfer und Unfallopfer von Betrieben,bitte umdenken,vielen dank

  12. Christian

    Ein bischen Sparen muss sein und eine belohnung im fall einer Betriebskosten Rückerstattung wäre auch ein fortschritt. Welche Kosten kommen auf diese Menschen zu? Können die sich auch von abgaben und zusätzlichen kosten befreien lassen? Alles was ich gelesen habe deutet darauf hin das nur die bezeichnung HarzVI auf Bürgergeld geändert wird. Alles andere wie auch die Bezüge bleiben gleich. Aus alt macht neu.

  13. patrick

    Man will mich demnächst wieder in eine „Maßnahme“ stecken (bereits die 6.),wo ich dann 5 mal in der woche je 6 h bewerbungen schreibe usw..das übliche halt^^

    Kann ich die jetzt ablehnen,ohne sanktionen zu befürchten ?

  14. Dietmar

    Warum denn nicht jetzt erstmal 100 €uro Jeden Monat bis das Bürgergeld durch ist

  15. Peter K.

    Also bedeutet das Bürgergeld, dass ich Geld vom Staat bekomme, unabhängig davon, wie viel ich auf dem Sparbuch habe. Ab wann ist ein Mensch denn dann bedürftig. Gibt es solche Überlegungen auch bei der Grundsicherung. Eigentlich ist das Bürgergeld sehr ungerecht und wird den Staat Millionen Kosten, da ja jeder einfach mal 2 Jahre Geld bekommen kann, und sein Vermögen nicht offenlegen muss. Das wird Tür und Tor zum Missbrauch öffnen.

    1. sammy

      Bürgergeld ist nur für Bedürftige geeignet und muss gezahlt werden. Trotz Inflation und hohen Preisen in Deutschland reicht das aktuelle Arbeitslosengeld nicht zum Leben. Menschen, die kein Einkommen haben und lange arbeitslos sind, sollen dieses Geld erhalten. Das aktuelle Arbeitslosengeld ist sehr gering und entspricht nicht den hohen Preisen und der Inflation in Deutschland. Daher ist Bürgergeld eine Notwendigkeit und muss bezahlt werden.

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