FAQ: Grundsicherungsgeld-Sanktionen
Ja. Mit der Umsetzung der Bürgergeldreform findet ein Paradigmenwechsel statt. Das Prinzip „Fördern und Fordern“ verschiebt sich wieder stärker in Richtung fordern, was mit verschärften Sanktionen beim Grundsicherungsgeld einhergeht.
Ja. Mit dem Wechsel ins Grundsicherungsgeld können sogenannte „Totalverweigerer“ umgehend mit einer 100-prozentigen Streichung ihres Regelsatzes belegt werden. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.
Als Grundsicherungsgeld-Empfänger haben Sie gewisse Pflichten. Die Melde- und Verhaltenspflichten sehen beispielsweise vor, dass Sie sich aktiv an der Jobsuche beteiligen und zu vereinbarten Terminen erscheinen. Verstoßen Sie gegen diese Pflichten, können Sanktionen die Folge sein.
Ja, auch beim Bürgergeld war eine Minderung der Leistungen möglich. Bürgergeld-Sanktionen waren in Höhe von 10, 20 oder 30 Prozent möglich. Dies jedoch maximal für drei Monate. Mehr dazu lesen Sie hier.
Inhalt
Ablösung des Bürgergelds: Der neue Vermittlungsvorrang und Ihre Pflichten
Laut Gesetz ist das Jobcenter dazu berechtigt, Sanktionen auszusprechen, wenn es bei Empfängern der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende zu Pflichtverletzungen kommt. Anders als zuvor noch beim Bürgergeld fällt mit dem 01.07.2026 jedoch die schonende Staffelung um 10, 20 oder 30 Prozent weg.
Ziel der Bürgergeldreform ist ein Paradigmenwechsel. Lag bis dato vor allem die angemessene Eignung für einen dauerhaften Neubeginn im Arbeitsmarkt im Fokus (inkl. Weiterbildungen), sollen die Empfänger des neuen Grundsicherungsgeldes wieder mehr in die Pflicht genommen werden.
Es greift ein neuer Vermittlungsvorrang. Dieser geht dabei einher mit strengeren Sanktionen bei Pflichtverletzungen der Leistungsempfänger. Es kann dabei nicht nur schneller zu Kürzungen der Leistungen kommen, sondern es sind sogar wieder Sanktionen von bis zu 100 % möglich. Und das, obwohl diese bei dem Vorgänger Hartz IV vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig und verfassungswidrig eingestuft wurden und so die Reform hin zum Bürgergeld erst auslösten.
Was bedeutet der neue Vermittlungsvorrang?
- Die direkte Jobvermittlung hat Vorrang vor Weiterbildungen.
- Für Eltern gilt, dass sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen müssen, sobald ihr Kind 14 Monate alt ist (zuvor ab dem 3. Geburtstag).
Wie hoch sind die Sanktionen beim neuen Grundsicherungsgeld?
Die bisherige sanfte 10-20-30-Staffelung bei den Bürgergeld-Sanktionen fällt mit Inkrafttreten der neuen Grundsicherung weg. Ab Juli 2026 bedeutet das für Empfänger von Grundsicherungsgeld, dass folgende Sanktionen möglich sind:
a) Meldeversäumnisse
- ersten Termin unentschuldigt versäumt = keine Kürzung
- zweiten Termin unentschuldigt versäumt = 30 % Kürzung für einen Monat
- dritten Termin unentschuldigt verpasst bzw. dauerhafte Nichterreichbarkeit = 100 % Streichung des Regelsatzes bis zur nächsten Meldung
b) andere Pflichtverletzungen (z. B. Ablehnung zumutbarer Arbeit ohne wichtigen Grund, Ablehnung einer Maßnahme oder Ausbildung, Ausbleiben von Bewerbungsmaßnahmen) = 30 % Regelsatz-Kürzung für drei Monate
c) Ablehnung eines konkreten, zumutbaren Arbeitsangebots (z. B. unterschriftsreifer Vertrag) = 100 % Streichung des Regelsatzes für maximal zwei Monate drohen
Was passiert bei der vollständigen Sanktionierung mit der Miete? Haben Sie eine 100-prozentige Kürzung des Regelsatzes erhalten, wird die Miete dennoch weiter entrichtet. Allerdings erfolgt die Zahlung direkt und zweckgebunden an den Vermieter.
Verstoßen Sie gegen Meldepflichten, sind Sanktionen möglich
Termine, die dem Eingliederungsprozess dienen, müssen Sie wahrnehmen. Fehlen Sie unentschuldigt bei einem Termin, kann das Jobcenter einen Pflichtverstoß geltend machen.
Wir listen Ihnen einige Beispiele von Maßnahmen auf, die das Jobcenter für Sie festlegen kann:
- Prüfung der Voraussetzungen für den Bezug von Grundsicherungsgeld
- Beratungstermine für die Berufswahl
- Arbeitsvermittlung
- Ärztliche und psychologische Untersuchungstermine
Außerdem haben Sie die Pflicht, die zuständigen Sachbearbeiter stets zu informieren, sobald sich an Ihrem beruflichen Status etwas ändert. Erhalten Sie einen neuen Job, bei dem das Einkommen für ausreicht, müssen Sie unaufgefordert Meldung erstatten.
Unterlassen Sie die Meldung, während Sie weiterhin Grundsicherungsgeld beziehen, fordert das Jobcenter die zu viel gezahlten Leistungen zurück. Außerdem kann es im Fall von nachweisbarem Betrug auch zu Strafverfahren kommen.
Während beim Bürgergeld erst ab dem dritten allgemeinen Verstoß gegen Melde- oder andere Verhaltenspflichten 30 % des Regelsatzes für maximal drei Monate gekürzt werden können, ist die Staffelung beim neuen Grundsicherungsgeld wieder wesentlich strenger:
| Verstoß gegen die Meldepflicht | Kürzung | Dauer der Kürzung |
|---|---|---|
| beim 1. Mal | - | - |
| beim 2. Mal | 30 % | 1 Monat |
| ab dem 3. Mal | bis 100 % | bis zur nächsten Meldung |
Auch für Verstöße gegen Verhaltenspflichten gibt es Sanktionen bei Grundsicherungsgeld-Bezug
Die Verhaltenspflichten dienen besonders Ihrer aktiven und engagierten Teilnahme am Eingliederungsprozess. Dazu gehört neben der eigenständigen Jobsuche beispielsweise auch die Teilnahme an Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Zudem liegt ein Verstoß gegen die Verhaltenspflichten vor, wenn Sie ein zumutbares Jobangebot ablehnen. Auch die Weigerung, überhaupt Eigenbemühungen zur Jobsuche anzustellen, gelten als Pflichtverletzung und kann sanktioniert werden.
Anders als beim Bürgergeld fallen die Sanktionen bei der neuen Grundsicherung für Arbeitsuchende hier aber weit strenger aus und können schneller erhoben werden. So kann bereits ab der ersten Verhaltenspflichtverletzung bereits eine Kürzung von 30 % des Regelsatzes für jeweils drei Monate erfolgen. Bei sogenannten „Totalverweigerern“ soll das Jobcenter wieder Kürzungen von bis zu 100 % des Regelbedarfs festlegen können.
Wichtig! Auch die Karenzzeit bei Schonvermögen fällt mit Einführung des neuen Grundsicherungsgeldes weg. Stattdessen gibt es eine Staffelung der Freibeträge nach Alter der Betroffenen:
| Alter | Freibetrag in € |
|---|---|
| bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres | 5.000 |
| ab dem 31. Lebensjahr | 10.000 |
| ab dem 41. Lebensjahr | 12.500 |
| ab dem 51. Lebensjahr | 20.000 |
Wie unterscheiden sich Sanktionen gegenüber dem vorherigen Bürgergeld und seinem Vorgänger Hartz IV?
Ab Januar 2023 lösten die Regelungen des Bürgergeldes die des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) ab. Seitdem gab es beim Bürgergeld keine Sanktionen, die eine Zahlung vollständig streichen. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass die vollständige Leistungskürzung als verfassungswidrig einstufte.
Außerdem unterschied das Gesetz nicht mehr zwischen verschiedenen Pflichtverletzungen, um die Höhe einer Sanktion zu bestimmen. Stattdessen zählte eine Pflichtverletzung pauschal als möglicher Grund für Bürgergeld-Sanktionen.
Zu Hartz-IV-Zeiten wurde das Maß der Sanktionen noch von der Art der Pflichtverletzung abhängig gemacht. Verstöße gegen Verhaltenspflichten wurden in der Regel härter bestraft als Verstöße gegen Meldepflichten. Mit dem Wechsel hin zum Grundsicherungsgeld kehren also die strengeren Sanktionen vor dem Bürgergeld weitgehend zurück.
| Bürgergeld-Pflichten | |
|---|---|
| Verhaltenspflichten |
|
| Meldepflichten |
|
Was können Sie tun, um wieder Grundsicherungsgeld ohne Sanktionen zu erhalten?
Da die Dauer der Sanktionen gesetzlich streng geregelt ist (z. B. drei Monate bei Pflichtverletzungen), haben Sie nach einem Verstoß wenig Spielraum. Lediglich bei einem ersten Meldeversäumnis bleiben Sie sanktionsfrei.
Sie haben aber die Möglichkeit, beim Sozialgericht Widerspruch und Klage einzureichen. Denn auch das Jobcenter hat Ihnen gegenüber Pflichten, die es nicht immer einhält. Nach Eingang des Bescheids vom Jobcenter haben Sie einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Liegt dem Bescheid keine Rechtsbehelfsbelehrung bei, beträgt die Widerspruchsfrist sogar 12 Monate. Ob angekündigte Sanktionen zulässig sind, kann ggf. ein Anwalt für Sozialrecht prüfen, wie z. B. von der Online-Kanzlei Hartz4Widerspruch.
Grundsicherung-Sanktionen bleiben vorerst bestehen: Bedenken Sie, dass Sie mit einem Widerspruch keine Aufschiebung der Leistungsminderung bewirken. Haben Sie mit Ihrer Klage oder Ihrem Widerspruch Erfolg, erstattet das Jobcenter Ihnen die fehlenden Zahlungen nachträglich. Für den betroffenen Monat bleibt die Sanktion aber vorerst bestehen.

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Immer schön bei den Schwächsten und Ärmsten in der Gesellschaft kürzen. Alleine die Bürokratie hinte den Strafen kostet den Staat mehr als das es einbringt und warum jemand nicht Arbeitet hat absolut immer Psychologische Hintergründe. Ängste, Selbstaufgabe und Vermeidendes Verhalten werden durch die Aussicht auf Strafen und noch mehr Unsicherheit nur verschlimmert. Der Mensch braucht eine lohnende Perspektive für sein Leben udn keine weitere Ausgrenzung!
Ein Bedingungsloses Grundeinkommen wurde getestet und Funktioniert. Es spart Unsummen an Bürokratischen Mitteln udn schafft ein wirkliches Gefühle von Sicherheit in der Gesellschaft. Es macht die Debatte um Mindestlohn quasi hinfällig und beendet die Ausgrenzung aufgrund von Sozialhilfe. Gesunde Menschen gehen mehr Risiken ein sich weiterzuentwickeln und führen in den Tests sogar ein deutlich gesünderes Berufsleben mit weniger Kranktagen.
Wo ebenfalls keine „Arbeit“ geleistet wird aber vom Erwerb udn Reichtum tausender profitiert wird ist an der Spitze der Gesellschaft. Dort sitzen die wirklichen Maden im Speck die sich Freuen wie sich die Ärmsten gegenseitig die Schuld zuschieben. Dort muss härter durchgegriffen werden. Risiko darf höheres Einkommen erhalten aber doch nicht in einem Jahr so viel wie ein Normaler Mensch im Rest seines Lebens nicht verdient.
Guten Tag,ich beziehe Bürgergeld,meine Zahlung für Monat 05.2025 wurde nicht überwiesen,habe meine Pflicht nicht verletzt auch hat der Aussendienst mich zuhause besucht.Habe beim Jobcenter angerufen mir wurde mitgeteilt das keine Sperrung vorhanden ist aber das Geld wurde nicht überwiesen.Alle Krankmeldungen habe ich beim Jobcenter eingereicht Mit freundlichen Grüßen D.
Meine Sachbearbeiterin hält nicht mal die 3 Tage ein um eine Krankmeldung wegzuschicken. Kann keinen Termin erreichen da weder Bus noch Bahn fährt. Ich bin 62 Jahre und kann nicht mehr. Meine Knie sind kaputt.
mir wurde gerade ohne vorwarnung komplett die leistung gekündigt weil ich angeblich nicht mit der rentenversicherung zusammen gearbeitet habe^^ das bedeutet auf null gekürnzt einschliesslich miete^^ ich hab 0 plan was ich jetzt machen soll ganz ohne geld ^^ kein essen jein trinken keine miete ^^