Namensrecht – Familiennamen in der Ehe und Vornamen für Kinder

Das Namensrecht sieht bei einer Eheschließung eine Namenserklärung vor.
Das Namensrecht sieht bei einer Eheschließung eine Namenserklärung vor.

Das Namensrecht umfasst alle Vorschriften, die regeln, welche Namen eine Person tragen darf und welche Vorgaben für eine Namensänderung gelten. Relevant werden Namensrechte im Familienrecht vor allem dann, wenn eine Hochzeit ansteht oder der Name für ein Kind ausgesucht werden muss. Doch worauf gilt es dabei zu achten? Was besagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Namensrecht? Dürfen Kinder beliebig benannt werden? Welche Rechte haben Eltern? Nachfolgend finden Sie Informationen zum Namensrecht für die Ehe und die Benennung eines Kindes.

FAQ: Namensrecht

Muss ein Ehepaar den gleichen Namen haben?

Nein. Eheleute können auch beide den Geburtsnamen behalten, wenn sie sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden.

Welchen Namen bekommt das Kind?

Sind die Eltern verheiratet, so erhält das Kind deren Nachnamen. Liegt keine Ehe vor, so können die Eltern gemeinsam über den Nachnamen des Sprösslings entscheiden.

Welche Regelungen trifft das Namensgesetz zu Vornamen?

Grundsätzlich dürfen männliche Personen nur den männliche und weibliche Personen nur weibliche Vornamen erhalten. Hier lesen Sie, welche Ausnahme es dabei gibt.

Spezielle Ratgeber rund ums Namensrecht in Deutschland

Ehenamen: Namensrecht nach der Heirat

In Deutschland regelt das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Namensrecht bei Heirat. In Paragraph 1355 wird der „Ehename“ definiert. So heißt es im ersten Absatz:

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihre zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.

Somit sind Paare gemäß Namensrecht nach der Hochzeit in Deutschland nicht verpflichtet, einen gemeinsamen Ehenamen anzunehmen. Ist ein gemeinsamer Nachname allerdings gewollt, müssen die Eheleute eine sogenannte Namenserklärung abgeben.

Seit dem 1. Mai 2025 sieht das Namensrecht in Deutschland beim Nachnamen mehr Möglichkeiten bei der Wahl bzw. Ausgestaltung des Ehenamens vor. Denn zu diesem Datum trat eine Reform des Namensrechts in Kraft. Wenn zwei Menschen heiraten, lässt das deutsche Namensrecht folgende Möglichkeiten für die Wahl des Ehenamens zu:

  • Beide Ehegatten behalten ihre Familiennamen (kein gemeinsamer Ehename)
  • Familienname eines Ehegatten
  • Doppelname aus den Familiennamen beider Ehegatten

Welche konkreten Optionen sich aus diesen Vorgaben ergeben, soll das nachfolgende Beispiel zum Ehe-Namensrecht verdeutlichen.

Beispiele zum Namensrecht bei Ehe und Scheidung

Der Name für das Kind sowie sein Familienname, muss von den Sorgeberechtigten einvernehmlich gefunden werden.
Der Name für das Kind sowie sein Familienname, muss von den Sorgeberechtigten einvernehmlich gefunden werden.

Margot Muster und Berthold Beispiel verlieben sich und heiraten. Nun können beide ihre Nachnamen behalten oder sich für einen von beiden als Ehenamen entscheiden. Sollte „Muster“ als solcher festgelegt werden, kann Herr Beispiel seinen alten Namen ablegen oder das Paar entscheidet sich für einen Doppelnamen: Muster-Beispiel beziehungsweise Berthold Beispiel-Muster. Dabei ist ein Bindestrich beim Doppelnamen nicht mehr verpflichtend.

Ein gemeinsames Kind, könnte dann den Namen „Muster“ tragen oder auch den Doppelnamen. Geht die Ehe in die Brüche, so behält Berthold den neuen (Doppel)Namen, wenn er nicht mit einer Erklärung an das Standesamt herantritt und seinen früheren Namen wieder annimmt.

Im Falle einer Scheidung behält jede Partei regelmäßig den angeheirateten Namen, weshalb dieser bei einer neuen Eheschließung auch vom neuen Partner übernommen werden kann.

Sollte er nun auf Erika Exempel treffen und wieder in den Bund der Ehe eintreten, könnte auf Erika die Entscheidung zukommen entweder ihren Namen zu behalten oder aus dem Doppelnamen ihres frischen Ehemannes einen herauszusuchen, den sie ihrem eigenen hinzufügt. So könnte sie theoretisch auch den Namen von Frau Muster übernehmen. Margot oder ihre Familie hätte keine gesetzliche Handhabe dagegen.

Das Namensrecht bei der Eheschließung ist also einigermaßen liberal und gewährt den Partnern große Freiheiten. Ein Doppelname als Ehename ist seit dem 1. Mai 2025 gestattet. Allerdings darf ein solcher nur aus maximal zwei Nachnamen bestehen, um sogenannte „Bandwurmnamen“ zu verhindern.

Sollte Berthold Muster-Beispiel also eine Verona Vorlage-Formular heiraten wollen, können diese als Ehenamen einen der vier Namen wählen oder aus diesen einen neuen Doppelnamen kreieren.

Das Namensrecht, das in Deutschland die Heirat und damit verbundenen Namens-Fragen regelt, beinhaltet auch das Namensrecht bei Scheidung. Dass diese vorsieht, den Namen des Ex-Partners in eine neue Ehe „mitnehmen“ zu können, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen.

Deutsches Namensrecht für Kinder: Was gilt?

Bei der Namensgebung für ein Kind sind zwei Aspekte von Bedeutung:

  1. Welchen Familiennamen (Geburtsnamen) soll das gemeinsame Kind erhalten?
  2. Welchen Vornamen darf ich meinem Kind geben?

Familienname: Was gilt beim Namensrecht fürs Kind?

Bei der Namensgebung fürs Kind haben Eltern laut Namensrecht einen Monat Bedenkzeit.
Bei der Namensgebung fürs Kind haben Eltern laut Namensrecht einen Monat Bedenkzeit.

Die Paragraphen 1616 ff. BGB behandeln die Frage, welchen Geburtsnamen Kinder erhalten sollen. Dabei unterscheidet der Gesetzgeber zwischen:

  • Eltern mit Ehenamen (§ 1616 BGB)
  • Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge (§ 1617 BGB)
  • Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge (§ 1617a BGB)

Gemäß § 1616 BGB gilt, haben die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen festgelegt, erhält das Kind diesen als Geburtsnamen.

Führen die Eltern keinen Ehenamen und besitzen das gemeinsame Sorgerecht, bestimmen diese den Geburtsnamen des Kindes durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt. Folgende Optionen sieht § 1617 BGB dabei für den Nachnamen des Kindes vor:

  • Familienname eines Elternteils
  • Doppelname aus den Familiennamen beider Elternteile

Treffen die Eltern innerhalb eines Monats nach der Geburt des Kindes keine Entscheidung zum Geburtsnamen des Kindes, wird laut Gesetz ein Doppelname in alphabetischer Reihenfolge gebildet.

Haben die Eltern keinen Ehenamen und nur einem Elternteil steht die elterliche Sorge zu, erhält das Kind gemäß § 1617a BGB den Familiennamen des entsprechenden Elternteils. Wobei der Sorgeberechtigte per Erklärung gegenüber dem Standesamt auch entscheiden kann, dass das Kind den Nachnamen des anderen Elternteils erhalten soll.

Namensrecht fürs Kind: Vorname

Viel ist zu lesen von ungewöhnlichen Vornamen, die von Standesämtern entweder zugelassen oder im Sinne des Kindeswohls abgelehnt wurden. Im Bürgerlichen Gesetzesbuch sucht man allerdings vergebens nach Richtlinien und Vorschriften zur Vergabe eines Vornamens. Die Eltern sind in Deutschland also grundsätzlich frei, was das Namensrecht bei Vornamen angeht.

Doch letztlich entscheiden die Standesämter darüber, ob ein Name auf die Geburtsurkunde kommt oder nicht. Dabei handeln die Beamten natürlich nicht willkürlich, sondern richten sich nach einer Vorschrift, die das Recht der Namensänderung behandelt. Es ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndVwV).

Die NamÄndVwV soll eigentlich nur die Gesetzeslage für die Namensänderung einer Person regeln. In Ermangelung entsprechender Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, greifen die Instanzen auf die hier festgeschriebenen Regelungen auch bei der Namensgebung eines neugeborenen Kindes zurück.

Im dritten Abschnitt („Wahl der neuen Vornamen“) heißt es unter Punkt 66:

Als neue Vornamen dürfen anstößige oder solche Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden. Als Vornamen dürfen auch Familiennamen nicht gewählt werden, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden; ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbständiger Vorname zulässig.

Hier ist vor allem zu beachten, dass ein Vorname von seiner Wortbedeutung her auch als solcher gebräuchlich sein muss. Aus diesem Grund werden Namen wie „Sonne“ oder „Herbstwind“ regelmäßig abgelehnt. Auch ist es entscheidend, dass Vornamen nicht anstößig sein dürfen. Abschätzige Namen wie „Verleihnix“ sind deshalb unzulässig.

Punkt 67 fügt eine weiteren wichtigen Orientierungsgröße hinzu. Hier heißt es:

Für Personen männlichen Geschlechts sind nur männliche, für Personen weiblichen Geschlechts nur weibliche Vornamen zulässig. Nur der Vorname Maria darf Personen männlichen Geschlechts neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden.

Bei Scheidung sieht das Namensrecht keine Änderung der Nachnamen vor.
Bei Scheidung sieht das Namensrecht keine Änderung der Nachnamen vor.

Hierbei ist zu bemerken, dass Gerichte schon gegenteilig entschieden haben. So sind Namen wie „Simone“ oder „Andrea“ durchaus schon als Vornamen für männliche Babys zugelassen worden, da sie in anderen Regionen der Erde als typische Jungennamen gelten. Hier wurde aber oft die Bedingung gestellt, dass mindestens ein weiterer, eindeutig männlicher Vorname vergeben wird. Dasselbe gilt für weibliche Vornamen wie beispielsweise „Mike“.

Die Kehrtwende kam wohl 1997 als das OLG in Frankfurt am Main entschied, dass ein im Bezug auf das Geschlecht uneindeutiger Vorname dann zugelassen werden muss, wenn diesem ein „eindeutig kennzeichnender Vorname hinzugefügt“ wird. Im Streitfall ging es um den Namen „Raven“. (OLG Frankfurt am Main 20 W 8/95)

Sollten sich Eltern und Standesämter nicht einigen können, werden Namens-Streitigkeiten vor Gericht verhandelt. So kann es durchaus kommen, dass Vornamen, die das Standesamt laut Namensrecht nicht zulassen wollte, vom Gericht gebilligt wurden. So sind in Deutschland Babys schon „November“ oder „London“ benannt wurden. Im Jahr 2003 ist „Emilie-Extra“ als Vorname für ein Mädchen zugelassen wurden. Der entscheidende Punkt ist immer, dass das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird. Was das allerdings bedeutet, liegt letztlich im Ermessen der entscheidenden Instanzen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium an der Universität Bremen und seinem Refendariat am OLG Celle sowie im Landgerichtsbezirk Verden wurde Murat Kilinc 2014 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2022 ist er Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH, nachdem er acht Jahre lang selbstständig war. Er informiert die Leser von anwalt.org unter anderem zum Zivilrecht.

Bildnachweise

81 Gedanken zu „Namensrecht – Familiennamen in der Ehe und Vornamen für Kinder

  1. Bamini P.

    Möchten den Namen meines Ehemannes also seinen Vornamen als Nachname haben
    Geht das denn?

    Antworten
  2. Arne E-H

    Hallo Anmwalt.org,
    eine Detailfrage die mich seit langen unschlüssig lässt:
    Ich habe seit Geburt (*91) einen Doppelnachnamen der sich mit Bindestrich und ohne Lehrzeichent schreibt (Muster-Beispiel). Meine Mutter hat den ersten, mein Vater den zweiten Nachnamen, damals konnte man das kombinieren.
    Wenn ich heirate (Freundin Nachname „Exempel“), welche Kombination sind möglich? Soweit ich das sehe ist mein Nachname (Muster-Beispiel) als feststehender Begriff zu sehen, den man nicht wieder trennen kann, oder?
    Somit wären für uns beide möglich: Muster-Beispiel, Exempel, Muster-Beispiel-Exempel, Exempel-Muster-Beispiel? Für mögliche Kinder aber nur „Muster-Beispiel“ oder „Exempel“. Wäre auch die Trennung von „Muster-Beispiel“ und Neukombination möglich?
    Danke! Arne

    Antworten
  3. Yola

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Frage, ich habe mich einbürgern lassen und musste meine ekuatorianische abgeben, da ich aus Ecuador komme habe ich 2 Nachnamen (z.B Maria Arriba Abajo, Arriba Abajo sind Nachnamen ) in Ecuador bekommt man automatisch den ersten Nachnamen von Vater und den zweiten von Mutter. Wenn ich in Deutschland ein Kind bekomme mit Hr. Voila, der Französe ist, welche Möglichkeiten gibt es für den Nachname meines Kindes? am besten wäre wenn das Kind eisen würde z.B Dieter Voila Arriba (beispielweise, wie in Ecuador) , geht das? Vielen Dank für Ihre Antwort

    Antworten
  4. Corina S

    Hallo,
    Ich würde gerne den Nachnamen von meinem Grossvater an meinen Nachnamen hängen.
    Da meine Grosseltern nicht Heiraten konnten, da mein Grossvater Jude war und er wegen Rassenschande im Jahre 1938 Verurteilt wurde und ihm die nötigen Papiere nicht zur Verfügung gestellt wurden, und er 1943 in Auschwitz ermordet wurde. Ich habe den Nachnamen von meiner Grossmutter, Mutter, da diese auch nicht Verheiratet war.

    gibt es da eine Möglichkeit?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort

    Antworten
  5. Olga

    Hallo, wir eine Ehepaar , dreißig Jahre verheiratet mit Kind würde gerne mein Mädchenname als Familiename annehmen! Der Nachnahme meines Mannes ausländischer Herkunft bereitet und große Schwierigkeiten! Ginge das?

    Antworten
  6. M Adler

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    kann ich den Namen „Adler“ von meinem Ex-Mann in einer erneuter Ehe mitnehmen als Doppelname Adler-L?

    Vielen Dank M

    Antworten
  7. Helge

    Hallo zusammen,
    ist es möglich, einen Teil eines Doppelnamens als Ehenamen zu verwenden, wenn dieser bereits bei der Geburt bestanden hat?
    Bspw. Frau geb. Meier-Müller und Herr Schmidt möchten heiraten. Als gemeinsamen Ehenamen möchten sie nun Müller nehmen.
    Liebe Grüße

    Antworten
  8. Rodrigue

    Hallo,
    Frau Margot Muster Stadt und Herr Berthold Beispiel verlieben sich und heiraten. Welche dieser Varianten ist als Familienname möglich/zulässig?
    Muster-Beispiel oder Stadt-Beispiel oder Muster Stadt Beispiel (mit und ohne Bindestrich)
    Danke im Voraus

    Antworten
  9. Lisbeth

    Gut zu wissen, dass Namensrechte im Familienrecht relevant sind, sobald eine Hochzeit ansteht oder ein Name für das Kind ausgesucht werden muss. Bei unserer Hochzeit haben wir für die Namensgebung lange überlegt. Letztlich hat er dann meinen Namen angenommen.

    Antworten
  10. Lisbeth

    Ich wusste gar nicht, dass Namensrechte im Familienrecht relevant sind, sobald eine Hochzeit ansteht oder ein Name für das Kind ausgesucht werden muss. Ich möchte meinem Kind einen ganz besonderen Namen geben, weiß aber nicht, ob das erlaubt ist. Vorsichtshalber werde ich einen Anwalt für Familienrecht kontaktieren.

    Antworten
  11. Julia

    Hallo,
    wenn meine Nachname z.B. Müller sein würde und ich jemanden kennenlerne der ebenfalls Müller heißt und wir heiraten. Müssen wir im Personalausweis dann eine Änderung vornehmen, also, dass da dann steht Müller geb. Müller, nur, dass ersichtlich ist, dass man geheiratet hat? Eine Freundin meinte das muss man machen, für mich klingt es aber total komisch und unnötig.
    Viele Grüße

    Antworten

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