Namensrecht – Familiennamen in der Ehe und Vornamen für Kinder

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Das Namensrecht sieht bei einer Eheschließung eine Namenserklärung vor.
Das Namensrecht sieht bei einer Eheschließung eine Namenserklärung vor.

Namensrechte sind im Familienrecht relevant, sobald eine Hochzeit ansteht oder ein Name für das Kind ausgesucht werden muss. Doch was genau sagt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zum Namensrecht? Dürfen Kinder beliebig benannt werden? Welches Recht haben Eltern hier? Diese und andere Fragen soll unser Ratgeber beantworten. Dabei schauen wir speziell auf das Namensrecht für die Ehe und die Benennung eines Kindes. Für alle Ausführungen gilt also, dass das Standesamt fürs Namensrecht der richtige Ansprechpartner ist.

FAQ: Namensrecht

Muss ein Ehepaar den gleichen Namen haben?

Nein. Eheleute können auch beide den Geburtsnamen behalten, wenn sie sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden.

Welchen Namen bekommt das Kind?

Sind die Eltern verheiratet, so erhält das Kind deren Nachnamen. Liegt keine Ehe vor, so können die Eltern gemeinsam über den Nachnamen des Sprösslings entscheiden.

Welche Regelungen trifft das Namensgesetz zu Vornamen?

Grundsätzlich dürfen männliche Personen nur den männliche und weibliche Personen nur weibliche Vornamen erhalten. Hier lesen Sie, welche Ausnahme es dabei gibt.

Spezielle Ratgeber rund ums Namensrecht in Deutschland

Ehenamen: Namensrecht nach der Heirat

In Deutschland regelt das Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) das Namensrecht bei Heirat. Der Paragraph 1355 ist mit „Ehename“ überschrieben und liest sich wie folgt:

§ 1355 BGB Ehename:

(1) Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen […] Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.
(2) Zum Ehenamen können die Ehegatten […] den Geburtsnamen oder den […] Namen der Frau oder des Mannes bestimmen.
(3) Die Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens soll bei der Eheschließung erfolgen. Wird die Erklärung später abgegeben, so muss sie öffentlich beglaubigt werden.
(4) Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann […] seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung […] geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies gilt nicht, wenn der Ehename aus mehreren Namen besteht. Besteht der Name eines Ehegatten aus mehreren Namen, so kann nur einer dieser Namen hinzugefügt werden. Die Erklärung kann […] widerrufen werden; in diesem Falle ist eine erneute Erklärung […] nicht zulässig. Die Erklärung, wenn sie nicht bei der Eheschließung […] abgegeben wird, und der Widerruf müssen öffentlich beglaubigt werden.
(5) Der verwitwete oder geschiedene Ehegatte behält den Ehenamen. Er kann […] seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat, oder dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namen voranstellen oder anfügen. […]

Wenn zwei Liebende heiraten, lässt das deutsche Namensrecht also verschiedene Möglichkeiten zu.

  • Die Eheleute sind dazu angehalten, per Namenserklärung einen gemeinsamen Namen anzunehmen. Dazu verpflichtet sind sie allerdings nicht.
  • Sollten sie einen Ehenamen bestimmen, kann der Ehepartner den neuen Namen entweder übernehmen oder seinem bisherigen Namen anhängen beziehungsweise voranstellen.
  • Im Falle einer Scheidung behält jede Partei regelmäßig den angeheirateten Namen, weshalb dieser bei einer neuen Eheschließung auch vom neuen Partner übernommen werden kann.

Das Namensrecht, das in Deutschland die Heirat und damit verbundenen Namens-Fragen regelt, beinhaltet also auch das Namensrecht bei Scheidung.

Zum Scheidungsrecht erfahren sie mehr in unserem Scheidungsratgeber.

Ein Beispiel zum Ehe-Namensrecht

Margot Muster und Berthold Beispiel verlieben sich und heiraten. Nun können beide ihre Nachnamen behalten oder sich für einen von beiden als Ehenamen entscheiden. Sollte „Muster“ als solcher festgelegt werden, kann Herr Beispiel entweder seinen alten Namen ablegen oder von nun an

  • Berthold Muster-Beispiel

beziehungsweise

  • Berthold Beispiel-Muster

heißen.

Ein gemeinsames Kind, würde den Namen „Muster“ tragen, da dies der durch eine Namenserklärung festgelegte Ehename ist. Den Doppelnamen hätte also einzig Berthold. Geht die Ehe in die Brüche, so behält Berthold den neuen (Dopple)Namen, wenn er nicht mit einer Erklärung an das Standesamt herantritt und seinen früheren Namen wieder annimmt.

Sollte er nun auf die schöne Erika Exempel treffen und wieder in den Bund der Ehe eintreten, könnte auf Erika die Entscheidung zukommen entweder ihren Namen zu behalten oder aus dem Doppelnamen ihres frischen Ehemannes einen herauszusuchen, den sie ihrem eigenen hinzufügt. So könnte sie theoretisch auch den Namen von Frau Muster übernehmen. Margot oder ihre Familie hätte keine gesetzliche Handhabe dagegen.

Das Namensrecht bei der Eheschließung ist also einigermaßen liberal und gewährt den Partnern große Freiheiten. Ein Doppelname als Ehename ist jedoch ausgeschlossen, da dies in nur wenigen Generationen zu langen „Bandwurmnamen“ führen kann.

Dass das Namensrecht bei Scheidung vorsieht, den Namen des Ex-Partners in eine neue Ehe „mitnehmen“ zu können, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen. Doch wie sieht das Namensrecht bei Kindern nach der Heirat aus?

Der Name für das Kind sowie sein Familienname, muss von den Sorgeberechtigten einvernehmlich gefunden werden.
Der Name für das Kind sowie sein Familienname, muss von den Sorgeberechtigten einvernehmlich gefunden werden.

Deutsches Namensrecht für Kinder

Bei der Namensgebung für ein Kind können sich zweierlei Fragen stellen.

  1. Welchen Familiennamen soll das gemeinsame Kind erhalten?
  2. Welchen Vornamen darf ich meinem Kind geben?

Namensrecht fürs Kind: Familienname

Die Paragraphen 1616 ff. BGB behandeln die Frage, welchen Geburtsnamen Kinder erhalten sollen. Die zwei entscheidenden Festlegungen seien nachfolgend genannt:

§ 1616 BGB Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen

Das Kind erhält den Ehenamen seiner Eltern als Geburtsnamen.

§ 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge

(1) Führen die Eltern keinen Ehenamen und steht ihnen die Sorge gemeinsam zu, so bestimmen sie […] den Namen, den der Vater oder die Mutter zur Zeit der Erklärung führt, zum Geburtsnamen des Kindes. […] Die Bestimmung der Eltern gilt auch für ihre weiteren Kinder.

(2) Treffen die Eltern binnen eines Monats nach der Geburt des Kindes keine Bestimmung, überträgt das Familiengericht das Bestimmungsrecht einem Elternteil. […] Das Gericht kann dem Elternteil für die Ausübung des Bestimmungsrechts eine Frist setzen. Ist nach Ablauf der Frist das Bestimmungsrecht nicht ausgeübt worden, so erhält das Kind den Namen des Elternteils, dem das Bestimmungsrecht übertragen ist.

Bei einem gemeinsamen Ehenamen trüge das Kind also automatisch denselben. Sollten die Eheleute keinen solchen gewählt haben, haben Sie einen Namen zu bestimmen. Doppelnamen sind nicht zulässig.

Bei der Namensgebung fürs Kind haben Eltern laut Namensrecht einen Monat Bedenkzeit.
Bei der Namensgebung fürs Kind haben Eltern laut Namensrecht einen Monat Bedenkzeit.

Die Entscheidung über einen Familiennamen für das Kind muss innerhalb eines Monats getroffen werden. Andernfalls bestimmt das Gericht einen Entscheidungsberechtigten, der wiederum innerhalb einer Frist dem Neugeborenen einen Nachnamen zuzuweisen hat. Verstreicht auch diese Frist, so bekommt das Baby den Familiennamen des Elternteils, das vom Gericht das als Entscheidungsberechtigter ernannt wurde.

Namensrecht fürs Kind: Vorname

Viel ist zu lesen von ungewöhnlichen Vornamen, die von Standesämtern entweder zugelassen oder im Sinne des Kindeswohls abgelehnt wurden. Im Bürgerlichen Gesetzesbuch sucht man allerdings vergebens nach Richtlinien und Vorschriften zur Vergabe eines Vornamens. Die Eltern sind in Deutschland also grundsätzlich frei, was das Namensrecht bei Vornamen angeht.

Doch letztlich entscheiden die Standesämter darüber, ob ein Name auf die Geburtsurkunde kommt oder nicht. Dabei handeln die Beamten natürlich nicht willkürlich, sondern richten sich nach einer Vorschrift, die das Recht der Namensänderung behandelt. Es ist die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ (NamÄndVwV).

Die NamÄndVwV soll eigentlich nur die Gesetzeslage für die Namensänderung einer Person regeln. In Ermangelung entsprechender Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch, greifen die Instanzen auf die hier festgeschriebenen Regelungen auch bei der Namensgebung eines neugeborenen Kindes zurück.

Im dritten Abschnitt („Wahl der neuen Vornamen“) heißt es unter Punkt 66:

Als neue Vornamen dürfen anstößige oder solche Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden. Als Vornamen dürfen auch Familiennamen nicht gewählt werden, soweit nicht nach örtlicher Überlieferung Ausnahmen bestehen. Mehrere Vornamen können zu einem Vornamen verbunden werden; ebenso ist die Verwendung einer gebräuchlichen Kurzform eines Vornamens als selbständiger Vorname zulässig.

Hier ist vor allem zu beachten, dass ein Vorname von seiner Wortbedeutung her auch als solcher gebräuchlich sein muss. Aus diesem Grund werden Namen wie „Sonne“ oder „Herbstwind“ regelmäßig abgelehnt. Auch ist es entscheidend, dass Vornamen nicht anstößig sein dürfen. Abschätzige Namen wie „Verleihnix“ sind deshalb unzulässig.

Punkt 67 fügt eine weiteren wichtigen Orientierungsgröße hinzu. Hier heißt es:

Für Personen männlichen Geschlechts sind nur männliche, für Personen weiblichen Geschlechts nur weibliche Vornamen zulässig. Nur der Vorname Maria darf Personen männlichen Geschlechts neben einem oder mehreren männlichen Vornamen beigelegt werden.

Hierbei ist zu bemerken, dass Gerichte schon gegenteilig entschieden haben. So sind Namen wie „Simone“ oder „Andrea“ durchaus schon als Vornamen für männliche Babys zugelassen worden, da sie in anderen Regionen der Erde als typische Jungennamen gelten. Hier wurde aber oft die Bedingung gestellt, dass mindestens ein weiterer, eindeutig männlicher Vorname vergeben wird. Dasselbe gilt für weibliche Vornamen wie beispielsweise „Mike“.

Bei Scheidung sieht das Namensrecht keine Änderung der Nachnamen vor.
Bei Scheidung sieht das Namensrecht keine Änderung der Nachnamen vor.

Die Kehrtwende kam wohl 1997 als das OLG in Frankfurt am Main entschied, dass ein im Bezug auf das Geschlecht uneindeutiger Vorname dann zugelassen werden muss, wenn diesem ein „eindeutig kennzeichnender Vorname hinzugefügt“ wird. Im Streitfall ging es um den Namen „Raven“. (OLG Frankfurt am Main 20 W 8/95)

Sollten sich Eltern und Standesämter nicht einigen können, werden Namens-Streitigkeiten vor Gericht verhandelt. So kann es durchaus kommen, dass Vornamen, die das Standesamt laut Namensrecht nicht zulassen wollte, vom Gericht gebilligt wurden. So sind in Deutschland Babys schon „November“ oder „London“ benannt wurden. Im Jahr 2003 ist „Emilie-Extra“ als Vorname für ein Mädchen zugelassen wurden. Der entscheidende Punkt ist immer, dass das Kindeswohl nicht beeinträchtigt wird. Was das allerdings bedeutet, liegt letztlich im Ermessen der entscheidenden Instanzen.

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Namensrecht – Familiennamen in der Ehe und Vornamen für Kinder
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

80 Gedanken zu „Namensrecht – Familiennamen in der Ehe und Vornamen für Kinder

  1. Christina

    Hallo,
    letztes Jahr haben mein Partner und ich ein Kind bekommen, es war leider eine Totgeburt. Dieses Kind wurde im Register eingetragen, beerdigt und hat meinen Nachnamen bekommen. Nun bin ich erneut schwanger und das Kind soll den Nachnamen meines Partners bekommen. Ist dies möglich? Wir haben auch vor, nach der Geburt zu heiraten und würden dann den Nachnamen meines Partners als gemeinsamen Ehenamen wählen.

  2. Ioana

    Hallo!
    Ich hab vor 7 Monate geheiratet und die Name von mein Mann genommen. Jetzt merke ich erst wie schwierig ist für mich mit den „neuen“ Name zurecht zu kommen, da ich aus der erste Ehe 2 Kinder habe die jetzt anderst heißen als ich. Besteht die Möglichkeit dass ich jetzt mein „Alter“ Name zu mein „neuer“ dazu fügen kann, quasi als Doppelname??

    Viele Grüße!

  3. Alesa M.

    Hallo,
    ich habe bis jetzt noch keine Antwort auf meine frage gefunden. Vlt. könnt Ihr mir helfen.

    Ist es möglich einen ganz neuen Ehenamen zu nehmen? Also keinen von Familie oder Verwandten, sondern im Prinzip einen neuen erfinden?

    Ich und mein Freund haben keinen Nachnamen in der Familie zur Auswahl der uns zusagen würde.

    MfG
    Alesa

  4. Tina

    Hallo,

    mein Verlobter (kubanischer Herkunft) und ich wollen einen Doppelnamen. Jetzt habe ich gelesen, dass das nur mit Bindestrich geht. Gibt´s eine Möglichkeit, dies zu umgehen, da in Spanien und dessen Kolonialländern der Bindestrich wegfällt, dh anstatt Fr. Kubanisch-Deutsch dann Fr. Kubanisch Deutsch.

    LG
    Tina

  5. jeanette b.

    Hallo ich möchte wieder heiraten.
    Meine Tochter möchte den Namen von meinem jetzigen Mann annehmen. Ich habe das alleinige Sorgerecht und alle sagen mir ich brauch die Einwilligung von meinem ex bzw ihrem Erzeuger.
    Was ist richtig.

  6. P. Gaur

    Hello guys,

    this is regarding **Strange/incorrect naming** of our newborn while registering his Birth.

    We are a couple from Delhi.
    While registering the birth, official person at Standesamt told us that we cannot have separate Vorname and Nachname of our child.

    For your information „Gaur“ is a surname in North India.

    So, instead of case 1 as described below, she said we would be having on birth certificate of our child case 2.

    Case 1 (What we want) ->
    Familienname(Surname): Gaur
    Vorname(First name): Daivik

    Case 2 (What she forced on us)->
    Familienname: Daivik Gaur (Eigennamen)
    Vorname:

    We tried to convince her that no it has to be case 1 and not case 2 but,
    she said that she has handled many Indian cases and this is not the first time she is having such discussion.
    She gave us no other way and made us sign on a form.

    Right now process is stuck because of some other issue explained in another post but, I have few questions if anyone have any idea.

    1. What is Eigennamen ?
    2. Is there any difference between case 1 and 2?
    3. Is there any possibility down the line for our child to face any problem with how his name would be written in certificate i.e. case 1 regardless of where he lives?

    Thanks in advance :)

  7. Maximilian R.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe nun schon lange recherchiert und auch hier alle Fragen und Antworten gelesen, aber meine Frage konnte ich mir nirgend beantworten.
    meine Freundin und ich sind schon 11 Jahre lang liiert und wir sind uns sicher, dass wir Kinder haben und heiraten wollen.
    Nun sind wir beide unseren Familiennamen sehr verbunden. Niemand von uns hätte ein Problem damit, wenn wir beide und unsere Kinder einen Doppelnamen haben würden. Das ist tatsächlich sogar unser erklärtes Ziel.
    Offensichtlich können wir nicht beide direkt bei der Hochzeit einen Doppelnamen annehmen und diesen dann an unsere Kinder vergeben.

    Aber kann folgendes Szenario womöglich funktionieren?

    Wir heiraten und ich nehme einen Doppelnamen an. -> Wir lassen uns wieder scheiden und ich behalte den Doppelnamen. -> Wir heiraten wieder und sie nimmt nun meinen Doppelnamen an. -> Unsere Kinder bekommen unseren gemeinsamen Doppelnamen.

    Könnte das funktionieren? Wenn ja, muss man hier ggf. irgendwelche o.ä. Fristen beachten?

    Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Bemühungen und freue mich sehr auf Ihre Antwort!

    Mit den besten Grüßen

    1. Eric L

      Guten Tag zusammen,

      wir haben das gleiche Szenario, nur auf das Spiel mit Heirat und Scheidung bin ich noch nicht gekommen. Aber die Antwort dazu wäre schon sehr spannend zu lesen. Gerne auch per E-Mail.

      Was mich aber auch zu der Frage führt, ob wir beide nicht das Recht auf Doppelnamen bei der Eheschließung haben?

      Danke und Gruß

  8. M.

    Hallo,
    Ich hätte eine kurze Frage wozu ich nirgens fündig werde. Welche Kombinationen aus einer solchen Konstellation wären idR als Ehenamen möglich?

    Frau Eins von Zwei
    Herr Drei

    Vielen Dank

  9. Liane T.

    Hallo Zusammen,

    wir sind jetzt zwei Jahre verheiratet. Jeder hat seinen Nachnamen behalten.
    ich würde jetzt gerne an meinen Nachnamen den Nachnamen meines Mannes hängen, also einen Doppelnamen tragen – Geht das …. und was muss ich tun.
    Danke im Voraus, Lilli

  10. Benjamin

    Hallo,

    Kann man bei Doppelnamen auch beide Varianten nehmen wie etwa:

    Frau Muster-Beispiel
    und
    Herr Beispiel-Muster

    Also, dass jeder den Namen des Partners jeweils hinten anhängt?

    1. anwalt.org

      Hallo Benjamin,

      das kann möglich sein. Die verfügbaren Varianten für den Familiennamen sollten Sie mit dem Standesamt klären.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. B.

    Wir haben 1991 geheiratet, vor der Gesetzesänderung dass jeder seinen namen behalten darf. Entsprechend mussten wir auch einen Familiennamen festlegen. Da ich meinen Geburtsnamen immer behalten wollte, wurde uns vorgeschlagen dass ich einen Doppelnamen annehme. Es hieß damals, nach der Gesetzesänderung könne das wieder rückgängig gemacht werden. Da ich üblicherweise im Alltag nur meinen Geburtsnamen verwende, würde ich den Doppelnamen auch gerne ablegen wollen, u.a. um Unterschriften nur mit meinem Mädchennamen leisten zu müssen. Bei einer unverbindliche Anfrage bei unserem Standesamt wurde ich lapidar mit der Auskunft abgeschmettert, das wäre nicht möglich. Gäbe es hier trotzdem eine Lösung?

  12. SOLA

    Guten Tag,

    Bin Französin und mein Mann auch.Ich habe in Frankreich geheiratet. Habe dadurch der Name meines Mannes automatisch angenommen.
    Vor einem Jahr habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft nach Einbürgerung bekommen. Habe jetzt die Doppelstaatsbürgerschaft (französisch/Deutch).
    Auf meinem Deutschen Pass steht jetzt nur meinen Mädchen Name.
    Wie kann ich der Name meines Mannes wieder annehmen? und ist es notwendig in meiner Situation?
    Wer wäre dafür zuständig? Standesamt?
    Vielen Dank für ihre Erklärungen.

  13. Cathleen

    Hallo!

    Wir bekommen in 4 Wochen einen Nachwuchs.

    Einen doppelnamen für unsere Tochter haben wir bereits ausgesucht.

    Jedoch wissen wir nicht, ob man diesen mit Bindestrich schreibt oder nicht. 

    Kim Nele oder Kim-Nele

    Auf jedenfall soll der rufname „nele“ sein.

    Wir bitten um ihren Rat.

    Vielen Dank!

  14. Brook

    Letztes Jahr haben wir in Dännemark geheiratet. Ich Japanerin und er Engländer und wohnen in Deutschland. Nun ist mein Eheman sehr rasch gesterben und bereue, dass ich seinen Familienname nicht angenommen habe. Wie kann ich seinen Name nehmen? Ich war mal bei der Standesamt und bräuchte sein Einverständnis, was nun unmöglich ist zu haben. Was soll ich tun, um meinen Namen zu ändern? MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Brook,

      das Standesamt ist für die Namensänderungen zuständig und wenn Ihnen dort mitgeteilt wurde, dass Ihr Wunsch nicht möglich ist, können wir dem nichts hinzufügen. Eine andere Möglichkeit als beim Standesamt zu erfragen, ob Sie den Namen annehmen können, ist uns nicht bekannt.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Jacqueline O.

    Hallo,

    Mein Verlobter und ich werden heiraten.
    Er ist deutscher und ich Portugiesin.
    Wie üblich habe ich als Portugiesin 2 Nachnamen (einen meiner Mutter den anderen von meinem Vater).
    Jetzt wollen wir einen meiner Namen abgeben und seine dran hängen, sodass es weiterhin nur 2 Nachnamen sind (laut portugiesischen Namensrecht erlaubt).

    Ist es möglich das er dann den selben Namen trägt?

    Wenn wir als Ehenamen meinen Nachnamen (den ersten) nehmen und er seinen dran hängt müsste das doch gehen ?

    Gibt es dann eine Möglichkeit das unsere Kinder den selben Namen wie wir führen, oder ist man gezwungen den Kindern nur den Ehenamen zu geben?

    Soweit ich das kenne bekommen die Kinder im Portugal beide Namen, ist das hier auch möglich ?

    Vielen Dank!

    Jacqueline

    1. anwalt.org

      Hallo Jacqueline O.,

      das klären Sie am besten mit dem zuständigen Standesamt. Dieses kann Ihnen genau erklären welche Kombination der Namen möglich ist und welcher Familienname für die Kinder ein Option ist.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Sami

    Hallo,

    Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Dafür musste ich meine bisherige ägyptische Staatsangehörigkeit abgeben. Nach ägyptischem Recht bekommt man einen Vornamen (A), den Vornamen des Vaters (B), des Großvaters (C) und des Vaters des Großvaters (D), sodass im Ausweis bzw. Reisepass stehen alle 4 (A+B+C+D) unter „Name“. Bei ausländischen Sachverhalten gibt man in der Regel Vorname: A und Nachname:C oder D. Bei der Namensangleichung nach der Einbürgerung akzeptiert mein Ausländerbehörde das nicht und will anstatt Vorname: A und Nachname: C meinen Vorname als A+B+D und meinen Nachname als C deklarieren. Ausländerbehörde und Standesamt weigern sich die Namen B und D abzulegen. Das hat mir vor der Einbürgerung viele Probleme verursacht und jetzt bleiben diese erhalten. Was kann ich tun? Ich will einfach B und D wegfallen lassen bzw. ablegen.

    Ich habe folgende Info im Internet von einem anderen Standesamt in Hessen gefunden aber mein Standesamt akzeptiert das nicht. Siehe Seite 10 und 12:

    Vielen Dank

    Viele Grüße
    Sami

    1. anwalt.org

      Hallo Sami,

      wir können nicht nachvollziehen aus welchen Gründen das Standesamt hier so vorgeht. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen wir Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Anja B.

    Hallo,

    wir möchten heiraten, ich bin deutsch mein Verlobter halb deutsch halb spanisch.

    Er hat einen spanisch-deutschen Namen: Gomez Heim (ohne Bindestrich geschrieben)
    Jetzt meinte die Dame auf dem Standesamt bei der Anmeldung zur Eheschließung das nur folgende Möglichkeiten für mich in Frage kommen würde:
    Entweder den Doppelnamen von ihm annehmen oder meinen behalten. Anscheinend ist es nicht möglich meinen Namen ( Burghardt) mit einzubringen, also z. B. Burghardt Gomez.
    Grund wäre das man den Nachnamen meines Verlobten nicht trennen kann.
    Ich frage mich aber wie die Mutter meines Verlobten ihren deutschen Namen damals mit einbringen konnte.

    1. anwalt.org

      Haqllo Anja B.,

      das Namensrecht wurde mehrmals überarbeitet. Die letzte Änderung datiert aus dem Jahr 2008 bzw. 2014 für die aktuelle Verwaltungsvorschrift diesbezüglich. Bei Fragen zum Ehenamen bzw. zur Namensänderung bei der Eheschließung ist immer das Standesamt der richtige Ansprechpartner.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Anna

    Hallo,

    Ich habe seit Geburt einen Doppelnamen und mein Freund hat einen einfachen Namen. Wir wollen seinen Namen als Ehenamen auch für unsere Kinder, aber ich würde gerne aus Verbundenheit zu meinen Wurzeln einen meiner Nachnamen behalten.

    Beispiel Mann: Eins
    Frau: Zwei-Drei

    “Eins” wäre unser Familienname und ich würde gerne “Eins-Drei” heißen. Ist das einfach so möglich? Oder müsste ich vorher die Änderung meines Nachnamens beantragen, damit das funktioniert?

    Vielen Dank :)
    Anna

    1. anwalt.org

      Hallo Anna,

      es kann möglich sein, dass Sie einen Doppelnamen annehmen. Inwieweit Sie Ihren jetzigen Doppelnamen teilen können und wie sich dies auch den Familiennamen auswirkt, sollten Sie direkt mit dem zuständigen Standesamt klären. Die Mitarbeiter dort können Sie über alle möglichen Optionen informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Andreas F.-S.

    Guten Tag,

    ich habe einen recht speziellen Fall, zu dem ich auch nach langer Recherche nirgendwo Informationen gefunden habe. Ich selbst führe seit meiner Geburt einen Doppelnamen als Nachnamen „Muster-Beispiel“, der aus den beiden Namen meiner verheirateten Eltern besteht. Ich bin Jahrgang 1993 und zu diesem Zeitpunkt war es noch möglich, später aber nicht mehr, sodass meine jüngeren Geschwister (trotz gleicher Eltern) nur noch einen Nachnamen tragen, nämlich „Muster“. Ich bin also der einzige in meiner Familie mit dem Nachnamen „Muster-Beispiel“.

    Nun denke ich über das Heiraten nach und meine Partnerin würde auch meinen Namen annehmen wollen, allerdings hätten wir gerne nur „Muster“ als Ehenamen und nicht „Muster-Beispiel“, weil uns ein Doppelname als Familienname kompliziert und unpraktisch erscheint. Da ich zum Namen „Muster“ eine höhere emotionale Bindung spüre, und selbst schon oft Komplikationen mit dem Doppelnamen hatte, wäre ich auch bereit vor der Eheschließung meinen Doppelnamen auf einen Namen zu reduzieren, falls das möglich ist. Jedoch liest man überall, dass Nachnamensänderungen einen triftigen Grund brauchen.
    Wäre es dann möglich, dass wir Frau „Muster“ (geborene „Exempel“) und Herr „Muster-Beispiel“ wären, und alle Kinder dann „Muster“ heißen? Also die eigentlichen Fragen:
    Kann man nur einen Teil eines von Geburt an getragenen Doppelnamens als gemeinsamen Ehenamen bestimmen? Und kann der Partner, dessen Geburtsname der Doppelname ist, diesen dennoch behalten?
    Es ist Kompliziert, ich weiß. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!

    1. anwalt.org

      Hallo Andreas F.-S.,

      wir können nicht beurteilen, ob in Ihrem Fall eine Ausnahme möglich ist. In der Regel muss für eine Namensänderung tatsächlich ein triftiger Grund vorliegen. Am besten wenden Sie sich in diesem Fall an das zuständige Standesamt. Die Mitarbeiter dort können Sie bezüglich der rechtlichen Situation und über Ihre Möglichkeiten aufklären.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Petra

    Liebes Team,

    vor 20 Jahren war ich verheiratet und ich bekam in der Ehe einen Sohn. Leider, obwohl ich das wirklich nie wollte, hatte ich bei der Eheschließung den Namen meines Mannes angenommen und somit hat nun auch mein Sohn diesen Namen. Nach drei Jahren wurde die Ehe geschieden und ich holte meinen Mädchennamen wieder zurück. Es ist ein besonderer Name mit einer mehreren Hundert Jahre alten Familiengeschichte. Leider bin ich aus meiner Linie die Letzte. Weitere Kinder bekam ich nie. Mein Sohn wird nun 20 Jahre. Er wollte so gerne meinen Namen bekommen. Beim Standesamt wurde uns gesagt, es geht nicht, weil es einen anderen Ehenamen gab. Mit anderen Worten, mein Blut hat nicht das Recht meinen Namen zu bekommen. Inzwischen lebe ich schon seit vielen Jahren mit meinen Freund zusammen. Mein Sohn ist sogar mit ihm aufgewachsen. Wir sind am Überlegen, ob wir es wagen doch zu heiraten. In diesem Fall sollte aber dann mein Name der Ehename sein. Ist es dann möglich das mein inzwischen erwachsender Sohn meinen Namen, was dann auch der Ehename ist, zu bekommen?

    1. anwalt.org

      Hallo Petra,

      in der Regel ist das nicht möglich. Da der Sohn bereits volljährig ist, muss er besondere gründe anführen, warum ein Namenswechsel unbedingt erfolgen muss. Hier kann in der Regel nur das Standesamt Auskunft erteilen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

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