Die Wahl eines Künstlernamens kann dem Schutz der eigenen Privatsphäre dienen oder die Chancen der Vermarktung erhöhen. So würden zum Beispiel nur wenige Menschen hinter dem Namen Farrokh Bulsara einen der bedeutendsten Rocksänger der Musikgeschichte – nämlich Freddie Mercury – vermuten. Doch damit ein Künstlername eingetragen werde kann und auch vor der unerlaubten Verwendung geschützt ist, gibt es allerhand zu beachten.
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FAQ: Künstlername
Hierbei handelt es sich um Namen, die in bestimmten Lebensbereichen in Verbindung mit einer künstlerischen oder freischaffenden Tätigkeit Verwendung finden. Diese weichen dabei vom bürgerlichen Namen bzw. dem Geburtsnamen ab, was unter anderem dem Schutz der Privatsphäre dient. Umgangssprachlich ist auch von einem Pseudonym oder einem Alias die Rede.
Grundsätzlich gibt es dafür zwei Wege. Zum einen kann gemäß Namensrecht ein Künstlername im Ausweis eingetragen werden, zum anderen ist eine Markenrechtsanmeldung möglich. Darüber hinaus lassen sich die beiden Optionen auch kombinieren.
Für eine Markenanmeldung, die für zehn Jahre gilt, müssen Sie mit Ausgaben in Höhe von 300 Euro rechnen. Wird ein Künstlername im Pass verzeichnet, entstehen dadurch keine gesonderten Kosten. Allerdings muss das Dokument dafür neu ausgestellt werden, wofür die üblichen Gebühren anfallen. Wie hoch diese ausfallen, lesen Sie hier.
Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen: Voraussetzungen und Befugnisse
Nicht jeder Mensch ist mit dem Namen, den er bei der Geburt erhält zufrieden, allerdings gelten in Deutschland strenge Vorgaben für eine Namensänderung. Ein Künstlername kann hier ein Ausweg sein, denn wird dieser im Ausweis vermerkt, ist die Verwendung in Dokumenten und Verträgen möglich. Lediglich bei Eintragungen ins Grundbuch schreibt der Gesetzgeber den bürgerlichen Namen vor. Der Künstlername im Personalausweis berechtigt laut Gesetz also nicht dazu, um Eigentümer einer Immobilie zu werden.
Doch welche Kriterien gelten, damit im Personalausweis ein Künstlername eingetragen wird? Dafür müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Einwohnermeldeamt stellen und die benötigten Unterlagen einreichen. So verlangt die Behörde einen Nachweis über die künstlerische bzw. freischaffende Tätigkeit sowie Belege, dass der Künstlername überregional bekannt ist. Möglich ist dies zum Beispiel mithilfe von:
- Arbeitsproben
- Publikationen im Internet
- Zeitungsartikeln
- Gewerbeanmeldung
- Bescheiden der Künstlersozialkasse
Der im Personalausweis vermerkte Künstlername ist allerdings nicht besonders geschützt, sodass für eine gewerbliche Nutzung üblicherweise weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. Hierbei kommt das Markenrecht ins Spiel. Denn durch die Anmeldung als Wort- bzw. Wort-/Bildmarke können Sie sich die alleinige Verwendung des Markennamens sichern. Ein eingetragener Künstlername begründet das Recht, gegen unberechtigte Nutzungen vorzugehen. Ein Markenrechtsverstoß zieht dabei in der Regel eine Abmahnung samt Unterlassungserklärung und Schadensersatzforderungen nach sich.
Allerdings gelten für die Eintragung einer Marke verschiedene Voraussetzungen. So dürfen im vorgesehenen Anwendungsbereich keine bestehenden Markenrechte am Namen bestehen und dieser darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Zudem muss laut Markenrecht eine hinreichende Unterscheidung zu bestehenden Marken gewährleistet sein.
Um eine erfolgreiche Markenanmeldung sicherzustellen, kann es sinnvoll sein, sich an einen Anwalt für Markenrecht zu wenden. Dieser kann zum Beispiel eine umfassende Markenrecherche durchführen und dadurch möglich Eintragungshindernisse aufdecken.
Welche Kosten verursacht ein Künstlername?
Soll ein Künstlername in den Ausweisdokumenten verzeichnet werden, erhebt das Einwohnermeldeamt dafür keine gesonderten Gebühren. Allerdings ist eine Eintragung nur möglich, wenn Sie auch die Ausstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses beantragen und dafür fallen die üblichen Kosten an. Je nach Ausweisart und Alter des Antragsstellers können diese variieren:
- Personalausweis
- bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- ab 24 Jahre: 28,80 Euro
- Reisepass (32 Seiten)
- bis 24 Jahre: 37,50 Euro
- ab 24 Jahre: 60,00 Euro
Der Künstlername im Reisepass ermöglicht die Ausstellung von Reiseunterlagen auf eben diesen. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Flugtickets handeln. Notwendig ist ein neues Reisepass also nicht immer.
Für die mit einer Markenanmeldung einhergehenden Schutzrechte müssen Sie hingegen tiefer in die Tasche greifen. So fallen bei der Anmeldung mindestens Gebühren in Höhe von 290 Euro (elektronische Anmeldung) bzw. 300 Euro an. Der Schutz besteht dadurch für einen Zeitraum von zehn Jahren in Deutschland. Soll ein Künstlername darüber hinaus als Marke geschützt sein oder ist eine internationale Verwendung geplant, fallen weitere Kosten an.
Das gute ist das es viele Informationen enthält und ich sogar mit dem was dort geschrieben steht etwas anfangen kann aber ich verstehe nicht warum die Kosten so immens hoch sind.
Muss der Name selber Kriterien erfüllen, also beispielsweise sich aus einem „Vor und Nachnamen“ zusammensetzen oder kann es auch ein Wort sein wie „Hadbeax“?