Pflege: Grundlagen für Betroffene und Angehörige

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 23. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 9 Minuten

Was ist wichtig, wenn der Pflegefall eintritt? Antworten liefert dieser Ratgeber.
Was ist wichtig, wenn der Pflegefall eintritt? Antworten liefert dieser Ratgeber.

Ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben bis zum letzten Atemzug. Dieser Wunsch ist nicht vielen vergönnt. Denn nur wenige Menschen sind in der Lage, sich bis ins hohe Alter selbst zu versorgen. Häufig fehlt die Kraft, um den Alltag selbstständig zu beschreiten oder auch der gesundheitliche Zustand lässt dies nicht zu. Unterstützung können in solchen Fällen die vielfältigen Leistungen der Pflege darstellen.

FAQ: Pflege

Was ist unter „Pflege“ zu verstehen?

Pflege dient im Alltag der Unterstützung von Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen.

Was ist das Ziel dieser Unterstützung?

Ziel ist es, den Betroffenen ein weitestgehend selbstbestimmtes und würdevolles Leben trotz bestehender Pflegebedürftigkeit  zu ermöglichen.

Wer kann pflegen?

Die Pflege kann sowohl von Angehörigen oder Fachkräften – wie einem Pflegedienst – durchgeführt werden.

Weiterführende Ratgeber rund um die Pflege

Was umfasst der Begriff „Pflege“?

Das Pflegerecht sichert bedürftigen Menschen Unterstützung zu.
Das Pflegerecht sichert bedürftigen Menschen Unterstützung zu.

Menschen, die im Alltag auf Hilfe und Pflege angewiesen sind, haben abhängig von ihrem Gesundheitszustand und ihrer geistigen Verfassung sehr unterschiedliche Bedürfnisse. Dementsprechend individuell und umfassend stellt sich auch die Pflege dar.

Grundsätzlich handelt es sich dabei um ein Element der gesundheitlichen Versorgung. Darüber hinaus dienen die Pflegeleistungen der sozialen Absicherung und sollen dazu beitragen, die Lebenssituation von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zu verbessern.

Im Detail bedeutet Pflege:

  • Handlungen, die zur Verbesserung des individuellen Wohlbefindens und zur Genesung von pflegebedürftigen Personen beitragen
  • Maßnahmen aus den Bereichen Diagnostik, Therapie, Prävention und Rehabilitation
  • Beratung und Unterstützung für die Patienten sowie ihren Angehörigen
  • Vermittlung von Lebenswillen und Zuversicht

Das Ziel der Pflege ist es, zur Genesung von Kranken beizutragen, bei chronischen Erkrankungen Linderung zu verschaffen und den Betroffenen – soweit es möglich ist – zu einer eigenständigen Lebensführung zu verhelfen. Nicht zuletzt umfasst die Pflege aber auch die Begleitung von sterbenden Menschen.

Mit dem Begriff „Pflege“ kann grundsätzlich sowohl die Kranken- als auch die Altenpflege gemeint sein. Allerdings gewinnt die Altenpflege erst seit den 50er Jahren immer mehr an Bedeutung, was auf den Beginn des Sozialstaates und die Überalterung der Bevölkerung zurückzuführen ist.

Mehr als nur Altenpflege

Nach einem schweren Unfall kann die Pflege zu mehr Selbstständigkeit verhelfen.
Nach einem schweren Unfall kann die Pflege zu mehr Selbstständigkeit verhelfen.

Pflegerische Betreuung beschränkt sich aber nicht nur auf die Versorgung im Alter. Vielmehr ist darunter die Unterstützung von Menschen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu verstehen. Dabei geht es in erster Linie darum, die Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit von jedem Einzelnen so lange wie möglich zu erhalten. Der Eingriff in den Alltag und auch in die Privatsphäre soll dabei allerdings so gering wie möglich gehalten werden.

Abhängig vom Verlauf und dem Erscheinungsbild bzw. den Auswirkungen einer Krankheit kann es durchaus vorkommen, dass sich Pflege und medizinische Betreuung überschneiden. Dabei spielen allerdings im Zuge der Pflege das menschliche Miteinander und die Kommunikation eine größere Rolle.

So bauen Patienten und Pflegepersonal insbesondere im Zuge einer längeren Betreuung – wie diese zum Beispiel bei der Unterbringung in einem Pflegeheim der Fall ist – nicht selten eine Beziehung zueinander auf.

Entscheidungen in Bezug auf den Umfang oder auch die Formen der Pflege gilt es grundsätzlich mit Blick auf den jeweiligen Einzelfall zu treffen. Dabei sollte neben den medizinischen Voraussetzungen – zu denen Beeinträchtigungen oder Behinderungen zählen können – auch der Wunsch des Patienten von entscheidender Bedeutung sein.

Exkurs: Die Geschichte der Pflege

Bereits in der Steinzeit existierten Grundzüge der Pflege.
Bereits in der Steinzeit existierten Grundzüge der Pflege.

Die Pflege von verletzen oder kranken Menschen ist keine Entwicklung der Neuzeit, sondern in den Grundzügen schon so alt wie die Menschheit. So lassen Funde aus der Steinzeit den Schluss zu, dass bereits damals Versuche unternommen wurden, Angehörige von Krankheiten zu heilen.

Im alten Ägypten und im antiken Griechenland gab es darüber hinaus bereits erste Ärzte und „Pflegepersonal“, welche sich im Rahmen der historischen Möglichkeiten um die Versorgung von Versehrten kümmerten.

Die ersten Hospitäler in Europa – überwiegend in Frankreich verortet – entstanden im Mittelalter. Allerdings ermöglichten diese Einrichtungen nicht allen Bürgern eine Versorgung. Vielmehr waren diese lange Zeit ausschließlich den Privilegierten oder den Kriegsverletzten vorbehalten.

Als Mutter und Pionierin der modernen Krankenpflege gilt die britische Krankenschwester Florence Nightingale. Sie schuf im 19. Jahrhundert sowohl die theoretischen als auch die praktischen Grundlagen der professionellen Pflege. Dabei verfolgte sie einen ganzheitlichen Ansatz, welcher die Lebensumstände der Menschen, ihre Ernährung und Wohnverhältnisse ebenso wie ihren psychischen und physischen Zustand miteinbezieht.

Glossar: Die wichtigsten Begriffe zur Pflege

Worin unterscheiden sich Pflegeversicherung und Pflegekasse? Unser Glossar verrät es!
Worin unterscheiden sich Pflegeversicherung und Pflegekasse? Unser Glossar verrät es!

Das Pflegerecht ist geprägt von verschiedensten Fachbegriffen. Um das Verständnis dieses Ratgebers zu erleichtern und auch die Lektüre der weiterführenden Themen zu vereinfachen, werden die wichtigsten Bezeichnungen nachfolgend erläutert.

  • Medizinischer Dienst:
    Beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) handelt es sich um den medizinischen, zahnmedizinischen und pflegerischen Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen in Deutschland.
  • Pflegebedürftigkeit:
    Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund einer körperlichen oder seelischen Krankheit oder Behinderung den Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann oder für mindestens sechs Monate auf weitreichende Hilfe angewiesen ist. Diese Definition ergibt sich aus § 14 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI).
  • Pflegeberatung:
    Gemäß § 7a SGB XI haben Personen, welche Leistungen der Pflegeversicherung erhalten einen gesetzlichen Anspruch auf eine umfassende, individuelle und unabhängige Beratung. Die Rechtsberatung zur Pflege thematisiert dabei unter anderem die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangeboten.
  • Pflegedienst:
    Bei einem Pflegedienst handelt es sich um ein Unternehmen, welches im Zuge der ambulanten Pflege die häusliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen durchführt.
Gemäß Pflegerecht können Ihnen Pflegehilfsmittel zustehen.
Gemäß Pflegerecht können Ihnen Pflegehilfsmittel zustehen.
  • Pflegegeld:
    Pflegebedürftige Personen, die in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben und zu Hause leben – also nicht in einer Pflege­einrichtung untergebracht sind – erhalten Pflegegeld. Dabei handelt es sich um eine Sozialleistung, welche gewährt wird, wenn eine Grundpflege nicht aus eigener Tasche finanziert werden kann.
  • Pflegehilfsmittel:
    Zu den Pflegehilfsmitteln zählen Rollatoren, Hausnotrufsysteme, Rollstühle und sonstige Hilfsmittel. Pflegeversicherte Personen haben einen Anspruch auf die Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, wenn der medizinische Dienst diese befürwortet.
  • Pflegekassen:
    Die Pflegekassen sind Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung. Anspruch auf Leistungen der Pflegekassen haben alle Personen, die in Deutschland krankenversichert und daher pflegeversichert sind.
  • Pflegesatz:
    Der Pflegesatz umfasst die Ausgaben, welche täglich für einen Heimaufenthalt zu entrichten sind. Diese beinhalten neben den pflegebedingten Aufwendungen auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
  • Pflegeschlüssel:
    Der Pflegeschlüssel gibt das Verhältnis von Bewohner einer Pflegeeinrichtung zum tätigen Pflegepersonal an. Er definiert demnach, wie viele Vollzeitkräfte benötigt werden. In der Pflege erfolgt eine Berechnung für 24 Stunden und sieben Tage je Woche.
  • Pflegestufen:
    Bis zum 01. Januar 2017 erfolgte die Unterscheidung der Pflegebedürftigkeit mithilfe von drei Pflegestufen. Aktuell finden fünf verschiedene Pflegegrade Anwendung. Diese Unterteilungen definieren in erster Linie die unterschiedlich hohen Ansprüche der Pflegebedürftigen.
  • Pflegeversicherung:
    Die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung sind die Pflegekassen. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Formen der Pflege

Für die professionelle Pflege sind ausgebildete Fachkräfte notwendig.
Für die professionelle Pflege sind ausgebildete Fachkräfte notwendig.

Bei der Pflege gilt es, stets die Bedürfnisse der hilfebedürftigen Person im Blick zu behalten. Dabei können sich diese im jeweiligen Einzelfall stark unterscheiden, weshalb sich auch verschiedene Formen der Pflege differenzieren lassen.

Eine der wichtigsten Unterteilungen besteht zwischen Laienpflege und professioneller Pflege. Laienpflege liegt immer dann vor, wenn die Versorgung der Pflegebedürftigen von Menschen ohne entsprechende Ausbildung erfolgt. Dabei handelt es sich in der Regel um Angehörige oder Bekannte, die diese versorgen oder im Alltag unterstützen.

Im Gegensatz dazu sieht die professionelle Pflege ein je nach Fachgebiet speziell ausgebildetes Pflegepersonal vor. Deren Tätigkeitsbereich kann sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Pflege liegen.

Die ambulante Pflege erfolgt im häuslichen Bereich und wird in der Regel durch einen Pflegedienst organisiert. Die Unterstützung kann dabei neben der Krankenpflege auch Aufgaben der Hauswirtschaft oder die Anleitung von pflegenden Laien beinhalten.

Findet die Pflegetätigkeit in einem Krankenhaus oder Pflegeheim statt, gilt sie als stationär. Diese ist immer dann sinnvoll, wenn eine ambulante Versorgung nicht die notwendige Betreuung gewährleisten kann.

Weitere Ratgeber zu den Formen der Pflege

Rechtliche Aspekte in der Pflege

Pflege und Recht: Ein einheitliches Gesetz existiert nicht.
Pflege und Recht: Ein einheitliches Gesetz existiert nicht.

Die Ansprüche und Rahmenbedingungen der Pflege werden durch eine Vielzahl an Gesetzen und Vorschriften geregelt, ein einheitliches und umfassendes Pflegegesetz existiert daher in Deutschland nicht. Von zentraler Bedeutung ist allerdings das Sozialrecht bei der Pflege, denn viele Regelungen sind in den Sozialgesetzbüchern enthalten. Dazu zählt unter anderem auch die gesetzliche Grundlage für die soziale Pflegeversicherung.

Ein weiteres wichtiges Element in der Pflege stellt das Pflegestärkungsgesetz dar. Dabei handelt es sich eigentlich um drei einzelne Rechtsnormen, welche zu vielfältigen Neuerungen im Pflegewesen führten. So sollen dadurch mehr Bedürftige von den Leistungen der Pflegeversicherung profitieren. Darüber hinaus sollen die Anpassungen für Angehörige mehr Entlastungen und Sicherheit gewährleisten.

In Deutschland sind rund eine Millionen Menschen in der Pflege beschäftigt. Die Gesetzesänderungen durch die Pflegestärkungsgesetze sollen auch die Rechte für das Pflegepersonal stärken. So verspricht der Gesetzgeber durch zusätzliche Betreuungskräfte und eine einfachere Dokumentation der Pflegeleistungen mehr Zeit für die einzelnen Patienten.

Das Pflegeberufegesetz soll die bislang getrennt geregelten Ausbildungen zum Kranken- und Altenpfleger zusammenführen. Diese Änderungen sollen die Auszubildenden auf die veränderten Herausforderungen in der Berufspraxis vorbereiten und neue Berufs- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen.

Nicht immer erhalten pflegebedürftige Menschen auch die Leistungen bewilligt, die ihnen zustehen müssten. Juristische Hilfe kann in solchen Fällen ein Anwalt für Pflegerecht geben. Zu den Aufgaben von einem solchen Rechtsanwalt zählen unter anderem die Prüfung von Bescheiden der Pflegekasse und die Durchsetzung von Ansprüchen.

Recht in der Pflege: Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen

Die Pflege-Charta beeinflusst Vorschriften und Pflegerichtlinien.
Die Pflege-Charta beeinflusst Vorschriften und Pflegerichtlinien.

Die Regelungen und Vorschriften in der Pflege beschränken sich allerdings nicht nur auf die diversen Gesetzestexte. Darüber hinaus existiert auch die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen – oft auch nur als Pflege-Charta abgekürzt.

Dabei handelt es sich um einen Rechtekatalog, welche die Rechte von pflegebedürftigen Menschen stärken und deren Lebenssituation verbessern sollen. Selbstverständlich gelten für die Betroffenen grundsätzlich die gleichen Rechte wie für alle Menschen, allerdings gilt es bei der Umsetzung dieser die besonderen Umstände zu beachten. Die Charta ist daher in etwa mit der UN-Kinderrechtskonvention gleichzusetzen, welche die Kinderrechte besonders schützen.

Insgesamt umfasst die Pflege-Charta folgende acht Artikel:

  1. Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
    Jedem pflegebedürftigen Menschen steht Unterstützung zu, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbstständiges Leben zu führen.
  2. Körperliche und seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
    Hilfsbedürftige Menschen sind vor Gefahren für Leib und Seele zu schützen.
  3. Privatheit
    Die Empfänger von Pflegeleistung haben das Recht auf die Wahrung und den Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre.
  4. Pflege, Betreuung und Behandlung
    Die Maßnahmen der Pflege, Betreuung und Behandlung sind auf den persönlichen Bedarf des Pflegebedürftigen auszurichten.
  5. Information, Beratung und Aufklärung
    Es besteht das Recht auf umfassende Informationen über die Möglichkeiten und Angebote für Beratung, Hilfe, Pflege sowie Behandlungen.
  6. Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft
    Die Pflege-Charta räumt pflegebedürftigen Menschen das Recht auf Wertschätzung ein. Dies beinhaltet auch den Austausch mit anderen Menschen und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
  7. Religion, Kultur und Weltanschauung
    Jeder pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seiner Kultur und Weltanschauung entsprechend zu leben und seine Religion auszuüben.
  8. Palliative Begleitung, Sterben und Tod
    Menschen, die auf Pflege und Hilfe angewiesen sind, haben das Recht, in Würde zu sterben.
Die Pflege-Charta soll als Maßstab für die Beurteilung der Pflege dienen. Die darin formulierten Rechte sind bereits in verschiedene Gesetze eingeflossen. Kernziel ist allerdings in erster Linie die Umsetzung in der Praxis und somit eine menschenwürdige Pflege.

Was unterscheidet Pflege und Betreuung?

Die Betreuung kann auch die Auswahl von einem Pflegedienst beinhalten.
Die Betreuung kann auch die Auswahl von einem Pflegedienst beinhalten.

In unserem alltäglichen Sprachgebrauch erfolgt die Verwendung der Begriffe „Pflege“ und „Betreuung“ beinahe synonym. Dabei lässt sich deren Bedeutung mit „sich um eine Person kümmern“ erklären.

Können Menschen aufgrund einer psychischen oder geistigen Behinderung nicht mehr für sich selbst entscheiden, bekommen diese einen Betreuer zur Seite gestellt. Die rechtliche Betreuung kann dabei in verschiedensten Bereichen erfolgen. Dazu können zum Beispiel die Regelung von finanziellen Angelegenheiten, die Verwaltung der Post oder auch Entscheidungen zur Wohnsituation zählen. Darüber hinaus kann der Betreuer auch dafür verantwortlich sein, einen geeigneten ambulanten Pflegedienst zu finden und dessen Tätigkeit zu regeln.

Das Betreuungsrecht ist allerdings nicht für die praktische Umsetzung zuständig. Vielmehr geht es um die Organisation der bestmöglichen Versorgung und ggf. die notwendige Abrechnung der Leistungen. Auch die Antragsstellung für die Anerkennung eines höheren Pflegegrades kann kann zu den Tätigkeiten des Betreuers zählen. Die praktische Umsetzung von bewilligten Leistungen gehört dann in den Aufgabenbereich der Pflege.

Weitere Ratgeber zu rechtlichen Aspekten der Pflege

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht: Für den Pflegefall vorsorgen

Frühzeitige Entscheidungen zur Pflege sind mit einer Patientenverfügung möglich.
Frühzeitige Entscheidungen zur Pflege sind mit einer Patientenverfügung möglich.

Nicht selten tritt der Pflegefall völlig unerwartet ein und wirft Betroffene sowie Angehörige vollkommen aus der Bahn. Ehegatten, Kinder oder nahe Verwandte sehen sich in dieser schweren Zeit mit wichtigen Fragen konfrontiert und nicht immer ist es dabei einfach, eine Entscheidung im Sinne des Pflegebedürftigen zu treffen.

Daher kann es durchaus sinnvoll sein, sich bereits im Vorfeld mit dieser Thematik zu befassen und Vorkehrungen für den Ernstfall zu treffen. Möglich ist dies zum Beispiel durch eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht.

Mithilfe einer schriftlichen Patientenverfügung können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind, wenn Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind, eine Entscheidung zu treffen oder diese zu äußern.

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie einer Person die Befugnis zur Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten erteilen, für den Fall, dass Sie selbst keine Entscheidungen mehr fällen können.

Wichtig! Ermächtigen Sie eine Dritte Person durch die Vorsorgevollmacht, ist es sinnvoll, den Begünstigten im Voraus zu informieren und mit diesem die eigenen Wünsche zu besprechen.
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Pflege: Grundlagen für Betroffene und Angehörige
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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

3 Gedanken zu „Pflege: Grundlagen für Betroffene und Angehörige

  1. Mario

    Mir gefällt, wie erklärt wird, dass die seelische Unterstützung genauso wie die körperliche Unterstützung in der Pflege mit eingeschlossen ist. Ich bin für mehr als ein halbes Jahr im Ausland und möchte mich in Bezug zur Pflege meiner Eltern beraten lassen. Ich hoffe, schnell eine kompetente Pflegeberatung zu finden.

  2. lisbeth

    Mir war bereits klar, dass Pflege im Alltag der Unterstützung von Personen mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen dient. Wer in diesem Bereich arbeitet, sieht sich sicher auch oft dem Notariat gegenüberstehen. Immerhin sterben die Leute ja.

  3. Rajani

    Ich bin ein inderin mit deutsch pass. Kann ich ein Jahr pause machen meine mama im indien zu pflegen

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