Pflegeberatung: Unabhängige Einschätzung zum Pflegeanspruch

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 22. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Welchen Zweck die Pflegeberatung erfüllt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.
Welchen Zweck die Pflegeberatung erfüllt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber.

Tritt bei Menschen überraschend eine Pflegebedürftigkeit auf, sind Betroffene und Angehörige meist ratlos: Stehen mir finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung zu? Welche gesetzlichen Ansprüche können darüber hinaus bestehen? Und wo sind welche Anträge zu stellen? In solchen Fällen kann eine individuelle Pflegeberatung dabei unterstützen, Hilfen und Leistungen zugeschnitten auf die persönlichen Anforderungen in Anspruch zu nehmen.

FAQ: Pflegeberatung

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben gemäß Sozialgesetzbuch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung.

Wer übernimmt die Kosten für eine solche Beratung?

Die Kosten für die Beratung trägt in der Regel die Pflegekasse.

Was ist die Aufgabe einer Pflegeberatung?

Durch die Pflegeberatung soll sichergestellt werden, dass die Pflege die individuellen Bedürfnisse des Bedürftigen berücksichtig.

Pflegeberatung – was ist das?

Welche Leistungen Ihnen zustehen, erfahren Sie in der Pflegeberatung. Insbesondere bei Demenz kann die Hilfe wichtig sein.
Welche Leistungen Ihnen zustehen, erfahren Sie in der Pflegeberatung. Insbesondere bei Demenz kann die Hilfe wichtig sein.

Die Pflegeberatung ist laut Definition ein Angebot der Pflegekasse, welches unter anderem dazu dient, herauszufinden, welche Leistungen der Pflegeversicherung einer pflegebedürftigen Person grundsätzlich zustehen können. Dabei geht es insbesondere darum, den individuellen Bedarf festzustellen und mögliche Angebote sowie Leistungen entsprechend abzustimmen.

Die Einladung zur Pflegeberatung folgt dabei in der Regel automatisch auf einen Antrag zur Anerkennung einer bestehenden Pflegebedürftigkeit. Dabei soll der Termin in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Antragstellung stattfinden.

Die Aufgabe der Pflegeberatung hat der Gesetzgeber in § 7a Abs. 1 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) definiert. Demnach soll das Beratungsangebot insbesondere:

  • die Hilfsbedürftigkeit erfassen und analysieren,
  • einen individuellen Versorgungsplan erstellen, welcher die erforderlichen Sozialleistungen sowie mögliche Hilfen umfasst,
  • bei der für die Durchführung des Versorgungsplan notwendigen Maßnahmen unterstützen,
  • die Umsetzung des Versorgungsplans überwachen und diesen ggf. an eine veränderte Bedarfslage anpassen,
  • über Leistungen informieren, die dazu dienen, die Pflegepersonen zu entlasten.
Beim sogenannten Versorgungsplan einer Pflegeberatung handelt es sich um eine Übersicht, welche die auf die Bedürfnisse des Pflegebedürftigen zugeschnittenen erforderlichen Sozialleistungen sowie gesundheitsfördernden, präventiven, rehabilitativen und sozialen Hilfen unter Einbeziehung aller an der Pflege Beteiligten festhält. Anhand dieses Dokuments können dann die erforderlichen Maßnahmen bei der Kranken- sowie Pflegekasse beantragt werden.

Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Form der Beratungsleistung besteht seit 2009. Durch die individuell angepasste Auswahl sowie die Inanspruchnahme von Hilfs- und Pflegeleistungen kann dieser verhindern, dass Pflegebedürftige für ihre Versorgung mehr aus eigener Tasche zahlen als unbedingt nötig. Allerdings besteht für die Teilnahme an einer Pflegeberatung grundsätzlich keine Pflicht.

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeberatung?

Wie zuvor bereits erwähnt, besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Anspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung. An welche Bedingungen bzw. Kriterien diese Leistung der Pflegekasse geknüpft ist, ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch. In § 7a Abs. 1 SGB XI heißt es dazu:

Personen, die Leistungen [der Pflegeversicherung] erhalten, haben Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin bei der Auswahl und Inanspruchnahme von bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen sowie sonstigen Hilfsangeboten, die auf die Unterstützung von Menschen mit Pflege-, Versorgungs- oder Betreuungsbedarf ausgerichtet sind […].

Der Anspruch ist somit an mögliche Leistungen der Pflegeversicherungen gekoppelt. Trotzdem ist eine Pflegeberatung grundsätzlich schon bereits vor der Anerkennung eines Pflegegrades möglich. Denn das Beratungsangebot können Sie bereits nach der Antragsstellung in Anspruch nehmen.

Darüber hinaus ist eine Pflegeberatung auch für pflegende Angehörige möglich. Dies kann entweder gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person oder auch ohne diese stattfinden. Allerdings muss bei der letzteren Option das Einverständnis der zu pflegenden Person vorliegen.

Wichtig! Ein Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung besteht laut Gesetz zwar seit 2009, allerdings können durch eine Pflegeberatung dennoch Kosten entstehen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es sich um private Pflegeberater oder Beratungsangebote aus dem Internet handelt, für deren Bezahlung die Pflegekasse nicht aufkommt. Informieren Sie sich daher im Vorfeld, ob eine Kostenübernahme möglich ist.

Wie läuft eine Pflegeberatung ab?

Anspruch auf Pflegeberatung: Gemäß SGB XI steht diese Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, zu.
Anspruch auf Pflegeberatung: Gemäß SGB XI steht diese Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, zu.

Bei der Durchführung der Pflegeberatung stehen insbesondere die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen im Mittelpunkt. Daher wird bei der Durchführung des Gesprächs unter anderem auch die Mobilität der Betroffenen berücksichtigt.

In der Regel erfolgt die Pflegeberatung in einer Beratungsstelle im näheren Umkreis des Wohnorts oder sie findet falls notwendig in den eigenen vier Wänden des Pflegebedürftigen statt. Solch ein Hausbesuch hat dabei den Vorteil, dass sich der Berater einen ersten Überblick zur häuslichen Situation machen kann.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die Beratung am Telefon oder über das Internet durchzuführen. Diese Optionen eigenen sich insbesondere dann, wenn sich nach einer umfassenden und persönlichen Beratung noch kleinere Nachfragen ergeben.

Unabhängig davon, wo und wie die Gespräche stattfinden, handelt es sich bei Ihrem Gesprächspartner um speziell geschulten Pflegeberater, die sich unter anderem durch besondere Fachkenntnisse im Sozial- und Sozialversicherungsrecht auszeichnen.

Um eine unabhängige Pflegeberatung zu gewährleisten, dürfen diese allerdings keine bestimmte Institution oder Pflegedienste empfehlen. Stattdessen kann dieser aber eine Auflistung der verschiedenen Dienstleister in der Nähe des Wohnorts bereitstellen und generelle Tipps für das Auswahlverfahren geben.

Richtig vorbereitet auf das Beratungsgespräch: Welche Unterlagen sind notwendig?

Abwägung in der Pflegeberatung: Kann ein ambulanter Pflegedienst die notwendige Versorgung gewährleisten?
Abwägung in der Pflegeberatung: Kann ein ambulanter Pflegedienst die notwendige Versorgung gewährleisten?

Steht bei Ihnen ein Termin zur Pflegeberatung an, sollten Sie sich im Vorfeld bereits gründlich überlegen, welche Themen und Probleme Sie dabei im Einzelnen ansprechen wollen. Mögliche Anhaltspunkte könnten zum Beispiel folgende sein:

  • Wie hoch ist der Pflegebedarf und wie lässt sich dafür eine optimale Versorgung gewährleisten?
  • Ist aufgrund des vorliegenden Grades der Pflegebedürftigkeit eine ambulante Pflege möglich oder ist ein Umzug in ein Pflegeheim in Betracht zu ziehen?
  • Besteht ein Anspruch auf finanzielle Zuschüsse oder die Übernahme anfallender Kosten?
  • Werden Hilfsmittel wie ein Pflegebett, ein Hausnotruf, ein Rollator oder ein Rollstuhl benötigt?
  • Welche Maßnahmen lassen sich ergreifen, um die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf zu gewährleisten?
  • Wie gestaltet sich die Situation für pflegende Angehörige zum Beispiel in Bezug auf Rente und Versicherung?

Um eine umfassende und individuelle Pflegeberatung zu gewährleisten, sollten Sie darüber hinaus verschiedene Unterlagen bereithalten. Dabei kann es sich unter anderem um die Krankenunterlagen des Pflegebedürftigen, eine Vorsorgevollmacht des pflegenden Angehörigen und ein Pflegetagebuch handeln.

Ein Pflegetagebuch dient in erster Linie dazu, die alltäglichen Aufgaben, welche Angehörige in der Pflege übernehmen, zu dokumentieren. Durch diese genaue Auflistung des Pflegeaufwandes lassen sich Rückschlüsse auf den tatsächlichen Pflegebedarf ziehen. Daher kann ein entsprechendes Protokoll zum Beispiel auch im Zuge der Anerkennung eines Pflegegrades bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) relevant sein.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (57 Bewertungen, Durchschnitt: 4,72 von 5)
Pflegeberatung: Unabhängige Einschätzung zum Pflegeanspruch
Loading...

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Pflegeberatung: Unabhängige Einschätzung zum Pflegeanspruch

  1. Lisa Sch

    Mein Vater ist auch pflegebedürftig und wir haben ihm jetzt einen Termin zu Pflegeberatung organisiert. Danke für die Tipps darüber, wie man sich optimal auf ein Beratungsgespräch vorbereiten kann. Ich glaube, besonders schwer für ihn ist die Entscheidung, ob ein Umzug in ein Pflegeheim in Betracht kommt.

  2. Erika

    Hallo,
    wir haben ein Problem: Kürzlich wurde eine polnische Haushaltskraft gegen unseren Willen und ohne unser Wissen, zur Versorgung der Mutter meines Mannes eingestellt. Die Einstellung erfolgte durch den Bruder meines Mannes. Die Mutter bewohnt eine separate Wohnung im Haus. Wir möchten überhaupt keine weiteren fremden Personen im Haus haben, zumal diese alle 3 Monate wechseln. Eigentlich soll die Mutter ins Pflegeheim. Die Kosten dafür können leicht gedeckt werden.
    Müssen wir es dulden das ständig fremde Personen sich im Haus und gegen unseren Willen aufhalten.
    Wie sieht die rechtliche Seite aus?
    Mfg
    Erika

  3. L.

    Meine Mutti hat pflegegrad 3 und ist gekommen aus Polen und seit 3013 wohnt in Deutschland. AOK hat geschrieben sie betreuen Mutti darum steht Ihr kein pflege geld zu weil ich als tochter pflege mama zu H ausr. Ist das richtig. MfG

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert