Hochzeit wegen Corona verschieben: Muss das sein?

News von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 1. September 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Bundesweit. Es soll der wichtigste Tag im Leben werden: die Hochzeit. Doch in Zeiten von Corona platzt derzeit für viele der Traum vom rauschenden Fest. Sollten Sie Ihre Hochzeit wegen der Corona-Krise nun absagen? Und geht das überhaupt so einfach? Wie sieht es mit den Kosten für Location, Hochzeitskuchen & Co. aus? Wir klären die wichtigsten Fragen!

Kann die standesamtliche Hochzeit trotz Corona-Krise stattfinden?

Einsame Hochzeit wegen der Corona-Krise?
Einsame Hochzeit wegen der Corona-Krise?

Die Standesämter sind derzeit noch nicht geschlossen. Das bedeutet für Ehewillige, deren Hochzeit in den kommenden Wochen geplant ist, dass nach aktuellem Stand die Trauung nach wie vor stattfinden kann. Allerdings können sich auch hier Beschränkungen ergeben, denn Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind in den meisten Bundesländern mittlerweile untersagt. Wer zur standesamtlichen Trauung also mehr Personen geladen hat, muss hier ggf. Abstriche machen.

Grundsätzlich können sich die Brautleute aber auch in Abwesenheit von Gästen vom Standesbeamten trauen lassen. Nicht einmal Trauzeugen sind in Deutschland Pflicht. Auch eine kirchliche Hochzeit kommt trotz Corona-Krise in kleinem Rahmen nach wie vor in Betracht, da bislang lediglich öffentliche Gottesdienste abgesagt wurden.

Kann die Hochzeitsfeier trotz Corona noch stattfinden?

Die Trauung ist das eine, das beste an einer Hochzeit ist für viele noch immer das Fest danach. Familie, Freunde, Bekannte, Kollegen: Alle sollen teilhaben am Glück des frisch gebackenen Ehepaares. Doch gerade in diesem Bereich dürfte es zumindest für Termine bis Mitte April schwer werden:

Hochzeitsfeier: Wegen Corona nun vor leeren Rängen?
Hochzeitsfeier: Wegen Corona nun vor leeren Rängen?
  • Mehr als 50 Personen sind auch bei Privatveranstaltungen vielerorts nicht mehr gestattet. Im Zweifel müssen Sie also Gäste ausladen.
  • Bei Veranstaltungen bis zu dieser Grenze sollen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden (Mindestabstand, Hygienebedingungen & Co.), was auch Veranstalter vor besondere Herausforderungen stellen kann.
  • Auf Veranstaltungen unter 50 Personen müssen oftmals Anwesenheitslisten geführt werden (mit Namen und Kontaktdaten).
  • Es wird aktuell auch von Reisen innerhalb Deutschlands abgeraten. Gäste, die eine längere Anreise auf sich nehmen müssen, könnten also ggf. gar nicht mehr zur Hochzeit kommen können.
  • Risikogruppen sollten ohnehin von entsprechenden Veranstaltungen fernbleiben. Schlimmstenfalls fände die Feier also ohne die eigenen Eltern oder Großeltern statt.

Generell gilt dabei: Personen, die unter Quarantäne stehen, dürfen das Haus derzeit nicht verlassen. Egal, ob Brautleute oder Hochzeitsgäste oder Personal der Locations.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich die Hochzeit wegen Corona absage?

Bei dieser Frage kommt es insbesondere auf den Einzelfall an:

Was passiert mit dem Geld, wenn ich die Hochzeit wegen Corona absage?
Was passiert mit dem Geld, wenn ich die Hochzeit wegen Corona absage?
  • Welche Klauseln sind in den Verträgen mit Veranstaltern, Fotografen & Co. für den Fall des Rücktritts enthalten? Sehen diese eine Entschädigung vor? Ggf. sind die Vertragspartner aber auch von sich aus kulant. Halten Sie hier am besten Rücksprache.
  • Für wann ist die Hochzeit geplant? Die Corona-Beschränkungen sind aktuell nur bis zum Ende der Osterferien begrenzt. Hiernach bedarf es einer Einschätzung, ob die Maßnahmen ausgereicht haben oder auch darüber hinausgehend Einschränkungen bestehen bleiben. Einige Experten schätzen aktuell, dass auch noch bis September Beschränkungen denkbar sind.
  • Beim Standesamt können die Kosten zumeist erst erstattet werden, wenn tatsächlich keine Möglichkeit besteht, die Trauung durchzuführen (sei es wegen Quarantäne-Maßnahmen oder Schließung der Standesämter). Und neue Termine zu finden gestaltet sich hier ohnehin schwer.

Hochzeit in der Corona-Krise: Ja – Nein – Vielleicht? Die Entwicklung ist derzeit sehr dynamisch. Niemand kann wissen, wie es in zwei oder drei Wochen aussieht. Wenn Ihre Hochzeit in den kommenden Wochen stattfinden sollte, bleibt Ihnen im Zweifel: Lassen Sie sich in kleinem Kreis trauen. Sprechen Sie mit den Vertragspartnern auch über mögliche Terminänderungen oder Erstattungen. Verschieben Sie das rauschende Fest auf unbestimmte Zeit oder feiern Sie lediglich in kleinem Rahmen. Und genießen Sie die Zweisamkeit mit Ihrem Partner – ob am Ende verheiratet oder nicht.

Infos zu den aktuellen Entwicklungen und eine Lageeinschätzung des Robert-Koch-Instituts erhalten Sie im folgenden Video:

Hinweis: Wenn Sie aktuell Ihre Hochzeit planen und Unterlagen zur Eheanmeldung benötigen, bieten viele Standesämter dafür einen Online-Service an. Sollte das nicht möglich sein, können Sie auch unter antrag24.de die erforderlichen Dokumente beantragen.

Wozu dienen die ganzen Maßnahmen und Beschränkungen?

Sinn und Zweck der Einschränkungen im öffentlichen Leben ist zunächst nicht die Verhinderung der Ausbreitung des neuen Coronavirus. Stattdessen soll die Verbreitung durch die Maßnahmen verlangsamt werden, damit nicht zu viele Menschen zeitgleich an COVID-19 erkranken. Dadurch soll verhindert werden, dass das Gesundheitssystem durch zu viele zeitgleich auftretende auch schwere Krankheitsverläufe überlastet wird. Die folgende Grafik soll eben diesen Effekt, den die Maßnahmen erzielen sollen, veranschaulichen:

Wozu sollen die Maßnahmen dienen, die wegen Corona getroffen wurden?
Wozu sollen die Maßnahmen dienen, die wegen Corona getroffen wurden?

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Ein Gedanke zu „Hochzeit wegen Corona verschieben: Muss das sein?

  1. RO

    Interessant, dass sich die Brautleute grundsätzlich auch in Abwesenheit von Gästen vom Standesbeamten trauen lassen können. Wir haben unsere Hochzeitslocation bereits gebucht und dann kam Corona. Zum Glück konnten wir das Ganze um ein Jahr verschieben.

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