Frist für die Grundsteuererklärung läuft ab – Harte Strafen für säumige Eigentümer?

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Eigentlich lief die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung nur bis zum 31. Oktober 2022. Sie wurde im vergangenen Jahr dann aber bis Ende Januar 2023 verlängert. Dieses Datum rückt nun immer näher und eine weitere Fristverlängerung ist bis dato nicht in Sicht. Säumigen Eigentümern droht ein Säumniszuschlag, in Extremfällen kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 Euro ausgesprochen werden.

Müssen Sie ein Bußgeld zahlen, wenn Sie die Frist für die Grundsteuererklärung verpassen?

Die Frist für die Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023!
Die Frist für die Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023!

Zum 31. Januar läuft die Frist zur Grundsteuererklärung aus. Sind Sie zum Beispiel Hauseigentümer, haben Sie also nur noch eine Woche Zeit, die Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Abgabe erfolgt elektronisch über „Mein ELSTER“.

Dazu müssen Sie sich ein Benutzerkonto anlegen oder, sofern vorhanden, Ihr Konto nutzen, welches Sie auch für die Abgabe der jährlichen Steuererklärung verwenden. Doch drohen eigentlich Strafen, wenn Sie die Frist zur Abgabe der Steuererklärung verpassen?

Grundsätzlich ist das möglich. Das Finanzamt kann einen sogenannten Säumniszuschlag erheben. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer pro Monat, welchen Sie die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung überzogen haben. Hierbei gilt zudem ein Mindestbetrag von 25 Euro.

Je nachdem, wie viel Zeit sich die Eigentümer dann lassen, kann nach mehreren Monaten schon eine Summe im dreistelligen Bereich zusammenkommen. Weigern Sie sich dann weiterhin die Grundsteuererklärung abzugeben und zahlen Sie auch den Säumniszuschlag nicht, so sind theoretisch Bußgelder von bis zu 25.000 Euro möglich. Zudem kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlage schätzen, wenn keine Erklärung abgegeben wird.

Falls Sie jetzt noch schnell Ihre Grundsteuererklärung fertigstellen wollen, bietet Ihnen das nachfolgende Video vom Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg eine Ausfüllhilfe:

Gut zu wissen: Laut Jörg Leine, einem Steuerexperten des Ratgeberportals Finanztip.de, würden aktuell allerdings noch keine hohen Strafen drohen, wenn Eigentümer die Frist für die Grundsteuererklärung versäumen. Das Portal fand zudem im Rahmen einer Umfrage heraus, dass viele Bundesländer erst einmal Erinnerungsschreiben verschicken wollen.

Grundsteuerreform wurde schon 2019 beschlossen

Dieser ganze bürokratische Aufwand ist notwendig, weil die Bundesregierung im Jahr 2019 eine umfassende Grundsteuerreform beschlossen hatte. Grund dafür war eine veraltete Rechnung mit Einheitswerten, welche aus den Jahren 1964 (betrifft die alten Bundesländer) bzw. 1935 (betrifft die neuen Bundesländer) stammten.

Durch die Grundsteuerreform werden nun die Bewertungsregeln neu definiert. Daher ist eine Neubewertung aller Grundstücke vonnöten. Zu diesem Zweck müssen die Eigentümer ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar an das Finanzamt übermitteln.

Allerdings werden dadurch erst einmal nur die neuen Werte für die Grundsteuer erfasst. Greifen wird diese erst zum Beginn des Jahres 2025.

Wichtig: Weitere, umfassende Informationen zur neuen Grundsteuer erhalten Sie in unserem Ratgeber zur Grundsteuerreform.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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