Der Bundestag hat eine Änderung des Transfusionsgesetzes (TFG) zur Blutspende auf den Weg gebracht. Künftig sind auch Männer, die Sex mit anderen Männern haben, berechtigt, Blut zu spenden. Dazu heißt es in der Gesetzesänderung: „Die sexuelle Orientierung darf bei der Bewertung des Risikos, das zu einem Ausschluss von der Blutspende führt, nicht berücksichtigt werden.“ Stattdessen solle zukünftig das individuelle Sexualverhalten ausschlaggebend für die Eignung als Blutspender sein.
Sexuelle Orientierung soll kein Ausschlussgrund mehr sein
Noch gilt ein viermonatiges Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer beziehungsweise alle Männer, die nicht-monogamen Sexualverkehr mit anderen Männern vollziehen. Zielsetzung dieser Regelung ist es, erhöhte Risiken für die Weitergabe von möglichen HIV-Infektionen zu vermeiden. Nach Argumentation der Ampelkoalition ist die pauschale Unterstellung eines erhöhten HIV-Risikos bei homo- oder bisexuellen Männern realitätsfern und diskriminierend.
Hintergrund: Ein Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer besteht insofern, dass ihnen Blutspenden nicht erlaubt sind, wenn sie zuvor nicht mindestens vier Monate monogam gelebt haben. Bis 2017 galt noch ein grundsätzliches Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer. Gerechtfertigt wurden diese Regelungen damit, dass Männer, die mit anderen Männern Sex haben, statistisch gesehen ein erhöhtes HIV-Risiko aufweisen.
Zur Änderung des Transfusionsgesetzes äußerte sich der queerpolitische Sprecher der Bundesregierung, Sven Lehmann (Bündnis 90/Die Grünen):
„Sexuelle Orientierung oder Geschlecht dürfen zukünftig kein Ausschlussgrund mehr sein.“
Die bisherige Regelung der Blutspende sei diskriminierend und die Änderung überfällig. Nun ist es Aufgabe der Bundesärztekammer, die Richtlinien zur Blutspende dem Gesetz entsprechend zu ändern.
Deutsche Aidshilfe begrüßt Gesetzesänderung, Bedenken bei der CDU
Die Deutsche Aidshilfe begrüßt die Gesetzesänderung ausdrücklich. Das Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer sei diskriminierend, da es schwule Männer pauschal und ohne ausreichende Begründung ausschließe.
Entscheidend sei nun die Umsetzung der Gesetzesänderung in den Richtlinien der Bundesärztekammer, so die Aidshilfe in ihrer Erklärung:
„Alles hängt davon ab, wie die Praxis von Rückstellungen in Zukunft in der Hämotherapierichtlinie geregelt wird.“
Zurückhaltender äußerte sich die CDU in Person ihres gesundheitspolitischen Sprechers Tino Sorge. Die Nähe zu „gefährdeten Milieus“ und häufig wechselnde Sexualpartner müssten in den Richtlinien zur Blutspende Berücksichtigung finden. Ein Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer beziehungsweise Männer, die Sexualkontakte zu anderen Männern pflegen, halten aber auch die Christdemokraten für falsch.