Transfusionsgesetz (TFG) in Deutschland: Umgang mit Blutprodukten

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Aktuelle Transfusionsleitlinien sind im TFG geregelt.
Aktuelle Transfusionsleitlinien sind im TFG geregelt.

„Solange das Blut fließt, lebt der Mensch.“ (Bruno Ziegler, freier Autor & Künstler). Dieses Zitat fasst gut zusammen, wie wichtig das Blut für jeden Menschen ist. Ohne das „flüssige Gewebe“ ist der Körper nicht in der Lage, wichtige Funktionen aufrechtzuerhalten.

Ein hoher Blutverlust führt nicht selten zum Tod des Betroffenen. Doch durch die Fortschritte in der Medizin ist es möglich, Betroffenen, die unter akutem Blutverlust leiden, mit sogenannten Bluttransfusionen zu helfen.

Da es sich hierbei um einen Eingriff mit hoher Ansteckungsgefahr handelt, muss die Transfusion unter besonderer Sorgfalt erfolgen. Transfusionsleitlinien gibt dabei das Gesetz zur Regelung des Transfusionswesen, auch Transfusionsgesetz (bzw. kurz: TFG) vor.

Die Leitlinie zur Transfusion umfasst nicht nur die Blutabgabe an Patienten, sondern auch die Blutspende. Was genau besagt die im Transfusionsgesetz festgeschriebene Dokumentationspflicht? Wieso dürfen bestimmte Personengruppen gemäß TFG kein Blut spenden? All jenen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend zu den in der Transfusionsmedizin herrschenden Leitlinien.

FAQ: Transfusionsgesetz (TFG)

Wie muss eine ordnungsgemäß Dokumentation gemäß TFG erfolgen?

Hier erfahren Sie, welche Punkte bei der Dokumentation einer Blutspende beachtet werden müssen.

Was ist der sogenannte Blutskandal aus dem Jahr 1993?

Im Rahmen des Blutskandals hatten sich im Jahr 1993 mehrere 100 Menschen durch eine Bluttransfusion mit dem HI-Virus angesteckt.

Wer ist von einer Blutspende ausgeschlossen?

Hier finden Sie eine Übersicht der Personengruppen, die grundsätzlich von einer Blutspende ausgeschlossen sind.

Das TFG als Leitlinie zur Bluttransfusion

Das Transfusionsgesetz, als wichtiger Bestandteil vom Medizinrecht, regelt die Bestimmungen zur Blutentnahme bei der Blutspende und die Verabreichung des Blutes in Form von Transfusionen. Da es sich hierbei um einen Prozess mit hoher Infektionsgefahr handelt, ist es wichtig, Rahmenbedingungen zu schaffen. § 1 TFG beschreibt den Zweck des Gesetzes:

Zweck dieses Gesetzes ist es, nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen von Menschen und zur Anwendung von Blutprodukten für eine sichere Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und für eine gesicherte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu sorgen und deshalb die Selbstversorgung mit Blut und Plasma auf der Basis der freiwilligen und unentgeltlichen Blutspende zu fördern.

Im TFG wird beispielsweise beschrieben, wer überhaupt als Blutspender in Betracht kommt und was bezüglich der Dokumentation zu beachten ist. Erfahren Sie im nachfolgenden Abschnitt, warum erst ein Skandal herhalten musste, damit eine einheitliche Regelung, wie das TFG, geschaffen wurde.

Entstehung vom TFG: Der „Blutskandal“

Das TFG wurde im Jahre 1998 eingeführt.
Das TFG wurde im Jahre 1998 eingeführt.

Die Einführung vom TFG geht auf den sogenannten Blutskandal aus dem Jahr 1993 zurück: In dieser Zeit wurde bekannt, dass sich mehrere 100 Personen durch Bluttransfusionen mit dem HI-Virus angesteckt haben.

1993 richtete der Bundestag den Untersuchungsausschuss „HIV-Infektionen durch Blut und Blutprodukte“ ein. Dieser lieferte 1994 in seinem Abschlussbericht gravierende Erkenntnisse, nach denen rund 60 Prozent der durch kontaminierte Blutprodukte ausgelösten HIV-Infektionen hätten verhindert werden können.

Daraufhin entbrannte eine breite öffentliche Debatte um die Abgabe von Blutprodukten und eine bessere Absicherung gegen Infektionen durch die Bluttransfusion. Eine einheitliche Leitlinie wurde gefordert.

Im Jahr 1998 trat schließlich das erste Transfusionsgesetz in Kraft. Seither wurde das TFG immer wieder Anpassungen unterzogen, die allgemein einer verbesserten Dokumentation bei der Blutspende dienen.

Übrigens: Die Betroffenen vom Blutskandal, welcher in die Entstehung vom TFG mündete, wurden durch monatliche Leistungen unterstützt. Zu diesem Zweck wurde im Jahr 1995 die Stiftung Humanitäre Hilfe für durch Blutprodukte HIV-infizierte Personen gegründet.

Transfusionsrichtlinien bei der Blutspende

Wie bereits angeklungen ist, kommt es beim TFG nicht nur auf die Blutabgabe an Patienten in bei einer Transfusion an, sondern auch auf die Gewinnung der entsprechenden Blutprodukte. Blut lässt sich bis dato nämlich nicht „herstellen“.

Daher ist die Blutspende ein ganz wichtiger Faktor in der Medizin. Es kann teils über Leben und Tod entscheiden, ob in der Blutbank eines Krankenhauses die richtige Blutgruppe für einen Patienten vorhanden ist.

Daher sind Einrichtungen, in denen Blut gespendet werden kann, essentiell. In § 3 Absatz 1 TFG wird dieser Fakt unterstrichen:

Die Spendeeinrichtungen haben die Aufgabe, Blut und Blutbestandteile zur Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu gewinnen.

Transfusionsgesetz: Die Dokumentation ist entscheidend

Auch an das Transfusionsgesetz gebunden ist die Apotheke, wenn Blutprodukte verkauft werden.
Auch an das Transfusionsgesetz gebunden ist die Apotheke, wenn Blutprodukte verkauft werden.

Ganz wichtig bei der Blutspende ist gemäß TFG eine hinreichende Dokumentation des Prozesses. Zudem ist vorgeschrieben, dass die Spendeeinrichtungen personell, baulich, räumlich und technisch ausreichend ausgestattet sein sollen und sich bei Bedarf untereinander helfen müssen.

Die einzelnen Vorschriften über die Dokumentation der Blutentnahme lassen sich in § 11 TFG finden. Bevor es überhaupt zu einer Blutspende kommen kann, muss eine umfassende Anamnese des Spenders angefertigt werden.

Darüber hinaus ist eine vollständige Aufklärung erforderlich. Der Spender muss in die Blutabgabe schriftlich einwilligen. Alle Vorgänge, die mit der Blutentnahme zusammenhängen, sind gemäß TFG zu protokolieren und müssen für mindestens 15, in einigen Fällen sogar 30 Jahre aufbewahrt werden.

Auch das Thema Datenschutz wird im benannten Paragraphen aufgegriffen. So dürfen personenbezogene Daten der spendewilligen und spendenden Personen erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wenn dies der Dokumentationspflicht dient. Die Daten sind in begründeten Fällen an Behörden zu übermitteln.

Gemäß der für eine Transfusion geltenden Leitlinie, ist die Dokumentation der Blutspende oberste Pflicht. Dazu gehört auch die richtige Benennung der Blutkonserven. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Patient nicht versehentlich die falsche Transfusion bekommt, wenn dieser beispielsweise der Blutgruppe „A positiv“ zuzuordnen ist, stattdessen aber eine Konserve mit Blut der Gruppe „B positiv“ erhält. Dies kann zu einer Reaktion im Körper führen, welche im schlimmsten Fall in den Tod des Betroffenen mündet.

Paragraph 10 Transfusionsgesetz

Es stellt sich die Frage, wie die Menschen zur Blutspende bewegt werden können. Denn diese erfolgt immer freiwillig, die Blutbanken sind also quasi auf die „Spendenwilligkeit“ der Menschen angewiesen. In § 10 TFG ist Folgendes geregelt:

Die Spendeentnahme soll unentgeltlich erfolgen. Der spendenden Person kann eine Aufwandsentschädigung gewährt werden, die sich an dem unmittelbaren Aufwand je nach Spendeart orientieren soll.

Die Aufwandentschädigung kann je nach Spendeeinrichtung Bar oder in Form von Gutscheinen ausgezahlt werden. So wird ein Anreiz geschaffen, die wertvolle Blutspende abzugeben. Positiver Nebeneffekt: Regelmäßiges Blutspenden ist gut für die Gesundheit.

Streitfall: Welche Personengruppen sind von der Blutspende ausgeschlossen?

Transfusionsgesetz: Die Dokumentation ist oberste Pflicht.
Transfusionsgesetz: Die Dokumentation ist oberste Pflicht.

Bevor eine Person zur Blutspende zugelassen werden kann, muss diese gemäß TFG auf folgende Infektionskrankheiten bzw. Infektionsmarker getestet werden:

  • Humanes Immundefekt Virus (HIV)
  • Hepatitis B
  • Hepatitis C

Der Test muss von einem Arzt durchgeführt werden. Des Weiteren muss es sich beim Spender um eine Person handeln, die durch den Arzt als „tauglich“ für das Blutspenden erklärt wurde. Es gibt gewisse Risikogruppen, die allerdings von vorneherein ausgeschlossen werden: Drogenabhängige, männliche und weibliche Prostituierte, Häftlinge sowie homo- und bisexuelle Männer.

Bei der letzten genannten Risikogruppe kommt es immer wieder zu Diskussionen: Homosexuellenverbände kritisieren diese Handhabung als diskriminierend und fordern, dass mögliche Spender nicht mehr nach ihrer sexuellen Orientierung, sondern der Häufigkeit wechselnder Sexualkontakte gefragt werden.

UPDATE: Am 16. März 2023 hat der Bundestag für die Abschaffung des Blutspende-Ausschlusses für Homosexuelle gestimmt. Durch die Änderung des Transfusionsgesetzes darf die sexuelle Orientierung künftig nicht mehr bei einem möglichen Ausschluss zur Blutspende berücksichtigt werden. Bislang dürfen homosexuelle Männer nach Sexualkontakt mit einem neuen Partner pauschal vier Monate kein Blut spenden. Das individuelle Sexualverhalten der spendewilligen Person kann aber weiterhin bei der Risikobewertung eine Rolle spielen.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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2 Gedanken zu „Transfusionsgesetz (TFG) in Deutschland: Umgang mit Blutprodukten

  1. F, Konrad

    Meiner nach sollte die Blutspende angemessen honoriert werden. Dann würden sich auch mehr Menschen melden. Letztendlich hilft die Blutkonserve Leben zu retten! Wenn es um Leben und Tod geht, was sind da 40 bis 50 € für eine Spende? Eigentlich peanuts ….
    Konrad F

  2. Charlotte M

    …. aber wie hoch beläuft sich denn nun die Summe der Aufwandsentschädigung für einen Spender bei einer Blutspende und für eine Plasmaspende wirklich ?

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