Flüchtlingskinder in Deutschland: Rechtliches, Zahlen, Hilfestellungen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Knapp ein Drittel der Flüchtlinge sind Kinder.
Knapp ein Drittel der Flüchtlinge sind Kinder.

2015 reisten laut dem Bundesministerium für Inneres rund 800.000 Flüchtlinge in Deutschland ein und beantragten Asyl. Darunter befanden sich ca. 270.000 Minderjährige.

An diesem Punkt stellt sich dem aufnehmenden Staat eine besondere Herausforderung: Er muss gewährleisten, dass Flüchtlingskinder nicht durch die Maschen des Systems fallen.

Kinder benötigen besondere Aufmerksamkeit und Schutz – dies gilt umso mehr, wenn sie eine körperlich und seelisch zerreibende Flucht aus ihrer Heimat hinter sich haben. Doch welche Rechte gelten genau für Flüchtlingskinder? Dürfen oder müssen sie zu Schule? Und was geschieht mit jenen, die ohne Eltern oder Familie einreisen?

In diesem Ratgeber finden Sie Informationen zur rechtlichen Einordnung von Flüchtlingskindern, zur Schulpflicht für ausländische Kinder und zu verschiedenen Möglichkeiten, den Kindern zu helfen.

FAQ: Flüchtlingskinder

Wer ist für unbegleitete Flüchtlingskinder zuständig?

Kommen geflüchtete Kinder ohne ihre Eltern nach Deutschland, so ist erst einmal das Jugendamt für sie zuständig.

Wer kann Flüchtlingskinder aufnehmen?

Grundsätzlich ist es möglich, ein Flüchtlingskind zu adoptieren. Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen.

Können Flüchtlingskinder in die Schule gehen?

Grundsätzlich dürfen Flüchtlingskinder ab dem Tag ihrer Ankunft in Deutschland eine Schule besuchen.

Das Wohl der Kinder: Rechtliche Grundlagen

Grundlage des Umgangs mit minderjährigen Flüchtlingskindern ohne erwachsene Bezugsperson – im Rechtsjargon „unbegleitete junge Flüchtlinge“ genannt – ist die UN-Kinderrechtskonvention, welche von Deutschland 1992 ratifiziert wurde.

Diese hält in Artikel 3 als Grundsatz fest:

(1) Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Durch den Krieg in Syrien kamen 2015 viele syrische Flüchtlingskinder nach Deutschland.
Durch den Krieg in Syrien kamen 2015 viele syrische Flüchtlingskinder nach Deutschland.

Allerdings verfasste die damalige Bundesregierung eine Vorbehaltserklärung bezüglich der Kollisionspunkte zwischen der Konvention und dem Ausländerrecht. Die Erklärung hält fest, dass das Ausländerrecht hierzulande als wichtiger einzuschätzen sei, als die Richtlinien der Kinderrechtskonvention.

Durch diesen Vorbehalt war es beispielsweise möglich, minderjährige Flüchtlinge mit einer Abschiebehaft zu belegen.

Seit dem 3. Mai 2010 ist der Vorbehalt der damaligen Regierung jedoch zurückgenommen wurden, sodass die Konvention uneingeschränkt gilt.

Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher

Ende 2015 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, welche die Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland verbessern soll. Kernpunkt der Änderung ist die Beurteilung des psychischen und körperlichen Wohlbefindens des Kindes.

So darf das Verteilungsverfahren an einen anderen Standort beispielsweise nur dann erfolgen, wenn es das Wohl des Minderjährigen nicht gefährdet.

Unbegleitete Flüchtlingskinder: Wer kümmert sich?

Viele Flüchtlingskinder kommen ohne Eltern oder Familienangehörige in Deutschland an. Manche wurden auf der Flucht von ihrer Familie getrennt und hoffen, sich wiederzufinden. Andere wurde in der Obhut anderer Erwachsener auf den Weg in ein sicheres Land geschickt, ohne dass ihre Eltern sie begleiten können.

In diesen Fällen nimmt das Jugendamt die Flüchtlingskinder auf. Gemäß § 42 und § 42a des Dritten Sozialgesetzbuches gilt:

(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn […]
3. ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher unbegleitet nach Deutschland kommt und sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten.“ (§ 42 SGB III)
(1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein ausländisches Kind oder einen ausländischen Jugendlichen vorläufig in Obhut zu nehmen, sobald dessen unbegleitete Einreise nach Deutschland festgestellt wird.“ (§ 42a SGB III)

Auf diesem Weg wird gewährleistet, dass unbegleitete Kinder, die als Flüchtlinge in Deutschland eintreffen, versorgt werden.

Zudem ist das Jugendamt dazu verpflichtet zu ermitteln, ob das Kind im In- oder Ausland Angehörige hat, welche womöglich nach ihm suchen. Finden sich Verwandte, muss das Amt eine Zusammenführung ermöglichen. Allerdings darf das Kind dies auch verweigern.

Flüchtlingskinder adoptieren oder aufnehmen – eine Option?

Flüchtlingskinder haben Rechte auf Schutz und Bildung.
Flüchtlingskinder haben Rechte auf Schutz und Bildung.

Während der sogenannten „Flüchtlingskrise“ boten viele Freiwillige an, Asylbewerber und ihre Kinder bei sich aufzunehmen – zumindest für einen gewissen Zeitraum – und ihnen dabei zu helfen, ihr Leben neu aufzubauen.

Möchten Sie allerdings ein minderjähriges Flüchtlingskind bei sich aufnehmen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden.

Erkundigen Sie sich beim zuständigen Jugendamt über die bundeslandspezifischen Vorschriften.

Grundsätzlich sollten jedoch folgende Gegebenheiten vorhanden sein:

  • Bereitschaft, ein Kind mindestens zwei Jahre lang in die Familie aufzunehmen.
  • Ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitszeugnis sind vorzulegen.
  • Ein eigenes Zimmer von mindestens neun Quadratmetern muss zur Verfügung stehen

Zudem müssen sich potenzielle Pflegeeltern für Flüchtlingskinder darüber im Klaren sein, dass ein gewisser bürokratischer Aufwand durch die Kommunikation mit Jugendamt, Schule, Ausländerbehörde usw.

Die Adoption eines Flüchtlingskinds wird mit denselben Maßstäben gemessen, wie bei einer „inländischen Adoption“. Hier müssen die zukünftigen Eltern erschöpfend nachweisen, dass sie die Verantwortung für ein Kind schultern können.

Viele Menschen helfen geflüchteten Kindern ebenfalls durch die Unterstützung bei bürokratischen Gängen oder durch Sachspenden.

Gilt für Flüchtlingskinder die Schulpflicht?

Gemäß Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind ein Recht auf Bildung. Da Deutschland diese Konvention ratifiziert hat, gilt dieses Recht auch hierzulande – seit 2010 unabhängig von dem Aufenthaltsstatus der Kinder.

Doch Recht auf Schule und Pflicht zum Schulbesuch sind an dieser Stelle voneinander abzugrenzen.

Wann dürfen die Kinder der Flüchtlinge zur Schule?

Gemäß obiger Konvention dürfen geflüchtet Kinder theoretisch von ihrem ersten Tag in Deutschland an eine Schule besuchen. Es liegt jedoch meist in der Entscheidungsfreiheit der Schulen, Kinder aufzunehmen.

Häufige Standortwechsel, Sprachschwierigkeiten und Orientierungslosigkeit in einem fremden Land führen oftmals dazu, dass geflüchteten Kindern kein regelmäßiger Schulbesuch ermöglicht wird.

Hinzu kommt, dass viele nicht wissen, dass ein Anrecht auf Bildung durch den Besuch einer Schule besteht.

Ab wann gilt die Schulpflicht für Flüchtlingskinder?

Grundsätzlich dürfen Flüchtlingskinder zur Schule.
Grundsätzlich dürfen Flüchtlingskinder zur Schule.

Die Schulpflicht wird von den jeweiligen Bundesländern festgelegt. In der Regel müssen Kinder nach drei bis sechs Monaten eingeschult werden. Je nach Bundesland gilt die Schulpflicht für Kinder ab 5 bis 6 oder ab 6 bis 7 Jahre.

Da viele ihre Papiere während der Flucht verlieren, kann das Alter der Kinder nicht immer einwandfrei nachgewiesen werden.

In diesem Fall kann das Jugendamt eine Einschätzung vornehmen. Auf Antrag des gesetzlichen Vertreters ist es ebenfalls möglich, eine ärztliche Untersuchung zur Altersermittlung in die Wege zu leiten.

In den Bundesländern gelten folgende Regelungen zur Schule für Flüchtlingskinder (Stand. Juni 2016):

  • Baden-Württemberg: Nach 6 Monaten – Flüchtlingskinder ab fünf Jahren
  • Bayern: Nach 3 Monaten – Flüchtlingskinder ab fünf Jahren
  • Berlin: Flüchtlingskinder ab sechs Jahren
  • Brandenburg: Ab Verlassen der Erstaufnahme-Einrichtung – Flüchtlingskinder ab fünf Jahren
  • Bremen: Flüchtlingskinder ab sechs Jahren
  • Hamburg: Flüchtlingskinder ab sechs Jahren
  • Hessen: Ab Zuweisung zu einer Gebietskörperschaft – Flüchtlingskinder ab sechs Jahren
  • Mecklenburg-Vorpommern: Ab Zuweisung zu einer Gebietskörperschaft – Flüchtlingskinder ab sechs Jahren
  • Niedersachsen: Ab Wegfall der Verpflichtung zum Wohnen in einer Erstaufnahme-Einrichtung – Flüchtlingskinder ab fünf Jahren
  • Nordrhein-Westfalen: Ab Zuweisung einer Gemeinde – Flüchtlingskinder ab fünf Jahren
  • Rheinland-Pfalz: Ab Zuweisung einer Gemeinde – Flüchtlingskinder ab fünf Jahren
  • Saarland: Flüchtlingskinder ab fünf Jahren
  • Sachsen: Ab Verlassen der Erstaufnahme-Einrichtung – Flüchtlingskinder ab sechs Jahren
  • Sachsen-Anhalt: Flüchtlingskinder ab sechs Jahren
  • Schleswig Holstein: Flüchtlingskinder ab sechs Jahren
  • Thüringen: Nach drei Monaten – Flüchtlingskinder ab fünf Jahren
In manchen Bundesländern gilt jedoch auch der Besuch gesonderter Sprachschulen oder Integrationskurse als Erfüllung der Schulpflicht.
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Flüchtlingskinder in Deutschland: Rechtliches, Zahlen, Hilfestellungen
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

33 Gedanken zu „Flüchtlingskinder in Deutschland: Rechtliches, Zahlen, Hilfestellungen

  1. Mohammad

    Hallo
    Hier Mohammad Razai, ich komme aus Afghanistan und bin schön erkennt.
    Ich wohne in Deutschland aber meine Frau ist leider in Afghanistan Masar scharif und sie ist fast 20 Jahre alt und ich habe einen Antrag als Familienzusammenerfassung gestellt aber dass dauert fast 4 Jahre
    Meine Frage ist kann eine deutscher für sie ein Einladung schicken als ihr Kind auf zu nehmen?

  2. Becker

    Hallo wir würden gerne in der derzeitigen Situation helfen und ein Kleinkind aufnehmen (Moria/Brände 2020) es ist erschütternd zu sehen wie kleine Kinder auf der Straße schlafen müssen…. wohin müssen wir uns wenden, wir wohnen im Kreis Offenbach am Main

  3. Mauberret

    Guten Tag,
    Ich schreibe Ihnen um ein paar Infos zu bekommen. Ich bin 29 Jahre Alt und komme aus Frankreich aber wohne schon in Berlin seit 6 Jahren. Mit meiner Freund, der aus Syria kommt, mochten wir gern ein Flüchtlinges Kind helfen und begleiten. Beide haben festarbeit stelle. Was sollen wir machen um uns zu erkundigen? Sollen wir bei Jugendamt gehen? Ich danke Ihnen für die Antwort,
    Mit Freundlichen Grussen,
    Melina

  4. Melanie

    Hallo,

    ein 15-jähriges afghanisches Mädchen wurde als Flüchtling anerkannt und hat somit Anrecht auf Familiennachzug. Kann sie Ihrer Vater nachziehen auch wenn die Mutter hier mit ihr in Deutschland ist? Sie ist ja kein unbegleitet minderjähriger Flüchtling. Die Mutter kann den Ehemann leider nicht nachziehen, da sie nur Abschiebeverbot erhalten hat.
    Danke für die Auskunft.

  5. Dustin B.

    Hallo,
    kann ich mit 22 alleinstehend ein Flüchtlingskind aufnehmen, wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind?
    Ich habe eine Abgeschlossene Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger und arbeite in einer Kinder und Jugenpsychiatrie.
    Zudem bin ich der Meinung, dass ich mich genauso gut (wenn nicht sogar besser aufgrund der Berufserfahrung) um ein jungen unbegleiteten Flüchtling kümmern kann. Ich hätte die Zeit, mich mit dem Bürokratischen Dingen auseinander zu setzen und mich individuell auf das Kind einzustellen.
    Zwar kann ich nicht die „normale“ (Vater Mutter Kind) Familie ersetzen, jedoch würde das Kind bei meinen Eltern und Geschwistern herzlich empfangen werden.

    1. anwalt.org

      Hallo Dustin B.,

      das können wir nicht einschätzen, da die Entscheidung darüber immer der zuständigen Behörde obliegt. Wenden Sie sich am besten direkt an diesen und klären Sie dort, ob überhaupt eine Möglichkeit besteht.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Soda

    Hallo ich meine Nichte 13 Jahre ist nach Italien gekommen ich will sie nnach Deutschland bringen.
    Kann ich sie hier adoptieren und schicken Sie nicht nach Italien zurück?

  7. Dirk

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wir beabsichtigen unseren syrischen Pflegesohn, der mit 17 Jahren über das Jugendamt zu uns gekommen ist, zu adoptieren. Unser Sohn, nun schon 20 Jahre alt, kann schon sehr gut deutsch und macht eine Ausbildung zum Mechatroniker bei BMW. Unser Anwalt bzw. unser Notar helfen uns bei diesem Vorhaben. Nun benötigen wir jedoch noch Hilfe mit dem syrischem Recht, sprich einen Anwalt der hier helfen kann. Haben Sie eventuell Kontakte zu einem Anwalt der uns helfen kann?

    Gruß Dirk

  8. Bettina W.

    Hallo,

    ist es möglich, einen mir bekannten Flüchtlingsjugendlichen, der über 18 Jahre ist, zu adoptieren, auch wenn ich alleine bin?
    Bettina

    1. anwalt.org

      Hallo Bettina W.,

      diese Entscheidung obliegt in der Regel den zuständigen Behörden. Wir können nicht beurteilen, ob einer Adoption zugestimmt wird. Auch begründet eine Adoption in der Regel nicht zwingend einen Aufenthaltstitel. Lassen Sie sich hier am besten von einem Anwalt rechtlich beraten. Eine solche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Lamaj

    Hallo
    Wir sind eine Familie aus Albanien (Flüchtlinge ). Wir haben ein Kind 6 Jahr und diese Jahr er muss in die Schuhe gehen. Er besucht Kindergarten seit 2.5 Jahr und kann Super deutsch. Aber unsere Aufenthalte ist bis 2020 weil ich bin Auszubildende. Wir sind sehr gestres weil wenn wir zurück müssen, was soll ich machen weil meine Sohn kann perfekt deutsch und hier der Kindergarten und die Schule hat gemacht. Ist nicht einfache wenn er die Schule von Anfang macht und seine Muttersprache gut lernen. Gibt es etwas für die Kinder wenn die in Deutschland 5 Jahr sind? Mit freundlichen Grüß Liri Lamaj

    1. anwalt.org

      Hallo Lamaj,

      eine solche Regelung gibt es üblicherweise nicht. Eine Einbürgerung setzt ein unbefristetes Bleiberecht bzw. Aufenthaltsgenehmigung voraus. Wenden Sie sich am besten an die zuständigen Behörden oder eine Flüchtlingshilfestelle um mögliche Optionen zu erfahren.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Pseudonym

    Eine illegal eingewanderte Nigerianerin soll laut Ablehnungsbescheid innerhalb 6 Monate nach Italien nach der Dublin II Regel zurückkehren. Sie muss jeden Tag mit einer Abschiebung rechnen, die Wahrscheinlichkeit ist aber äußerst gering, dass es dazu kommt. In dieser schrecklichen Situation möchte sie eine Abtreibung durchführen lassen, obwohl sie sich das Kind innig wünscht und eine gläubige Katholikin ist. Könnte ich das Baby adoptieren und für die Mutter eine Bürgschaft übernehmen. Ich bin Ärztin und habe ein Gästezimmer im Haus.

    1. anwalt.org

      Hallo Pseudonym,

      wir können die Situation rechtliche nicht beurteilen und empfehlen Ihnen sich an einen Anwalt zu wenden. Dieser kann Sie rechtlich beraten und Ihne iHre Möglichkeiten aufzeigen. Wir bieten keine Rechtsberatung an.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Hermes

    Eine Mutter hat Aufenthalt nach §60 Abs.7. Sie Hat ein Kind und das Kind hat keine Geburtsurkunde, Da die Mutter iranische Staatsanghörigkeit, mit einem Afganen in Iran geheiratet und dann geschieden ist. Da in Iran solche Ehen nicht durch Staat anerkannt sind, ist der Name des Kindes nicht sogar auf dem Scheidungsurteil vermerkt. Also, das Kind ist wie Staatlose. Er wohnt abre bei ihrer Mutter, da er bald 7 Jahre alt wird. Nun bekommt er keine Geburtsurkunde und bald soll er in die Schule gehen.
    Was soll dagegen oder dafür tun, dass das Kind eine Geburtsurkunde bekommt? Denn Er trägt die Familienname des Vaters, der überhaupt nicht in Deutschland ist und auch seit Jahren keine Kontakte hat weder zu Frau noch zum Kind. Daher will die Mutter auch erreichen, dass das Kind ihren Namen bekommt. Aber es ist noch die Frage der Geburtsurkunde nicht geklärt. Wie soll man für dieses Kind eine Geburtsurkunde bekommen, dass in Iran von einer Iranerin geboren ist aber der Vater Afghane, keine Geburtsurkunde ausgestellt bekommen hat.

    1. anwalt.org

      Hallo Hermes,

      in diesem besonderen Fall sollten Sie sich an zuständige Ausländerbehörde am Wohnort wenden und mit dem Sachbearbeiter dort klären welche Möglichkeiten hier bestehen. Gegebenenfalls kann auch eine Flüchtlingsberatungsstelle unterstützen oder ein Anwalt beratend zur Seite stehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. ursula p.

    suche kind oder jugendlichen (asylant) um ihn aufzunehmen und zu betreuen. war grundschullehrerin. bin heute in pension. kann mir jemand dabei helfen.

    1. anwalt.org

      Hallo ursula p.,

      wenden Sie sich hier am bestem an eine Flüchtlingshilfstelle, karitative Einrichtungen oder die Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Maryam

    Hallo ich bin Marokkanerin und würde gerne ein Kind aus Marokko adoptieren. Ist es hier in Deutschland möglich? Was kann ich machen oder an wem kann ich mich da wenden. Wir sind Kinderlos und können nicht auf normalen Weg ein Kind bekommen. Ist es hier auch in Deutschland möglich ein Muslimisches Kind zu adoptieren, z. B. ein Syrisches Kind oder Baby?

    Vielen Dank Vorab.

    1. anwalt.org

      Hallo Maryam,

      bezüglich einer Adoption ist das Jugendamt an Ihrem Wohnort zunächst immer der richtige Ansprechpartner. Sie können hier eine eingehende Beratung erhalten und klären, welche Voraussetzungen vorliegen müssen. Auch der Weg über eine staatlich anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle ist hier eine Möglichkeit. Eien Adoption ohne die zuständigen Behörden ist hingegen nicht ratsam.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Morteza

    Hallo ich bin ein 19 Jährige Jung und ich Wohne für 2 und halb Jahre mit eine Dutesch Familie, ich habe Abblenung bekommen und die Familie wollen mich Aboptieren. ist es Möglich oder nicht? Und wie lang kann dauert?
    was braucht man dafür?

    1. anwalt.org

      Hallo Morteza,

      wir können leider nicht sagen, wie lange ein Adoptionsprozess dauern würde, da dies immer von den jeweiligen Umständen abhängig ist. Ob dies in Ihrem Fall eine Option darstellt, sollten Sie mit der zuständigen Ausländerbehörde abklären. Auch können Sie hier klären welche Unterlagen Sie benötigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Jonas

    Ich habe eine Freundin (14) sie kommt aus dem Iran und fühlt sich in ihrer zugewiesenen Famielie nicht wohl und möchte in eine andere Familie. Sie hat eine Freundin (19) mit Mann (22) und kleinem Kind (8M) die sie im Flüchtlingsheim kennengelert hat und seit einem Jahr in deutschland in einer eigenen Wohnung leben in der noch ein Zimmer frei ist. Ist es möglich das sie die Famielie wechseln kann und vieleicht sogar bei ihrer Freundin wohnen kann?

    An wen muss sie sich wenden?

    1. anwalt.org

      Hallo Jonas,

      am besten wendet sich Ihre Freundin an das zuständige Jugendamt. Dieses trägt in der Regel die Verantwortung für die Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Marita

    Kann ich ein 10-jähriges Mädchen im Senegal adoptieren, das seine Mutter mit den anderen zwei Geschwistern auf der Flucht aus Guinea nicht mitnehmen konnte, weil das Geld für den Schlepper nicht reichte? Ich stehe mit der Mutter im täglichen Kontakt vor Ort. Das Kind liegt im Koma und es muß dringend gehandelt werden. Die Mutter ist seit 3 Jahren im Asylverfahren und noch nicht anerkannt, kann also nicht nach Senegal reisen.

    1. anwalt.org

      Hallo Marita,

      erkundigen Sie sich beim Jugendamt über die allgemeinen Voraussetzungen einer solchen Adoption. Grundsätzlich müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:

      – Bereitschaft, das Kind mindestens zwei Jahre aufzunehmen
      – Vorlage des polizeilichen- und des Gesundheitszeugnisses
      – Zimmer von mindestens neun Quadratmetern für das Kind

      Zudem herrschen dieselben Bedingungen wie bei inländischen Adoptionsverfahren.

      Für weitere Detailfragen wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Hasibullah

    Klein brother

  18. Hasibullah

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    mein name ist Hasibullah.
    ich whone in Deutschland.
    und ich bin anerkennt.
    ich komme aus Afghanistan.
    Ich möchte meine klein hier bringen.
    Er ist 13 Jahr alt.
    Weil dort gibst viel Problem für er.
    Viele grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Hasibullah,

      stellen Sie hierfür einen Antrag auf Familienzusammenführung.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Canan

    Wohin muss ich gehen um ein syrisches kind aufnehmen zu können und was muss ich alles tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Canan,

      prinzipiell dürfen Flüchtlinge, die in einer Massenunterkunft leben und noch keine Entscheidung über ihren Asylantrag erhalten haben, nicht in jeder Kommune in eine private Unterkunft ziehen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihrer Kommune, also beim Sozial- oder Ordnungsamt, welche Regelungen gelten. Dort können Sie zudem erfragen, was Sie tun müssen, um einen Flüchtling bei Ihnen aufzunehmen.

      In manchen Städten existieren zudem spezielle Einrichtungen, die Flüchtlinge bei der Wohnungsvermittlung unterstützen. Gibt es in Ihrer Stadt eine solche Organisation, sollten Sie sich an diese wenden.

      Bei Kindern und Jugendlichen, die ohne Eltern nach Deutschland gekommen sind, gelten besondere Vorschriften für Aufnahme und Unterbringung. Hierbei sollten Sie sich an das örtliche Jugendamt wenden.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Mariano G.

    Ein Freund von mir (er kommt aus Spanien und wohnt in Argentinien) will ein Syrisches Kind adoptieren. Was soll er machen?

    1. anwalt.org

      Hallo Mariano G.,

      jede Region in Spanien verfügt über eine zentrale Behörde, die bei Angelegenheiten internationaler Adoption zuständig ist. In der Regel ist das die Generaldirektion für soziale Dienste, Kinder und Familie. Bevor ein Kind in die Familie aufgenommen werden kann, muss zunächst die Adoptionstauglichkeit überprüft werden.

      Am besten informiert sich ihr Freund bei der entsprechenden Behörde seines Wohnsitzes über die spezifischen Voraussetzungen einer Adoption. Möglich ist es auch, eine entsprechende Beratungsstelle aufzusuchen oder einen Anwalt für Familienrecht zu konsultieren.

      Ihr Team von anwalt.org

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