Die Nutztierhaltung in Deutschland

FAQ: Nutztierhaltung

Gibt es Vorschriften für die Nutztierhaltung?

Ja, diese ergeben sich aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung.

Welche Anforderungen stellt der Gesetzgeber an die Haltung von Nutztieren?

Durch die geltenden Vorschriften soll unter anderem gewährleistet werden, dass jedes Tier artgemäß fressen, trinken, ruhen und sich bewegen kann. Dabei wird für eine artgerechte Tierhaltung auch vorgeschrieben, wie viel Platz jedes Tier mindestens benötigt.

Ist die Nutztierhaltung in Städten erlaubt?

Hierbei kommt es vor allem auf die Tierart und den Standort an. Informationen dazu haben wir hier zusammengetragen.

Welche Vorgaben gelten für die Haltung von Nutztieren?

Die Nutztierhaltungsverordnung gibt vor, wie Tiere gehalten werden müssen.
Die Nutztierhaltungsverordnung gibt vor, wie Tiere gehalten werden müssen.

Wie Nutztiere gehalten werden dürfen, ist hierzulande reglementiert, schließlich verzehren wir nicht nur ihr Fleisch, sondern nutzen auch ihre Erzeugnisse (Eier, Milch, Honig etc.). Landwirte müssen deshalb darauf achten, die Tiere gesund zu erhalten – und das nicht nur aufgrund des Tierseuchengesetzes, das unter anderem dem „Verbraucherschutz“ dient, sondern auch aus rein ökonomischen Interessen. Schließlich stellen die Tiere ihre Lebensgrundlage dar.

Was gilt laut Tierrecht? Wie die Tierhaltung aus Umwelt- und Sozialaspekten gestaltet werden sollte, ist immer wieder Gegenstand der gesellschaftlichen Diskussion. Während die einen konventionelle Massentierhaltung ablehnen und auf den zu üppigen Einsatz von Antibiotika verweisen, kritisieren Vertreter der Landwirtschaft, dass viele Betriebe von den gezahlten Lebensmittelpreisen nicht mehr viel abbekommen. Das Auskommen der Bauern ist damit gefährdet.

Die Nutztierhaltungsverordnung

Hormone in der Nutztierhaltung: Diesem Thema stehen Verbraucher besonders kritisch gegenüber.
Hormone in der Nutztierhaltung: Diesem Thema stehen Verbraucher besonders kritisch gegenüber.

Wie Menschen Schweine, Rinder, Geflügel und Bienen halten dürfen, ist in der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO (TierSchNutztV) festgehalten. Die Verordnung bezieht dabei noch weitere Arten von Tieren ein: Kaninchen und Pelztiere.

Sie besteht aus insgesamt acht Abschnitten und 46 Paragraphen. Angeführt sind für die jeweiligen Tierarten, wie die Haltung konkret zu erfolgen hat.

Am Beispiel Legehennen soll das Ganze kurz erläutert werden. Für eine artgerechte Nutztierhaltung müssen Landwirte unter anderem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Ställe gewährleisten, dass jedes Tier artgemäß fressen, trinken, sich ausruhen, im Staub baden und sich zu einem Nest begeben können
  • Haltungseinrichtungen müssen ausreichend belüftet werden
  • die Tierhaltung stellt jeder Henne mindestens 2,5 Quadratmeter Platz zum Leben zur Verfügung
  • bei dieser Form der Haltung von Nutztieren steht jedem Tier zu jeder Zeit Trinkwasser zur Verfügung

Hormone in der Nutztierhaltung

Angesichts all der Themen, die im Rahmen der Nutztierhaltung in Deutschland von der Gesellschaft Jahr für Jahr besonders kritisch diskutiert werden, steht eines mit Abstand an der Spitze: Hormone in der Nutztierhaltung. Diese werden eingesetzt, um schneller bessere Mastergebnisse zu erzielen. Haben die Tiere ihr Mastgewicht erreicht, werden Sie geschlachtet.

Ihre Aufzucht ist damit wesentlich billiger. Das Problem: Auch an den Menschen gehen Hormone nicht spurlos vorbei. Studienergebnisse deuten darauf hin, dass sie unter anderem die Fruchtbarkeit von Männern eingeschränken und die Wahrscheinlichkeit an bestimmten Krebsarten zu erkranken steigern.

Die Viehhaltung in Deutschland – Ist die Nutztierhaltung im Wohngebiet erlaubt?

Viehhaltung ist in Deutschland nur unter strengen Auflagen auch im Wohngebiet erlaubt.
Viehhaltung ist in Deutschland nur unter strengen Auflagen auch im Wohngebiet erlaubt.

Immer wieder finden sich in Großstädten wie Berlin auch kleine Streichelzoos, die den Städtern die Lust am Landleben schmackhaft machen. Doch ist die Nutztierhaltung im Wohngebiet überhaupt zulässig?

Wollen Sie Hühner halten, ist das laut Baunutzungsverordnung erlaubt, da sie als Kleintiere gelten. Gehalten werden dürfen allerdings lediglich vier Hennen und ein Hahn.

Je nachdem, welche Stallart eingerichtet werden soll, kommen weitere Anforderungen auf Sie zu. Entscheidend sind häufig der Bebauungsplan oder der Flächennutzungsplan der Gemeinde. Sind Sie Kleingärtner, ist die Vereinssatzung maßgebend für Ihr Vorhaben.

Schwieriger wird es bei größeren, lauteren und intensiv riechenderen Tieren. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat entschieden: Die Haltung von Ziegen und Pferden ist in reinen Wohngebieten nicht erlaubt (2 B 37/09). Ebenfalls kann die Nutztierhaltung von Eseln und Schweinen untersagt werden (Verwaltungsgericht Augsburg Az. Au 4 K 12.1024).

Tiere werden in Deutschland gesetzlich geschützt, zum Beispiel durch das Tierschutzgesetz und andere Verordnungen. Es soll dafür sorgen, dass Menschen sorgsam und verantwortungsbewusst mit ihnen umgehen.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

14 Gedanken zu „Die Nutztierhaltung in Deutschland

  1. Annalena B.

    Guten Tag,

    Ich halte seit ein paar Wochen 6 Hennen und einen Hahn auf einem Bauplatz im Gewerbegebiet. Allerdings beschweren sich die Nachbarn gegenüber über die Straße immer noch obwohl ich den Stall schon etwas schallisoliert habe. Zudem fliegen ab 6 Uhr durchgehend Flugzeuge über den Ort die um ein Vielfaches lauter sind als der Hahn. Können sie abschätzen wie gut meine Chancen stehen würden wenn die Sache vor Gericht gehen würde?

    Mit freundlichen Grüßen

    Annalena B

  2. E Wüllner

    darf ein Landwird einen Unterstand für Rinder und Pferde in unmittelbarer Nähe zum meine Grundstück bauen, wir befürchten starke Belastung durch Fliegen.
    Ich bitte um Info und verbleibe
    MfG
    E Wüllner

  3. Klaus

    Guten ‚Tag,
    ich bzw. wir haben Folgens Problem. Unsere Nachbarin hat vier Hähne und keine Hühner.
    Diese werden in einem Keller gehalten. Zu unterschiedlichen Zeiten werden sie freigelassen und machen auf dem Grundstück ein Höllen Lärm.
    Um die Mittagzeit stehen sie auf der Treppe und hinterlassen ihren Kot dort. Die Hähne sind alleine.
    Ob sie gefüttert werden kann ich nicht sagen. Jedenfalls steht auf dem Grundstück kein Behältnis für die Futter Aufnahme.
    Wir haben den Tierschutz informiert, und dieser sagt das wäre verboten so eine Anzahl von Hähnen zu halten.
    Wir müssten uns an das Veterinäramt wenden. Diese Personen sagen, dass es erlaubt. wäre. Das Ordnungsamt in unserer Gemeine ist seit Monaten dran etwas zu erreichen. Nun die Frage, gibt es ein Gesetz oder Verordnung wo man es nachlesen kann wie viele Hähne ohne Hühner mal halten darf. Der Krach kann man meistens nicht aushalten.

  4. Jan

    Einige Kommentare hier sind einfach nur unverantwortlich.
    Erstmal zu den Hühner. Wer in eine dörfliche Region zieht und weiß dass der Nachbar diese Tiere alle hat, sollte meines Erachtens mal ganz ganz kleine Brötchen backen, das gilt auch für die, die einen Bauern mit Rindern als Nachbarn haben. Ich kann auch nicht an einen Flughafen ziehen und mich über den Lärm beschweren.
    Wer solche Aussagen macht, sollte komplett vegan leben und ja komplett, nicht nur das Essen sondern auch alles andere, was aus tierischen Produkten gewonnen wird.
    Ich kann Xenia nur recht geben.
    Denkt über eure Verantwortung nach und wenn ihr es nicht ab könnt, verkauft die Hütte und siedelt euch in eine Großstadt mit vielen lauten Nachbarn und viel gesunden Verkehrslärm.
    Auch hier wo wir gerne Urlaub machen, kam eine Dame die neu eingezogen war an und hat sich über den Hahn beschwert, sie könnte nicht schlafen, als Reaktion haben 4 Nachbarn sich Hühner und Hähne angeschafft.
    Dann hat die Dame sich ans Amt gewendet, wo sie die Frage gestellt bekommen hat, ob sie nicht wieder weg ziehen möchte.
    Leider wird die Gesellschaft, was Tierhaltung und dem Respekt davor immer dümmer.
    Schließlich kommt das Huhn und das Rind aus dem Supermarkt, wie der Strom der aus der Steckdose kommt.

    Grüße
    Jan

  5. Xenia

    Hallo zusammen,

    wenn ich diese Kommentare der notorischen Nörgler hier lese, wird mir schlecht.

    „Wer den Hahnenschrei nicht ehrt, ist der Henne Ei nicht wert.“
    Fleisch, Eier und Milch wollt ihr essen: täglich, viel und gut.
    Sehen, hören und riechen wollt ihr die Viecher aber nicht!
    Kacke stinkt nun einmal – eure auch, nur spült ihr sie weg inkl. der medikamentösen Rückstände in der Kacke.. Wohin? Ist euch scheiß egal. Aus dem Augen aus dem Sinn. So auch mit dem Konsum von tierischen Lebensmitteln.
    Hier sieht man mal wieder, dass die Leute keinen Bezug zu dem haben, mit dem sie selbst täglich in Berührung kommen – ihr Essen!
    Das ist ein Wiederspruch in sich und ich denke, hier sollte der Nörgler erstmal bei sich selbst anfangen (vllt vegane Ernährung) bevor er sich über das auslässt, was er mit seinem täglichen Konsum von tierischen Produkten selbst fördert (und das sicherlich in noch extremerer Weise).

    Übernehmt doch mal Selbstverantwortung für das, wofür ihr selbst verantwortlich seid. Ihr seid nicht allein auf der Welt.

    By the way: 1 Hahn auf 4 Hennen ist eine Quälerei für die Tiere und kann nur von jmd. vorgeschlagen werden, der nicht in der Realität liebt, sondern in seiner eigenen kleinen fiktiven Welt der „Moderne“. Das grenzt an Beihilfe zur Tierquälerei.
    10 Hennen braucht ein 2-köpfiger Haushalt, wenn er ein durchschnittliches Konsumverhalten, das in DE herrscht, an den Tag legt.
    Was fällt euch eigentlich ein, den armen Mann auf weniger als den Durchschnitt einschränken zu wollen?
    Und dann hat er auch noch Arbeit mit den Tieren, weil er Ideale lebt, die Welt wieder ein Stückchen besser machen möchte und bekommt dann noch Ärger mit euch?

    Er kann mir nur Leid tun mit solchen Nachbarn wie euch.

    Grüße
    Xenia

    1. Schliggi

      Selten so einen Mist gelesen! Tierhaltung, in Wohnbereichen, im größeren Stil, ist wirklich niemanden zuzumuten! Zur Versorgung der Bevölkerung stehen wohl genug Flächen außerhalb zur Verfügung. Und was soll der Quark mit der veganen Ernährung?

  6. Dennis

    Hallo
    Ich kenne jmd der sich 2 kühe in der Garage (eine ganz normale Garage) halten möchte (Größe ca. 25m²)
    Ist das erlaubt?

  7. Jannes

    Guten Tag, ich habe eine Frage bzgl. der Haltung von Rindern in Wohnungsgebieten. Und zwar werden bis zu 15 Rinder direkt im Dorf gehalten, dabei sind vor allem die Laute der Kühe, welche den ganzen Tag andauern und bis tief in die Nacht wahrzunehmen sind, und der mit dem Rindern einhergehende Gestank sehr unangenehm.
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dies erlaubt ist. Auf persönlichen Hinweise, dass man es mit den Rindern kaum aushalten könne, gab es zwar Einverständnis seitens der Besitzer, jedoch keine Änderung der Lage.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen!

  8. Marco M.

    Hallo liebes Anwalt.org – Team!

    Dringend Hilfe gesucht!!!

    Wir haben da ein sehr großes Problem mit Unserem Nachbarn der irgendwie nicht mit bekommen hat, das Wir zusammen (also alle anderen Nachbarn auch) in einem REINEN Wohngebiet wohnen! Soll heißen, das Er einen „Privat Bauernhof“ betreibt mit unter anderem:
    ca. 12 – 15 Hähnen und Hennen (verschiedene Rassen und Stimmen!)
    ca. 2 – 3 Taubenvölker (2 Stallungen sind Uns bekannt)
    ca. 3 – 5 Wachteln (oder mehr zur Zeit viele Küken die Uns gern besuchen…..)
    mehrere Kaninchen
    4 oder mehr Wellensittiche
    mehrere Katzen und vermutlich noch weitere Tiere von denen Wir nichts wissen weil Wir das Grundstück nicht mehr einsehen können.
    Da Wir 2015 bereits mit dem Veterinäramt Kontakt aufgenommen haben, die sich die Tiere angesehen und für gesund und munter hielten aber nichts gegen den Krach, Gestank und das Ungeziefer unternommen haben, wurden Wir durch weiteres „generve“ an das Bauordnungsamt verwiesen. Die haben Ihm die vielen Stallungen (unter anderem eine Garage wo schon öfters Hahnkrähen zu hören war und auf jeden Fall Tauben drinnen wohnen und das im dunkeln ohne Ausflüge!!) bei nachträglich eingereichten Bauanträgen keine Baugenehmigungen erteilt und Er müsse abreissen….. Bis heute ist das nicht passiert….
    Dezember 2017 bekam Er dann eine Nutzungsuntersagung für die Tierhaltung und bis auf 1 Hahn + 20 Hennen
    (zu viele Hennen wie Wir meinen denn so ist der Krach der Hähne zwar weniger, aber Hennen machen auch viel Krach und das Ungeziefer, der Gestank und das „Dreck an Unseren Zaun“ gescharre hört somit auch nicht auf…) (gibt es ein Gerichtsurteil mit den von Ihnen genannten 1 Hahn + 4 Hennen? Das wäre vielleicht für Uns Gold wert…!)
    sollte Er alle Tiere innerhalb 14 Tagen abschaffen ansonsten wäre ein Bußgeld von 2000 Euro fällig! Der Nachbar schaffts nichts ab, Er soll angeblich einen Eilantrag bei Gericht gestellt haben „das ihm die Abschaffung seiner Tiere zu schnell ginge….!“ und laut Bauordnungsamt soll Er damit durchgekommen sein und die mußten sogar die Nutzungsuntersagung wieder zurückziehen… Schriftlich haben Wir (auch Unser Anwalt) darüber nichts!
    Angeblich wird jetzt ein Widerspruch bearbeitet und die Ställe sollen demnächst abgerissen werden…. Keine Ställe, keine Tiere so das Bauordnungsamt!
    Ein Schiedsmann ist mit im Boot und der erste Schiedstermin war mitte August 2017 (erfolglos da Nachbar engstirnig) und nun wartet der Schiedsmann was beim Amt am ende herauskommt…. Wir wollen aber den zweiten Scheidstermin, damit danach endlich der Klageweg gegen den Nachbarn frei ist denn:
    – Schlafen geht nur noch mit Musik oder in anderen Zimmern wo das gekrähe ab frühestens 00:05 Uhr ! ! ! Nachts nicht mehr zu hören ist oder nur wenig
    – am WE ausschlafen geht schon Jahre nicht mehr da die Tiere schon um 8 Uhr oder eher draussen krähen und der „Bauer“ herumpoltert und mit Schüsseln scheppert….
    – lüften geht nicht mehr da seit 2016 und 2017 der ganze Garten oftmals nach Hühnerkot stinkt das einem schlecht wird
    – unser Sitzplatz im Garten ist seit 2014 unbrauchbar geworden und seit 2016 sitzen Wir im Sommer nur noch im Haus also KEINE Gartennutzung wie grillen, ausruhen, ein Buch lesen oder Besuch zum Kaffee einladen mehr…..
    – letztes Jahr kurz nach dem Schiedstermin stank es bis zum Wintereinbruch immer wieder mal nach „Schmiere“ oder etwas ähnlichem…. Der Schiedsmann meinte, es gebe, was Er mal gehört hätte, ein Chemisches Mittel was man über den Hühnerkot sprühen könnte was den Gestank dann überdecken würde…. Ganz ehrlich, es stank als wenn Hühner in Schmiere gemacht hätten…..! Und dieser Gestank war ca. 8 – 10 Meter von Nachbars Grundstücksgrenze auf Unserem Hof noch zu riechen…..
    – ein Schnellkomposter bzw. vier Wände ohne Boden und ohne Deckel mit Hühnerkot voll befüllt steht an der Grundstücksgrenze bei unserem Sitzplatz der seit 1959 sich bereits an dieser Stelle befindet!! Wir können nur noch auf dem Rasen auf dem Hintergrundstück sitzen, was ja wegen der Gestanksbelästigung seit 2016 auch nicht mehr geht….
    – immer wieder Tiere auf unserem Grundstück Beete verwüsten
    – wir immer und immer wieder von Flöhen gebissen werden was Gesundheitlich sicher nicht förderlich ist (meine Frau ist eh schon an einer schlimmen unheilbaren / chronischen Erkrankung erkrankt (CU) )
    Keiner hilft Uns diesen Nachbarn das Tiergezüchte (Er züchtet die Hähne für Ausstellungen und hat schon Meistertitel dafür bekommen…) abzugewöhnen und es kommt Uns so vor, als hätte der Nachbar Narrenfreiheit denn alles was Er macht ist anscheinend nicht verboten denn auch die Polizeit macht nichts genausowenig wie das Ordnungsamt! Wir müssen jetzt auf das Bauordnungsamt vertrauen und warten warten warten dabei sind Unsere Nerven die letzten Jahre sowas von beansprucht worden – das kann sich niemand vorstellen!!!

    Ich hoffe Sie haben einen guten Rat wie Wir erfolgreich gegen den Nachbarn vorgehen können und ein Gerichtsurteil mit der Anzahl der zu haltenden Tiere (1 Hahn 4 Hühner) wäre schon seeeeeeeeeehr brauchbar!!!!!

    Ich bedanke mich im voraus sehr für eine Antwort Ihrerseits und entschuldige mich gleichzeitig für den „Roman“ den ich darüber schreiben mußte was noch lange nicht alles wäre….

    Viele Grüße,

    Marco M.

    PS.: Alle anderen Nachbarn sind anscheinend taub oder wollen nichts hören weil sie dem Nachbarn eher hinten hineinsteigen…..

    1. anwalt.org

      Hallo Marco M.,

      eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten, diese Fragen sollten Sie weiterhin mit Ihrem Anwalt erläutern. Generell richten sich die Vorgaben zur Hühnerhaltung in Wohngebieten üblicherweise nach der bundesweit gültigen Baunutzungsverordnung. Zudem sind auch in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) Vorgaben diesbezüglich enthalten.

      Ihr Team von anwalt.org

    2. M

      Schade, dass ich nicht weiß wie der Nachbar heißt. Denn dann würde ich ihm zum mobilen Stall raten.Da kann Ihr Bauordnungsamt glücklicherweise auch nichts mehr erwirken.
      Es ist eine Frechheit Ihrerseits einem Menschen das Leben zur Hölle zu machen, obwohl seine Tiere laut Vetamt tadellos aussehen und es Ihnen gut geht.Seien Sie doch froh, dass es noch Jemand gibt der Tiere nicht im großen Stil hält, zu Tausenden. Sie sollten stattdessen Ihre Eier dort beziehen und unterstützen oder aber Sie sind Jemand der sich vegan ernährt, denn andernfalls wird diese ganze Sachlage noch mehr zur Lachnummer.
      Wegen Wohngebiet und Gestank : Denken Sie einmal ein paar Jahrzehnte zurück, als in fast jedem Haus Tierhaltung betrieben wurde um die Nahrungsquelle zu sichern.
      Denken Sie über die riesigen industriell geführten Zuchtbetriebe nach, bei denen es nicht um das Tier sondern um Profit und Masse geht um den Konsum eines Jeden Wohgebietsbewohner in Hülle und Fülle zu halten.
      Schämen Sie sich über die Aussage des Gestanks und ziehen einfach eine höhere Mauer um Ihren „vergoldeten „Außenbereichssitz, denn Luft zieht größtenteils nach oben ab. Sitzen Sie dann auf Ihrem Freisitz wie in einem Bunker und ich kann es nicht anders ausdrücken, SCHÄMEN SICH!

      Mit freundlichen Grüßen

      Bianca M.

    3. Unbekannt

      Der arme Nachbar. Jemand wie dich wünscht sich wohl keiner als Nachbar…

  9. Marie

    Liebes Anwalt.org Team,

    gibt es Statistiken wie viele Betriebe in Deutschland jährlich von den Behörden tatsächlich kontrolliert werden? Also überprüft werden, ob sie die gesetzlichen Vorhaben, also Einhaltung der TierschutznutztierhaltungsVO/ Tierschutzgesetz einhalten? Bei Mitgliedern eines Labels ist das ja mehr oder weniger gut zu recherchieren, aber für konventionelle Betriebe ist es schwer. (QM oder GQ; QS ausgenommen- die Zählen für mich zu den Kontrollen von Industrie und Handel)
    In Österreich sind es gerade mal 2% aller nutztierhalteden Betriebe. Würde gern einen Vergleichswert haben..- für die Masterarbeit.
    Wär sehr nett, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

    1. anwalt.org

      Hallo Marie,

      für diese Informationen wenden Sie sich am besten an die zuständigen Behörden wie z. B. das Landwirtschaftsministerium oder die Veterinämter. Gegebenenfalls können Ihnen auch Verbraucherzentralen weiterhelfen. Uns liegen diese Informationen nicht vor.

      Ihr Team von anwalt.org

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