Ist Sterbebegleitung in Deutschland legal?

Von Sarah K.

Letzte Aktualisierung am: 25. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Sterbebegleitung ist für Angehörige häufig nicht einfach zu bewältigen.
Die Sterbebegleitung ist für Angehörige häufig nicht einfach zu bewältigen.

Zum Leben gehört auch der Tod – das ist zwar jedem Menschen klar, dennoch trifft ein unerwartetes Ableben eines Angehörigen die Betroffenen mit aller Härte. Doch auch ein „vorhersehbarer“ Tod löst in aller Regel nicht weniger Trauer aus.

Allerdings gibt es auch Menschen, für die der Tod nach langer und schwerer Krankheit eine Befreiung darstellen kann. Bei einer entsprechenden Diagnose vom Arzt, wenn keine Chance auf Heilung mehr besteht, geht es häufig noch darum, die letzten Monate und Wochen für den Betroffenen so angenehm wie möglich zu gestalten.

In diesem Zusammenhang ist auch die Sterbebegleitung von großer Bedeutung. Doch was ist das eigentlich genau? Und wie sieht die Rechtslage aus, wenn ein Mensch Suizid begeht? Sind Ärzte verpflichtet, lebensrettende Maßnahmen einzuleiten, wenn der ausdrückliche Wunsch zum Sterben vorhanden ist? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.

FAQ: Sterbebegleitung

Was bedeutet Sterbebegleitung?

Es handelt sich dabei um ein Feld der Palliativmedizin. Die Sterbebegleitung ist deutlich von der Sterbehilfe abzugrenzen.

Was sagt der BGH zur Sterbebegleitung durch Ärzte?

Hier können Sie nachlesen, wie der Bundesgerichtshof in einem Fall zur Sterbebegleitung durch Ärzte entschieden hat.

Wie kann ich in einem Hospiz tätig werden?

Welche Qualifikationen Sie benötigen, um selbst in der Sterbebegleitung tätig zu werden, erfahren Sie hier.

Was ist Sterbebegleitung eigentlich?

Die Sterbebegleitung zielt darauf ab, dem Erkrankten die letzte Lebenszeit so angenehm wie möglich zu gestalten.
Die Sterbebegleitung zielt darauf ab, dem Erkrankten die letzte Lebenszeit so angenehm wie möglich zu gestalten.

Die Sterbebegleitung ist ein Feld der Palliativmedizin. Hierbei geht es nicht mehr darum, eine Krankheit zu heilen oder zu verlangsamen. Im Vordergrund steht, die Leiden des Betroffenen zu mindern und die „letzten Monate, Wochen und Tage“ noch so angenehm wie möglich zu gestalten.

Ob die Sterbebegleitung zu Hause, im Krankenhaus oder einem Pflegeheim stattfindet. hängt auch vom Gesundheitszustand und den persönlichen Wünschen des Betroffenen ab. Zudem ist immer zu klären, ob eine Sterbebegleitung von Angehörigen gewährleistet werden kann oder ein ambulanter Pflegedienst diese Aufnahme in den eigenen vier Wänden übernimmt.

Wie Betroffene ihre restliche Lebenszeit gestalten, ist dabei nicht festgelegt. Im Fokus steht, den Wünschen des Sterbenden, so gut wie es geht, nachzukommen. Professionell wird die Sterbebegleitung durch Ärzte, Pflegekräfte, Psychologen oder Seelsorger erfolgen.

Gut zu wissen: Die Sterbebegleitung soll nicht nur den Betroffenen selbst unterstützen. Sie ist auch ein wesentlicher Faktor für die Angehörigen des Erkrankten und soll diesen helfen, die Trauer zu bewältigen und die letzte Zeit mit dem Sterbenden zu genießen.

Dürfen Ärzte eine Sterbebegleitung bei Suizid durchführen?

Am 6. November 2015 hat die Mehrheit des deutschen Bundestages ein Verbotsgesetz zur Sterbehilfe in Deutschland beschlossen. Zu diesem Zweck wurde der  § 217  neu im StGB eingeführt.

In § 217 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) heißt es:

Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ein Arzt oder Pfleger darf also keine geschäftsmäßige Sterbehilfe leisten. Diese würde beispielsweise vorliegen, wenn ein Facharzt entsprechend mit so etwas werben würde oder seine Hilfe beim Sterben für Geld anbietet.

Doch bedeutet das automatisch, dass jegliche Form der medikamentösen Sterbebegleitung auch untersagt ist? Mit dieser Frage beschäftigen wir uns im nachfolgenden Absatz.

Gegen § 217 StGB haben schon mehrere Ärzte eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, da sie sich in ihrer Berufsausübung eingeschränkt sehen. Eine Entscheidung vom BGH diesbezüglich dieser Einschränkung im Medizinrecht steht bis dato allerdings noch aus.

BGH-Urteil zur Sterbebegleitung durch Ärzte

Für ihre Sterbebegleitung bei einem Suizid wurden zwei Ärzte vom BGH freigesprochen.
Für ihre Sterbebegleitung bei einem Suizid wurden zwei Ärzte vom BGH freigesprochen.

Für großes Aufsehen sorgten zwei Fälle, in denen Ärzte Suizidwillige beim Sterbeprozess begleitet haben und daraufhin wegen Tötungsdelikten angeklagt wurden. Die Fälle landeten vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Dieser sprach beide Angeklagte von den Vorwürfen frei.

Einen der beiden Fälle wollen wir etwas genauer betrachten: Ein Arzt aus Berlin hatte einer Patientin, die chronisch krank und ohne Heilungschance war, auf deren Wunsch Medikamente, die in hoher Dosis tödlich sind, verschafft.

Die Betroffene hatte schon einige erfolglose Selbsttötungsversuche hinter sich. Nachdem Sie die Medikamente eingenommen hatte, schrieb sie dem Arzt eine SMS. Dieser fuhr daraufhin in ihre Wohnung und fand die Frau bewusstlos vor.

Statt lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten, begleitete der Mediziner den Sterbeprozess, der über zwei Tage dauerte. Die Bereitstellung der Medikamente wurde vom BGH als „straflose Beihilfe zur eigenverantwortlichen Selbsttötung“ ausgelegt und blieb somit straffrei (BGH, Az. 5 StR 393/18).

Zudem war der Arzt nach Auffassung der Richter nicht verpflichtet, Hilfe zur Rettung des Lebens der Betroffenen einzuleiten. Das Selbstbestimmungsrecht der Frau habe in diesem Fall Vorrang. So blieb die Sterbebegleitung der Mediziners straffrei.

Sterbende begleiten: Hospiz- und Palliativpflege

In einem Hospiz wird die Sterbebegleitung professionell angeboten.
In einem Hospiz wird die Sterbebegleitung professionell angeboten.

Um Menschen, die in der Sterbebegleitung arbeiten, zu unterstützen, trat am 8. Dezember 2015 das Hospiz- und Palliativgesetz in Deutschland in Kraft. Dieses sieht vor allem Verbesserungen in der hospizlichen Sterbebegleitung vor.

Konkret umgesetzt sollte dieses Vorhaben werden, indem stationäre Hospize finanziell gefördert werden. Zu diesem Zweck wurde der Mindestzuschuss, den Krankenkassen leisten müssen, erhöht. Zudem sollen die Krankenkassen fortan 95 Prozent statt wie bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten tragen.

So können Sie sich in einem Hospiz engagieren

Eine umfassende Sterbebegleitung kann nicht alleine durch Ärzte und Pflegekräfte erfolgen, dazu fehlt es vielerorts schlicht an Personal. Daher ist gerade die Palliativpflege auf ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesen.

Wollen Sie sich in der Sterbebegleitung engagieren, ist dafür keine medizinische Ausbildung vonnöten. Dennoch gibt es Kurse oder Fortbildungen, in denen Sie lernen, sich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen.

Das Tätigkeitsfeld ist dabei sehr vielfältig. Die meisten freiwilligen Helfer verbringen Zeit mit den Sterbenden, kümmern sich aber auch um die Angehörigen. So können Wünsche und Bedürfnisse erfüllt werden.

Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e. V. hat einen Leitfaden herausgegeben, was von  ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwartet wird. Dazu gehört:

  • sich persönlich mit den Themen Krankheit, Sterben, Tod, Verlusterfahrung und Trauer auseinanderzusetzen;
  • eigene Erfahrungen und die anderer zu reflektieren und zu respektieren;
  • sich auf das Lernen in der Gruppe und den Austausch der Ehrenamtlichen untereinander einzulassen;
  • den schwerstkranken und sterbenden Menschen und den ihnen Nahestehenden achtsam und respektvoll zu begegnen;
  • sich an den Bedürfnissen der schwerstkranken und sterbenden Menschen und der ihnen Nahestehenden zu orientieren und das eigene Handeln daran auszurichten;
  • verbindlich und verlässlich im Rahmen der Strukturen des jeweiligen Dienstes oder der Einrichtung mitzuwirken.
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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