Sterbehilfe – Was ist das eigentlich genau?

Wichtig: Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 ein wichtiges Urteil zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe gefällt. Lesen Sie hier, was die Richter in Karlsruhe konkret entschieden haben.

Passive Sterbehilfe ist per Gesetz in Deutschland nicht grundsätzlich verboten.
Passive Sterbehilfe ist per Gesetz in Deutschland nicht grundsätzlich verboten.

In Deutschland steigt die Lebenserwartung – Errungenschaften der Medizin und ein verbesserter Lebensstandard machen es möglich. Allerdings gibt es immer noch Krankheiten, welche das Leben früher oder später beenden. Dies geht nicht selten mit heftigen Schmerzen für den Betroffenen einher.

Mit Fortschreiten der Krankheit stellt sich irgendwann unweigerlich die Frage, zu welchem Zeitpunkt keine Lebensqualität mehr gegeben ist. Wird dieser Gedankengang zu Ende geführt, gelangt die Diskussion an einem Punkt an, wo ein sehr umstrittenes Thema auf den Tisch kommt: die Sterbehilfe.

Dieser Fachbegriff kann für unterschiedliche Handlungen verwendet werden. Eine Sterbehilfe kann viele Arten annehmen. Welche dies sind, beleuchtet der nachfolgende Ratgeber. Sie erfahren außerdem, wie die Sterbehilfe durch Pro- und Contra-Argumente immer wieder diskutiert wird und welche Aufgabe Sterbehilfeorganisationen übernehmen.

Was Sie über die Sterbehilfe wissen sollten

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  • Welche Arten der Sterbehilfe gibt es und welche davon sind in Deutschland erlaubt, welche verboten?
  • Tötung auf Verlangen: Welche strafrechtlichen Konsequenzen drohen?
  • Welche Regelungen zur aktiven und passiven Sterbehilfe gibt es in anderen Ländern?
  • Fallbeispiel: Wenn Gerichte über die Sterbehilfe entscheiden müssen

FAQ: Sterbehilfe

Was bedeutet Sterbehilfe?

Hier finden Sie eine Definition der Sterbehilfe. Außerdem erfahren Sie, welche Formen der Sterbehilfe unterschieden werden.

Ist aktive Sterbehilfe in Deutschland erlaubt?

Aktive Sterbehilfe stellt eine Straftat gemäß gemäß § 216 StGB dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Was hat das Bundesverfassungsgericht zu § 217 StGB entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass § 217 StGB nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Demnach ist das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland aufgehoben.

Sterbehilfe: Eine Definition

Sterbehilfe: Verschiedene Arten müssen differenziert werden.
Sterbehilfe: Verschiedene Arten müssen differenziert werden.

Die Sterbehilfe hat viele Formen. Zum einen kann darunter die „Hilfe im Sterben“ (auch Sterbebegleitung) verstanden werden. Damit ist gemeint, dass ein im Sterben liegender Mensch in seinen letzten Stunden unterstützt wird.

Dem gegenüber steht die Sterbehilfe als aktive Hilfe zum Sterben. Dabei handelt es sich um eine rechtlich umstrittene Handlung, die schnell in den Straftatbestand „Töten auf Verlangen“ münden kann. Der nachfolgenden Auflistung können Sie die vier wesentlichen Formen der Sterbehilfe entnehmen, die sich unterscheiden lassen:

  • Passive Sterbehilfe: Hiermit wird bezeichnet, wenn die Ärzte oder Pfleger auf lebensverlängerte Maßnahmen verzichten. Dies kann beispielsweise im Rahmen einer Patientenverfügung geregelt sein. Die „Grundpflege“, also zum Beispiel der Einsatz schmerzlindernder Medikamente wird allerdings beibehalten, damit der Tod so schmerzfrei wie möglich eintreten kann.
  • Indirekte Sterbehilfe: Mit diesem Begriff wird der Einsatz von Medikamenten beschrieben, bei denen in Kauf genommen wird, dass sie das Leben des Betroffenen verkürzen. Sie dienen allerdings vorrangig der Schmerzlinderung und zielen nicht darauf ab, den Tod des Patienten herbeizuführen.
  • Beihilfe zur Selbsttötung: Ein assistierter Suizid kann beispielsweise durch die Beschaffung von Medikamenten durchgeführt werden. Der Patient nimmt das Mittel allerdings selbst ein, er bekommt es nicht durch einen Dritten verabreicht.
  • Aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen): Hierbei handelt es sich nach deutschem Recht um eine Straftat gemäß § 216 Strafgesetzbuch (StGB). Gemeint ist eine absichtliche Beschleunigung oder Herbeiführung des Todes eines Dritten. Hier wird also, im Gegensatz zur indirekten Sterbehilfe, der Tod nicht nur in Kauf genommen, sondern durch eine Handlung durch einen Dritten herbeigeführt.
Der Begriff „Sterbehilfe“ beschreibt verschiedene Fälle, welche klar voneinander abgegrenzt werden müssen. Einige Formen der Sterbehilfe können legal sein, andere sind hingegen strafrechtlich relevant und können zu einer Freiheitsstrafe führen.

Unterschiede in der Sterbehilfe: aktiv und passiv

Sterbehilfe kann aktiv oder passiv erfolgen.
Sterbehilfe kann aktiv oder passiv erfolgen.

Um zu bemessen, ob eine Sterbehilfe im Strafrecht Relevanz hat, also entsprechend geahndet werden kann, ist der Unterschied zwischen aktiver und passiver Hilfe zum Suizid entscheidend. Daher gehen wir in diesem Absatz noch einmal genau auf den Unterschied ein und liefern für beide Formen der Sterbehilfe Beispiele.

Wie bereits erwähnt, kann die passive Sterbehilfe vor allem von Ärzten bzw. Pflegepersonal durchgeführt werden. Als Beispiel wäre ein Patient anzuführen, der an einer schweren Erkrankung wie zum Beispiel Krebs leidet, welche zu einem Versagen wichtiger Organe führt.

Dabei wird der ein begonnener Sterbeprozess, der sich vielleicht verhindern bzw. verzögern ließe, zugelassen. Dies kann sich sowohl im Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen als auch in der Reduzierung selbiger niederschlagen.

Setzt also beispielsweise der Herzschlag aus, kann bei passiver Sterbehilfe auf die Reanimation mittels Elektroschocks verzichtet werden. Dafür muss aber in aller Regel eine entsprechende Patientenverfügung vorliegen, welche dieses Handeln „erlaubt“.

Bei passiver Sterbehilfe ist es allerdings auch üblich, palliative Maßnahmen, die der Verbesserung der Lebensqualität dienen, einzuleiten. Dies kann beispielsweise in Form der Vergabe von schmerzlindernden Medikamenten erfolgen. Ganz wichtig ist, dass keine aktive Handlung im Sterbeprozess vorgenommen wird, daher wird bei der passiven Sterbehilfe oft einfach vom „Sterbenlassen“ gesprochen.

Dem gegenüber steht die aktive Sterbehilfe, welche, wie der Name es bereits verrät, das aktive Eingreifen eines Dritten in den Sterbeprozess voraussetzt. Es handelt sich dabei in der Regel in Deutschland um eine Straftat (Töten auf Verlangen). Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Patient A ist schwer an Krebs erkrankt und hat dadurch starke Schmerzen zu erleiden. Er bittet daraufhin seinen engen Vertrauten B, sein Leben zu beenden. A ist trotz der Krankheit in Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und kann somit ernst und ausdrücklich den Wunsch des Sterbens äußern.

B willigt schließlich in die Tötung auf Verlangen ein und drückt A so lange ein Kissen auf den Kopf, bis dieser aufgrund des Sauerstoffmangels erstickt und letztendlich verstirbt. In diesem Fall war also kein Sterbeprozess im Gange, dieser wurde durch B bewusst herbeigeführt. Ziel war es, A auf dessen Wunsch zu töten. Diese Form der aktiven Sterbehilfe ist in Deutschland eine Straftat und somit verboten.

Sterbehilfe für Deutsche ist also nicht grundsätzlich verboten, es kommt immer darauf an, von welcher Art die Rede ist. Die Differenzierung ist sehr wichtig, auch im Hinblick auf eine mögliche strafrechtliche Verfolgung.

Ist Sterbehilfe vom Arzt erlaubt?

Passive Sterbehilfe vom Arzt ist erlaubt, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.
Passive Sterbehilfe vom Arzt ist erlaubt, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.

Grundsätzlich ist Sterbehilfe auch vom Arzt verboten, wenn diese aktiv vorgenommen wird. Hierbei ist genau zu differenzieren, ob ein Sterbeprozess in die Wege geleitet wird, oder ob dieser schon im Gang ist.

In Deutschland können Ärzte sowohl passiv, also durch den Verzicht auf lebensrettende Maßnahmen, als auch indirekt (beispielsweise durch die Vergabe eines schmerzlindernden Medikaments, welches den Sterbeprozess beschleunigen könnte) Sterbehilfe leisten, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.

Ganz wichtig ist dabei allerdings immer, dass entweder eine Willensäußerung des Betroffenen oder eine gültige Patientenverfügung vorliegt. Sobald dieser nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen verständlich zu machen, sind die Ärzte im Zweifelsfall dazu angehalten, das Leben des Betroffenen zu retten. Andernfalls kommt der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung gemäß § 323c StGB in Betracht.

Gibt es Sterbehilfsorganisationen?

Sterbehilfeorganisationen sind in Deutschland grundsätzlich nicht zulässig. Am 6. November 2015 hat die Mehrheit des deutschen Bundestages ein Verbotsgesetz zur Sterbehilfe beschlossen, welches in § 217 StGB Absatz 1 definiert wird:

Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es ist nunmehr also unter Strafe gestellt, geschäftsmäßig Sterbehilfe anzubieten oder zu fördern. Sterbehilfsorganisationen sind in der Schweiz allerdings beispielsweise nicht verboten. Der Verein „DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben“ hat es sich zum Ziel gesetzt ihren Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben wie auch ein menschenwürdiges Sterben zu sichern.

Konkret wird dies umgesetzt, indem der Verein sich für die Durchsetzung einer Patientenverfügung gegenüber Ärztinnen und Ärzten sowie Kliniken einsetzt. Den Mitgliedern wird zudem Hilfe bei der Sterbevorbereitung in Aussicht gestellt.

Seit September 2005 hat dieser Verein auch eine Zweigstelle in Deutschland, welche sich „DIGNITATE“ nennt. Dieser unterstützt nach eigenen Angaben seine Mitglieder darin, „dass diese ihre durch die Verfassung gewährleisteten Rechte auf freie Selbstbestimmung gegenüber Krankenhäusern, Pflegestationen, Ärzten und Pflegepersonal durchsetzen können.“

Sterbehilfe in Deutschland laut Gesetz

Aktive Sterbehilfe erfüllt den Tatbestand "Töten auf Verlangen".
Aktive Sterbehilfe erfüllt den Tatbestand „Töten auf Verlangen“.

Wie bereits mehrfach erwähnt, findet die Sterbehilfe auch im Gesetz Erwähnung. Dabei ist jeder Einzelfall mit seinen individuellen Merkmalen zu betrachten. Die nachfolgende Übersicht soll verdeutlichen, für welche Form der Sterbehilfe welche gesetzliche Regelung zum Tragen kommt:

  • Passive Sterbehilfe durch Unterlassen oder den Abbruch medizinischer Maßnahmen: ist in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss dies dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten entsprechen. Hierbei kann die Patientenverfügung zu Rate gezogen werden. Liegt diese nicht vor, sind Mediziner verpflichtet, den mutmaßlichen Willen des Patienten zu ermitteln. Auch das Medizinrecht verbietet eine passive Sterbehilfe nicht.
  • Indirekte Sterbehilfe: In Deutschland ebenfalls zulässig. Dies geht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 1996 zurück.
  • Beihilfe zur Selbsttötung: Da eine Selbsttötung nicht unter Strafe gestellt ist, ist auch der assistierte Suizid strafrechtlich nicht geregelt, sofern dieser nicht gewerbsmäßig unterstützt wird. In diesem Fall greift der neu geschaffene § 217 StGB.
  • Aktive Sterbehilfe (Töten auf Verlangen): Die aktive Sterbehilfe ist die einzige Form, welche grundsätzlich unter Strafe steht. Es handelt sich dabei um den Straftatbestand des Tötens auf Verlangen, welcher mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren geahndet wird.
Wichtig: Damit die passive Sterbehilfe straffrei bleibt, muss in jedem Fall die Einwilligung des Patienten vorliegen. Werden gegen dessen Willen die lebensrettenden Maßnahmen eingestellt, kann es sich dabei nicht nur um unterlassene Hilfeleistung, sondern sogar um Mord handeln.

Sterbehilfe: Ein Fallbeispiel

Im nachfolgenden Abschnitt werden wir Ihnen nun einen Fall vorstellen, welcher 2018 vor dem Landesgericht Berlin verhandelt wurde. Anklage wurde gegen einen Hausarzt erhoben. Der Vorwurf lautete: Tötung auf Verlangen.

Der Mediziner hatte die Patientin seit 13 Jahren behandelt, welche an einer unheilbaren Krankheit litt. Die Frau unternahm in der Vergangenheit bereits mehrere Suizidversuche – sie blieben alle erfolglos.

Der Mediziner verschrieb der Frau Schlaftabletten, welche die Patientin selbst einnahm, um den Tod herbeizuführen. Also eigentlich ein klassischer Fall von Beihilfe zum Suizid, welche ja in Deutschland nicht unter Strafe steht. Es kam allerdings doch zu einer Anklage, weil der Arzt die Patientin nach Einnahme der Medikamente noch achtmal besucht hat, um sich nach ihrem Zustand zu erkundigen.

Die Patientin befand sich bereits in einem komatösen Zustand. Daher sieht die Staatsanwaltschaft eine Tötung auf Verlangen als gegeben, da Mediziner dazu verpflichtet sind, bei einem bewusstlosen Patienten Rettungsmaßnahmen einzuleiten, sofern keine Patientenverfügung vorliegt.

Dieser Fall zeigt, dass die Grenzen der einzelnen Formen der Sterbehilfe schnell verwischen können und die Rechtslage nicht immer eindeutig zu beurteilen ist. In dem beschriebenen Fall wurde der Arzt freigesprochen, da die Patientin die tödliche Dosis alleine einnahm.

Sterbehilfe in anderen Ländern

Sterbehilfe: Religion und Kirche sind dagegen.
Sterbehilfe: Religion und Kirche sind dagegen.

Nicht nur in Deutschland ist die Sterbehilfe Thema. Auch im Ausland wird sie heiß diskutiert, europaweit können die Regelungen diesbezüglich stark voneinander abweichen. Bei näherer Betrachtung der Gesetzeslage fällt ein Fakt besonders ins Auge: In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ist die aktive Sterbehilfe erlaubt.

Bevor einem Menschen die Hilfe zum Sterben allerdings zu Teil werden kann, sind eingehende Gespräche mit Ärzten und Psychologen erforderlich. In Belgien und den Niederlanden ist sogar Sterbehilfe für Kinder erlaubt. In Holland ist dies allerdings erst ab einem Alter von zwölf Jahren möglich.

Allerdings gibt es bezogen auf die Sterbehilfe auch Länder, in denen fast jede Form selbiger verboten ist. In Polen gibt es beispielsweise überhaupt keine Form der legalen Sterbehilfe. Dies geht auf den im Land tief verwurzelten christlichen Glauben zurück.

Zudem ist auch in vielen Ländern der assistierte Suizid verboten und wird teils mit schwerwiegenden Haftstrafen geahndet. Im Vereinigten Königreich kann ein Angeklagter für dieses Vergehen bis zu vierzehn Jahre ins Gefängnis kommen.

Sterbehilfe ist also nicht nur in Deutschland ein umstrittenes Thema. Auch in anderen Ländern steht diese Form des Todes in der Diskussion. Einheitliche Regelungen gibt es in Europa diesbezüglich nicht. Jedes Land hat somit die eigene Verantwortung, wie es mit der Sterbehilfe, egal in welcher Form, verfährt.

Aktive Sterbehilfe: In der Ethik ein umstrittenes Thema

Sterbehilfe ist in Religion und Gesellschaft ein sehr umstrittenes Thema. Es stehen sich immer wieder unterschiedliche Ansichten gegenüber. Während die einen eine Linderung des Leides eines Menschen befürworten, führen viele Gegner an, dass der Mensch nicht über Leben und Tod entscheiden dürfe. Die Diskussion wird wohl ewig weitergehen.

Daher haben wir für die Sterbehilfe Vor- und Nachteile bzw. Argumente zusammengetragen, welche von Kritikern und Befürwortern immer wieder genannt werden. Die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll lediglich einen Überblick verschaffen.

Aktive Sterbehilfe: Argumente dafür

  • Das Recht auf Selbstbestimmung sollte auch in den letzten Stunden des Lebens gelten.
  • Es ist nicht immer möglich, unerträgliche Schmerzen und Beschwerden medizinisch in ein erträgliches Maß zu überführen.
  • Durch aktive Sterbehilfe kann verhindern werden, dass Menschen Suizid begehen, welcher fehlschlagen oder sehr qualvoll verlaufen kann.
  • Sterbehilfe spart Kosten im Gesundheitssystem.

Aktive Sterbehilfe: Erörterung dagegen

Sterbehilfe: Im Ausland gelten teilweise andere Bestimmungen.
Sterbehilfe: Im Ausland gelten teilweise andere Bestimmungen.
  • Komplikationen beim Sterben können nicht ausgeschlossen werden.
  • Gewissenkonflikte bei Ärzten könnten entstehen, sodass die Befürchtung entsteht, dass eine aktive Sterbehilfe aus Kostengründen befürwortet werden könnte.
  • Die Entscheidung ist unumkehrbar.
  • Würdiges Sterben ist auch ohne Sterbehilfe möglich (beispielsweise in der Palliativmedizin oder in Hospizen).
  • Sterbehilfe in der Religion: Keine der Weltreligionen stimmt einer Sterbehilfe zu: „Gott alleine entscheide über Leben und Tod, nicht der Mensch selbst“, so das Hauptargument.
Es zeigt sich also, dass einige Argumente für, andere gegen eine Sterbehilfe sprechen. Die öffentliche Diskussion zu diesem Thema wird wohl stetig weitergeführt, eine „Lösung“, die alle Parteien zufriedenstellt, wird es in diesem Fall wohl nie geben. Dennoch ist es richtig und wichtig, die Debatte über die Sterbehilfe aufrechtzuerhalten. Jeder Mensch sollte sich seine eigene Meinung zu diesem Thema bilden können. Wichtig ist allerdings: Aktive Sterbehilfe ist gemäß StGB in Deutschland verboten.

Bundesverfassungsgericht kippt Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe

Am 26. Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe in Deutschland gefällt: § 217 StGB ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar!

Demnach ist das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe aufgehoben. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, führte aus, dass es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben gebe.

Das würde auch die Freiheit einschließen, dabei die Hilfe von Dritten in Anspruch zu nehmen. Die aktive Sterbehilfe bleibt in Deutschland aber weiterhin verboten!

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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3 Gedanken zu „Sterbehilfe – Was ist das eigentlich genau?

  1. Fantasieju

    Um alles muss gestritten werden, sogar ums Sterben. Das zeigt welch wichtiger Schritt das Lebensende ist. Der Tod kann medizinisch zwar herbeigeführt, jedoch keinem Lebewesen genommen werden.

    Wohl dem der eine Ewigkeitsperspektive hat, für den alles im Alltag letztlich einen Sinn hat. Sind es die Familie und Freunde, ist es ein kreatives Hobby oder die zielorientierte Arbeit, ist es eine Sammelleidenschaft oder die Freude am Unsinn des Kollegen. Viel wichtiger als ein Leben ohne Schmerz (was es übrigens gar nicht gibt) ist die Versorgung mit Hoffnung, Gemeinschaft und schmerzveringernden Therapien Todkranker. Mit- oder Beileid ist pure Heuchelei! Euer Gewissen wird dadurch kaum entlastet, dass ihr den Armen Kranken Menschen, die selbstständige Entsorgung ermöglichen, vielleicht wird dadurch Gewissensbisse von Angehörigen gelöst, da diese sich dann anscheinend wieder mehr auf ihre eigene Glückseligkeit konzentrieren können.
    Würde und Menschlichkeit stehen leider viel zu sehr in Konkurrenz mit den Einsparungen von Kosten.

  2. Gabriele S.

    Diese Seite fasst ein schwieriges Thema eigentlich verständlich zusammen. Dennoch glaube ich, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat und zwar bei der Kategorie „Ist Sterbehilfe vom Arzt erlaubt“. Dort schreiben Sie „In Deutschland können Ärzte sowohl indirekt, also durch den Verzicht auf lebensrettende Maßnahmen, als auch passiv (beispielsweise durch die Vergabe eines schmerzlindernden Medikaments, welches den Sterbeprozess beschleunigen könnte)“ und dabei wird genau passiv und indirekt vertauscht. Vielleicht könnten Sie das noch überarbeiten, dann ist die Seite sicher noch überzeugender.

    1. anwalt.org

      Hallo Gabriele S.,

      vielen Dank für den Hinweis Wir werden den Artikel entsprechend prüfen und anpassen.

      Ihr Team von anwalt.org

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