Der Umgang mit dem Tod ist für niemanden einfach und doch kann dieser, gerade bei langer Krankheit auch eine Erlösung darstellen. In der letzten Lebensphase kann sich für den Betroffenen und seine Angehörigen allerdings noch viele verändern – so können zum Beispiel neue Wünsche oder Ängste auftreten. In der Palliativpflege werden die Menschen mit diesen Gefühlen auf dem letzten Weg ihres Lebens nicht allein gelassen.
Weiterführende Ratgeber rund um die Palliativmedizin
Inhalt
FAQ: Palliativpflege
Die Palliativpflege umfasst laut Definition ein ganzheitliche Betreuung und Versorgung (Pflege) von schwerstkranken, sterbenden Menschen sowie deren Angehörigen.
Die Entscheidung, ab wann die Palliativpflege beginnt, also keine Hoffnung auf eine Genesung besteht, liegt in der Regel bei den zuständigen Ärzten. Informationen zur ambulanten oder stationären Paliativpflege erhalten Sie hier.
Für die mit dieser besonderen Versorgung einhergehenden Kosten kommt die Krankenversicherung auf. Die Pflegeversicherung ist hier üblicherweise nicht zuständig.
Palliativpflege – was ist das?
2002 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine Definition zur Palliativpflege herausgegeben. Diese beschreibt den Begriff wie folgt:
Palliativpflege ist als Ansatz zu verstehen, welcher die Lebensqualität der Patienten und deren Angehörige in Bezug auf die Probleme, welche mit einer lebensbedrohlichen Krankheit einhergehen, durch Prävention und Linderung von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, Einschätzen und Behandeln von Schmerzen sowie anderer Probleme körperlicher, psychosozialer oder geistiger Natur verbessern will.
Zusammenfassend lassen sich für die Palliativpflege als Ziele also die Linderung von Schmerzen und Begleitsymptomen der Erkrankung, die Verarbeitung möglicher Ängste sowie die Aufrechterhaltung eines würdevollen Lebens nennen.
Nicht selten wird die palliative Pflege durch die Hospizarbeit ergänzt. Dabei handelt es sich um eine umfassende Unterstützung für unheilbare Patienten mit einer geringen Lebenserwartung. Die Betreuung schließt dabei auch die Unterstützung der Angehörigen ein, welche gemeinsam mit den Betroffenen diesen schweren Weg beschreiten.
Häusliche Palliativpflege: Kann ambulant eine Versorgung erfolgen?
Viele Menschen möchten ihren Lebensabend in ihrem gewohnten Umfeld und den eigenen vier Wänden verleben.
Seit 2007 haben kranke und pflegebedürftige Menschen unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen gesetzlichen Anspruch auf die Palliativpflege zu Hause.
In § 37b Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) heißt es dazu:
Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung.
Die „spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) umfasst sowohl ärztliche als auch pflegerische Leistungen. Dabei koordinieren speziell ausgebildete Ärzte die Versorgung der Patienten und ermöglichen diesen eine schmerzlindernde bzw. schmerzfreie letzte Lebensphase. Darüber hinaus können spezialisierte Pflegedienste, Hospize oder die Krankenseelsorge der Kirchen in die ambulante Palliativpflege eingebunden werden.
Viele ambulante Pflegedienste verfügen ebenfalls über Pflegekräfte mit einer Zusatzausbildung in Bereich „Palliative Care“. Diese übernehmen dann unter anderem die Überwachung der Schmerztherapie oder die Versorgung von Tumoren.
Palliativpflege in Pflegeheimen und Hospizen
Alternativ zur Palliativpflege zu Hause, ist eine solche Versorgung auch stationär möglich. So haben immer mehr Pflegeheime entsprechende Konzepte zur Sterbebegleitung entwickelt. In welcher Weise die Palliativpflege im Altenheim erfolgt, hängt dabei allerdings oft von der Heimleitung und der Trägerschaft der Einrichtung ab.
Darüber hinaus existieren in vielen Krankenhäusern spezielle Palliativstationen. Diese unterscheiden sich unter anderem aufgrund der wohnlicheren Einrichtung und dem höheren Personalschlüssel von den herkömmlichen Stationen der Krankenhäuser. Zudem verfügt das Personal über besondere Qualifikationen.
Die wohl klassischste Einrichtung zur Sterbebegleitung stellt das Hospiz dar. Dabei ist das Ziel der Hospizarbeit, die verbleibenden Tage so angenehm und erträglich wie nur möglich zu gestalten. Zudem bieten diese Institutionen für Angehörige eine Trauerbegleitung an. Als Träger treten in der Regel gemeinnützige Vereine, aber auch Kirchen oder Stiftungen auf.
Pflegezeit bei der Palliativpflege: Wie lange erhalten Angehörige frei?
In den letzten Tagen ihres Lebens wollen viele Menschen noch einmal Familie und Freunde um sich versammeln. In dieser Zeit kann gemeinsam in Erinnerungen geschwelgt werden, zudem erleichtern solche Momente oft auch den Umgang mit dem herannahenden Tod.
Damit nahe Angehörige in dieser Zeit ihren sterbenden Verwandten beistehen können, definiert der Gesetzgeber in § 3 Abs. 6 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) einen Anspruch auf Pflegezeit. Darin heißt es genau:
Beschäftigte sind zur Begleitung eines nahen Angehörigen von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn dieser an einer Erkrankung leidet, die progredient verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat, bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig ist und die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.
Damit ein Anspruch auf diese besondere Pflegezeit besteht, ist allerdings vom Beschäftigten ein entsprechendes ärztliches Zeugnis beim Arbeitgeber vorzulegen. Zudem ist der gesetzlich definierte Anspruch auf Freistellung auf eine Höchstdauer von drei Monaten je nahem Angehörigen begrenzt.
Was kostet Palliativpflege und wer kommt dafür auf?
Bei der medizinischen und pflegerischen Betreuung von sterbenden Personen handelt es sich um einen Bestandteil der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kostenübernahme für die Palliativpflege gehört daher grundsätzlich zu den Leistungen der Krankenkasse. Somit müssen die Betroffenen bei bestehendem Krankenversicherungsschutz die Kosten der Palliativpflege nicht selbst tragen.
Damit die Krankenversicherung für die ambulante Palliativpflege die Kosten trägt, muss gemäß § 37b Abs. 1 SGB V eine entsprechende Versorgung von einem Arzt verordnet werden. Zudem ist bei der Palliativpflege zu Hause eine Kostenübernahme nur möglich, wenn diese bei der zuständigen Krankenkasse beantragt und von dieser auch genehmigt wurde.
Ist die betroffene Person bereits in einem Pflegeheim untergebracht, liegt in der Regel eine Pflegebedürftigkeit vor. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse nur die Kosten der Palliativpflege, Unterkunft und Verpflegung sind weiterhin vom Bewohner bzw. seinen Angehörigen zu bezahlen.
Vielen Dank für diesen Beitrag zur Palliativbetreuung. Interessant, dass es unter gewissen Umständen sogar einen gesetzlichen Anspruch auf die Palliativpflege gibt. Mein Opa kommt leider immer weniger allein und mit der kurzen Pflegezeit des ambulanten Dienstes zurecht, daher erwägen wir, eine Palliativbetreuung für ihn zu organisieren.