Ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten – eine Alternative?

Dürfen Pflegekräfte aus dem Ausland in Deutschland legal arbeiten? Die Antwort liefert der folgende Ratgeber.
Dürfen Pflegekräfte aus dem Ausland in Deutschland legal arbeiten? Die Antwort liefert der folgende Ratgeber.

Viele pflegebedürftige Menschen benötigen vor allem unter der Woche – wenn ihre Verwandten zur Arbeit müssen – für mehrere Stunden eine durchgängige Betreuung. Allerdings können sich viele Familien eine solche Versorgung durch einen Pflegedienst nicht leisten und die Pflege von Angehörigen ist aus beruflichen Gründen nicht möglich. Eine Option können daher ausländische Pflegekräfte sein.

FAQ: Ausländische Pflegekräfte

Aus welchen Regionen kommen ausländische Pflegekräfte in der Regel?

Ausländische Arbeitnehmern, die in der Pflege tätig sind, stammen zum größten Teil aus Osteuropa.

Wie sieht ihre Tätigkeit üblicherweise aus?

In den meisten Fällen leben sie für mehrere Monate im Haushalt des Pflegebedürftigen und kümmern sich dabei um dessen Versorgung. Meist ist das so, wenn ein Pflegedienst zu teuer und die Pflege durch Angehörige nicht möglich ist.

Welche Regelungen gelten für ausländische Pflegekräfte?

Für Pflegekräfte aus dem Ausland gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben bei Arbeitszeit, Mindestlohn und Urlaubsanspruch. Worauf bei einer Anstellung zu achten ist, erfahren Sie hier.

Wann ist eine Pflegekraft aus dem Ausland sinnvoll?

Können ausländische Pflegekräfte dem Mangel an Fachkräften bekämpfen?
Können ausländische Pflegekräfte dem Mangel an Fachkräften bekämpfen?

Sowohl körperlich als auch emotional ist die Versorgung von pflegebedürftigen Personen ein anspruchsvoller Beruf, denn nicht selten sieht sich das Pflegepersonal mit schweren Krankheitsleiden und dem Tod konfrontiert. Daher ist auch nicht jeder Mensch für die Ausübung einer solchen Tätigkeit geschaffen.

Daher sehen viele Erwerbstätige, die im Pflegewesen arbeiten, ihre Tätigkeit nicht als einen normalen Beruf an, sondern vielmehr als Berufung. Allerdings herrscht in Deutschland ebenso wie in vielen anderen Industrieländern aufgrund der Überalterung der Gesellschaft ein akuter Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege.

So besteht gemäß einer Analyse des Statistischen Bundesamtes und des Bundesinstituts für Berufsbildung die Möglichkeit, dass im Jahre 2025 rund 110.000 Pflegekräfte in Deutschland fehlen. Ausländische Pflegekräfte können dazu beitragen, diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung verschiedenste Maßnahmen ergriffen, um die Arbeit im Bereich der Pflege attraktiver zu gestalten. So wurden die bislang getrennten Ausbildungen zum Kranken- und Altenpfleger zusammengeführt und die Rechte des Pflegepersonals gestärkt.

Woher stammen ausländische Pflegekräfte in der Regel?

Laut der Pflegestatistik vom Statistischen Bundesamt waren 2021 knapp 1,25 Millionen Menschen bei ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) beschäftigt. Schätzungen zufolge arbeiten zudem auch bis zu 300.000 ausländische Pflegekräfte in deutschen Privathaushalten.

In den meisten Fällen stammen die Pflegekräfte aus Osteuropa, insbesondere aus Ländern, welche ab 2004 von den Erweiterungen der EU betroffen waren. Dabei stellen polnische Pflegekräfte mit einem statistischen Anteil von rund 60 Prozent die deutliche Mehrheit dar. Darauf folgen Pflegekräfte aus Rumänien mit einem prozentualen Anteil von 16 Prozent.

Als ausländische Pflegekräfte kommen hauptsächlich Frauen nach Deutschland. Diese Tatsache ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Personen eine in der Regel weiblich konnotiere Tätigkeit ist. Dies gilt sowohl in Deutschland als auch in den jeweiligen Herkunftsländern aus denen das Pflegepersonal stammt.

Migration ist allerdings keine Einbahnstraße. So suchen auch immer mehr Deutsche ihr Glück fern der Heimat. Aufgrund des internationalen Fachkräftemangels im Bereich des Gesundheitswesens, werden deutsche Mediziner und Pflegekräfte aus dem Ausland abgeworben. Ein wichtiges Kriterium für die Auswanderung stellen dabei die besseren Arbeitsbedingungen dar.

Welche Qualifikationen benötigen ausländische Pflegekräfte?

Pflegekräfte aus Osteuropa verfügen meist über hohe Qualifikationen.
Pflegekräfte aus Osteuropa verfügen meist über hohe Qualifikationen.

In Deutschland gelten für die Tätigkeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege Vorschriften, zudem sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Auch ausländische Pflegekräfte müssen daher entsprechende Nachweise erbringen und ggf. zusätzliche Kurse absolvieren.

Grundsätzlich lassen sich bei der Pflege zwei Berufsgruppen unterscheiden: Pflegehilfskräfte und Pflegekräfte. Die Tätigkeit als Pflegehilfskraft setzt die Teilnahme an einem Kurs zum Pflegehelfer voraus und beinhaltet in der Regel auch einen Erste-Hilfe-Kurs. Dieser befähigt bei Betreuung von pflegebedürftigen Personen unter anderem zu folgenden Aufgaben:

  • Durchführung von Ganz- und Teilkörperwäschen
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichung von Medikamenten
  • Kleinere Aufgaben bei der Behandlungspflege
  • Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

Im Gegensatz dazu absolvierten ausländische Pflegekräfte in ihrem Heimatland eine mehrjährige Ausbildung zur Krankenschwester. Mithilfe einer Fachweiterbildung besteht die Möglichkeit, diesen Abschluss auch in Deutschland anerkennen zu lassen. Dadurch können die Pflegefachkräfte zum Beispiel Aufgaben wie die Katheterisierung, das Legen von Infusionen oder auch die Verabreichung von Betäubungsmitteln übernehmen.

Bevor ausländische Pflegekräfte in Deutschland zum Einsatz kommen, wird in der Regel auch sichergestellt, dass diese über gute Deutschkenntnisse verfügen. Denn nur so lässt sich eine umfassende Versorgung gewährleisten.

Welche Möglichkeiten gibt es, um ausländische Pflegekräfte legal zu beschäftigen?

Ausländische Pflegekräfte können durch unterschiedlichste Systeme nach Deutschland gelangen.
Ausländische Pflegekräfte können durch unterschiedlichste Systeme nach Deutschland gelangen.

Damit ausländische Pflegekräfte in Deutschland auch legal ihrer Beschäftigung nachgehen können, gilt es gemäß geltendem Recht verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen zu erfüllen. Dabei gilt es unter anderem Vorschriften aus den Bereichen des Arbeitsrechts, des gesetzlichen Urlaubsanspruchs oder auch des Versicherungsrechts zu beachten.

Da grundsätzliche verschiedene Modelle existieren, über welche Sie osteuropäische Pflegekräfte in Anspruch nehmen können, unterscheiden sich auch die jeweiligen Voraussetzungen. Zu den verbreitetsten Modellen zählen dabei:

  • Entsende-Modell
  • Arbeitgeber-Modell
  • Selbstständigen-Modell

Durch welche Kriterien sich die verschiedenen Modelle für ausländische Pflegekräfte unterscheiden und welche rechtlichen Besonderheiten gelten, beleuchten wir nachfolgend im Einzelnen.

In der Regel leben die Pflegekräfte aus dem Ausland im Haushalt der pflegebedürftigen Person. Die Kombination aus Arbeiten und Wohnen kann insbesondere bei den Arbeitszeiten oder auch beim Urlaub schnell zu Problemen führen. Denn eine rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzelne Pflegeperson ist aufgrund der Vorschriften zur Arbeitszeit nicht erlaubt.

Entsende-Modell: Pflege mit zwei Verträgen

Eine Pflegekraft aus Osteuropa ist beim Entsende-Modell in ihrer Heimat sozialversichert.
Eine Pflegekraft aus Osteuropa ist beim Entsende-Modell in ihrer Heimat sozialversichert.

Ausländische Pflegekräfte werden in Deutschland am häufigsten über das Entsende-Modell angestellt. Dabei schließen die pflegebedürftigen Personen in der Regel zwei Verträge ab. Zum einen einen Vermittlungsvertrag mit einer deutschen Agentur, welche sich um die Vermittlung kümmert und als direkter Ansprechpartner während der Betreuung dient. Zum anderen einen Betreuungsvertrag mit einer ausländischen Betreuungsagentur. Dieser legt unter anderem die Leistungen fest, welche die Pflegekraft im Haushalt übernimmt.

Dieses Modell hat den Vorteil, dass ausländische Betreuungskräfte in ihrem Heimatland gemeldet und auch sozialversichert sind. Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten mindestens den deutschen Mindestlohn.

Allerdings haben Kunden in vielen Fällen wenig oder sogar keinerlei Mitspracherecht bei der Auswahl der Pflegekraft aus dem Ausland. Zudem kann es alle paar Monate zu einem Personalwechsel kommen. Eine dauerhafte Bezugsperson ist daher meist nicht gegeben.

Wichtig! Entscheiden Sie sich dazu, ausländische Pflegekräfte über das Entsende-Modell anzustellen, sollten Sie die Verträge gründlich prüfen und eine transparente Aufschlüsslung der Ausgaben verlangen. Bei umfangreichen Dienstleistungen müssen Sie auch bei der Versorgung durch Pflegekräfte aus dem Ausland mit Kosten zwischen 2.500 und 3.000 Euro rechnen.

Arbeitgeber-Modell: Wenn Pflegebedürftige zum Chef werden

Sie können auch selbst als Arbeitgeber für polnische Pflegekräfte auftreten.
Sie können auch selbst als Arbeitgeber für polnische Pflegekräfte auftreten.

Tritt eine pflegebedürftige Person selbst oder ein Mitglied des Haushalts als Arbeitgeber für eine Pflegekraft aus dem Ausland auf, bedeutet dies eine Menge Papierkram. Dieser beinhaltet unter anderem den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung, die Erstellung von Schichtplänen und die steuerliche Erfassung.

Allerdings bietet dieses Modell auch die Möglichkeit, ausländische Pflegekräfte selbst auszuwählen und konkrete Aufgaben zu definieren. Zudem können die Betroffenen auch selbst entscheiden, wie viel Lohn (der Mindestlohn ist auch in privaten Haushalten verpflichtend) sie zahlen.

Grundsätzlich ist die private Anstellung für die Versorgung von Pflegebedürftigen in Deutschland kein Problem. Ausländische Pflegekräfte, welche aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stammen, benötigen dafür nicht einmal eine Arbeitserlaubnis.

Unterstützung bei der Suche und Auswahl einer geeigneten Pflegefachkraft können Sie zum Beispiel bei der Arbeitsagentur oder verschiedenen Verbänden erhalten. Diese helfen unter Umständen auch bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen.

Selbstständigen-Modell und das Risiko der Scheinselbstständigkeit

Eine selbstständige Pflegekraft aus dem Ausland ist nicht immer die beste Wahl.
Eine selbstständige Pflegekraft aus dem Ausland ist nicht immer die beste Wahl.

Nicht zuletzt können ausländische Pflegekräfte auch als Selbstständige tätig sein. Dafür ist eine entsprechende Gewerbeanmeldung notwendig. Allerdings ist dieses Modell recht umstritten, denn unter Umständen muss das Risiko einer Scheinselbstständigkeit gefürchtet werden.

Denn laut deutschem Recht gelten Personen nur dann als selbstständig, wenn sich diese nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet. Versorgen ausländische Pflegekräfte allerdings nur eine einzelne Person und leben auch in deren Haushalt, ist dies der Fall.

Kommt dies ans Licht, wird der Haushalt nachträglich als Arbeitgeber anerkannt, sodass rückwirkend die Beiträge zur Sozialversicherung und Einkommenssteuer zu zahlen sind. Darüber hinaus kann auch noch eine Strafzahlung folgen.

Ausländische Pflegekräfte: Worauf müssen Sie achten?

Wenn Sie sich entscheiden, ausländische Pflegekräfte in Ihrem Heim unterzubringen und diesen die Pflege Ihrer Angehörigen zu übertragen, geht dies mit einem großen Vertrauensvorschuss einher. Daher gilt es im Voraus wichtige Fragen zu klären und Vorkehrungen zu treffen. Unsere Tipps und Hinweise helfen Ihnen dabei.

  • Klären Sie gemeinsam mit allen Mitgliedern des Haushalts, welche Erwartungen an eine ausländische Pflegekraft bestehen. Dabei sollten Sie auch bedenken, dass Sie ggf. mit einer fremden Person zusammenleben.
  • Überlegen Sie mit Blick auf den Pflegegrad und die individuellen Bedürfnisse, welche Pflegeleistungen notwendig sind.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Wohnsituation für die Unterbringung einer Pflegekraft aus dem Ausland geeignet ist. Können Sie ein möbliertes Zimmer – idealerweise mit eigenem Bad – zur Verfügung stellen?
  • Wägen Sie die verschiedenen Modelle gegeneinander ab und schauen Sie, welches sich für Ihren individuellen Fall am besten eignet. Erkundigen Sie sich ggf. bei Vermittlungsagenturen oder dem Arbeitsamt.
  • Schätzen Sie ein, ob Sie eine Betreuung auch außerhalb der eigenen vier Wände benötigen. In diesem Fall kann es unter Umständen notwendig sein, dass die Pflegekraft Ihr Auto nutzen muss. Passen Sie daher die Versicherung entsprechend an.
  • Rechnen Sie ungeschönt aus, ob Sie sich die Kosten für ausländische Pflegekräfte auch wirklich leisten können. Abhängig vom Pflegegrad kann ein Anspruch auf Pflegegeld bestehen, was einen Teil der Ausgaben abdecken kann.
  • Kontrollieren Sie die Verträge vor einer Unterschrift gründlich und lassen Sie sich die A1-Bescheinigung – dabei handelt es sich um den Nachweis über eine bestehende Sozialversicherung – zeigen bzw. fertigen Sie eine Kopie an.
  • Legen Sie die Aufgaben konkret fest. Dabei gilt es die Vertragsbedingung zu beachten, denn nicht alle Pflegekräfte sind dazu befugt, Spritzen zu geben oder Verbände zu wechseln.
  • Stoßen Sie auf Probleme, sollten Sie versuchen, diese in einem offenen Gespräch zu klären. Häufig braucht es etwas Zeit, bis sich ein routinierter Alltag einspielt.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Ausländische Pflegekräfte in Privathaushalten – eine Alternative?

  1. Hoffmann

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    leider mußten wir die Erfahrung machen, dass die verschiedenen Agenturen immer werben, dass ein Teil der Verhinderungspflege monatlich abgerechnet werden könnte um die Gesamtkosten der Eigenbeteiligung zu reduzieren. Nach Rücksprache mit der Pflegekasse ist dass falsch. Wenn eine 24-Stunden-Hilfe eingestellt worden ist, gibt es keinerlei Erstattung über die Verhinderungspflege von der Pflegekasse. Lediglich das monatliche Pflegegeld kann hierfür verwendet werden. Das ist Täuschung der Hilfesuchenden Familien, denn es werden meist Kosten von 200 Euro angegeben.
    Ich rate auch Jedem, die Verträge der Agenturen aus dem Ausland genauestens zu überprüfen – hier sind recht dubiose Fallen vorhanden, so wurde uns aktuell der Karsamstag als Feiertag verkauft – obwohl dies kein gesetzlicher Feiertag ist – um hier doppelte Abrechnungskosten ansetzen zu können. Das Gleiche bezieht sich auf die Widerrufsfrist. Hier steht im Vertrag, dass die Widerrufsfrist am Tag der Unterzeichnung des Kunden sich bezieht, die Agentur hatte in unserem Fall einen Tag später erst unterschrieben. Rechtlich gesehen ist der Vertrag erst gültig – wenn beide Vertragsparteien unterzeichnet haben. Die Agentur (bei der wir reingeflogen sind) hat dies jedoch im Vertrag auch noch hinterlegt.
    Ich warne hiermit alle – die sich für eine 24-Stunden-Kraft entscheiden – lest genauestens die Verträge. Mit der Not der Menschen wird hier Abzocke betrieben! Wir haben uns nun an die Verbraucherzentrale gewandt.

  2. Emilianne

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    hiermit, möchte ich Sie um paar Informationen bitten.
    Ich suche dringend eine Pflege-Betreuerin für mein mehrfach behinderter Sohn, der 13 Jahre alt ist. Mein Sohn kann nur krabbeln und etwas sich verständingen, ich habe schon Beinscheibevorfall und brauche Hilfe nach der Schule und in den Ferien und Wochenende.
    Hier in Deutschland habe ich etliche Pflegerinen (ab 30 Jahre) gehabt für eine feste Einstellung mit 15,00 €/Stunde aber nach 5 oder 6 Monate hören sie auf, weil mein Sohn schwer und lebhaft ist. Nun will ich eine Ausländische Pflegerin aus Afrika (Burundi) einstellen aber das Problem mit dem Visum und Arbeitserlaubnis ist schwierig zu bekommen. Meine Frage ist: kennen Sie eine Institution oder Verein, die eine hilft bei Behördengänge? oder gibt noch andere Möglichkeit?

    Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen

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