Viele pflegebedürftige Menschen benötigen vor allem unter der Woche – wenn ihre Verwandten zur Arbeit müssen – für mehrere Stunden eine durchgängige Betreuung. Allerdings können sich viele Familien eine solche Versorgung durch einen Pflegedienst nicht leisten und die Pflege von Angehörigen ist aus beruflichen Gründen nicht möglich. Eine Option können daher ausländische Pflegekräfte sein.
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FAQ: Ausländische Pflegekräfte
Ausländische Arbeitnehmern, die in der Pflege tätig sind, stammen zum größten Teil aus Osteuropa.
In den meisten Fällen leben sie für mehrere Monate im Haushalt des Pflegebedürftigen und kümmern sich dabei um dessen Versorgung. Meist ist das so, wenn ein Pflegedienst zu teuer und die Pflege durch Angehörige nicht möglich ist.
Für Pflegekräfte aus dem Ausland gelten ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben bei Arbeitszeit, Mindestlohn und Urlaubsanspruch. Worauf bei einer Anstellung zu achten ist, erfahren Sie hier.
Wann ist eine Pflegekraft aus dem Ausland sinnvoll?
Sowohl körperlich als auch emotional ist die Versorgung von pflegebedürftigen Personen ein anspruchsvoller Beruf, denn nicht selten sieht sich das Pflegepersonal mit schweren Krankheitsleiden und dem Tod konfrontiert. Daher ist auch nicht jeder Mensch für die Ausübung einer solchen Tätigkeit geschaffen.
Daher sehen viele Erwerbstätige, die im Pflegewesen arbeiten, ihre Tätigkeit nicht als einen normalen Beruf an, sondern vielmehr als Berufung. Allerdings herrscht in Deutschland ebenso wie in vielen anderen Industrieländern aufgrund der Überalterung der Gesellschaft ein akuter Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege.
So besteht gemäß einer Analyse des Statistischen Bundesamtes und des Bundesinstituts für Berufsbildung die Möglichkeit, dass im Jahre 2025 rund 110.000 Pflegekräfte in Deutschland fehlen. Ausländische Pflegekräfte können dazu beitragen, diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Woher stammen ausländische Pflegekräfte in der Regel?
Laut der Pflegestatistik vom Statistischen Bundesamt waren 2021 knapp 1,25 Millionen Menschen bei ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheimen) beschäftigt. Schätzungen zufolge arbeiten zudem auch bis zu 300.000 ausländische Pflegekräfte in deutschen Privathaushalten.
In den meisten Fällen stammen die Pflegekräfte aus Osteuropa, insbesondere aus Ländern, welche ab 2004 von den Erweiterungen der EU betroffen waren. Dabei stellen polnische Pflegekräfte mit einem statistischen Anteil von rund 60 Prozent die deutliche Mehrheit dar. Darauf folgen Pflegekräfte aus Rumänien mit einem prozentualen Anteil von 16 Prozent.
Als ausländische Pflegekräfte kommen hauptsächlich Frauen nach Deutschland. Diese Tatsache ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Versorgung von pflegebedürftigen Personen eine in der Regel weiblich konnotiere Tätigkeit ist. Dies gilt sowohl in Deutschland als auch in den jeweiligen Herkunftsländern aus denen das Pflegepersonal stammt.
Welche Qualifikationen benötigen ausländische Pflegekräfte?
In Deutschland gelten für die Tätigkeit im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege Vorschriften, zudem sind bestimmte Qualifikationen erforderlich. Auch ausländische Pflegekräfte müssen daher entsprechende Nachweise erbringen und ggf. zusätzliche Kurse absolvieren.
Grundsätzlich lassen sich bei der Pflege zwei Berufsgruppen unterscheiden: Pflegehilfskräfte und Pflegekräfte. Die Tätigkeit als Pflegehilfskraft setzt die Teilnahme an einem Kurs zum Pflegehelfer voraus und beinhaltet in der Regel auch einen Erste-Hilfe-Kurs. Dieser befähigt bei Betreuung von pflegebedürftigen Personen unter anderem zu folgenden Aufgaben:
- Durchführung von Ganz- und Teilkörperwäschen
- Unterstützung bei Toilettengängen
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Verabreichung von Medikamenten
- Kleinere Aufgaben bei der Behandlungspflege
- Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
Im Gegensatz dazu absolvierten ausländische Pflegekräfte in ihrem Heimatland eine mehrjährige Ausbildung zur Krankenschwester. Mithilfe einer Fachweiterbildung besteht die Möglichkeit, diesen Abschluss auch in Deutschland anerkennen zu lassen. Dadurch können die Pflegefachkräfte zum Beispiel Aufgaben wie die Katheterisierung, das Legen von Infusionen oder auch die Verabreichung von Betäubungsmitteln übernehmen.
Welche Möglichkeiten gibt es, um ausländische Pflegekräfte legal zu beschäftigen?
Damit ausländische Pflegekräfte in Deutschland auch legal ihrer Beschäftigung nachgehen können, gilt es gemäß geltendem Recht verschiedene Bedingungen und Voraussetzungen zu erfüllen. Dabei gilt es unter anderem Vorschriften aus den Bereichen des Arbeitsrechts, des gesetzlichen Urlaubsanspruchs oder auch des Versicherungsrechts zu beachten.
Da grundsätzliche verschiedene Modelle existieren, über welche Sie osteuropäische Pflegekräfte in Anspruch nehmen können, unterscheiden sich auch die jeweiligen Voraussetzungen. Zu den verbreitetsten Modellen zählen dabei:
- Entsende-Modell
- Arbeitgeber-Modell
- Selbstständigen-Modell
Durch welche Kriterien sich die verschiedenen Modelle für ausländische Pflegekräfte unterscheiden und welche rechtlichen Besonderheiten gelten, beleuchten wir nachfolgend im Einzelnen.
Entsende-Modell: Pflege mit zwei Verträgen
Ausländische Pflegekräfte werden in Deutschland am häufigsten über das Entsende-Modell angestellt. Dabei schließen die pflegebedürftigen Personen in der Regel zwei Verträge ab. Zum einen einen Vermittlungsvertrag mit einer deutschen Agentur, welche sich um die Vermittlung kümmert und als direkter Ansprechpartner während der Betreuung dient. Zum anderen einen Betreuungsvertrag mit einer ausländischen Betreuungsagentur. Dieser legt unter anderem die Leistungen fest, welche die Pflegekraft im Haushalt übernimmt.
Dieses Modell hat den Vorteil, dass ausländische Betreuungskräfte in ihrem Heimatland gemeldet und auch sozialversichert sind. Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten mindestens den deutschen Mindestlohn.
Allerdings haben Kunden in vielen Fällen wenig oder sogar keinerlei Mitspracherecht bei der Auswahl der Pflegekraft aus dem Ausland. Zudem kann es alle paar Monate zu einem Personalwechsel kommen. Eine dauerhafte Bezugsperson ist daher meist nicht gegeben.
Arbeitgeber-Modell: Wenn Pflegebedürftige zum Chef werden
Tritt eine pflegebedürftige Person selbst oder ein Mitglied des Haushalts als Arbeitgeber für eine Pflegekraft aus dem Ausland auf, bedeutet dies eine Menge Papierkram. Dieser beinhaltet unter anderem den Arbeitsvertrag, die Lohnabrechnung, die Erstellung von Schichtplänen und die steuerliche Erfassung.
Allerdings bietet dieses Modell auch die Möglichkeit, ausländische Pflegekräfte selbst auszuwählen und konkrete Aufgaben zu definieren. Zudem können die Betroffenen auch selbst entscheiden, wie viel Lohn (der Mindestlohn ist auch in privaten Haushalten verpflichtend) sie zahlen.
Grundsätzlich ist die private Anstellung für die Versorgung von Pflegebedürftigen in Deutschland kein Problem. Ausländische Pflegekräfte, welche aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union stammen, benötigen dafür nicht einmal eine Arbeitserlaubnis.
Selbstständigen-Modell und das Risiko der Scheinselbstständigkeit
Nicht zuletzt können ausländische Pflegekräfte auch als Selbstständige tätig sein. Dafür ist eine entsprechende Gewerbeanmeldung notwendig. Allerdings ist dieses Modell recht umstritten, denn unter Umständen muss das Risiko einer Scheinselbstständigkeit gefürchtet werden.
Denn laut deutschem Recht gelten Personen nur dann als selbstständig, wenn sich diese nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis befindet. Versorgen ausländische Pflegekräfte allerdings nur eine einzelne Person und leben auch in deren Haushalt, ist dies der Fall.
Kommt dies ans Licht, wird der Haushalt nachträglich als Arbeitgeber anerkannt, sodass rückwirkend die Beiträge zur Sozialversicherung und Einkommenssteuer zu zahlen sind. Darüber hinaus kann auch noch eine Strafzahlung folgen.
Ausländische Pflegekräfte: Worauf müssen Sie achten?
Wenn Sie sich entscheiden, ausländische Pflegekräfte in Ihrem Heim unterzubringen und diesen die Pflege Ihrer Angehörigen zu übertragen, geht dies mit einem großen Vertrauensvorschuss einher. Daher gilt es im Voraus wichtige Fragen zu klären und Vorkehrungen zu treffen. Unsere Tipps und Hinweise helfen Ihnen dabei.
- Klären Sie gemeinsam mit allen Mitgliedern des Haushalts, welche Erwartungen an eine ausländische Pflegekraft bestehen. Dabei sollten Sie auch bedenken, dass Sie ggf. mit einer fremden Person zusammenleben.
- Überlegen Sie mit Blick auf den Pflegegrad und die individuellen Bedürfnisse, welche Pflegeleistungen notwendig sind.
- Prüfen Sie, ob Ihre Wohnsituation für die Unterbringung einer Pflegekraft aus dem Ausland geeignet ist. Können Sie ein möbliertes Zimmer – idealerweise mit eigenem Bad – zur Verfügung stellen?
- Wägen Sie die verschiedenen Modelle gegeneinander ab und schauen Sie, welches sich für Ihren individuellen Fall am besten eignet. Erkundigen Sie sich ggf. bei Vermittlungsagenturen oder dem Arbeitsamt.
- Schätzen Sie ein, ob Sie eine Betreuung auch außerhalb der eigenen vier Wände benötigen. In diesem Fall kann es unter Umständen notwendig sein, dass die Pflegekraft Ihr Auto nutzen muss. Passen Sie daher die Versicherung entsprechend an.
- Rechnen Sie ungeschönt aus, ob Sie sich die Kosten für ausländische Pflegekräfte auch wirklich leisten können. Abhängig vom Pflegegrad kann ein Anspruch auf Pflegegeld bestehen, was einen Teil der Ausgaben abdecken kann.
- Kontrollieren Sie die Verträge vor einer Unterschrift gründlich und lassen Sie sich die A1-Bescheinigung – dabei handelt es sich um den Nachweis über eine bestehende Sozialversicherung – zeigen bzw. fertigen Sie eine Kopie an.
- Legen Sie die Aufgaben konkret fest. Dabei gilt es die Vertragsbedingung zu beachten, denn nicht alle Pflegekräfte sind dazu befugt, Spritzen zu geben oder Verbände zu wechseln.
- Stoßen Sie auf Probleme, sollten Sie versuchen, diese in einem offenen Gespräch zu klären. Häufig braucht es etwas Zeit, bis sich ein routinierter Alltag einspielt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider mußten wir die Erfahrung machen, dass die verschiedenen Agenturen immer werben, dass ein Teil der Verhinderungspflege monatlich abgerechnet werden könnte um die Gesamtkosten der Eigenbeteiligung zu reduzieren. Nach Rücksprache mit der Pflegekasse ist dass falsch. Wenn eine 24-Stunden-Hilfe eingestellt worden ist, gibt es keinerlei Erstattung über die Verhinderungspflege von der Pflegekasse. Lediglich das monatliche Pflegegeld kann hierfür verwendet werden. Das ist Täuschung der Hilfesuchenden Familien, denn es werden meist Kosten von 200 Euro angegeben.
Ich rate auch Jedem, die Verträge der Agenturen aus dem Ausland genauestens zu überprüfen – hier sind recht dubiose Fallen vorhanden, so wurde uns aktuell der Karsamstag als Feiertag verkauft – obwohl dies kein gesetzlicher Feiertag ist – um hier doppelte Abrechnungskosten ansetzen zu können. Das Gleiche bezieht sich auf die Widerrufsfrist. Hier steht im Vertrag, dass die Widerrufsfrist am Tag der Unterzeichnung des Kunden sich bezieht, die Agentur hatte in unserem Fall einen Tag später erst unterschrieben. Rechtlich gesehen ist der Vertrag erst gültig – wenn beide Vertragsparteien unterzeichnet haben. Die Agentur (bei der wir reingeflogen sind) hat dies jedoch im Vertrag auch noch hinterlegt.
Ich warne hiermit alle – die sich für eine 24-Stunden-Kraft entscheiden – lest genauestens die Verträge. Mit der Not der Menschen wird hier Abzocke betrieben! Wir haben uns nun an die Verbraucherzentrale gewandt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit, möchte ich Sie um paar Informationen bitten.
Ich suche dringend eine Pflege-Betreuerin für mein mehrfach behinderter Sohn, der 13 Jahre alt ist. Mein Sohn kann nur krabbeln und etwas sich verständingen, ich habe schon Beinscheibevorfall und brauche Hilfe nach der Schule und in den Ferien und Wochenende.
Hier in Deutschland habe ich etliche Pflegerinen (ab 30 Jahre) gehabt für eine feste Einstellung mit 15,00 €/Stunde aber nach 5 oder 6 Monate hören sie auf, weil mein Sohn schwer und lebhaft ist. Nun will ich eine Ausländische Pflegerin aus Afrika (Burundi) einstellen aber das Problem mit dem Visum und Arbeitserlaubnis ist schwierig zu bekommen. Meine Frage ist: kennen Sie eine Institution oder Verein, die eine hilft bei Behördengänge? oder gibt noch andere Möglichkeit?
Ich bedanke mich und verbleibe mit freundlichen Grüßen