Bußgeldkatalog: Verbotswidriges Befahren und Parken auf der Busspur
Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
verbotswidriges Befahren der Busspur | 15 € | ||
… mit Behinderung des Linien- oder Taxenverkehrs | 35 € | ||
Halten auf dem Bussonderfahrstreifen | 55 € | ||
… mit Behinderung | 70 € | ||
… mit Gefährdung | 80 € | ||
... mit Unfallfolge | 100 € | ||
Parken auf der Busspur | 55 € | ||
… mit Behinderung | 70 € | ||
… mit Gefährdung | 80 € | ||
... mit Unfallfolge | 100 € | ||
... länger als 3 Stunden | 70 € | ||
... länger als 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | ||
... länger als 3 Stunden mit Gefährdung | 100 € | ||
Abbiegen, ohne den entgegenkommenden geradeaus fahrenden Nutzer der Busspur durchfahren zu lassen | 40 € | ||
… mit Gefährdung | 140 € | 1 | 1 Monat |
… mit Unfall | 170 € | 1 | 1 Monat |
FAQ: Busspur bzw. Bussonderfahrstreifen
Dieser Fahrstreifen wird durch das Verkehrszeichen 245 (weißer Bus auf einem blauen, runden Schild) oder eine entsprechende Markierung auf der Fahrbahn gekennzeichnet. Das Verkehrsschild haben wir hier für Sie abgebildet.
Der Bussonderfahrstreifen ist ausschließlich dem Linienverkehr vorbehalten. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese Verkehrsfläche nicht benutzen, es sei denn, Zusatzzeichen erlauben bestimmten Fahrzeugen das Befahren der Busspur. Welche das sind, können Sie dieser Übersicht entnehmen.
Als berechtigter Nutzer haben Sie Vorrang vor dem abbiegenden Individualverkehr. Sie müssen die für diese Spur geltenden Leichtzeichen beachten und dürfen den Linienverkehr nicht behindern. Demnach ist es nicht gestattet, auf der Busspur zu parken oder zu halten.
Durchfahrvorrang für den Linienverkehr auf der Busspur
Inhalt
Video: Welche Verkehrsteilnehmer sind berechtigt die Busspur zu nutzen?
Das Verkehrszeichen 245 – ein rundes, blaues Schild und dem weißen Piktogramm eines Busses – kennzeichnet die Busspur, die den Linienbussen des öffentlichen Nahverkehrs vorbehalten ist. Auch Fahrbahnmarkierungen zeigen eine solche Spur an.
Dieser Sonderfahrstreifen gibt den berechtigten Nutzern den Vorrang beim Durchfahren.
Insbesondere Linienbusse genießen Vorrang, wenn sie auf dieser Spur fahren. Für sie gilt keine Wartepflicht gegenüber dem abbiegenden Verkehr. Das heißt, dass abbiegende Verkehrsteilnehmer dem Linienverkehr Vorfahrt gewähren müssen.
Busspuren räumen dem öffentlichen Nahverkehr damit eine höhere Priorität und Vorrang vor dem Individualverkehr ein. So sollen die Busse des Linienverkehrs ungehindert ihren Fahrplan einhalten können, sodass möglichst viele Menschen mit dem Bus in kurzer Zeit von A nach B kommen – trotz dichten Straßenverkehrs.
In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zum Verkehrszeichen 245 heißt es hierzu:
„Der Sonderfahrstreifen soll im Interesse der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs Störungen des Linienverkehrs vermeiden und einen geordneten und zügigen Betriebsablauf ermöglichen. Er ist damit geeignet, den öffentlichen Personenverkehr gegenüber dem Individualverkehr zu fördern.“
Fahrzeuge, die die Busspur laut StVO benutzen dürfen
So verlockend es gerade bei dichtem oder stockendem Verkehr sein mag – Rad-, Auto- und Motorradfahrern ist es nicht gestattet, den Sonderstreifen für Busse zu nutzen – selbst dann nicht, wenn diese Spur gerade frei und kein Bus in Sicht ist. Laut Straßenverkehrsordnung ist die Busspur nur ganz bestimmten Fahrzeugen vorbehalten.
Die folgende Übersicht verdeutlicht, welche Fahrzeuge eine Busspur befahren dürfen und für welche Verkehrsteilnehmer auf dieser Spur ein Fahrverbot gilt.
Berechtigte Nutzer …
- Linienbusse des ÖPNV
- Schüler- und Behindertenverkehr mit Schulbusschild
- Taxen mit Zusatzzeichen
- Rettungsfahrzeuge bei Notfalleinsätzen
Fahrverbot auf der Busspur für …
- Reisebusse
- Fahrräder
- E-Scooter
- alle anderen Fahrzeuge
Bestimmte Zusatzschilder oder Zeichen auf der Fahrbahn können Ausnahmen von diesem Fahrverbot auf der Busspur festlegen oder dieses zeitlich begrenzen und es etwa nachts aufheben. Fehlen derartige Kennzeichnungen, ist es nicht erlaubt, auf dem Bussonderfahrstreifen zu fahren. Solche Zusatzzeichen erlauben den Fahrern folgender Fahrzeuge die Nutzung des Sonderfahrstreifens:
- Krankenfahrzeuge
- Taxen
- Fahrräder
- Busse des Gelegenheitverkehrs
- Elektrofahrzeuge
Insbesondere Radfahrer sollten beachten, dass sie nicht ohne Weiteres die Busspur benutzen dürfen. Dies ist ihnen nur erlaubt, wenn das oben erwähnte Verkehrszeichen mit dem Zusatzzeichen „Fahrrad frei“ ergänzt wird.
Achtung! Ist die Sonderspur für andere Fahrzeuge freigegeben, müssen die betroffenen Fahrer die Ampel-Regelungen befolgen, die für die von ihnen benutzte Busspur gelten. Und sie dürfen den Linienverkehr auch weiterhin nicht behindern.
Sanktionen für die ordnungswidrige Benutzung des Bussonderfahrstreifens
Wenn Sie die Busspur verbotswidrig benutzen, droht als „Strafe“ ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro. Im Falle einer Behinderung des vorrangigen Linienverkehrs beträgt die Geldbuße 35 Euro. Wenn Sie gar abbiegen, ohne den entgegenkommenden geradeaus fahrenden Nutzer des Sonderfahrstreifens durchfahren zu lassen, riskieren Sie ein Bußgeld in Höhe 40 Euro, das im Falle einer Gefährdung auf 140 Euro und bei einem Unfall sogar auf 170 Euro ansteigt. In beiden zuletzt genannten Fällen kommen noch ein Punkt in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot hinzu.
Halten und Parken auf der Busspur
Weder das Halten noch das Parken ist auf dieser Spur erlaubt. Wer dies dennoch tut, behindert den Linienverkehr und verursacht möglicherweise sogar einen Stau. Stellen Sie dennoch Ihr Fahrzeug damit ab, riskieren Sie nicht nur, auf Ihre Kosten abgeschleppt zu werden, sondern auch ein Bußgeld von mindestens 55 Euro.
Allenfalls (gekennzeichnete) Taxen dürfen ihre Fahrgäste an einer freien Bushaltestelle aus- oder einsteigen lassen – vorausgesetzt, sie behindern dadurch nicht den Linienverkehr.