Arbeitszeit für Auszubildende: Gesetzliche Regelungen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Arbeitszeiten für Auszubildende wird vom Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt
Die Arbeitszeiten für Auszubildende wird vom Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.

FAQ: Arbeitszeit für Auszubildende

Wie lange dürfen volljährige Auszubildende arbeiten?

Grundsätzlich soll die tägliche Arbeitszeit für Auszubildende acht Stunden nicht überschreiten. Wann es möglich ist, dass Azubis mehr arbeiten, lesen Sie hier.

Wie lange dürfen minderjährige Auszubildende arbeiten?

Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen laut Arbeitsrecht maximal acht Stunden am Tag arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht übersteigen.

Dürfen Azubis Überstunden ansammeln?

Grundsätzlich sollen Auszubildende keine Überstunden leisten. Ist dies doch einmal nötig, muss es der Ausbildung dienen. Dem Azubi steht dann ein angemessener Ausgleich in Form von Freizeit oder einer zusätzlichen Bezahlung zu.

Die Arbeitszeit für Auszubildende ist genau geregelt, inklusive der Besonderheiten für Minderjährige.
Die Arbeitszeit für Auszubildende ist genau geregelt, inklusive der Besonderheiten für Minderjährige.

In den meisten Fällen gilt für Auszubildende das Jugendarbeitsschutzgesetz, das die Arbeitszeiten bei Minderjährigen regelt. Darüber hinaus gilt das allgemeine Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Auszubildende. Doch wie sehen diese Regelungen im Arbeitsvertrag genau aus? Wie ist das mit den Überstunden in der Ausbildung und was gilt bezüglich der Minusstunden beim Azubi? Wie sind die Pausen gesetzlich geregelt? Und wie ist das Verhältnis von Berufsschulzeit und Arbeitszeit gesetzlich verankert?

Rechtsanwaltsfachangestellte – Die Arbeitszeit für Auszubildende

Im Allgemeinen gilt, dass die Arbeitszeit genau die Zeit umschreibt, die ein Azubi jeden Tag in seinem Betrieb arbeitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in einer Beschäftigung mit flexiblen Arbeitszeiten oder Schichten arbeitet.

Für Auszubildend, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, greift das Arbeitszeitgesetz. Im § 3 ist Folgendes festgelegt:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Genauso wie der Urlaub sind auch die Arbeitszeiten für Auszubildende im Ausbildungsvertrag geregelt. Die tägliche Arbeitszeit ist auf jeden Fall angegeben. Manchmal sind auch die Wochenstunden aufgeführt. Die Pausen sind nicht Teil der Arbeitszeit.

Unterrichtszeiten in der Berufsschule und Zeiten für andere Ausbildungsmaßnahmen, für die der Azubi freigestellt wird, werden vom Ausbildungsbetrieb komplett oder teilweise angerechnet. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Arbeitszeit pro Tag für Auszubildende auf jeden Fall festgehalten werden muss. Dies kann handschriftlich passieren oder mithilfe eines Stempelkartensystems. Zwar gilt eine achtstündige Arbeitszeit, aber branchenbedingt kann diese auch höher oder niedriger sein. Der Tarifvertrag regelt das. Wenn ein Auszubildender an keinen Tarifvertrag gebunden ist, beschränken das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitsrecht die Arbeitszeiten.

Jugendarbeitsschutzgesetz – Arbeitszeiten für Minderjährige

Ähnlich wie bei den Regelungen bezüglich der Urlaubstage gelten auch bei den Arbeitszeiten für Minderjährige Besonderheiten.
In § 8 des JArbSchG heißt es dazu:

Jugendliche dürfen nicht mehr als achten Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten für Auszubildende unter 18.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten für Auszubildende unter 18.

Des Weiteren gilt, dass minderjährige Azubis an maximal fünf Tagen in der Woche arbeiten dürfen. Die Beschäftigung an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen ist ausgeschlossen. Dabei gibt es natürlich Ausnahmen. Somit können Auszubildende auch achteinhalb Stunden arbeiten oder an Wochenenden beziehungsweise Feiertagen. Doch dann muss es einen Ausgleich geben. Der Auszubildende darf beispielsweise früher gehen. Wenn die Ausbildung in einem Schichtdienstbetrieb absolviert wird, gelten der Branche angepasste Höchstgrenzen für die täglichen Arbeitsstunden.

Doch wie sieht es eigentlich mit den Unterrichtsstunden in der Berufsschule aus? Wie werden die Zeiten mit der Arbeitszeit vom Azubi verrechnet? Und wie sehen die Regelungen in der Ausbildung von Schule und Arbeitszeit aus?

In jedem Fall muss der Auszubildende für die Berufsschule vom Ausbildenden freigestellt werden. Diese Regelung findet sich im Berufsbildungsgesetz bezüglich der Arbeitszeit. Der Betrieb darf den Jugendlichen nicht vor einem Unterrichtsbeginn (vor neun Uhr) beschäftigen. Dies gilt im Übrigen auch für Azubis, die älter als 18 Jahre und noch berufsschulpflichtig sind. Außerdem muss der Jugendliche nicht in den Ausbildungsbetrieb an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten. Auch wenn ein Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an fünf Tagen der Woche veranstaltet wird, müssen Sie nicht zusätzlich im Betrieb arbeiten. Dies kommt einer regulären Arbeitswoche gleich. Ein Schultag mit über fünf Unterrichtseinheiten, die jeweils 45 Minuten betragen, entspricht einem kompletten Arbeitstag.

Auch die Pausen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Dabei gilt im Regelfall, dass eine Ruhepause mindestens 15 Minuten umfassen sollte. Ein Bereitschaftsdienst in der Pause ist nicht zulässig. Die Gesamt-Pausenzeit richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsstunden. Wenn Sie viereinhalb bis sechs Stunden arbeiten, steht Ihnen mindestens eine Pause von 30 Minuten zu. Dies erhöht sich um das Doppelte bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

Wichtig! Für minderjährige Auszubildende ist vorgeschrieben, dass zwischen den Arbeitsstunden mindestens 12 Stunden freie Zeit liegen muss. Zudem darf in aller Regel der Jugendliche nur von sechs Uhr morgens bis 20 Uhr beschäftigt werden.

Das Arbeitsrecht für Auszubildende

Überstunden in der Ausbildung müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.
Überstunden in der Ausbildung müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.

Wie sieht ganz konkret das Arbeitsrecht in der Ausbildung aus? Worauf müssen Sie achten? Was heißt das für den Azubi und seine Arbeitszeiten?

Volljährige Azubis dürfen pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten, d. h. acht Stunden pro Tag und bis zu maximal sechs Tage die Woche. Der Samstag ist ein regulärer Werktag, es sei denn, ein Tarifvertrag findet Anwendung. Azubis, die älter als 18 Jahre sind, dürfen vor und nach dem Unterricht arbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass der Schulweg sowie die tatsächlichen Unterrichtsstunden als Arbeitszeit gerechnet werden.Eine ähnliche Regelung für die Berufsschule bei Minderjährigen gibt es nicht.

Die Ruhepausen sind im Arbeitszeitgesetz § 4 definiert:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Für volljährige Azubis gilt: Elf Stunden Freizeit zwischen aufeinanderfolgenden Arbeitstagen.

Der Azubi und die Überstunden

Überstunden in der Ausbildung werden immer wieder heiß diskutiert. Grundsätzlich sind für Auszubildende keine Überstunden vorgesehen. Im Allgemeinen sind Überstunden all jene Zeiten, die über die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten hinausgehen.

Wichtig! Zu den Arbeitszeiten in der Ausbildung: Wenn Überstunden vom Azubi geleistet werden, müssen diese tatsächlich der Ausbildung dienlich sein. Eine ausbildungbeauftragte Person muss anwesend sein.

Für Überstunden während der Ausbildung muss ein angemessener Ausgleich stattfinden, entweder in Form einer Bezahlung oder in Form von Freizeit. Im Vertrag festgelegte, pauschal unbezahlte Überstunden für Auszubildende sind laut Berufsbildungsgesetz nicht zulässig. Zudem gilt ein Zuschlag, der entweder durch Tarifverträge geregelt ist oder sich an diesen orientiert.

Minusstunden für den Azubi

Minusstunden in der Ausbildung sind nicht zulässig. Der Azubi ist im Betrieb, um zu lernen und hat das Recht, die tägliche Arbeitszeit auch dort zu verbringen. Selbst wenn Sie nach Hause geschickt werden, ist es als bezahlte Freistellung aufzufassen.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (101 Bewertungen, Durchschnitt: 3,93 von 5)
Arbeitszeit für Auszubildende: Gesetzliche Regelungen
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

33 Gedanken zu „Arbeitszeit für Auszubildende: Gesetzliche Regelungen

  1. Liedl

    Hallo

    meine Tochter 16 Jahre Azubi arbeitet bei einer Versicherung. Alles paar Wochen hat Sie „überbetriebliche Schule“ in Nürnberg ( von uns mit Zug und S-Bahn 5 Stunden ) Mo-Fr
    Letzte Woche war der Lehrer Montags krank somit mussten die Azubis ihre 8 Stunden tagsüber abreiten, und gegen 17 Uhr noch mit dem Zug nach Nürnberg reisen, um rechtzeitig für Dienstag 8 uhr in der Schule zu sein.
    Ankunft Hotel ca. 22 Uhr
    Laut Arbeitsvertrag ist die Fahrzeit keine Arbeitszeit.
    Ist das Rechtens ?

  2. Lisa N.

    Hallo,
    ich bin über 18 Jahre alt und mache die Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Wie viel Stunden müssen zwischen zwei Schichten bzw. Zwischen der spätschicht und der schule sein ?
    Ich arbeite in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe (Wohnhaus) und habe zwei Tage Schule in der Woche.

    Lg L.

  3. Amira

    Hallo,

    Ich bin 17 Jahre alt und mache eine Ausbildung als Verkäuferin,
    Rs kam jetzt schon etwas öfters vor in meinem Ausbildungsbetrieb, dass ich in einer Woche wo auch ein Feiertag ist, an einem Samstag arbeiten musste, ich muss meine Chefin jedes Mal daran erinnern, dass ich trotzdem ein freien Tag bekommen, sie würde aber ich in unrecht liege.
    Laut meine Ausbilder in der Schule liege ich aber in Recht, dass ich trotz Feiertag einen Tag frei bekomme für den Samstag.

    mfg

  4. Mario H

    Wenn der auszubildende eine wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden hat,darf der Chef ihn dann am Sonnabend zur arbeit (muss)holen

  5. H, Uwe

    Hallo.
    Meine Tochter, 18 Jahre, ist im 3. LJ als Bäckereifachverkäuferin beschäftigt.
    Im Arbeitsvertrag steht nichts von einer Örtlichkeit, nur die Adresse des Ausbildungsbetriebs.
    Muss meine Tochter in einer anderen Stadt als Azubi in einer Filiale arbeiten?

    Meine Tochter musste mit einem Strafgefangenen im Freigang zusammen arbeiten. Sie wurde gemobbt und rumkommandiert. Bei ihrem Chef hat sie sich beschwert.
    Ist dies rechtlich, dass ein Azubi mit einem Straftäter zusammen arbeiten muss?
    Ich als Vater finde dies unverantwortlich und skandalös.
    Über eine schnelle kurze Antwort bin ich Ihnen dankbar.

    MfG
    Uwe H

  6. Celine

    Hallo,
    ich bin volljährige Auszubildende und in meinem Arbeitsvertrag ist eine wöchentliche Arbeitszeit mit 37 Std. geregelt, allerdings arbeite ich jeden Tag 8 Std.
    Mo: 8-17 Uhr mit 1 Std. Pause
    Di: 8-17 Uhr (wobei hier Schule von 8-13 Uhr oder von 8-11:15 Uhr ist)
    Mi: 8-17 Uhr mit 1 Std. Pause
    Do: 8-17 Uhr mit 1 Std. Pause
    Fr.: 8-13 Uhr (Schultag mit 6 Std)

    Meine Frage dreht sich jetzt nicht um die Überstunden die dich dadruch sammle, sondern was meine „durchschnittliche Wöchentliche Arbeitszeit“ ist. Bei einer 40 Std. Woche die ich ja arbeite wären es 8Std., bei der vertraglich vereinbarten im Ausbildungsvertrag 7,4 Std.

  7. Michelle

    Hallo,
    Ich bin 23, mache eine Ausbildung in der Pflege und arbeite hauptsächlich im ambulanten Dienst.

    Nun zu meiner Frage.
    Ich komme nicht auf meine 8h pro Tag, weil einfach zu wenig zu tun ist und die oberen Stellen die Zeiten die man beim Patienten ist, ständig kürzen.

    Bin ich in der Verpflichtung dafür zu sorgen das ich auf meine Stunden komme, oder mein Arbeitgeber?

    Denn am Ende der Ausbildung fehlt mir das ganze ja, wenn es jetzt immer so ist das ich ins minus rutsche mit meinen Zeiten…

  8. K K

    Hallo, Ich bin 18 Jahre alt und bin im 1. Ausbildungsjahr zur Zahnmedizinischen Fachangestellten. In meinem Vertrag sind 40h festgelegt. Wir schließen wegen Umbau am Freitag ab 13Uhr die Praxis (arbeite an dem Tag von 8-13, normalerweise von 9-18) Ich soll da dann Minusstunden nehmen weil ich ja nicht so lang arbeiten kann wie ich eigentlich sollte an dem Tag. Jetzt ist meine Frage ob des überhaupt geht?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert