Wenn ein Azubi Überstunden macht: Was gebietet das Arbeitsrecht?

Darf ein Auszubildender Überstunden machen? Wir klären auf.
Darf ein Auszubildender Überstunden machen? Wir klären auf.

Wer eine Ausbildung anfängt, muss noch viel lernen und sich evtl. gegenüber dem Chef und den anderen Mitarbeitern hervortun. Insbesondere, wenn der Lehrling hofft, von dem ausbildenden Betrieb übernommen zu werden, sieht er sich manchmal mit großen Druck konfrontiert. Wenn der Arbeitgeber dann Überstunden in der Ausbildung anordnet, ist die Angst häufig groß, dass bei einer Ablehnung vonseiten des Azubis sich dies zu seinem Nachteil auswirkt.

Dabei hat ein Azubi bzgl. Überstunden mitunter besondere Rechte, die vom Arbeitgeber eingehalten werden müssen. Im folgenden Ratgeber erklären wir, ob und – wenn ja – wie viele Überstunden die Lehrlinge gemäß Arbeitsrecht leisten dürfen und was der Auszubildende tun kann, wenn Überstunden entgegen der vertraglichen Vereinbarung zur Tagesordnung gehören.

FAQ: Überstunden für Azubis

Dürfen Auszubildende Überstunden machen?

Grundsätzlich dürfen auch Azubis Überstunden machen, sofern dies auf freiwilliger Basis geschieht.

Wie viele Überstunden dürfen Azubis maximal machen?

Hier können Sie nachlesen, welche Regelungen es bezüglich der maximalen Anzahl an Überstunden für Azubis gibt.

Werden Überstunden vergütet?

Wann es möglich ist, die zusätzlichen gearbeiteten Stunden bezahlt zu bekommen, erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Überstunden auszahlen.

Darf ein Azubi überhaupt Überstunden machen?

Wer eine Ausbildung anfängt, wird vielleicht in die Situation kommen, bei der er sich fragt: „Darf ein Lehrling überhaupt Überstunden machen?“ Grundsätzlich ist es nicht verboten, dass ein Azubi Überstunden macht – aber diese Regelung ist von Vorgesetzten unter Vorbehalt zu genießen. Damit der Lehrling nicht durch Überstunden als billige Arbeitskraft ausgenutzt wird, gibt es gesetzliche Regeln für diese Mehrarbeit.

Generell sind für einen Azubi Überstunden nicht verboten, notwendig sollten sie jedoch für die Ausbildung nicht sein.
Generell sind für einen Azubi Überstunden nicht verboten, notwendig sollten sie jedoch für die Ausbildung nicht sein.

Zunächst ist ein Auszubildender lediglich dazu verpflichtet, jene Arbeitszeit zu verrichten, die im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag festgesetzt wurde. Generell sollte es keine zusätzlichen Stunden erfordern, die Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Freiwillig können Auszubildende aber Überstunden machen – sofern es einen Ausgleich dafür gibt. Dabei ist für Lehrlinge bzgl. Überstunden ganz klar ein Freizeitausgleich angedacht, um die Belastung für die jungen Arbeitskräfte nicht in schwindelerregende Höhen zu treiben. Somit sollte ein Azubi nur Überstunden machen, wenn es absolut notwendig ist.

Macht ein Azubi Überstunden, kommt es allerdings auch darauf an, was vertraglich vereinbart wurde – in Tarifverträgen kann dann unter Umständen auch eine Vergütung oder Regelungen zum Ausgleich von Überstunden vereinbart sein.

Wie viele Überstunden darf ein Azubi machen?

Überstunden in der Ausbildung: Ist er volljährig, gelten für den Azubi gleiche Regeln wie für andere Mitarbeiter.
Überstunden in der Ausbildung: Ist er volljährig, gelten für den Azubi gleiche Regeln wie für andere Mitarbeiter.

Hier ist zwischen Überstunden bei einem Azubi über und unter 18 Jahre zu unterscheiden. Für ersteren gilt üblicherweise das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In Paragraf 3 ist die Höchstarbeitszeit generell für Mitarbeiterauch für volljährige Azubis – festgesetzt. Danach darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Eine Erhöhung auf zehn Stunden ist erlaubt, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines halben Jahres acht Stunden pro Werktag beträgt.

Wenn ein minderjähriger Azubi Überstunden macht, dann sieht das Ganze schon anders aus. Hier greift nämlich das Jugend­ar­beits­schutz­gesetz (JArbSchG) bei der Ausbildung:

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.[…]

Es ist jedoch auch erlaubt, die Arbeitszeit an einzelnen Tagen auf achteinhalb Stunde zu verlängern, wenn der Ausbilder gewährt, dass dies durch Freizeit an den anderen Werktagen der Woche ausgeglichen wird.

Die 40-Stunden-Regel gilt übrigens auch als Grenze, wenn bspw. im Tarifvertrag eine 35-Stunden-Woche festgelegt wurde. Dann darf der minderjährige Azubi mehr Überstunden machen als nur die halbe Stunde pro Werktag – solange die Arbeitszeiten insgesamt nicht die 40 Stunden in der Woche bzw. 8,5 Stunden am Tag überschreiten.

Wenn die Überstunden für Auszubildende zur Gewohnheit werden

Macht ein Azubi oft Überstunden, sollte er sich die Art und Länge dieser in seinen Notizen festhalten.
Macht ein Azubi oft Überstunden, sollte er sich die Art und Länge dieser in seinen Notizen festhalten.

Werden für den Azubi die Überstunden mittlerweile zur Regel, sollte er sich diese unbedingt notieren und das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen.

Ein Anspruch auf den Ausgleich von Mehrarbeit – ob durch Freizeit oder durch mehr Gehalt – entsteht in der Regel erst, wenn der Arbeitgeber darüber Bescheid weiß.

Dabei sollte der Azubi nicht nur die Anzahl der Plusstunden festhalten, sondern in seinen Aufzeichnungen detailliert festhalten, wann, wie lang und für welche Aufgaben er länger am Arbeitsplatz blieb.

Sollte der Arbeitgeber sich querstellen, kann ein Gang zum Betriebsrat, zur zuständigen Gewerkschaft oder zum Fachanwalt für Arbeitsrecht hilfreich sein. Letzterer kann Ihnen ganz individuell dabei helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und möglicherweise bessere Arbeitsbedingungen für Sie erkämpfen.

Wird die Ausbildungszeit in der Berufsschule an die Arbeitszeit angerechnet?

Tatsächlich zählt die Berufsschulzeit zur Arbeitszeit. Es muss also kein Azubi Überstunden machen, um diese Zeit wieder aufzuarbeiten. Vielmehr muss das Unternehmen seine Lehrlinge für den Besuch in der Berufsschule freistellen. Aber auch hier ist wieder zwischen Minderjährigen und Volljährigen zu unterscheiden – wie sich die Schulzeit auf die Arbeitszeiten anrechnen lässt, ist in beiden Fällen unterschiedlich.

Die Zeit für die Berufsschule darf keine Überstunden für Lehrlinge zur Folge haben.
Die Zeit für die Berufsschule darf keine Überstunden für Lehrlinge zur Folge haben.

Ist er über 18, kann der Lehrling nach der Schule noch in den Betrieb geordert werden. Dennoch muss auch dann der Azubi keine Überstunden machen, für die er dann über die betriebsüblichen Arbeitszeiten hinaus beschäftigt wird.

Bei dieser Rechnung werden sowohl die Wegzeiten zwischen der Schule und dem Betrieb sowie die Pausen einberechnet. Ist nach dieser Rechnung die Zeit, die der Lehrling im Betrieb noch verbringen könnte, geringer als 20 Minuten, kann der Arbeitgeber nicht vom Azubi verlangen, in das Unternehmen zurückzukehren.

Wie auch bei dem Gesetz zum minderjährigen Azubi und seinen Überstunden sind die Regeln bei der Anrechnung von Berufsschulzeiten strenger, wenn es um Lehrlinge unter 18 Jahren geht. Hier soll ebenfalls verhindert werden, dass sich während der Ausbildung Überstunden anhäufen.

Dabei gibt es mehrere Rechnungsmöglichkeiten:

  • Verbringt der Azubi einmal die Woche mehr als fünf Unterrichtsstunden in der Schule, wird diese Zeit mit acht regulären Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
  • Geht es zweimal die Woche zur Berufsschule, wird nur noch die tatsächliche Unterrichtszeit zzgl. der Pausen auf die Arbeitszeit gerechnet.
  • Anders sieht es jedoch beim Blockunterricht aus: Besteht die Blockwoche aus mindestens 25 Stunden und diese sind auf fünf Tage aufgeteilt, zählt diese Woche als 40 Stunden reguläre Arbeitszeit. Demnach sollte ein minderjähriger Azubi keine Überstunden machen, indem er während dieser Zeit noch im Betrieb arbeiten geht. Ausnahme: betriebliche Ausbildungsveranstaltungen von bis zu zwei Stunden pro Woche.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

3 Gedanken zu „Wenn ein Azubi Überstunden macht: Was gebietet das Arbeitsrecht?

  1. Steffan

    Moin moin.
    Dringende Frage.
    Also ich habe schon einiges Gesehen auf vielen Seiten und alle die selbe Aussage treffen. ABER

    WAS ist nun „Normalen Stundensatz“ und besonders „Bezahlt“ bei Überstunden? Das ist gefühlt ein Tabu Thema auf JEDER Internetseite.

    Ich für meinen Teil habe schon vor 5 Jahren in der Berufsschule gelernt das Überstunden (solange es nicht ein Tarifvertrag gibt) muss mit dem Mindestlohn bezahlt werden auch bei Azubis. Das ist die Grundaussage die alle in den Berufsschulen treffen und Privat… doch als das die Azubis hörten von meinen Betrieb wurden die von Chef platt geredet das dies Falsch seih und man das Gehalt durch die Normalen Stunden rechnet… da kommen die auf ca. 1,50€ oder sowas raus… als „entgegen kommen“ von Chef zahlt dieser denen nun 4.50€ pro Überstunde aus…. Meine Soziallehrerin hat uns damals aber davor gewarnt das sich Chefs so rausreden….

    Anderes Problem ist das sich der Chef NULL um weitere Angestellte kümmert und die Azubis Ackern lässt wie Fachkräfte und sogar mehr verantwortung haben und 2 Wochen durchgängig mit Überstunden Arbeiten was die Regel ist. Dann gibt es 2 bis 4 Tage Frei…. wenn die Azubis sagen „Nein ich kann morgen kein Stroh auf dem Feld Stappeln ich habe schon 50 Stunden diese Woche und habe für die letzten 6 Wochen noch kein Frei erhalten“ kommt nur die Aussage „Sie sind in der Landwirtschaft das haben Sie sich so ausgesucht!“.

    Die Azubis sind natürlich dementsprechend unten von der Arbeitsmoral und hören oft auf da sich natürlich für 450€ keiner Kaputt machen will mit „4,50“ pro Überstunde.
    Kleiner Funfact… gleichzeitig heulen die Chefs rum (In ganz Deutschland) das die Arbeitsmoral fehlt und die keine Leute finden…. bei solchen Methoden fragt sich wohl warum… die sägen den Ast auf dem Sie sitzen würd ich behaupten… aber das selbe war damals schon in der Speditionsbranche.

  2. Sabine

    Mein 17-jähriges Patenkind macht derzeit eine Ausbildung und muss ständig Überstunden machen. Gut zu wissen, dass er laut Jugendarbeitsschutzgesetz täglich nicht mehr als acht Stunden und innerhalb einer Woche maximal 40 Stunden arbeiten darf. Ich werde ihm raten, seinen Chef darauf hinzuweisen und sich ansonsten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

  3. Kanyinda K.

    Guten Abend,

    ich bin 24 Jahre alt und absolviere derzeit eine Ausbildung als Kaufmann im Groß- und Außenhandel und befinde mich jetzt im dritten Lehrjahr.

    Leider fällt mein Betrieb dadurch auf, dass er mir immer wieder Überstunden aufbrummt. Ich arbeite jetzt die dritte Woche in Folge von 7-17 Uhr, ohne dass ich dadurch zusätzliche Lerinhalte vermittelt bekomme.

    Die Personalsituation ist ebenfalls desaströs: Alle paar Monate geht verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, wodurch wir eigentlich andauernd unterbesetzt sind. Als mein Ausbilder dann noch gekündigt hatte, musste ich sechs Monate ohne Ausbilder arbeiten, drei davon die ganze Zeit im Lager.

    Ich habe Angst mich zur Wehr zur setzen, da ich die Ausbildung brauche, um meiner finanzielllen Notlage zu entkommen. Wir haben (trotz über 2.000 Mitarbeitern) keinen Betriebsrat und Kritik wird nicht gerne gesehen.

    Ich habe die Situation mit den Überstunden in meiner Schule und bei der IHK angesprochen, aber die IHK hat alles heruntergespielt, obwohl ich ihr detaillierte Nachweise vorgelegt habe, die Schule war ebenfalls untätig.

    Ich weiß, dass ich handeln sollte, aber ich fühle mich wie gelähmt. Was soll ich nur tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    Kanyinda K.

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