Überstunden auszahlen lassen: Was sollten Arbeitnehmer beachten?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 3. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wie werden Überstunden eigentlich ausbezahlt? Hier erfahren Sie mehr dazu!
Wie werden Überstunden eigentlich ausbezahlt? Hier erfahren Sie mehr dazu!

Überstunden gehören bei vielen Arbeitnehmern zum Arbeitsalltag wie das tägliche Pendeln dazu. Grundsätzlich sind Arbeitnehmer allerdings nicht dazu verpflichtet, Überstunden zu leisten. Sind Überstunden allerdings eindeutig im Tarif- oder Arbeitsvertrag aufgeführt, müssen sie auch geleistet werden.

Auch bei personellen Engpässen kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen. Besonders in kleineren Unternehmen oder Abteilungen kann es öfters vorkommen, dass Überstunden gemacht werden müssen. In diesem Zusammenhang machen sich viele Arbeitnehmer darüber Gedanken, ob es sich lohnt, die Überstunden auszahlen zu lassen.

Wie erfolgt die Überstundenbezahlung? Wann ist eine Vergütung von Überstunden überhaupt möglich? Müssen ausgezahlte Überstunden versteuert werden? Wann können Sie statt einer Bezahlung von Überstunden einen Freizeitausgleich verlangen? Mehr dazu erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Überstunden auszahlen lassen

Wann kann ich Überstunden auszahlen lassen?

Kann der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich schaffen, ist es möglich, Überstunden auszahlen zu lassen.

Kann ich die Überstunden auch nach der Kündigung auszahlen lassen?

Ja. Grundsätzlich haben Sie auch nach der Kündigung des Arbeitsvertrags die Möglichkeit, geleistete Überstunden auszahlen zu lassen.

Welche Alternative habe ich, wenn die Überstunden nicht ausgezahlt werden?

Möchte Ihr Arbeitgeber die Überstunden nicht auszahlen, muss dieser laut Arbeitsrecht dafür einen Freizeitausgleich schaffen. Sie können die Überstunden also „abbummeln“.

Auszahlung von Überstunden: Wann geht das?

Laut § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten. Dabei sind Ruhepausen nicht mitzurechnen. Der Arbeitgeber kann unter besonderen Umständen – wie einem personellen Engpass oder im Arbeitsvertrag vereinbart – die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden verlängern, sofern innerhalb der nächsten sechs Monate ein Freizeitausgleich geschaffen werden kann.

Sofern der Arbeitgeber keinen Freizeitausgleich schaffen kann, können Arbeitnehmer sich Überstunden auch auszahlen lassen. Gesetzlich ist die Entlohnung von Überstunden allerdings nicht geregelt. Daher muss sich aus dem Tarif- oder Arbeitsvertrag ergeben, dass die Überstunden entlohnt werden.

Enthält der Vertrag keine Regelungen, um sich die Überstunden ausbezahlen zu lassen, muss Ihr Arbeitgeber die Mehrarbeit aber dennoch entlohnen, sofern dies betriebs- oder branchenüblich ist. Dies ist gesetzlich in § 612 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.

Laut eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 22. Februar 2012 (Az. 5 AZR 765/10) sind leitende Angestellte von der Regelung jedoch ausgenommen. Sie können sich keine Überstunden auszahlen lassen, wenn Sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze von jährlich 90.600 Euro in West- und 89.400 Euro in Ostdeutschland im Jahr 2024 verdient haben.

„Die Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten.“ – Ist das rechtens?

Überstunden auszahlen: Die Steuer wird auch bei Mehrarbeit fällig.
Überstunden auszahlen: Die Steuer wird auch bei Mehrarbeit fällig.

In vielen Arbeitsverträgen sind Klauseln enthalten, in welchen steht, dass die Überstunden pauschal mit dem monatlichen Gehalt abgegolten seien. Aber nicht alle dieser Klauseln sind arbeitsrechtlich wirksam.

Laut eines Urteils vom Bundesarbeitsgericht vom 1. September 2010 (Az. 5 AZR 517/09) ist beispielsweise folgende Klausel unwirksam:

Erforderliche Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten.

In diesem Fall kann der Arbeitnehmer nicht erkennen, wann die Mehrarbeit erforderlich ist. Anders verhält sich dies allerdings, wenn die Klausel einen zeitlichen Umfang von beispielsweise drei Stunden pro Woche enthält.

Hier entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 16. Mai 2012 (Az. 5 ARZ 331/11), dass dies wirksam ist, da die Überstunden zeitlich in einem üblichen Maß eingegrenzt sind. Mehrarbeit, die darüber hinaus geleistet wird, muss der Arbeitgeber allerdings vergüten.

Überstunden auszahlen: Nach einer Kündigung möglich?

Damit für Ihre geleisteten Überstunden eine Bezahlung erfolgt, sollten Sie die Mehrarbeit genauestens dokumentieren, sofern im Unternehmen keine Zeiterfassung vorhanden ist. Nur so können Sie detailliert nachweisen, wann Sie aus welchen Gründen länger gearbeitet haben.

Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre angesammelten Überstunden bei einer Kündigung des Arbeitsvertrags auszahlen zu lassen. Bei Überstunden ist eine Auszahlung bei einer Kündigung vor allem dann möglich, wenn kein Freizeitausgleich gewährleistet werden kann.

Denken Sie allerdings unbedingt daran: Lassen Sie sich die Überstunden auszahlen, sind Steuern fällig. Steuerrechtlich handelt es sich dabei nämlich um normalen Arbeitslohn. Ausnahmen bilden Zuschläge für die Sonn- und Feiertags- sowie die Nachtarbeit.

Alternative: Überstunden mit Freizeit ausgleichen

Wollen Sie sich die Überstunden auszahlen lassen, berechnen Sie die Anzahl bestenfalls im Voraus.
Wollen Sie sich die Überstunden auszahlen lassen, berechnen Sie die Anzahl bestenfalls im Voraus.

Grundsätzlich ist der Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, sich die Überstunden auszahlen zu lassen. Es besteht zusätzlich oft die Möglichkeit, einen Freizeitausgleich zu verlangen. Sofern im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts zur Bezahlung oder zum sogenannten Freizeitausgleich enthalten ist, können Sie Ihren Arbeitgeber direkt darauf ansprechen.

Dies hat vor allem den Vorteil, dass Sie mehrere Tage früher Feierabend oder gar eine Woche frei machen können. Im Rahmen der Work-Life-Balance haben Sie von dieser Vereinbarung in der Regel mehr, als wenn Sie sich die Überstunden auszahlen lassen und Steuern dafür entrichten müssen.

Generell kann Ihr Chef entscheiden, wann Sie die Überstunden abfeiern müssen. Er muss allerdings Ihre Belange dabei ausreichend berücksichtigen. Zu diesem Entschluss kam das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19. Mai 2009 (Az. 9 AZR 433/08).
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Überstunden auszahlen lassen: Was sollten Arbeitnehmer beachten?
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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

10 Gedanken zu „Überstunden auszahlen lassen: Was sollten Arbeitnehmer beachten?

  1. Petra K

    Hallo,
    mein Freund, schwerbehindert, ist Rentner und arbeitet als Altenpflegehelfer beim selben Arbeitgeber: AWO weiter, weil die Regelaltersrente eines Altenpflegehelfers nach mehr als 42 Jahren mit 800,– € zzgl. 230,– € Betriebsrente nicht zum Leben ausreicht, erst auf 450,– € Basis, dann als Midijob auf Mindestlohnbasis. Er hat aufgrund Corona im Heim und Personalausfällen in den letzten Monaten 100 Überstunden gemacht. ist immer auf Zuruf eingesprungen.

    Mit Bezugnahme auf die Energiekrise und zu erwartende hohe Heizkosten will der Arbeitgeber die Überstunden nicht mehr vergüten und auszahlen und bietet Freizeitausgleich an. Der blanke Hohn, einem Kleinrentner, der arbeiten muss um seinen Lebensunterhalt in Anbetracht der hohen Inflation darunter Nahrungsmittel und Energie (Gas) zu bezahlen und durch Einspringen dem Arbeitgeber deutlich teuere Zeitarbeitskräfte eingespart hat, hier Freizeitausgleich anzubieten.

    Wen wundert es noch, dass bei garantierter Altersarmut, so viele Pflegekräfte fehlen. Mein Freund hatte am Arbeitsplatz 3x Krätze und 2020 bei der 1. Coronawelle im Heim, einen Monat vor der Regelaltersrente als Schwerbehinderter Corona und Long Covid mit Asthma: Atmen, wie durch einen Filter und vollständigem Geschmacks- und Geruchsverlust, immer noch. Dafür noch nicht einmal eine Kur trotz Anerkennung als Berufserkrankung. Altenpflege ist Sklaverei der Neuzeit! Wer sich wehrt, dem drohen Repressalien, angefangen damit, vor den Vorstand und die Vorgesetzten zitiert zu werden und abgekanzelt zu werden, auch wenn sich ein Angehöriger einsetzt.

    Ich bitte um Hilfe für meinen Freund, der Altenpfleger aus Berufung ist!

  2. Britta

    In unserem Unternehmen gibt es nur kleine Verträge bis max 20 Stunden (Pflege) Als ich vor 12 Jahren eingestellt wurde hiess es das man aber Vollzeit durch Überstunden erreichen könne da diese ausbezahlt würden. So wurde es auch 12 Jahre lang gehandhabt. Vor 3 Monaten bekamen wir plötzlich nur noch Grundgehalt. Irgendwer in den oberen Etagen hat, ohne eine Info rauszugeben, plötzlich beschlossen keine Überstunden mehr ausbezahlen da es zuviel Arbeit wäre. Selbst der Chef und der Betriebsrat wusste nichts davon. Mehr als die Hälfte der Kollegen ist davon betroffen und steht nun plötzlich mit nur noch der Hälfte an Gehalt da, was natürlich zu massiven Problemen führt. Es handelt sich hier um kein kleines Unternehmen. Ist es wirklich rechtens dies von heute auf morgen, ohne Ankündigung oder Info, so zu handhaben?

  3. Brigitte

    Hallo!
    Meine Mutti ist nun seit dem 1.Januar in Rente. Sie hat noch 40 Überstunden (à 10 Euro Stundengehalt) offen. Ihr ehemaliger Chef hat ihr nun heute schnippisch geantwortet, dass er keine Möglichkeit sieht ihr diese Überstunden auszuzahlen, weil er sie ja abgemeldet hatte. Ist dem so rechtens?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  4. Stephi T.

    Hallo, ich arbeite in einer Sozialstation. Da fallen leider viele Stunden Mehrarbeit an, allein letzten Monat 14. . Unsere Regionalleiterin besteht darauf, die Stunden auszuzahlen. Da ich aber viele dieser Stunden nicht selbst verschuldet habe (Leitung die nun weg ist hat viel verbockt) habe ich nun viele Übertunden. Da ich mit ALG II aufstocke, habe ich von den 14 Stunden die ich nun ausgezahlt bekommen soll, fast die Hälfte an Abzüge und mir blieben ausgezahlt 15,- €- Da wir durch Corona in naher Zukunft sicher noch genug Zeit für Kinderbetruuig brauchen werden, ist mir das mit der Auszahlung nicht recht. Sie besteht aber auf Auszahlung. Muss ich als Arbeitnehmer die Auszahlung hinnehmken weil sie meint ich habe einen Flexvertrag und muss die ausgezahlt kriegen weil es zu viele werden. Sonst muss ich laut ihr meine Stunden erhöhen (was ich gesundheitlich ja reduziert hatte, damit ich nicht so viel ausfalle krank). Ich bin gerade erst verlängert worden. Unter den Umständen das ich ewig mehr arbeite als vorgesehen weil Personalmangel herrscht und ich es mache weil ich dem Arbeitgeber ja auch zur Verfügung stehen will.hätte ich so nicht verlängert, denn gesundheitlich gehe ich vor die HUnde und geldlich bringt es mir nix mehr ein. Ich würde mich freuen zu erfahren, ob ich die Auszahlung akzeptieren muss. Vielen Dank

  5. Steffi G

    Ich habe 278 Überstunden welche durch den Arbeitgeber ohne mein Wissen bezahlt wurden. Ich möchte dies aber nicht. Wie kann ich mich wehren. LG Steffi

    1. anwalt.org

      Hallo Steffi G,

      sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arbeitgeber und klären Sie warum dies so gehandhabt wurde. Prüfen Sie auch was diesbezüglich in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist. Wenden Sie sich am besten an eine Anwalt für Arbeitsrecht und lassen sich von diesem zum richtigen Vorgehen beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. Marcel.F

    Hallo mein Arbeitgeber hat mir eine Woche überstundenfrei gegeben aber mit die Woche komplett nicht bezahlt ist das rechtens?

    Lg

  7. Alex.

    Hallo
    Mein Arbeitgeber hat das 3 mal meine Überstunden ausgezahlt.
    Ohne das er mich gefragt hat,
    Darf er das? Laut meines Wissens muss er mich fragen ob er die Überstunden auszahlt oder das ich Sie abfeiern und im Arbeitsvertrag steht nicht davon.

    Würde mich auf eine Antwort freuen

    1. Bekir

      Hallo
      Mein Arbeitgeber hatte mich letztes Jahr darauf angesprochen das ich Überstunden hätte .
      Es ist bis heute nichts passiert weder Geld oder frei bekommen .

  8. Dirk F.

    Hallo ich habe mein Arbeitsverhältnis gekündigt laut meiner Stempelkarte habe ich noch 260 Überstunden da mein Arbeitgeber meine Spesen verrechnet hat Brutto auf Gehalt wollte ich nun als Ausgleich diese Stunden ohne Steuer erhalten kann ich das machen?

    Laut Vertrag gilt all inclusive mit 45 Wochenstunden ohne Bezahlung?

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