Arbeitsrecht bei einer Schwangerschaft: Ihre Rechte und Pflichten

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie sind schwanger? Gemäß Arbeitsrecht gibt es für Sie nun besondere Rechte und Pflichten.
Sie sind schwanger? Gemäß Arbeitsrecht gibt es für Sie nun besondere Rechte und Pflichten.

Es ist eine aufregende Zeit, wenn ein neuer Mensch im eigenen Leib heranwächst. Sich dann auch noch Gedanken über das Arbeitsrecht in einer Schwangerschaft zu machen, kann so einige Frauen an ihre Grenzen treiben.

Dabei will das Arbeitsrecht bei einer Schwangerschaft genau das verhindern: Um die Gesundheit für werdende Mütter bis zur Entbindung und darüber hinaus so gut wie möglich zu gewährleisten, gibt es eine Reihe von Vorschriften, die vom Arbeitgeber und am Arbeitslatz einer Schwangeren eingehalten werden müssen. Und nicht nur die Gesundheit steht im Fokus solcher Regelungen: Auch muss verhindert werden, dass Schwangere aufgrund ihres Ausnahme-Zustands im Job diskriminiert werden. Wie dies gewährleistet werden soll und welche weiteren Grundsätze das Arbeitsrecht bei Schwangerschaft festsetzt, das klären wir im Folgenden.

FAQ: Arbeitsrecht bei einer Schwangerschaft

Wann muss ich den Chef über meine Schwangerschaft in Kenntnis setzen?

Sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind, sollten Sie darüber mit Ihrem Arbeitgeber sprechen. Schließlich kann dieser die Vorschriften zum Mutterschutz nur dann umsetzen, wenn er über Ihre Schwangerschaft Bescheid weiß.

Wie lange gilt der Kündigungsschutz bei einer Schwangerschaft?

Während der gesamten Schwangerschaft und mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes darf der Arbeitgeber Ihnen normalerweise keine Kündigung aussprechen.

Muss der Arbeitgeber mich während der Schwangerschaft weiterhin entlohnen?

Sobald Sie sich im Mutter‌schutz befinden, erhalten Sie zwar kein Gehalt mehr, dafür können Sie aber das sogenannte Mutterschaftsgeld beantragen, das der Chef gegebenenfalls bezuschussen muss.

Wie das Mutterschutzgesetz für die Mutter Schutz festsetzt

Bei einer Schwangerschaft greift im Arbeitsrecht das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es beinhaltet zahlreiche Paragrafen und Verordnungen, die eine schwangere Frau in der Arbeitswelt wie oben beschrieben absichern soll.

Unter das Mutterschutzgesetz fallen folgende Personengruppen:

  • Geringfügig-, Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte
  • Lehrlinge

Dazu zählen u. a. auch folgende Frauen, für die aber teilweise Sonderregelungen existieren:

  • Lehrerinnen
  • Angestellte beim Bund
  • Haushaltshilfen und Hausangestellte
  • Magistrats-, Gemeinde- sowie Landbedienstete

Selbstständige werden jedoch gemäß Arbeitsrecht bei Schwangerschaft jedoch nicht vom Mutterschutzgesetz bedacht.

Die Mitteilungspflicht bei Schwangerschaft

Gemäß Arbeitsrecht: Sobald die Schwangerschaft bestätigt ist, sollten Sie Ihren Chef darüber informieren.
Gemäß Arbeitsrecht: Sobald die Schwangerschaft bestätigt ist, sollten Sie Ihren Chef darüber informieren.

Nach § 15 MuSchG besteht für Schwangere eine Meldepflicht. Das bedeutet, sie müssen ihrem Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, sobald sie selbst darüber Kenntnis erlangen und die Schwangerschaft auch ärztlich bestätigt wurde.

Die Betroffene darf jedoch gemäß Arbeitsrecht bei der Schwangerschaft selbst den exakten Zeitpunkt bestimmen, an dem sie diese Mitteilung vornimmt. So gibt es auch hier eine Ausnahme bzgl. der Schwangerschaft im Arbeitsrecht:

Die Mitteilungspflicht zwingt Bewerberinnen nicht dazu, ihrem potentiellen neuen Arbeitgeber schon vor Vertragsunterzeichnung von der frohen Erwartung zu unterrichten. So entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Oktober 1992 (Az: 2 AZR 227/92).

Die Mitteilungspflicht soll Schwangere insofern schützen, als dass der Arbeitgeber erst nach Kenntnisnahme entsprechend reagieren kann und auch der Mutterschutz wirksam wird. Dieser wird im Folgenden behandelt.

Der Kündigungsschutz für Schwangere

Eine Angestellte darf gemäß Arbeitsrecht während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden. Dies gilt natürlich nur, wenn der Arbeitgeber die frohe Botschaft auch erhalten hat. Dennoch ist eine von diesem ausgesprochene Kündigung auch unwirksam, wenn dieser innerhalb von zwei Wochen von der Schwangerschaft erfährt.

In Ausnahmefällen, bei denen die Kündigung nichts mit dem Umstand zu tun hat, dass die Beschäftigte ein Kind erwartet, kann eine Kündigung während der Schwangerschaftjedoch zulässig sein.

Laut Arbeitsrecht gelten für Schwangere Beschäftigungsverbote

Schwangerschaft im Arbeitsrecht: Es gibt gewisse Beschäftigungsverbote, um die Gesundheit zu schützen.
Schwangerschaft im Arbeitsrecht: Es gibt gewisse Beschäftigungsverbote, um die Gesundheit zu schützen.

Solche Verbote sollen gemäß Arbeitsrecht bei Schwangerschaft die physische und psychische Gesundheit der werdenden Mutter sicherstellen. Darunter fällt bspw. das Heben von schweren Gegenständen oder das Arbeiten mit gefährlichen Stoffen. Auch hier gilt wieder: Diese können vom Vorgesetzten nur berücksichtigt werden, wenn er über die Schwangerschaft Bescheid weiß.

Ein generelles Beschäftigungsverbot gilt während der Mutterschutzfristen. Laut Arbeitsrecht ist bei Schwangerschaft die Angestellte sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt von jeder beruflichen Tätigkeit freigestellt. Während dieser Freistellung erhält die Schwangere Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Die Elternzeit ist ein grundlegendes Recht

Auch nachdem die Frist für das absolute Beschäftigungsverbot abgelaufen ist, können sich die Mutter, aber auch der Vater, von der Arbeit freistellen lassen, um Zeit mit dem Sprössling zu verbringen. So besteht gemäß Arbeitsrecht nach der Schwangerschaft ein Anspruch auf Elternzeit bis zum dritten Lebensjahres des Kindes. Während dieser Zeit besteht der Kündigungsschutz weiter. Der Staat sorgt mithilfe des Elterngeldes für den Unterhalt – dieses kann jedoch maximal 14 Monate bezogen werden. Dabei gilt:

Ein Elternteil allein kann maximal 12 Monate beanspruchen, das andere mindestens zwei Monate. In der Regel können die frisch gebackenen Eltern dann mit einem Betrag von etwa 65 Prozent des Nettolohns rechnen.
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Arbeitsrecht bei einer Schwangerschaft: Ihre Rechte und Pflichten
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

11 Gedanken zu „Arbeitsrecht bei einer Schwangerschaft: Ihre Rechte und Pflichten

  1. Ingrid L

    Was passiert denn, wenn man erst ab dem 5. Monat dem AG über die Schwangerschaft informiert, weil dann erst die Gehaltserhöhungen anstehen, macht man sich in irgendeiner Form Strafbar?

  2. Uwe

    Meine Freundin hat Probleme mit ihrem Chef bekommen, weil sie schwanger geworden ist. Jetzt wollte ich mich mal darüber informieren. Wenn wir keine Lösung finden, dann werden wir uns einen Anwalt für Arbeitsrecht suchen.

  3. Anna

    Ich wusste nicht, dass man seinem Arbeitgeber nicht von der Schwangerschaft erzählen muss. zu einem bestimmten Zeitpunkt sollte man das aber trotzdem tun. Sonst könnte man Probleme bekommen und sollte sich einen Anwalt für Arbeitsrecht holen.

  4. Nico

    Besonders das Arbeitsrecht bei einer Schwangerschaft interessiert mich momentan. Ich finde es spannend, dass Frauen in der Tschechischen Republik bis zu drei Jahre in den Mutterschaftsurlaub gehen. Das ist viel Zeit.

  5. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über Arbeitsrecht während der Schwangerschaft. Gut zu wissen, dass mindestens bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt des Kindes ein Kündigungsschutz besteht. Ich weiß nun, dass ich schwanger bin und wollte mich informieren, wie ich mich meinem Arbeitgeber gegenüber nun verhalten muss.

  6. Katrin M

    Danke für diesen Ratgeber zum Arbeitsrecht während der Schwangerschaft. Eine Freundin von mir hatte Schwierigkeiten mit ihrem Arbeitgeber während ihrer Schwangerschaft und deswegen Rat bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht eingeholt. Guter Hinweis, dass Selbstständige gemäß Arbeitsrecht bei Schwangerschaft nicht vom Mutterschutzgesetz bedacht werden.

  7. Maria

    Ich bin froh, auf diesen Beitrag gestoßen zu sein. Gut zu wissen, dass die Angestellte sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt freigestellt ist. Aktuell befinde ich mich ebenfalls in der Schwangerschaft und habe in Bezug auf meine Arbeit einige persönliche Fragen. Ich werde mich dafür an einen fachlichen Anwalt im Arbeitsrecht wenden.

  8. Lisa S

    Meine Freundin war Schwanger und während der Schwangerschaft, war auch auf der Arbeit alles gut. Kurz nach der Entbindung, hat ihr Arbeitgeber ihr jedoch gekündigt. Gut zu wissen, dass während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung, ihr nicht gekündigt werden darf. Ich werde ihr raten, sich an einen Anwalt zu wenden.

  9. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag zur Schwangerschaft im Arbeitsrecht. Gut zu wissen, dass sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot besteht. Da eine Kollegin gerade einen Anwalt beauftragt hat, um ordnungsgemäß in Elternzeit zu gehen, wollte ich mich mal über die rechtliche Lage informieren, da bei mir auch bald Familienplanung ansteht.

  10. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag über Arbeitsrecht im Hinblick auf die Schwangerschaft. Gut zu wissen, dass die Elternzeit bis zum dritten Lebensjahres des Kindes theoretisch gewährt werden müsste. Mein Chef möchte mich nicht in Elternzeit gehen lassen und ich werde mich jetzt mit einem Fachanwalt über das weitere Vorgehen beraten.

  11. Lucie M

    Danke für diese Übersicht zum Arbeitsrecht während einer Schwangerschaft. Gut zu wissen, dass man während der gesamten Schwangerschaft und vier Monate darüber hinaus nicht gekündigt werden darf. Da meiner besten Freundin genau das passiert ist, werde ich ihr raten, sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden, um gegen die Kündigung vorzugehen.

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