Kündigung in der Schwangerschaft: Zulässig oder nicht?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 19. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Dürfen Sie in der Schwangerschaft gekündigt werden?
Dürfen Sie in der Schwangerschaft gekündigt werden?

FAQ: Kündigung in der Schwangerschaft

Kann ich während der Schwangerschaft gekündigt werden?

Nein, in der Regel ist eine Kündigung des Arbeitgebers während der Schwangerschaft nicht erlaubt. Das regelt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Der Schutz gilt bis zu vier Monate nach der Geburt des Kindes. Mehr dazu lesen Sie hier.

Welche Pflichten haben ich bei einer Schwangerschaft gegenüber meinem Arbeitgeber?

Damit der Kündigungsschutz wirksam ist, besteht hinsichtlich der Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber eine Mitteilungspflicht. Das ergibt sich aus § 15 MuSchG. Unterlassen Sie die Mitteilung, kann die Kündigung des Arbeitsvertrages unter Umständen doch wirksam sein.

Wann ist eine Kündigung in der Schwangerschaft ausnahmsweise erlaubt?

Eine Kündigung kann rechtmäßig sein, wenn betriebs- oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kündigung in der Schwangerschaft: Weder im Kleinbetrieb noch im Großunternehmen ist sie zulässig.
Kündigung in der Schwangerschaft: Weder im Kleinbetrieb noch im Großunternehmen ist sie zulässig.

Das Leben einer schwangeren Frau ist wahrlich kein Zuckerschlecken: Einige müssen sich mit Heißhungerattacken herumschlagen, andere leiden an unkontrollierbaren Emotions­ausbrüchen, der Kleiderschrank wirkt, als gehöre er einer anderen und zu allem Übel ist selbst der morgendliche Kaffee tabu.

Vor allem erwerbstätige werdende Mütter machen sich bei all dem Chaos nicht selten auch noch Sorgen um ihre Arbeitsstelle. Schließlich spielen bei einer Schwangerschaft auch finanzielle Aspekte eine Rolle und eine Kündigung vom Arbeitsverhältnis würde dem Ganzen schlichtweg die Krone aufsetzen.

Doch ist eine Kündigung in der Schwangerschaft überhaupt möglich? Neben nützlichen Informationen zu den Themen Schwangerschaft und Kündigung finden Sie die Antwort auf diese Frage in unserem Ratgeber.

Besteht die Möglichkeit einer Kündigung trotz Schwangerschaft?

Jede schwangere Arbeitnehmerin profitiert in Deutschland von einer besonderen Fürsorge. Geregelt sind die Vorschriften dazu im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Arbeitgeber, die sich unsicher sind, ob eine Kündigung während der Schwangerschaft möglich ist oder nicht, sollten daher einen Blick in § 17 Absatz 1 MuSchG werfen. Dort heißt es:

Die Kündigung gegenüber einer Frau ist unzulässig

  1. während ihrer Schwangerschaft,
  2. bis zum Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche und
  3. bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung,

wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft, die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche oder die Entbindung bekannt ist oder wenn sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird.[…]“

Kündigung während der Schwangerschaft: In der Probezeit ist sie ebenfalls nicht erlaubt.
Kündigung während der Schwangerschaft: In der Probezeit ist sie ebenfalls nicht erlaubt.

Eine Kündigung bei vorliegender Schwangerschaft ist dementsprechend nicht erlaubt, da der gesetzliche Mutterschutz ein sogenanntes Kündigungsverbot vorsieht. Dieses Verbot findet zudem bis zu vier Monate nach der Geburt des Kindes Anwendung – vorausgesetzt, der Arbeitgeber war darüber informiert, dass die jeweilige Mitarbeiterin schwanger war.

Um überhaupt erst in der Lage zu sein, sich an die Vorschriften aus dem Mutterschutzgesetz zu halten, muss der Arbeitgeber logischerweise über die Schwangerschaft Bescheid wissen. Daher schreibt § 15 MuSchG vor, dass sich werdende Mütter an eine Mitteilungspflicht zu halten haben. Wurde die Schwangerschaft erst nach der Kündigung vom Arbeitsvertrag festgestellt, bedeutet dies jedoch nicht automatisch, dass der spezielle Kündigungsschutz nicht greift.

Arbeitnehmerinnen können ihren Chef bis zu zwei Wochen nach der Kündigung über die Schwangerschaft in Kenntnis setzen. Eine nachträgliche Mitteilungspflicht nach Ablauf dieser Frist existiert ebenfalls; allerdings nur, wenn die betroffene Beschäftigte erst danach erfahren hat, dass sie zu diesem Zeitpunkt bereits schwanger war.

Wann kann die Kündigung von einer Schwangeren erlaubt sein?

Zwei Wochen nach Erhalt des Kündigungsschreibens haben werdende Mütter Zeit, um ihrem Arbeitgeber ihren Zustand mitzuteilen. Wenn sie dem nicht nachkommen, ist eine Kündigung in der Schwangerschaft normalerweise rechtens.

Es existiert allerdings noch ein weiteres Szenario, in dem eine Kündigung während der Schwangerschaft durch den Arbeitgeber zulässig sein kann:

Sollten, unabhängig von einer vorliegenden Schwangerschaft, betriebs- oder verhaltensbedingte Gründe für eine Kündigung vorliegen, ist dies beispielsweise der Fall. Die zuständige oberste Landesbehörde hat in dieser Situation gemäß geltendem Arbeitsrecht in der Regel das Recht, die betriebsbedingte Kündigung trotz Schwangerschaft zu erlauben.

Vergessen Sie jedoch nicht: Es kommt extrem selten zu einer Kündigung in oder wegen einer Schwangerschaft. Sie sollten sich daher nicht unnötig den Kopf darüber zerbrechen und lediglich darauf achten, Ihren Arbeitgeber so früh wie möglich zu informieren. Haben Sie selbst gekündigt und sind dann schwanger geworden, muss Ihr (ehemaliger) Arbeitgeber Sie jedoch nicht wieder einstellen.
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Kündigung in der Schwangerschaft: Zulässig oder nicht?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

3 Gedanken zu „Kündigung in der Schwangerschaft: Zulässig oder nicht?

  1. Dennis

    Was sind die folgen einer Kündigung in der Schwangerschaft ohne Grund des Arbeitgebers
    Meine Freundin wurde abgemeldet und bekommt kein Geld mehr mitten im letzten Monats der Schwangerschaft
    was kann sie als Arbeitnehmer für Entschädigungen einlegen und gibt es überhaupt Anspruch auf Entschädigung wenn das Geld einer Auszubildenden plötzlich nicht mehr kommt und sie ohne Geld da steht. Die Krankenkasse teilte uns mit sie sei abgemeldet worden.

  2. Dagmar

    Ich werde nicht fündig über folgende Situation:
    Da ich eine Fehlgeburt (13ssw) hatte, habe ich den Kündigungsschutz nun 4 Wochen, danach könnte man mich theoretisch kündigen, wobei ich 1 Monat noch die Kündigungsfrist habe. Was ist wenn ich in dem 2ten Monat also in dem Kündigungsfrist-Monat schwanger werde? Ist die Kündigung dann wirksam?

    Danke

  3. Sabi

    Hallo mein name ist sabeur ich frage nach info kann mich helfen das
    Mein frau hat ein geferlische schwangerschaft und sie kann nicht Bewegen sie hat die Geburt ausgang ist offen
    Ist sehr kompliziert zum Studium gehen die A1
    Da zu ich habe paar gesohntheit Probleme rucken und gelencke erschrenkung da für brauche ich such jemanden dabei zu helfen
    Ich habe kein Ahnung was kann ich tun
    Also wohne und arbeit in deutschland circa 4 Jahren und komme aus tunisien.

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