BVG-Abo kündigen: Vorlage, Kündigungsfrist und weitere nützliche Infos

Von Franziska

Letzte Aktualisierung am: 15. November 2023

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Sie möchten Ihr BVG-Abo kündigen? In diesem Ratgeber finden Sie die wichtigsten Informationen – unter anderem zur Kündigungsfrist und ein kostenloses Muster für Ihre Kündigung.

Kündigung vom BVG-Abo: Vorlage für Ihr Anschreiben

Raus aus der vertraglichen Bindung – wie Sie Ihr BVG-Abo wirksam kündigen

FAQ: BVG-Abo per Kündigung beenden

Wie lange läuft ein Abonnement bei den Berliner Verkehrsbetrieben?

Die Vertragslaufzeit beträgt normalerweise zwölf Monate. Sie verlängert sich jeweils um weitere zwölf Monate, wenn der Abonnent nicht fristgerecht kündigt.

Wie kann ich denn mein BVG-Abo kündigen?

Die BVG akzeptiert jede fristgerechte Kündigung in Textform. Demnach reicht auch z. B., wenn Sie zum Beispiel Ihre BVG-Jahreskarte per Mail kündigen oder das Online-Kontaktformular benutzen.

Ich möchte mein BVG-Abo beenden. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Sie können Ihr Abo jederzeit kündigen bei der BVG, müssen aber wenigstens eine Kündigungsfrist von sechs Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit einhalten.

Kann ich meine BVG-Monatskarte vorzeitig kündigen?

Ja, auch eine außerordentliche Kündigung ist beim BVG-Abo möglich. Bedenken Sie dabei, dass die Verkehrsbetriebe trotzdem den Nutzungszeitraum abrechnen. Was Sie dabei noch beachten müssen, erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Diese Daten sollte Ihre Kündigung vom BVG-Abo enthalten

Kann ich mein BVG-Jahresabo jederzeit kündigen?
Kann ich mein BVG-Jahresabo jederzeit kündigen?

Die BVG-Abo-Kündigung kann schriftlich oder in Textform erfolgen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie zwischen verschiedenen Kommunikationswegen wählen können und dass Sie nicht unterschreiben müssen, um das BVG-Abo zu kündigen. Auch per Mail können Sie den Vertrag daher wirksam beenden.

Wichtig ist lediglich, dass Sie in Ihrem Schreiben folgende Daten zu Ihrem Abonnement angeben:

  • vollständigen Namen und Anschrift des Abonnenten
  • Abo-Nummer
  • Aktuelles Datum
  • Datum, zu welchem Sie (fristgerecht) Ihr Abo bei der BVG kündigen wollen

Wenn Sie Ihre BVG-Abo-Kündigung auf dem Postweg versenden, sollten Sie dies möglichst per Einschreiben mit Rückschein tun. Dann erhalten Sie eine rosafarbene Postkarte mit der Unterschrift des Empfängers. Diese dient Ihnen als Nachweis darüber, dass den Berliner Verkehrsbetrieben die Kündigung zugegangen ist.

Schicken Sie Ihr Kündigungsschreiben an:

Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) – AöR –
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin

Tipp: Falls Ihnen den Kundenservice der BVG innerhalb einer Woche keine schriftliche Kündigungsbestätigung zugeschickt haben sollte, lohnt es sich, dort noch einmal nachzuhaken. Ein Anruf dürfte hierfür genügen. So können Sie sich versichern, dass Sie die Kündigungsfrist richtig berechnet haben.

BVG Abo kündigen per Email, Fax oder online

BVG-Abo kündigen: Die Frist hierfür beträgt sechs Wochen zum Vertragsende.
BVG-Abo kündigen: Die Frist hierfür beträgt sechs Wochen zum Vertragsende.

Falls sie per Mail kündigen möchten, schicken Sie Ihr Anschreiben an:

abonnement@bvg.de

Verbleibende Wertmarken bzw. die Umweltkarte im Chipformat schicken Sie per Post an die BVG zurück. Wählen Sie auch hier das Einschreiben mit Rückschein, damit Sie die Zustellung nachweisen können.

Die BVG betont, dass jede Kündigung zumindest der Textform bedarf. Die Schriftform ist hingegen nicht ausdrücklich vorgeschrieben.

Daher können Sie Ihr BVG-Abo kündigen, indem Sie online das Kontaktformular der Verkehrsbetriebe ausfüllen unter

https://www.bvg.de/de/Service/Kundenservice/Kontaktformular

  • Wählen Sie hier als Themenbereich „Abonnement“ aus und
  • als Grund der Kontaktaufnahme „Kündigung“.
  • Vergessen Sie außerdem nicht, Ihre Kundennummer anzugeben, damit der Kundenservice den Vorgang richtig zuordnen kann.

Oder senden Sie Ihre Kündigung für das Abo der BVG per Fax an die Nummer 030 – 256 20149.

Bei bestimmten Vertragsformen können Sie auch über die App des Kundenvertragspartners VBB kündigen. Prüfen Sie gegebenenfalls, ob das auf Ihr Abonnement zutrifft.

Kündigungsfrist für das BVG-Abo einhalten

Bei der BVG kündigen: Wenn das Abo endet, müssen Sie die Chipkarte bzw. die Wertmarken zurückschicken.
Bei der BVG kündigen: Wenn das Abo endet, müssen Sie die Chipkarte bzw. die Wertmarken zurückschicken.

Abonnenten können ihr BVG-Abo jederzeit kündigen. Das müssen Sie sogar tun, wenn sie verhindern wollen, dass sich das Abo um weitere zwölf Monate verlängert. Dabei beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen zum Vertragsende. Versäumen Sie diese Frist, so verlängert sich das Abonnement bei den Berliner Verkehrsbetrieben automatisch um die besagten zwölf Monate.

Achtung! Chipkarten der BVG werden zum Vertragsende, also mit Wirksamkeit der BVG-Abo-Kündigung gesperrt. Sie ist auf Verlangen der Berliner Verkehrsbetriebe herauszugeben – und zwar binnen zehn Tagen, nachdem der Vertrag endet. Die BVG erklärt hierzu in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

„Bei Überschreitung dieser Frist kann ein Entgelt in Höhe von 10,00 EUR erhoben werden, es sei denn der Kunde weist nach, dass er die Fristüberschreitung nicht zu vertreten hat. Das Entgelt wird im Lastschriftverfahren abgebucht bzw. mit einem bestehenden Guthaben verrechnet.“

BVG-Abo: Außerordentliche Kündigung

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das BVG-Abo vorzeitig zu kündigen, also schon bereits bevor sich die Laufzeit von zwölf Monaten dem Ende naht. Hier ist Folgendes zu beachten:

Falls Sie das BVG-Abo außerordentlich kündigen, müssen Sie trotzdem für den Nutzungszeitraum zahlen.
Falls Sie das BVG-Abo außerordentlich kündigen, müssen Sie trotzdem für den Nutzungszeitraum zahlen.
  • Der Abonnent gibt die übrigen Wertabschnitte bzw. die Chipkarte zurück an die BVG. Die Wertmarken sind gleichzeitig herauszugeben, die Chipkarte spätestens zehn Tage nach Ablauf des Vertrags.
  • Wenn der Abonnent bis zum 2. Kalendertag des Monats außerordentlich kündigt und bis dahin auch die Karte bzw. die Marken zurückgibt, so ist die Kündigung mit Ablauf des Vormonats wirksam. Maßgeblich ist dabei das Datum des Poststempels, sofern der Kunde die Unterlagen per Post einschickt.

Die BVG erhebt für die außerordentliche BVG-Abo-Kündigung ein Bearbeitungsentgelt von 2,50 Euro. Gelingt es dem Kunden, dass lediglich ein kleiner oder gar kein Schaden entstanden ist, muss er diese Gebühr nicht entrichten.

Abrechnung des Nutzungszeitraums durch die BVG bei vorzeitiger Kündigung vom Abo

Die Zeit zwischen dem Beginn des beendeten Vertragsjahres bis zur Rückgabe der Wertmarken bzw. bis zur Kartensperrung wird als Nutzungszeitraum bezeichnet. Für diese Zeitspanne muss der Kunde im Falle einer außerordentlichen BVG-Abo-Kündigung bezahlen. Grundlage bildet dabei jeweils der Preis für die entsprechende Monatskarte ohne Abo. Die BVG rechnet dabei nach Nutzungstagen ab.

Wenn Sie Ihr BVG-Abo vorzeitig kündigen, müssen Sie je nach Länge des Nutzungszeitraums damit rechnen, dass Sie einen Großteil Ihres Abonnements trotzdem bezahlen müssen. Die Obergrenze bei dieser nach Nutzungstagen erfolgenden Abrechnung liegt bei dem Gesamt-Jahresabo-Preis des vorzeitig beendeten Vertragsjahres.

Hat der Kunde bereits bestimmte Beträge geleistet, rechnet die BVG diese an, bucht noch offene Beträge ab oder überweist gegebenenfalls vorhandenes Guthaben.

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Über den Autor

Autorin Franziska
Franziska

Franziska studierte Rechtswissenschaften an der Universität Viadrina in Frankfurt/Oder und absolvierte anschließend ihr Referendariat in Bautzen. Zu ihren Vorlieben zählen neben dem Straf- und Strafprozessrecht Themen rund um Zwangsvollstreckung & Insolvenz, dem Zivilrecht und Rechtsfragen im Bereich Natur und Umwelt.

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