Kündigung des Kita-Platzes aus wichtigem Grund: Das sollten Sie beachten!

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 13. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Kita-Platz aus wichtigem Grund kündigen: Wann ist das möglich?
Kita-Platz aus wichtigem Grund kündigen: Wann ist das möglich?

Kann man einen Kita-Platz einfach kündigen?

Wann können Sie einen Kita-Vertrag fristlos kündigen?
Wann können Sie einen Kita-Vertrag fristlos kündigen?

Die klassische Rollenverteilung ist heutzutage rar geworden. Kaum eine Frau kümmert sich ausschließlich um Haushalt und Kinder und ist nicht berufstätig. Immer mehr Väter gehen in Elternzeit und verbringen viel Zeit mit ihren Sprösslingen. Wenn aber nach einem Jahr Elternzeit kein Elterngeld mehr gezahlt wird, muss das Kind meistens in die Kita.

Die Betreuung im Kindergarten sorgt dafür, dass die Eltern weiterhin berufstätig sein können und das Kind trotzdem innerhalb dieser Zeit gut versorgt ist. Innerhalb der ersten Lebensjahre ist es für die Kleinen besonders wichtig, soziale Kontakte in der Kita zu knüpfen. Aber was können Sie tun, wenn das Kind in der Kita unglücklich ist und sich nicht einlebt?

Ist eine Kündigung des Kita-Platzes aus wichtigem Grund möglich? Was müssen Sie beachten? Wann ist eine außerordentliche Kündigung beim Kindergarten überhaupt möglich? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Wann ist eine außerordentliche Kündigung vom Kita-Vertrag möglich?

In der Regel gilt auch beim Betreuungsvertrag eine entsprechende Kündigungsfrist. So soll vermieden werden, dass die Eltern kurz vor den Ferien kündigen und der Kita-Platz nicht schnell wieder neu besetzt werden kann.

Gemäß § 626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) kann eine Kündigung des Kita-Platzes aus wichtigem Grund allerdings möglich sein. Um dem Kindergarten fristlos zu kündigen, sollten Sie entsprechend begründen, warum eine Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.

Als triftige Gründe können Sie beispielsweise einen Umzug aus beruflichen Gründen oder eine lange Krankheit des Kindes anführen.

Damit dem Kindergarten eine Kündigung aus wichtigem Grund vorliegt, können Sie ebenfalls einen Streit mit einem Erzieher oder mit der Kita selbst anführen, durch welchen das Vertrauensverhältnis zerrüttet wurde. Eine Kündigung des Kita-Platzes aus wichtigem Grund kann auch durch unwirksame Klauseln im Vertrag möglich sein. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, den Vertrag daraufhin zu untersuchen.

Fristlose Kündigung des Kita-Betreuungsvertrags: Wenn die Eingewöhnung nicht funktioniert

Scheitert die Eingewöhnung, kann dies eine fristlose Kündigung des Kita-Vertrages rechtfertigen.
Scheitert die Eingewöhnung, kann dies eine fristlose Kündigung des Kita-Vertrages rechtfertigen.

Aber wie können Sie vorgehen, wenn sich Ihr Kind in der Kita nicht wohlfühlt und sich nicht an die anderen Kinder oder die Erzieher gewöhnt? Kann in diesem Fall eine Kündigung des Kita-Platzes aus wichtigem Grund gerechtfertigt sein?

Das Amtsgericht Bonn hat in einem Urteil [Az. 114 C 151/15] vom 28.07.2015 entschieden, dass Eltern den Kita-Vertrag fristlos kündigen dürfen, wenn das Kind sich nicht an die Kindertagesstätte gewöhnen kann. Eltern eines einjährigen Sohnes hatten geklagt, nachdem die Eingewöhnung gescheitert war und sie sechs Wochen nach Vertragsbeginn die Kündigung einreichten.

Der Vertrag sah allerdings nur Kündigungen zum 31. Januar oder 31. Juli vor. In der Satzung wurde eine Kündigung des Kita-Platzes aus wichtigem Grund ausgeschlossen. Laut den Richtern wurden die Eltern durch die Klausel benachteiligt, da der Kita eine fristlose Kündigung gegenüber den Eltern zustand.

Fristlose Kündigung beim Kindergarten: ein Muster

Wie könnte eine Kündigung des Kita-Platzes aus wichtigem Grund aussehen? Wir stellen Ihnen im Folgenden ein kostenloses Muster zur Verfügung, welches Sie auf Ihren individuellen Fall anpassen können:

Bettina Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterhausen

Kindertagesstätte Wunderland
Spielstraße 1
12345 Musterhausen

Ort, Datum

Kündigung des Kita-Platzes aus wichtigem Grund

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den bestehenden Vertrag bei der Kindertagesstätte Wunderland, geschlossen am [Datum Vertragsbeginn] fristlos. Aufgrund unüberbrückbarer Differenzen sehen wir uns leider dazu gezwungen.

Bitte senden Sie mir innerhalb der nächsten Tage eine Kündigungsbestätigung zu.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

5 Gedanken zu „Kündigung des Kita-Platzes aus wichtigem Grund: Das sollten Sie beachten!

  1. Simona

    Hallo, meine Tochter ist 2 Jahre und 3 Monate alt und seit Mitte September in der Kita. Aufgrund ihrer großen Trennungs- und Verlustangst ging die Eingewöhnung nur schleppend voran. Erst seit paar Tagen weint sie nicht mehr beim Abschied. Jedoch weint sie zwischendurch jeden Tag. Man hat ihr auch zwei Mal auf die Hand mit Kulli geschrieben „Mama kommt“. Soweit ich informiert bin, weint sie immer nur weil sie mich vermisst. Im Gespräch mit der Erzieherin kam heraus, dass sie sie auch aus dem Gruppenraum in die Garderobe/Flur schicken (time out quasi) damit sie sich beruhigt und dann darf sie wieder rein gehen. Ich habe es ehrlich gesagt gar nicht realisiert, was die Erzieherin mir gesagt, nur seit 2 Tagen hat meine Kleine angefangen dies zuhause nachzuspielen. Mein Mann und ich bestrafen nicht und schon gar nicht fürs Weinen/traurig sein.
    Wir hatten anfangs, ein sehr gutes Gefühl für die Kita. Habe aus dem Umfeld nur positives gehört. Als ich dann die ersten paar Tage während der Eingewöhnung dabei war sind mir einige Dinge aufgefallen die mir nicht gefallen haben. Daraufhin habe ich das Gespräch gesucht.
    Die Erzieherin sagte mir, dass sie ihr dann schon mal sagen: „jetzt ist aber mal gut mit Weinen, schau wir sind doch alle da“ und dass sie sie raus schicken. Jetzt ist es leider so, dass ich mich nicht an die genaue Wortwahl erinnere. Ich weiß nur, dass meine damalige Auffassung so war, dass sie mit ihr mit geht. Und das fand ich nicht schlimm. Nur wie gesagt jetzt am Wochenende hat meine Tochter dies mehrmals nachgespielt. Sie ist in den Flur gegangen und hat die Tür zu gemacht. Mein Mann ist ihr neugierig hinterher und gefragt was sie vorhat. Sie sagte dann „Nein, die Tür muss zu bleiben, ich bin noch nicht fertig mit weinen“. Sie kann sehr gut sprechen/sich ausdrücken übrigens. Auf die Frage wer sowas mit ihr mache, hat sie den Namen der Erzieherin genannt.
    Das hat uns sofort geschockt, und in dem Moment habe ich mich an dem Gespräch mit der Erzieherin zurück erinnert und eine Verbindung hergestellt. Sie hatte nämlich nicht GESAGT, dass sie mit geht, ich hatte es bloß so verstanden.
    Und meine Tochter sagt auch dass sie das wirklich mit ihr machen und dass die Tür zu sei bis sie sich beruhigt hat.
    Heute hatten wir das (enttäuschende) Gespräch mit der Leitung. Diese stellte sich voll hinter ihre Mitarbeiterinnen und geben nicht zu, dass die Tür zu geschlossen wird. Es würde eine Aufssichtspflichtverletzung bedeuten und das geben sie nicht zu. Sie meinen, es steht Aussage gegen Aussage. Es hat sie auch nicht beeindruckt, dass im Gespräch mit der Kinderosychologin mir versichert wurde, dass Kinder solche Situationen 1 zu 1 nachspielen. Wem ich mehr vertrauen würde, hat sie mich gefragt…der Psychologin oder ihnen.
    Ich fühle mich gerade so machtlos und ungerecht behandelt und am liebsten würde ich Köpfe rollen sehen. Welche Möglichkeiten gibt es jetzt für mich? Danke schon mal fürs Lesen und Antworten!

  2. Familie B.

    Guten Tag ihr Lieben,
    meine Tochter hat bereits in der Kita mit Eingewöhnung begonnen.
    Die Situation ist für uns alle neu (Kind, Eltern und Erzieherinnen).
    Unsere 2 jährige Tochter ist gerade dabei die Erzieherinnen, das Regelwerk, die Rituale, etc. der Kita zu kennenzulernen.
    Sie hat, wie jedes andere Kind, das auch gerade dort mit der Eingewöhnung begonnen hat, Schwierigkeiten in manchen Situationen. Das ist völlig normal.
    Nur wird unsere Tochter gelegentlich als DIVA und temperamentvoll von der einen Erzieherin genannt, wenn sie das Regelwerk noch nicht versteht….
    beim 1. Mal haben wir es nicht bewertet
    beim 2. Mal haben wir unmittelbar bei der Erzieherin freundlich die Notwendigkeit des Kommentares hinterfragt.. und die Erzieherin konnte es selbst nicht begründen und sah es ein, dass es der Betreuung nicht summiert.
    beim 3. Mal waren wir schockiert als die Erzieherin zu unserer Tochter sprach und sie dabei als DIVA (anstatt des Vornamens) nannte.. das Wort fiel in einem langen Satz 2 mal… von uns gab es vorerst keine Reaktion.
    Wir sind sehr traurig und sehr enttäuscht.
    mal so nebenbei: Wir sind eine deutsch-brasilianische Familie.

    Wir brauchen Ratschläge, wie wir vorgehen sollen. Beschwerde? Kündigung? Das Vertrauensverhältnis ist dadurch erheblich geschädigt, da wir nicht wissen, wie der Umgang sein wird, wenn die Eingewöhnung vorbei ist und wir nicht mehr vorort sind.
    Vielen Dank schon mal im Voraus

  3. Anja

    Guten Tag!
    Mein Neffe(3) soll ab dem 1.8 in einen Kindergarten gehen, die Eltern haben sich getrennt, worauf meine Schwester mit Ihrem Sohn weggezogen ist. In die Nähe der Familie um mehr Unterstützung zu bekommen. Die Kita besteht jetzt auf die 3 Monate Kündigungsfrist. Meine Schwester hat aber keine Möglichkeit den kleinen dort hin zu bringen, da der Weg mit Auto 40 min dauern würde und sie noch nichtmal ein Auto besitzt. Gibt es da die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung?
    So kann sie sich keinen Job suchen und vor dem 1.11 könnte im neuen Kreis auch kein neuer Platz gesucht werden.
    Danke für Ihre Mühe

  4. Martin

    Hallo,

    Wie sieht es denn zum Beispiel aus, wenn sich das KInd während der Eingewöhnung schwer verletzt, z.B. sich den Arm bricht, in einem Moment, in dem die Erzieher kurz nicht im Raum anwesend sind.
    Gilt in diesem Falle auch das „Scheitern der Eingfewöhnung“? Oder gibt in bei einer Gesundheitsschädigung während der EIngewöhnung eine andere Möglichkeit, den Betruungsvertrag fristlos zu kündigen?

    Vielen Dank für Antwort

  5. Didem

    Hallo mein sohn ist 4 Jahre alt und geht schon seit letztes jahr november 2019 ins Kindergarten aber ist zurzeit noch im Kindergarten mit eingewöhnungsphase obwohl es schon langer her ist wollte ich fragen ob ich den Kindergarten wechseln kann da ich kein vertrauen mehr habe und mein sohn in den Kindergarten gehen will aber die erzieherinnen argumentieren das sie nicht mit meinemsohn persönlich beschaftigen können da nur eıne vollzeit erzieherin gıbt und eine Teilzeit obwohl ich arbeiten gehen muss wird mir nicht erlaubt da angeblich ich abwarten muss kann ich den kıta wechseln. welche rechte habe ich kann ich klagen. auserdem ist es mit den kita plarzen schwer da hier keine platze gıbt ich weis nıcht was ich machen soll.

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