Solch ein Bewerbungsverfahren ist schon recht aufwendig. Erst werden die Bewerbungsschreiben in aller Sorgfalt verfasst und rausgeschickt. Dann gibt es ein, manchmal sogar zwei Bewerbungsgespräche. Und wenn Sie diese gemeistert haben, kommt in einigen Fällen dann die Einladung zum Probearbeiten. Meist werden Bewerber für einige Stunden, manchmal auch für einige Tage eingeladen, um den potentiellen neuen Mitarbeitern über die Schulter zu schauen, sie und den Arbeitsplatz kennenzulernen und eventuell einige kleine Aufgaben zu übernehmen.
Bei der Arbeit auf Probe gibt es jedoch so einige arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten. So kann der Bewerber nur eine bestimmte Zeit zur Probe arbeiten. Auch über die Vergütung müssen sich beide Parteien beim Probearbeiten – der Arbeitgeber und der Bewerber – vorher einigen. Was das Arbeitsrecht vorschreibt, und Tipps für Ihren großen Tag lesen Sie im folgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Probearbeiten
Hier finden Sie eine Erklärung, was es mit dem Probearbeiten auf sich hat und wie sich dieses von der Probezeit abgrenzt.
In aller Regel sind Sie bei einem Probetag nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet.
Hier können Sie nachlesen, ob beim Probearbeiten ein Anspruch auf eine Vergütung besteht.
Begriffserklärungen – Probearbeiten vs. Probezeit
Probearbeiten kann verschiedene Bedeutungen haben, die sich auf die arbeitsrechtlichen Regelungen rund um den Begriff niederschlagen. Wir wollen im Folgenden kurz die Unterschiede anreißen und festlegen, um welchen Begriff es genau in diesem Artikel geht.
Die Begriffe Probearbeiten und Probezeit sind nicht unbedingt gleichzusetzen. Bei der Probezeit besteht bereits ein Arbeitsverhältnis und der Arbeitnehmer erhält eine Vergütung für die geleistete Arbeit. Das Probearbeiten, wie es in diesem Artikel beschrieben wird, geschieht im Vorfeld eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses. Ein Entgelt ist zwar nicht verboten, darf aber lediglich als Aufwandsentschädigung, nicht als als Arbeitslohn abgerechnet werden. Um Verwechslungen zu vermeiden, sprechen viele beim Probearbeiten von einem Einfühlungsverhältnis, von Kennenlern– oder Schnuppertagen.
Von der Bewerbung zum Probearbeiten – Und was vor dem (ersten) Probearbeitstag abgeklärt werden sollte
Ein Bewerbungsgespräch ist in der Regel für beide Seiten dazu da, sich einen ersten persönlichen Eindruck vom Bewerber bzw. vom Unternehmen und der Atmosphäre dort zu verschaffen:
- Kommen wir gut miteinander aus?
- Verfolgen wir die gleichen Ziele?
- Passen uns die jeweiligen Arbeitsbedingungen?
Solche Fragen können meist im Gespräch geklärt werden. Dennoch kommt es bei der Suche nach dem zukünftigen Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer vor allem darauf an, was dieser von seinen Versprechungen in der Praxis umsetzen kann. An diesem Punkt kommt der Probetag ins Spiel. Beide Seiten können sich gegenseitig etwas besser beschnuppern und in einem gewissen Maße herausfinden, was an den Ausführungen des anderen dran ist. Häufig wird das Probearbeiten nach dem Vorstellungsgespräch vom potentiellen Arbeitgeber angesetzt, aber auch ein Interessent kann bspw. in der Bewerbung ein solches Probearbeiten anbieten.
Um den eigenen Vorschlag zum Probearbeiten oder eine Zusage dafür zu formulieren, können Sie sich an unseren Vorschlägen orientieren:
- Vielen Dank für die Möglichkeit, mich Ihnen bei einem Probearbeiten noch einmal vorzustellen und meine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Gern nehme ich mir dafür einige Tage Zeit.
- Ich freue mich darauf, Sie im Rahmen einer Probearbeit noch einmal näher kennenzulernen.
- Um meine Praxiskenntnisse unter Beweis zu stellen und herauszufinden, ob meine Qualifikationen auch in Ihren Augen zu der offenen Stelle passen, würde ich gern einen Probearbeitstag in Ihrem Betrieb vorschlagen.
- Gern würde ich Ihnen im Rahmen einiger Probearbeitstage meine Fähigkeiten und Kenntnisse zeigen, da ich eher ein Mensch der Taten bin.
Haben Sie das Angebot bekommen, an einem Probetag zu arbeiten, sind Sie jedoch natürlich nicht dazu verpflichtet, diesen anzutreten. Dies kann der Fall sein, wenn Ihnen das Bewerbungsgespräch nicht zugesagt hat oder wenn Sie in der Zwischenzeit ein Angebot bekommen haben, dass Ihrer Meinung nach besser zu Ihnen passt – Sie können das Probearbeiten immer absagen, wenn Sie das möchten.
Hierfür bietet es sich an, den entsprechenden Arbeitgeber anzurufen oder zu mailen und kurz aber höflich darüber in Kenntnis zu setzen.
Wenn Sie sich unsicher sind, wie Sie das anstellen sollen, können Sie sich an dem folgenden Leitfaden entlang hangeln:
- Rechtzeitig Bescheid geben – auch der Arbeitgeber muss sich vorbereiten und benötigt diese Zeit womöglich, um die Stelle anderweitig zu besetzen.
- Bedanken Sie sich für das Angebot der Probearbeit, ggf. für das Bewerbungsgespräch und für die Zeit, die der Arbeitgeber in Ihren Bewerbungsprozess gesteckt hat.
- Das Formulieren einer höflichen Absage gehört dazu. Diese müssen Sie nicht begründen, Sie können aber einen oder zwei Gründe formulieren. Auch dabei muss nicht ins Detail gegangen werden.
- Sie können die Mitteilung damit beenden, dass Sie die Absage bedauern, nach reiflicher Überlegung aber sicher sind zur besten Entscheidung für alle Beteiligten gekommen zu sein und mit der Bitte um Verständnis.
Besteht beim Probearbeiten ein Versicherungsschutz?
Entsteht durch das Handeln des Interessenten beim Probearbeiten ein Schaden für das Unternehmen, greift in der Regel die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers. Hat er aber selbst einen Arbeitsunfall beim Probearbeiten, kann die Versicherung, die normalerweise in diesem Fall einspringt, nicht in Anspruch genommen werden: Bei einem Probetag ist gemäß Arbeitsrecht der Kandidat nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet.
Eine Ausnahme: Wenn der arbeitslose Interessent von der Agentur für Arbeit zum Probearbeiten geschickt wurde. Dafür müssen Sie sich vor dem Probearbeiten beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden.
Genauso wenig besteht eine Sozialversicherungspflicht, wenn es sich um ein reines Einfühlungsverhältnis handelt und der Interessent keine Arbeitsleistung erbringt. Daher muss weder der Interessent noch der Betrieb bei den Sozialversicherungsträgern oder beim Finanzamt das Probearbeiten anmelden. Anders sieht es aber aus, wenn der Bewerber als arbeitslos gemeldet ist und Leistungen bezieht. Näheres erfahren Sie unter dem Punkt: Der Probearbeitstag in verschiedenen Situationen.
Probearbeiten – Wie lange darf es gehen?
Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht für die Probearbeit, was die Länge dieser angeht. Dennoch sollten Sie vorsichtig sein, dass nicht aufgrund zu vieler Probearbeitstage versehentlich ein Arbeitsverhältnis entsteht. Da es dafür nicht notwendigerweise eines schriftlichen Arbeitsvertrages – nicht einmal eines mündlichen – bedarf, kann dies vielleicht schneller geschehen als gedacht.
So wird dazu geraten, das Probearbeiten nur auf wenige Tage, allerhöchstens auf eine Woche zu beschränken. Auf der sicheren Seite sind Sie – und das ist auch die häufigste Variante – wenn der Bewerber nur für einige Stunden an einem Tag in die Firma kommt.
Eine zweite oder eine dritte Auswahlrunde, für die noch einmal ein Tag in Anspruch genommen wird, sind aber in der Regel unproblematisch.
Ist bei der Probearbeit eine Bezahlung üblich?
In der Regel entsteht für wenige Stunden Arbeit, die der Bewerber leistet, kein Anspruch auf Vergütung. Es gibt dafür auch keine Verpflichtung, auch auf den Mindestlohn kann sich nicht bezogen werden. Selbst, wenn dabei eine nützliche bzw. eine letzten Endes verwertbare Tätigkeit verrichtet wird, kann der Kandidat keine Entlohnung verlangen.
Sie sollten dennoch darauf achten, welche Aufgaben der Bewerber beim Probearbeiten verrichtet. Gemäß Arbeitsrecht gibt es nämlich auch Aufgaben bei einem Probearbeitstag, die über ein einfaches Kennenlernen hinausgehen. So dürfen kleinere Aufgaben übernommen werden, generell ist aber nur ein Mitlaufen empfohlen. So sollte ein Kandidat, der sich auf eine Lkw-Fahrerstelle bewirbt, nicht hinter dem Lenkrad Platz neben, sondern besser den Beifahrerplatz nehmen. Darüber hinaus sollte er auch bspw. nicht allein den Lkw befüllen, sondern höchstens für eine begrenzte Zeit bei dieser Aufgabe aushelfen.
Wichtig: Die Vereinbarung zur Probearbeit
Bevor das Probearbeiten beginnt, ist es empfehlenswert, ein Formular zur Probearbeit aufzusetzen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen. Dabei sollten die Rahmenbedingungen für den Kennenlerntag festgehalten werden:
- Name und Anschrift des Bewerbers
- Name und Anschrift des Unternehmens und des Ortes, wo der Probearbeitstag stattfindet
- Name des Ansprechpartners
- Wie lang das Probearbeiten andauert
- Vermerk zum Hausrecht des Unternehmers, das für den Bewerber gilt
- Aufklärung darüber, dass kein Arbeitsverhältnis und somit keine Arbeitsverpflichtung besteht
- Hinweis, dass bei der Bearbeitung der Tätigkeiten kein Vergütungsanspruch besteht
- Hinweis, dass beide Parten das Probearbeiten zu jedem Zeitpunkt einseitig beenden können
Die reine schriftliche Vereinbarung reicht jedoch nicht aus – die besprochenen Punkte müssen auch eingehalten werden.
Wir wollen noch einmal darauf hinweisen, dass diese Vereinbarung für den Probearbeitstag nur ein Muster darstellt und nur zur Orientierung dient. Es muss auf den Einzelfall angepasst werden.
Aufgepasst: Durch das Probearbeiten kann ungewollt ein Arbeitsvertrag geschlossen werden
Wenn der Chef sich nicht genau an die Punkte hält und den Kandidaten Aufgaben erledigen lässt, die ein Probearbeiten vom Arbeitsverhältnis unterscheiden, kann unter Umständen ein stillschweigender Arbeitsvertrag geschlossen werden. Der Arbeitnehmer könnte dies vor Gericht einklagen.
Bspw. sprechen folgende Punkte für ein Arbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitsverhältnis-ähnliche Situation.
- Es wird ein Gehalt vereinbart für die verrichteten Tätigkeiten.
- Der Kandidat muss bestimmte Arbeits- und Pausenzeiten einhalten.
- Der Kandidat führt wiederholt und beständig Tätigkeiten aus, die ihm vom Arbeitgeber übertragen wurden.
- Der Arbeitgeber weist den Interessent an, bestimmte Arbeitskleidung zu tragen und bestimmte Arbeitsorte aufzusuchen.
Der Probearbeitstag in verschiedenen Situationen
Je nachdem, aus welcher Ausgangslage der Bewerber kommt, können für die Rahmenbedingungen beim Probearbeiten verschiedene Situationen entstehen.
- Probearbeiten für die Ausbildung: Im Grunde gelten hier die generellen Bestimmungen gemäß Arbeitsrecht zum Probearbeiten. Die angehenden Azubis sollten nur Acht geben, wenn der potentielle neue Arbeitgeber daraufhin noch ein längeres Probearbeiten oder ein Auswahlpraktikum fordern. Weil diese in der Regel unbezahlt sein können, ist eine Ausbeutung der jungen und kostengünstigen Arbeitskräfte nicht unüblich.
- Probearbeiten bei bestehendem Arbeitsverhältnis: Hier wird es problematisch. In der Regel ist es nicht erlaubt, dass ein Bewerber, der noch bei einem anderen Unternehmen eingestellt ist, zum Probetag in einer anderen Firma antritt. Dies kann u. a. gegen den bestehenden Arbeitsvertrag verstoßen. Somit ist auch ein Probearbeiten im Urlaub nicht rechtmäßig – dieser ist zur Erholung dar. Bei einem bereits gekündigten Arbeitsvertrag oder bspw. bei einem auslaufenden Volontariat ist der Mitarbeiter für solche Termine freizustellen.
- Probearbeiten bei Arbeitslosigkeit: Sind Sie als arbeitssuchend gemeldet, müssen Sie den Kennenlerntag beim Arbeitsamt anmelden – evtl. muss der zuständige Beamte dieses sogar genehmigen. ALG-Empfänger sind normalerweise sogar für den Schnuppertag sozialversichert. Wurden Sie von der Agentur für Arbeit zum Einfühlungsverhältnis geschickt, sollten Sie gleich zu Beginn nach einer Bestätigung über das Probearbeiten zur Vorlage beim Arbeitsamt fragen.
Angst vor dem Probearbeiten? Wir haben Tipps für Sie!
Sicherlich sind Sie nervös vor dem großen Tag und machen sich viele Gedanken darüber, wie Sie sich beim Probearbeiten verhalten sollten. Daher haben wir im Folgenden für den Probetag einige Tipps aufgelistet.
Es sind zwar einfache Dinge, die wir aufzählen, aber es sind die essentiellen Punkte, die dem eventuellen Bald-Arbeitgeber besonders negativ auffallen, wenn diese nicht stimmen.
- Informieren Sie sich über das Unternehmen. Wenn Sie das nicht bereits zum Vorstellungsgespräch gemacht haben, sollte dies spätestens jetzt geschehen. Diese Hintergrundinfos zur Firmengeschichte oder zur Unternehmensphilosophie zum Beispiel verleihen Ihnen nicht nur ein gewisses Maß an Sicherheit, sondern könnten Ihnen auch Extra-Punkte beim neuen Chef einbringen.
- Verschieben Sie Ihre Termine: Das gilt am besten sowohl vor dem großen Tag als auch am Abend desselben. So können Sie am Abend zuvor früh ins Bett gehen, um frisch und ausgeschlafen – und pünktlich! – zum Probearbeiten zu erscheinen. Dazu gehört auch, dass Sie einen Zeitpuffer für mögliche Verspätungen bei der Anfahrt einplanen.Am Abend des großen Tages sollten Sie zumindest keine frühen Verabredungen haben. So können Sie ohne Termindruck bei der neuen Firma sein und notfalls ein paar Minuten länger bleiben bspw. für ein abschließendes Feedback-Gespräch.
- Achten Sie auf Ihr Erscheinungsbild: Das heißt: Seien Sie ausgeschlafen, waschen Sie Ihre Haare, schneiden Sie Ihre Fingernägel, putzen Sie die Schuhe und tragen Sie zum Probearbeiten frische, gebügelte Kleidung, die für den Job angemessen ist. Für letzteren Punkt können Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner bei der Firma erkundigen, ob es Kleidungsvorschriften am Arbeitsplatz gibt.
- Zeigen Sie Motivation und Interesse: Dazu gehört auch, dass Sie beim Probearbeiten Fragen stellen dürfen, bspw. zu Arbeitsabläufen, Kollegen (mit wem werden Sie zusammen arbeiten?), der Firma und den Aufgaben. Dabei sollten Sie aber stets höflich und respektvoll bleiben.Auch ganz wichtig: Schalten Sie Ihr Smartphone aus oder lassen Sie es zumindest im Lautlos-Modus in der Tasche.
- Keine Panik: So manch ein Probearbeitstag ist darauf ausgerichtet, den Bewerber unter Druck zu testen. Daher: Bleiben Sie ruhig, wenn Sie merken, dass Sie die Aufgabe nicht allein schaffen. Holen Sie sich Hilfe und stellen Sie die entsprechenden Fragen. Sie können sich im Vorhinein auf stressige Situationen und Fragen mental vorbereiten.
Nach dem Probearbeit von 14 -20 Uhr in einem Bekleidungsgeschäft habe ich nach sechs Wochen noch keine Nachricht der Ladenleitung erhalten. Ich habe nochmal per mail nachgefragt – wieder keine Antwort. Ich bin gerade erst 16 geworden und vielleicht nehmen die mich nicht sp ernst.
Wäre es nicht üblich oder zumindest „good practice“ wenigstens eine nette Absage zu erhalten? Da ich die Auswahl habe wo ich arbeite, überlege ich meinen Unmut darüber schon der Ladenleitung und evtl ihrer Vorgesetzten auszudrücekn.
Ich habe einmal zur Probe gearbeitet. Leider wurde ich nicht bezahlt. Ich bin mir aber nicht sicher ob man beim Probearbeiten überhaupt bezahlt werden muss. Zum Glück musste ich mir noch nie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht holen.
Hallo ich wollte die Firma wechseln habe mich beworben und der neue Arbeitgeber hat mir gesagt dass ich 2 Wochen Probearbeiten machen sollte. Ich habe somit 3 Wochen Urlaub genommen und da gearbeitet. Ich habe körperlich als Tischler/Zimmermann angepackt und in der letzten Minute am letzten Tag hat der Mitarbeiter vom Büro abgesagt. Kann ich mir eine Entlohnung anfordern?
Danke im Vorraus
Wenn du den Artikel über Probearbeiten liest, kannst du dir die Frage selbst beantworten.
Darin heißt es:
„(…) es wird angeraten, die Probearbeit auf allerhöchstens eine Woche zu beschränken. Andernfalls besteht die Gefahr in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu rutschen.“
Noch dazu hast du gewinnbringend für das Unternehmen gearbeitet, also zwei Wochen die gleiche Arbeit, wie ein regulärer Angestellter verrichtet.
Das ist kein Probearbeiten mehr und ich empfehle dir die Konsultierung eines Anwalts.
Wichtig zu wissen: Die Beweislast vor Gericht, dass es „nur“ ein Einfühlungsverhältnis war, sprich unbezahlte und anmeldungsfreie Probetage, liegt beim Arbeitgeber!
Ich bin kein Jurist, aber ich muss mich selbst gerade gegen so ein Verhalten wehren und habe einiges gelesen.
Viele Unternehmen verlassen sich auf die „Schwäche“ des/der Einzelnen und rechnen nicht mit Gegenwehr.
Dein Fall hört sich für mich eindeutig nach einem stillschweigenden Abschluss eines Arbeitsvertrages an, mehr noch als bei mir. Seit dem ersten Arbeitstag wärst du demnach immer noch dort beschäftigt, da Arbeitsverträge schriftlich beendet werden müssen. Dir stünde also bis zum Zeitpunkt einer möglichen Gerichtsverhandlung oder besagter schriftlicher Kündigung volles Gehalt zu.
Hoffe, ich konnte dir etwas helfen.
Gruß Philip
Danke für diese Erklärung zum Probearbeiten im Arbeitsrecht. Interessant dass im Gegensatz zur Probezeit hier kein Recht auf Vergütung besteht. Ich wurde nach einigen Bewerbungen als Bürohilfe nun zum Probearbeiten bei einem Anwalt eingeladen und wollte mich daher mal rechtlich informieren.
Hallo, Ich befinde mich zurzeit in einem Arbeitsverhältnis aber durch die Corona-Kriese momentan in Kurzarbeit laut einem Gespräch mit meinem Arbeitgeber ist auch ein ende der Kurzarbeit nicht in Sicht. Ist es mir möglich währen der Zeit Probearbeiten bei einem anderen Arbeitgeber zu gehen ?
Gut zu wissen, dass es bei der Arbeit auf Probe so einige arbeitsrechtliche Regelungen zu beachten gibt. Blöd, dass, wenn ich einen Unfall während des Probearbeitens habe keine Versicherung greift. Dann sollte ich aber sicherlich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden können.
Also wenn bei einem Arbeitunfall die Unfallversicherung nicht zahlt, wer zahlt dann? Die Krankenversicherung?
Kann ein Zeitarbeit, der von eine andere Firma gegangen wurde, eine Abmahunhg erhalten, weil ihm der Job nicht gefällt? Ist das Rechtlich möglich ?
Danke für diese Aufklärung der Unterschiede von Probezeit und Probearbeit! Ich wusste noch gar nicht, dass dort überhaupt ein Unterschied besteht. Meine Tochter hat einen Vertrag auf Probe bekommen bei ihrem Kellnerjob, kann man das auch in eine der zwei Kategorien einordnen?
Hallo und danke für diesen Beitrag zum Thema Probearbeiten. Ich wusste gar nicht, dass es da so viele Details vom Arbeitsrecht zu beachten gibt. Kann man denn solange man fest angestellt ist, bei einem zweiten Arbeitgeber die Probearbeit beginnen? Vielen Dank im Vorraus für die Info!