Verbraucherschutz in puncto Versicherung – Tipps für Versicherte

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 24. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Regelung zum Verbraucherschutz: Die Versicherungsberatung muss protokolliert werden.
Regelung zum Verbraucherschutz: Die Versicherungsberatung muss protokolliert werden.

Unternehmen möchten Waren und Dienstleistungen verkaufen und dabei Gewinne erzielen, während Verbraucher ein gutes Produkt zu einem angemessenen Preis erwarten. Der Produzent sitzt aber auf Grund von größerem Know-how, höherem Kapital und besseren Anwälten in der Regel am längeren Hebel.

Damit Verbraucher in Anbetracht dieses Ungleichgewichtes nicht benachteiligt werden, gibt es in Deutschland das Verbraucherrecht und den Verbraucherschutz. Beide sorgen dafür, dass die Rolle der Verbraucher gestärkt, ihre Rechte beachtet und sie nicht betrogen werden.

Wie der Bund der Versicherten mitteilt, besaßen die Deutschen Anfang 2017 rund sechs Versicherungsverträge und gaben circa 2.200 Euro pro Jahr für den Schutz aus. Diese Zahlen zeigen: Der Verbraucherschutz in puncto Versicherung ist besonders wichtig. Schließlich sollen die Versicherungen gegen bestimmte Risiken absichern. Doch wie werden die Verbraucherrechte in Deutschland eigentlich gestärkt und wer setzt sich für diese ein?

FAQ: Verbraucherschutz bei Versicherungen

Was bringt der Verbraucherschutz bei Versicherungen?

Der Verbraucherschutz soll gewährleisten, dass Verbraucher keine zu teuren Versicherungen abschließen.

Welche Vorgaben gelten zum Verbraucherschutz bei Versicherungen?

Das Gesetz regelt unter anderem, dass Versicherungsvermittler offiziell registriert sein müssen. Weitere Regelungen finden Sie hier.

Wie kann ich gegen eine Versicherung, die nicht zahlt, vorgehen?

Haben Sie Probleme mit dem Anbieter, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren.

Warum ist der Verbraucherschutz bei Versicherungen von so großer Bedeutung?

Der Verbraucherschutz in puncto Versicherung trägt dazu bei, dass Sie für Ihre Rechte einstehen können.
Der Verbraucherschutz in puncto Versicherung trägt dazu bei, dass Sie für Ihre Rechte einstehen können.

Der Verbraucherschutz in puncto Versicherung spielt aus verschiedenen Gründen eine große Rolle. Zunächst ist festzuhalten, dass es Laien oft schwer fällt, sich auf dem Versicherungsmarkt zurechtzufinden. Eine riesige Anzahl von Versicherern bietet eine kaum zu überblickende Masse von Versicherungen verschiedenster Art an.

Des Weiteren verwendet die Versicherungsbranche viele Fachbegriffe, die für Laien nur schwer verständlich sind. Für richtigen Durchblick kann da häufig nur ein versierter Versicherungsberater sorgen. Diese möchten jedoch auch Geld verdienen, was dazu führen könnte, dass Sie Kunden Versicherungen aufschwatzen, die diese eigentlich gar nicht benötigen. Der Verbraucherschutz in puncto Versicherung soll dafür sorgen, dass Berater gewisse Standards einhalten müssen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Macht der Versicherungsgesellschaften. Sie haben das nötige Kapital, um im Streitfall die besten Anwälte zu bezahlen. Versicherte, die beispielsweise auf einem Schaden sitzen bleiben, verzichten oft darauf, einen Prozess vor Gericht anzustreben, weil sie die nötigen finanziellen Mittel nicht aufbringen können oder befürchten, keine Chance gegen den mächtigen Gegner zu haben. Auch in diesem Zusammenhang soll der Verbraucherschutz in puncto Versicherung die Rechte der Verbraucher stärken.

Gesetzliche Vorgaben für den Verbraucherschutz in puncto Versicherung

Verbraucherschutz: Ihre Lebensversicherung können Sie innerhalb von 30 Tagen widerrufen.
Verbraucherschutz: Ihre Lebensversicherung können Sie innerhalb von 30 Tagen widerrufen.

Verschiedene gesetzliche Vorgaben sollen dafür sorgen, dass eine Berater, Versicherung & Co den Verbraucherschutz ernst nehmen. Von großer Bedeutung sind unter anderem das Versicherungsvertragsgesetz sowie die neue Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive – kurz IDD), welche im Februar 2018 die die seit dem Jahre 2002 gültige Versicherungsvermittlerrichtlinie (IMD 2) ablöste.

Unter anderem müssen die folgenden Regeln beachtet werden, damit der Verbraucherschutz in puncto Versicherung gewahrt bleibt:

  • Versicherungsvermittler müssen sich offiziell registrieren.
  • Sie sind zudem dazu verpflichtet, sich jedes Jahr mindestens 15 Stunden lang fortzubilden.
  • Die Qualifikation von Versicherungsvermittlern muss bestätigt und regelmäßig überprüft werden.
  • Bei manchen Versicherungen, etwa der Berufsunfähigkeitsversicherung, müssen Kunden vor Abschluss bestimmte Fragen beantworten. Geben Verbraucher bestimmte Daten nicht an, weil sie nicht danach gefragt wurden, darf die Versicherung die Leistungen nicht verweigern.
  • Bevor Versicherungen auf den Markt kommen, muss bestimmt werden, an welche Zielgruppe sich das Produkt richtet. Verbrauchern dürfen nur solche Versicherungen vorgeschlagen werden, die auch zu ihrer finanziellen Situation, ihren Bedürfnissen und Wünschen passen.
  • Der Verbraucherschutz für private Krankenversicherung und Lebensversicherung wird auch dadurch eingehalten, dass die Versicherer dazu verpflichtet sind, die Vertriebs- sowie Abschlusskosten offenzulegen.
  • Der Verbraucher muss umfangreich und objektiv zu einem Versicherungsprodukt informiert werden. Dazu gehört auch ein sogenanntes Informationsblatt, welchem die wichtigsten Angaben zu entnehmen sein müssen. Die Beratung muss zudem dokumentiert werden.
  • Versicherungsvermittler dürfen nur von dem Versicherungsunternehmen bezahlt werden, von welchem sie beauftragt wurden.
Gut zu wissen: Der Verbraucherschutz in puncto Versicherung sorgt dafür, dass Sie nach dem Abschluss den Versicherungsvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen können. Bei der Lebensversicherung verlängert sich die Frist sogar auf 30 Tage.

Verbraucherschutz und Versicherungen: Die richtige Beratung ist wichtig!

Trägt bei zum Verbraucherschutz: Für jede Versicherung muss ein Informationsblatt vorliegen.
Trägt bei zum Verbraucherschutz: Für jede Versicherung muss ein Informationsblatt vorliegen.

Versicherungen gibt es viele: Von der Berufsunfähigkeit bis hin zur Urlaubsreise lässt sich so ziemlich alles versichern. In Anbetracht des riesigen Angebotes die richtigen Versicherungen auszuwählen, ist für Laien gar nicht so einfach.

Laut Angaben des Bundes des Versicherten sind rund 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland von einem der folgenden drei Probleme betroffen:

  • Sie besitzen zu teure Versicherungen,
  • sie haben überflüssige Verträge abgeschlossen oder
  • sie sind nicht ausreichend versichert.

Sind Sie unsicher, ob Sie ausreichend versichert oder gar überversichert sind und zu viel Geld für den Schutz ausgeben, empfiehlt es sich häufig, eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen. So sorgt beispielsweise die Verbraucherzentrale mit ihren Ablegern in allen 16 deutschen Bundesländern für mehr Verbraucherschutz in puncto Versicherung, indem sie Verbraucher hinsichtlich ihres Versicherungsbedarfs berät.

Wer welche Versicherungen braucht, kommt immer auf den Einzelfall an. Jedoch gibt es einige Versicherungen, die in den allermeisten Fällen unnötig sind und lediglich dazu dienen, um den Versicherern Geld in die Taschen zu spülen. Hierzu gehören laut dem Bund der Versicherten die folgenden:

  • Sterbegeldversicherung
  • Insassenunfallversicherung
  • Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
  • Handyversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Krankenhaustagegeldversicherung
  • Glasbruchversicherung
  • Brillenversicherung

Rechtsberatung bei Problemen mit Versicherungen

Ein Anwalt kann Sie zum Verbraucherschutz in puncto Versicherung beraten.
Ein Anwalt kann Sie zum Verbraucherschutz in puncto Versicherung beraten.

Der Verbraucherschutz in puncto Versicherung soll auch gewährleisten, dass Versicherungsnehmer im Schadensfall das Geld erhalten, das ihnen vertraglich zusteht. Leider ist immer wieder zu hören, dass Versicherungen immer neue Wege finden, um Ansprüche abzulehnen.

Furore machte unter anderem der Bericht mit dem Titel „Die Nein-Sager“, der im Jahr 2012 im NDR-Magazin „Panorama“ ausgestrahlt wurde. Dessen Inhalt lautet kurz zusammengefasst: Die Versicherungen kassieren und kassieren, winden sich dann aber mit Tricks, wenn sie zahlen sollen.

Haben Sie rechtliche Probleme mit einer Versicherung, weil diese nicht zahlt, ist es zunächst oft empfehlenswert, dass Sie sich mit dem Problem an den Vorstand des Versicherungsunternehmens wenden. Zeigt dies keinen Erfolg, haben Sie die Möglichkeit, sich an den Versicherungsombudsmann zu wenden. Dabei handelt es sich um eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle, die für mehr Verbraucherschutz in puncto Versicherung sorgt.

Hilft auch das nicht weiter, kann unter Umständen ein Fachanwalt für Versicherungsrecht helfen, rechtliche Probleme zu klären.
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Verbraucherschutz in puncto Versicherung – Tipps für Versicherte
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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des anwalt.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem in den Bereichen Verkehrsrecht und Finanzrecht leicht verständlich aufzubereiten.

Ein Gedanke zu „Verbraucherschutz in puncto Versicherung – Tipps für Versicherte

  1. Hermann K

    Hallo, habe im Mai eine Reise mit Reiserücktritt gebucht und könnte 1 Wo vor Abreise infolge unbewusster schwerer Krankheit die Reise nicht antreten. Die Vers.will nicht erstatten, weil sie sagt die Krankheit sei chronisch, ist sie aber lt.
    Attesten von 2 Kliniken nicht. Da wir mit einem Tier in der Kabine reisten, bekamen wir unsere Plätze am Notausgang
    die Maschine war ausgebucht und wir hätten einige Tage später fliegen können. Die Fluggesellschaft hat dann den Flug kostenlos storniert.
    Jetzt beharrt unsere Anwältin auf die Stornokosten und will mir glaubhaft machen dass Sie den Prozess ohne die Stornokosten bei Gericht nicht anmelden kann. Der Flug wurde einige Tage vor Abflug storniert und das wären
    u.U. 90% vom Flugpreis gewesen. Wenn Sie die Stornokosten nicht hat, kann sie keinen Prozess führen und legt ihr Mandant nieder. was ist Ihre Meinung dazu? Ich wäre sehr dankbar wenn Sie sich dazu äussern könnten.
    Herzlichen Dank und freundlichen Gruss HERMANN K

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