Was ist der Betriebsrat? Das sagt das Arbeitsrecht

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 9. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der Betriebsrat ist angehalten die Rechte des Arbeitnehmers zu unterstützen
Der Betriebsrat ist angehalten die Rechte des Arbeitnehmers zu unterstützen
Betriebsrat: Was ist das genau?
Betriebsrat: Was ist das genau?

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihre Rechte und Interessen beim Arbeitgeber durchzusetzen sowie sich ggf. gegen Entscheidungen des Unternehmens zur Wehr zu setzen. Diese Aufgabe übernimmt ein sogenannter Betriebsrat, der von den Mitarbeitern des Betriebs selbst gewählt wird.

Weiterhin legt das Betriebsverfassungsgesetz genau fest, welche Vorschriften bei der Wahl eines Betriebsrats gelten, wie viele Mitglieder gewählt werden dürfen und welche Pflichten ein Betriebsrat konkret hat.

Doch wie wird man Betriebsrat? Welche Aufgaben müssen Betriebsräte erfüllen? Welche Vorteile hat ein Betriebsrat? In diesem Ratgeber informieren wir Sie über alles rund um den Betriebsrat und erklären außerdem, wie und warum ein solcher überhaupt zustande kommt.

FAQ: Betriebsrat

Was ist ein Betriebsrat?

Allgemein setzt sich ein Betriebsrat für die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber ein. Laut Gesetz kommt ihm häufig ein Mitbestimmungsrecht bei bestimmten Entscheidungen zu.

Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

Wofür ein Betriebsrat im Detail zuständig ist, erfahren Sie hier.

Von welchen Vorteilen profitieren Betriebsratsmitglieder?

Betriebsräten kommt laut Arbeitsrecht ein besonderer Schutz zu, damit sie ihre Pflichten erfüllen können, ohne mit Nachteilen rechnen zu müssen. Welche Vorteile Mitglieder genau haben, lesen Sie an dieser Stelle.

Was ist ein Betriebsrat genau?

Erst ab einer bestimmten Größe des Betriebs können Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen. Eine Definition dazu findet sich in § 1 BetrVG. Dort heißt es:

In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt.“

Außerdem schließt das Gesetz auch Betriebe ein, die zu unterschiedlichen Unternehmen gehören. Es ist nicht nur definiert, wann ein Betriebsrat gegründet werden darf, sondern auch, wie eine solche Betriebsratswahl abzulaufen hat.

Ab einem Alter von 18 Jahren dürfen Arbeitnehmer den Betriebsrat wählen.
Ab einem Alter von 18 Jahren dürfen Arbeitnehmer den Betriebsrat wählen.

Die jeweilige Amtszeit vom Betriebsrat beträgt gemäß § 21 BetrVG vier Jahre, demzufolge wird alle vier Jahre ein neuer Betriebsrat gewählt. Die Wahlen müssen dabei jeweils zwischen dem 1. März und dem 31. Mai stattfinden. Personen, die sich zur Wahl stellen, müssen mindestens ein halbes Jahr im Betrieb tätig gewesen sein. Wählen dürfen alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Auch die Größe von einem Betriebsrat ist gesetzlich in § 9 BetrVG definiert. Je nachdem, wie viele Arbeitnehmer im Betrieb wählen dürfen, beeinflusst dies die erlaubten Mitglieder im Betriebsrat:

  • 5 bis 20 Wahlberechtigte: 1 Mitglied
  • 21 bis 50 Wahlberechtigte: 3 Mitglieder
  • 51 bis 100 Wahlberechtigte: 5 Mitglieder
  • 101 bis 200 Wahlberechtigte: 7 Mitglieder
  • 201 bis 400 Wahlberechtigte: 9 Mitglieder
  • 401 bis 700 Wahlberechtigte: 11 Mitglieder
  • 701 bis 1000 Wahlberechtigte: 13 Mitglieder
Sind über 100 Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt, muss laut Gesetz ein Wirtschaftsausschuss zusammengestellt werden, der eine beratende Funktion beim Arbeitgeber einnimmt. Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat müssen dabei in der Regel zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren.

Was macht ein Betriebsrat?

Wie bereits erwähnt, besteht die Betriebsratsarbeit darin, die Wünsche und Rechte der Arbeitnehmerschaft beim Arbeitgeber durchzusetzen. Die Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sollen dadurch langfristig verbessert werden.

Unter anderem erstreckt sich die Mitwirkung vom Betriebsrat auf folgende Gebiete:

  • Förderung der Maßnahmen des Arbeits- und Umweltschutzes im Betrieb
  • Beantragung von Maßnahmen beim Arbeitgeber, die den Arbeitnehmern und dem Betrieb nutzen
  • Vorbereitung und Durchführung der Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bei berechtigten Anregungen dieser Vertretung
Was macht der Betriebsrat?
Was macht der Betriebsrat?
  • Förderung der Beschäftigung von älteren Mitarbeitern im Betrieb
  • Sicherung der generellen Beschäftigung im Betrieb
  • Einsatz für schutzbedürftige oder schwerbehinderte Personen im Betrieb
  • Durchsetzung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, um Berufs­tätigkeit und Familie zu vereinbaren
  • Beaufsichtigung der tatsächlichen Durchführung von Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen, Verordnungen und Gesetzen zugunsten der Arbeitnehmer
  • Eingliederung von ausländischen Beschäftigten inklusive der Förderung des Verständnissen zwischen ihnen und der deutschen Belegschaft
Die Zuständigkeit vom Betriebsrat ist demzufolge auf viele Bereiche des Betriebs aufgeteilt. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen, werden oft einige Informationen sowie Unterlagen eines Mitarbeiters oder des Betriebs selbst angefordert. Aus diesem Grund gilt eine Verschwiegenheitspflicht für den Betriebsrat. Diese bezieht sich auf die persönlichen Informationen über Arbeitnehmer sowie geschäftliche Geheimnisse des Betriebs, die vertraulich behandelt werden sollten. Zudem muss die Verschwiegenheitspflicht auch gewahrt werden, wenn die Tätigkeit als Betriebsrat aufgegeben wurde.

Betriebsrat: Welche Vorteile genießen Mitglieder?

Was darf der Betriebsrat, was andere Arbeitnehmer nicht dürfen? Die Gründe, warum jemand als Betriebsrat tätig sein möchte, dürfen beispielsweise nicht aus gewissen Privilegien oder Vergünstigungen vonseiten der Chefetage herrühren. Normalerweise sollte ein Betriebsrat unabhängig von jeglichen Vor- oder Nachteilen agieren.

Die Vorteile eines Betriebsrats sind vielmehr als Schutzmaßnahmen zu verstehen. So darf beispielsweise ein Mitglied des Betriebsrats ab der Aufstellung zur Wahl bis zur Formierung des Betriebsrats inkl. der sechs Monate nach der Wahl keine ordentliche Kündigung erhalten. Dies legt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) fest.

Zusätzlich besteht während der Tätigkeit als Betriebsrat sowie das Jahr darauf der Anspruch auf ein Gehalt, welches dem eines Kollegen mit den gleichen oder zumindest ähnlichen Fähigkeiten und Qualifikationen entspricht.

Wie kann ich Betriebsrat werden?

Wie werde ich Betriebsrat?
Wie werde ich Betriebsrat?

Es ist nicht möglich, sich selbst als Mitglied des Betriebsrats zu ernennen. Vielmehr müssen Sie sich zur Wahl aufstellen lassen und schließlich gewählt werden. Es kann daher nicht schaden, sich unter den Kollegen Verbündete zu suchen, die Sie unterstützen.

Ab 18 Jahren ist es allen Mitarbeitern erlaubt, sich an der Betriebsratswahl zu beteiligen. Auch Arbeitnehmer, die dem Betrieb von einem anderen Arbeitgeber überlassen wurden, dürfen den Betriebsrat wählen – vorausgesetzt, sie verbleiben länger als drei Monate im Betrieb.

Zudem müssen Sie selbst mindestens ein halbes Jahr im Betrieb gearbeitet haben, bevor Sie sich zur Wahl zum Betriebsrat aufstellen lassen können. Eine solche findet alle vier Jahre statt. Vorsitzende und Stellvertretende werden laut Arbeitsrecht vom Betriebsrat selbst bestimmt.

Es handelt sich dabei außerdem um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Daher zählt die Arbeit als Betriebsrat nicht zur Arbeitszeit und wird auch nicht vergütet. Laut Gesetz ist jedoch eine bezahlte Arbeitsbefreiung vorgesehen, wenn es aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, innerhalb der Arbeitszeit noch als Betriebsrat tätig zu sein.

Was gibt es sonst zum Thema Betriebsrat zu wissen?

Folgende Fakten über den Betriebsrat können vor allem für Arbeitnehmer interessant sein:

Auch bei einer Abmahnung kann der Betriebsrat eingreifen.
Auch bei einer Abmahnung kann der Betriebsrat eingreifen.
  • Eine Geschäftsordnung kann der Betriebsrat sich selbst geben. In dieser sollte in der Regel die Organisation der Betriebsratsarbeit festgehalten sein.
  • Sie erhalten eine Abfindung als Betriebsrat, wenn Sie außerordentlich gekündigt wurden. Dies kann auch erst in einem Arbeitsgerichtsprozess ausgehandelt werden.
  • Zu einer Anhörung vom Betriebsrat kann es kommen, wenn einem Arbeitnehmer gekündigt werden soll. Diese kann beispielsweise verhindert werden, wenn eine Versetzung an einen anderen Arbeitsplatz oder -ort möglich wäre. Dieser Versetzung muss der Betriebsrat jedoch zustimmen.
  • Stimmt der Betriebsrat der Kündigung eines Mitarbeiters nicht zu und der Arbeitgeber beachtet nicht, ob eine Zustimmung vom Betriebsrat vorliegt, so liegt die Entscheidung bei einer Einigungsstelle.
  • Der Betriebsrat hat bei Einstellungen ebenfalls ein Mitspracherecht.
  • Auch eine erteilte Abmahnung gehört zu den Angelegenheiten, bei denen der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung hat. Er kann sich für die Rechte des Mitarbeiters einsetzen, wenn die Abmahnung beispielsweise unbegründet war.
  • Die Beschlussfähigkeit vom Betriebsrat ist an eine Mehrheit der Stimmen ge­bunden. Mindestens die Hälfte der Mitglieder muss anwesend sein. Bei Gleichstand werden Anträge generell nicht akzeptiert.
Zudem hat der Betriebsrat noch weitere Rechte: Das Unterrichtungsrecht, Beratungsrecht, Zustimmungsverweigerungsrecht, Anhörungsrecht sowie das Recht zur Mitbestimmung gehören laut Arbeitsrecht in seinen Bereich.

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Ein Gedanke zu „Was ist der Betriebsrat? Das sagt das Arbeitsrecht

  1. Kira N.

    Vielen Dank für diesen Beitrag zum Betriebsrat im Arbeitsrecht. Interessant, dass die Gesetzmäßigkeiten dazu im Betriebsverfassungsgesetz geregelt sind. Bei uns im Unternehmen gibt es seit kurzem einen Betriebsrat und wir sind extra mit einem Rechtsanwalt im Gespräch, um bei der Gründung keine Fehler zu machen.

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