Arbeitszeit für Auszubildende: Gesetzliche Regelungen

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 11. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Arbeitszeiten für Auszubildende wird vom Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt
Die Arbeitszeiten für Auszubildende wird vom Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.

FAQ: Arbeitszeit für Auszubildende

Wie lange dürfen volljährige Auszubildende arbeiten?

Grundsätzlich soll die tägliche Arbeitszeit für Auszubildende acht Stunden nicht überschreiten. Wann es möglich ist, dass Azubis mehr arbeiten, lesen Sie hier.

Wie lange dürfen minderjährige Auszubildende arbeiten?

Auszubildende, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen laut Arbeitsrecht maximal acht Stunden am Tag arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit darf 40 Stunden nicht übersteigen.

Dürfen Azubis Überstunden ansammeln?

Grundsätzlich sollen Auszubildende keine Überstunden leisten. Ist dies doch einmal nötig, muss es der Ausbildung dienen. Dem Azubi steht dann ein angemessener Ausgleich in Form von Freizeit oder einer zusätzlichen Bezahlung zu.

Die Arbeitszeit für Auszubildende ist genau geregelt, inklusive der Besonderheiten für Minderjährige.
Die Arbeitszeit für Auszubildende ist genau geregelt, inklusive der Besonderheiten für Minderjährige.

In den meisten Fällen gilt für Auszubildende das Jugendarbeitsschutzgesetz, das die Arbeitszeiten bei Minderjährigen regelt. Darüber hinaus gilt das allgemeine Arbeitszeitgesetz (ArbZG) für Auszubildende. Doch wie sehen diese Regelungen im Arbeitsvertrag genau aus? Wie ist das mit den Überstunden in der Ausbildung und was gilt bezüglich der Minusstunden beim Azubi? Wie sind die Pausen gesetzlich geregelt? Und wie ist das Verhältnis von Berufsschulzeit und Arbeitszeit gesetzlich verankert?

Rechtsanwaltsfachangestellte – Die Arbeitszeit für Auszubildende

Im Allgemeinen gilt, dass die Arbeitszeit genau die Zeit umschreibt, die ein Azubi jeden Tag in seinem Betrieb arbeitet. Dabei spielt es keine Rolle, ob er in einer Beschäftigung mit flexiblen Arbeitszeiten oder Schichten arbeitet.

Für Auszubildend, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, greift das Arbeitszeitgesetz. Im § 3 ist Folgendes festgelegt:

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Genauso wie der Urlaub sind auch die Arbeitszeiten für Auszubildende im Ausbildungsvertrag geregelt. Die tägliche Arbeitszeit ist auf jeden Fall angegeben. Manchmal sind auch die Wochenstunden aufgeführt. Die Pausen sind nicht Teil der Arbeitszeit.

Unterrichtszeiten in der Berufsschule und Zeiten für andere Ausbildungsmaßnahmen, für die der Azubi freigestellt wird, werden vom Ausbildungsbetrieb komplett oder teilweise angerechnet. Des Weiteren ist vorgesehen, dass die Arbeitszeit pro Tag für Auszubildende auf jeden Fall festgehalten werden muss. Dies kann handschriftlich passieren oder mithilfe eines Stempelkartensystems. Zwar gilt eine achtstündige Arbeitszeit, aber branchenbedingt kann diese auch höher oder niedriger sein. Der Tarifvertrag regelt das. Wenn ein Auszubildender an keinen Tarifvertrag gebunden ist, beschränken das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitsrecht die Arbeitszeiten.

Jugendarbeitsschutzgesetz – Arbeitszeiten für Minderjährige

Ähnlich wie bei den Regelungen bezüglich der Urlaubstage gelten auch bei den Arbeitszeiten für Minderjährige Besonderheiten.
In § 8 des JArbSchG heißt es dazu:

Jugendliche dürfen nicht mehr als achten Stunden täglich und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten für Auszubildende unter 18.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt die Arbeitszeiten für Auszubildende unter 18.

Des Weiteren gilt, dass minderjährige Azubis an maximal fünf Tagen in der Woche arbeiten dürfen. Die Beschäftigung an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen ist ausgeschlossen. Dabei gibt es natürlich Ausnahmen. Somit können Auszubildende auch achteinhalb Stunden arbeiten oder an Wochenenden beziehungsweise Feiertagen. Doch dann muss es einen Ausgleich geben. Der Auszubildende darf beispielsweise früher gehen. Wenn die Ausbildung in einem Schichtdienstbetrieb absolviert wird, gelten der Branche angepasste Höchstgrenzen für die täglichen Arbeitsstunden.

Doch wie sieht es eigentlich mit den Unterrichtsstunden in der Berufsschule aus? Wie werden die Zeiten mit der Arbeitszeit vom Azubi verrechnet? Und wie sehen die Regelungen in der Ausbildung von Schule und Arbeitszeit aus?

In jedem Fall muss der Auszubildende für die Berufsschule vom Ausbildenden freigestellt werden. Diese Regelung findet sich im Berufsbildungsgesetz bezüglich der Arbeitszeit. Der Betrieb darf den Jugendlichen nicht vor einem Unterrichtsbeginn (vor neun Uhr) beschäftigen. Dies gilt im Übrigen auch für Azubis, die älter als 18 Jahre und noch berufsschulpflichtig sind. Außerdem muss der Jugendliche nicht in den Ausbildungsbetrieb an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten. Auch wenn ein Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an fünf Tagen der Woche veranstaltet wird, müssen Sie nicht zusätzlich im Betrieb arbeiten. Dies kommt einer regulären Arbeitswoche gleich. Ein Schultag mit über fünf Unterrichtseinheiten, die jeweils 45 Minuten betragen, entspricht einem kompletten Arbeitstag.

Auch die Pausen sind im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Dabei gilt im Regelfall, dass eine Ruhepause mindestens 15 Minuten umfassen sollte. Ein Bereitschaftsdienst in der Pause ist nicht zulässig. Die Gesamt-Pausenzeit richtet sich nach der Anzahl der Arbeitsstunden. Wenn Sie viereinhalb bis sechs Stunden arbeiten, steht Ihnen mindestens eine Pause von 30 Minuten zu. Dies erhöht sich um das Doppelte bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.

Wichtig! Für minderjährige Auszubildende ist vorgeschrieben, dass zwischen den Arbeitsstunden mindestens 12 Stunden freie Zeit liegen muss. Zudem darf in aller Regel der Jugendliche nur von sechs Uhr morgens bis 20 Uhr beschäftigt werden.

Das Arbeitsrecht für Auszubildende

Überstunden in der Ausbildung müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.
Überstunden in der Ausbildung müssen bezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.

Wie sieht ganz konkret das Arbeitsrecht in der Ausbildung aus? Worauf müssen Sie achten? Was heißt das für den Azubi und seine Arbeitszeiten?

Volljährige Azubis dürfen pro Woche maximal 48 Stunden arbeiten, d. h. acht Stunden pro Tag und bis zu maximal sechs Tage die Woche. Der Samstag ist ein regulärer Werktag, es sei denn, ein Tarifvertrag findet Anwendung. Azubis, die älter als 18 Jahre sind, dürfen vor und nach dem Unterricht arbeiten. Dabei ist darauf zu achten, dass der Schulweg sowie die tatsächlichen Unterrichtsstunden als Arbeitszeit gerechnet werden.Eine ähnliche Regelung für die Berufsschule bei Minderjährigen gibt es nicht.

Die Ruhepausen sind im Arbeitszeitgesetz § 4 definiert:

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Für volljährige Azubis gilt: Elf Stunden Freizeit zwischen aufeinanderfolgenden Arbeitstagen.

Der Azubi und die Überstunden

Überstunden in der Ausbildung werden immer wieder heiß diskutiert. Grundsätzlich sind für Auszubildende keine Überstunden vorgesehen. Im Allgemeinen sind Überstunden all jene Zeiten, die über die im Ausbildungsvertrag vereinbarten Arbeitszeiten hinausgehen.

Wichtig! Zu den Arbeitszeiten in der Ausbildung: Wenn Überstunden vom Azubi geleistet werden, müssen diese tatsächlich der Ausbildung dienlich sein. Eine ausbildungbeauftragte Person muss anwesend sein.

Für Überstunden während der Ausbildung muss ein angemessener Ausgleich stattfinden, entweder in Form einer Bezahlung oder in Form von Freizeit. Im Vertrag festgelegte, pauschal unbezahlte Überstunden für Auszubildende sind laut Berufsbildungsgesetz nicht zulässig. Zudem gilt ein Zuschlag, der entweder durch Tarifverträge geregelt ist oder sich an diesen orientiert.

Minusstunden für den Azubi

Minusstunden in der Ausbildung sind nicht zulässig. Der Azubi ist im Betrieb, um zu lernen und hat das Recht, die tägliche Arbeitszeit auch dort zu verbringen. Selbst wenn Sie nach Hause geschickt werden, ist es als bezahlte Freistellung aufzufassen.

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Arbeitszeit für Auszubildende: Gesetzliche Regelungen
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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33 Gedanken zu „Arbeitszeit für Auszubildende: Gesetzliche Regelungen

  1. Arne P

    Guten Tag,
    Ich bin seit 6 Monaten in meinem Betrieb und es kommt öfters mal vor das ich mich falsch stempel.
    Meine Ausbildungsleiterin möchte jetzt das ich diese Minusstunden die da anfallen raus arbeite. An einem Samstag!

  2. Marie

    Hallo, ich habe auch eine wichtige Frage.
    Ich bin im 1. Lehrjahr bei einer größeren Kette angestellt und meine Chefin/Ausbilderin wollte, dass ich meine Berufsschulwochen (Blockunterricht) selbstständig eintrage. Dies habe ich getan. (Von Montag bis Freitag und sie hat es in unserem Dienstplan übernommen). Sie hat mich jedoch nicht darauf hingewiesen, dass ich mich von Montag bis Samstag hätte eintragen müssen, da in der Berufsschulwoche jeder Tag mit 6,33 Arbeitsstunden berechnet wird. Dies ist mir nun im März aufgefallen und ich habe Sie auf meine Minusstunden angesprochen, worauf hin sie sagte sie kann die fehlenden 8h vom Februar nicht nachtragen. Ist das so rechtens?

  3. Paula

    Hallo
    Ich habe im ersten halben Jahr meiner Ausbildung 160 Überstunden gemacht. Ein Freizeitausgleich ist nur bedingt erwünscht. Die Überstunden wurden mir jetzt mit 1,5 Euro/Stunde vergütet. 1,5 Euro/Stunde finde ich schon echt frech.

    Regale einräumen im Supermarkt wird ja schon mit min 10 oder jetzt 12,5 Euro vergütet. Und es ist ja nicht so, als wenn ich in den Überstunden nicht kräftig gearbeitet habe und dem Chef zufriedene Kunden beschert habe.

  4. Spyri

    Hallo ich wollte fragen ich bin jetzt schon so zu sagen um 4 Lehrjahr o Wohl meine Ausbildung 3 Jahre gilt habe die Prüfung nicht geschrieben weil ich es nicht geschafft habe mich anzumelden nächste aber gerne von dieser Praxis weg das Problem ist aber ich habe schon 3 mal die Praxis gewechselt meine Frage ist jetzt ob ich trotzdem noch einmal wechseln kann oder oder ob es geht das ich die Prüfung schreiben gehe ohne in einer Praxis zu sein da ich ja die 3 Jahre meiner Ausbildung schon absolviert habe

  5. Paul

    Hallo ich habe ebenfalls eine wichtige Frage:
    Meine Ausbildung neigt sich dem Ende und ich werde nicht übernommen. Auf Grund eines internen Problems hatte ich 2 Wochen frei, welche mir nun als Minusstunden angerechnet werden. Meine Ausbildung endet nach der mündlichen Prüfung, Anfang nächsten Monats und alle Stunden die im Minus sind, werden vom Gehalt abgezogen. Würde das wirklich eintreten, müsste ich theoretisch gesehen dafür zahlen, das ich gearbeitet habe. Wie ist hier die Rechtslage? Gibt es eine mindest Vergütung für Auszubildende die auf jeden Fall ausgezahlt werden muss?

  6. Tomtom

    Hallo zusammen,

    Ich hätte zwei Fragen zu meiner jetzigen Ausbildungssituation:
    1. In meinem Ausbildingsvertrag ist eine tägliche Arbeitszeit von 10-19:00 Uhr vereinbart (1 Std. Pause). Jetzt verlangt mein Arbeitgeber, dass ich bereits um 9:30 Uhr anfange und dann bis 18:00 Uhr bleibe (1/2 Std. Pause). Ist Edda rechtens oder kann ich darauf bestehen, erst um 10:00 anzufangen?
    2. Es gibt in unserem Betrieb andere Azubis (gleicher Ausbildungsberuf, allerdings andere Filiale), die am Tag 2,5 Std weniger arbeiten als ich. Kann ich auch auf weniger Arbeitszeit bestehen oder habe ich einfach Pech?

    Vielen Dank!

  7. Vivien

    Hallo, habe wegen einem Fehler im Dienstplan letzten Monat zu wenige Stunden gearbeitet.
    Das war nicht mein Fehler nun soll ich die Zeit trotzdem nachholen.

    Ist das rechtens?

  8. Wael K

    Hallo,
    Ich bin 27 Jahre alt und Ich mache zurzeit eine Ausbildung als immobilienkaufmann.wir haben in der Berufsschule Sportuntericht und wir haben Aufgaben bekommen, die wir nach dem Unterricht machen soll und wenn wir im Betrieb sind .

    Darf der Sportlehrer mir Aufgaben während der Arbeitszeit oder nach der Unterricht geben ?
    Wie ist hier die konkrete Rechtslage?
    Mit freundlichen Grüßen

  9. JN

    Ich habe eine wichtige Frage und die betrifft eine Kollegin von mir.
    Bei uns in der Werkstatt muss das Dach repariert werden, da Tauwasser durch gegangen ist. Jetzt ist entschieden worden, dass wir anstelle von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr, von 15:00 Uhr bis 23-24:00 Uhr arbeiten.
    Da aber meine Kollegin, minderjährig und wie ich Azubi, darf sie ja nur bis 20:00 Uhr arbeiten.
    Laut dem Chef sei das in Ordnung, aber für die restliche Zeit werden ihr Minusstunden angerechnet.
    Ist das überhaupt erlaubt? Sie kann ja schließlich nichts dafür, dass sie minderjärig ist.
    Welche Gesetze gelten für eine solche Situation?

  10. SANDRA

    Hallo,
    Ich bin in drittem Lehrjahr Ausbildung Hotelfachfrau. Wegen Corona war von der Weihnachtszeit sehr wenig los. Deswegen hat mich mein Chef nur für 3 Schichten die Woche aufgeteilt. Über Weihnachten war Hotel ganz zu und ich musste gar nicht arbeiten. Jetzt kam mein Chef mit AZK wo mir über 200 minus Stunden angerechnet ist und er verlangt von mir dass ich die Minusstunde nacharbeite.
    Hat er darauf Recht oder gelten die Minusstunden gar nicht ? Schließlich es war nicht meine Entscheidung Hotel zu schließen bzw so wenig Arbeiten. Darf er mir eventuell wegen Minusstunden Lohnkurzen ? Während erster Lockdown waren mir auch Minusstunden angerechnet und Schließlich mit meinem Urlaub verrechnet. Jetzt habe ich aber schon kein Urlaub mehr.
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

  11. Michelle

    Hallo..meine Tochter traut sich nicht daher schreibe ich. Meien Tochter macht eine Ausbildung jetzt im 3 Lehrjahr bei einer sowas ähnliches wie eine Zeitarbeitsfirma sie ist bei dieser Firma angestellt und muss ihre Ausbildung in einer anderen Firma machen, wird aber von dieser Firma bezahlt, etwas über 200 €weniger wie andere Azubis in diesem Beruf, kein Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld egal ob es von der anderen Firma gezahlt wird. Sie bekommt von der Firma wo sie Arbeit Förderunterricht mit den anderen Azubis dieser Firma muss aber für die Zeit des Unterrichts ausstempeln, und soll die Zeit an anderen Tagen wieder reinarbeiten. Dieses klappte bisher auch ganz gut nur jetzt wegen Corona ist dies nicht möglich da die Firme wo sie Arbeitet verbietet das Überstunden gemacht werden damit sich die einzelnen Schichten nicht in der Firma begegnen…es wurden zum Teil sogar noch stunden gekürzt sodas sie am Ende des Monats jetzt zwangsweise Minusstunden hat die sie aber nicht aufarbeiten kann da es die Firma zur Zeit nicht erlaubt…Jetzt kommt die Zeitarbeitsfirma an ( die von der ganzen Sache in der anderen Firma weiß) das man ihr die jetzigen Fehlstunden vom Lohn abziehen will wenn sie sie bis zum 31.12. nicht ausgleicht…..wie soll sie das machen…dürfen Die das???? mfg Michelle

  12. Monika

    Hallo, habe Montags und Donnerstags Berufsschule.
    Allerdings müsste ich normalerweise Mittwoch ab 13.30-18.45 Schule haben, bei mir findet es aber Montag und Donnerstag statt. Der Mittwoch wird bei mir als Minusstunden gezählt, weil meine Kollegin Mittwoch Schule hat, ist das recht?

  13. nepumuk

    Hallo,
    Ich bin 17 und habe Blockubterricht. Die Schulblocks finden in einer entfernten Schule statt und dauern jeweils 4 Wochen mit Übernachtung. An den Wochenenden bin ich zu Hause. Die Fahrkosten bekomme ich während der Schulzeit von der Schule erstattet.
    Am Montag beginne ich meinen ersten Blockunterricht. Jetzt teilte mir mein Ausbilder mit, das ich in dieser Zeit weniger Ausbildungscergütung bekomme, weil ich dem Betrieb ja nicht zur Verfügung stehe. In meinem Arbeitsvertrag steht nichts von der Regelung und auch beim Einstellungsgespräch war keine Rede davon.
    Meine Frage ist ob er das darf.
    Ich würde mich über eine Antwort freuen.
    Gruß nepumuk

  14. Tanja

    Hallo,
    ich befinde mich gerade im 3. Ausbildungsjahr. Wir haben im Betrieb eine Stempelkarte. Im Laufe des Jahres haben sich bei mir Minusstunden angesammelt. Der Chef hat mich aber persönlich nie früher heimgehen lassen, es waren die Leute im Betrieb, wenn es keine Arbeit mehr gegeben hat. Kann der Chef mich wegen diesen Minusstunden Abmahnen oder Kündigen? Er hat es bis jetzt noch nie angesprochen.
    Vielen Dank

  15. Dustin

    Moin Moin aus dem Hohen Norden,
    Ich wollte mal wissen ob es zulässig ist als Pendelnder Azubi
    Von um 12-20 Uhr zu Arbeiten und den Tag Darauf um 07 bis 15 30 Uhr
    ( um 20 Uhr Feierabend mit Zug Wartezeit 22 Uhr Zuhause und dann den zug um 05 30 )
    Lg

  16. Rita

    Hallo, ich bin in einer Ausbildung und schon 18 Jahre alt, ich muss regelmäßig an seminaren teilnehmen, die werden mir aber nicht als Arbeitszeit angerechnet, ist das rechtens und was sollte ich tun ?

    vielen Dank

    1. Christian

      Wenn dein AG dich verpflichtet an diesen Seminaren teilzunehmen, diese der Ausbildung dienen, so muss er dich hierfür freistellen. Natürlich entspricht das der Arbeitszeit und er muss diese bezahlen. Wenn er dir die Zeit nicht bezahlen will, kann er auch nicht verlangen das du daran teilnimmst. Du bist ja nicht in deiner Freizeit in diesem Seminar. Traurigerweise versuchen viele Betriebe ihre Auszubildenden auszunutzen.

      Bin auch in der Ausbildung und dort hatten wir die Themen durch.

  17. Gina

    Guten Tag,

    Ich hab eine Frage und zwar geht es um meine jetzige Ausbildung.

    Ich bin 21 Jahre alt und arbeite derzeit als Zahnmedizinische Fachangestellte 40 Stunden pro Woche.

    Meine derzeitigen Arbeitszeiten hängen jeweils davon ab ob die andere Auszubildende in der Praxis ist oder nicht.

    A= wenn Azubi in der Schule
    B= wenn Azubi in der Praxis

    In der Woche A arbeite ich meine 40 Stunden an 4 Tagen ab d.h. Montag/Donnerstag von 7:30 – 20:00 (1 Stunde zum sauber machen, Praxis schließt um 19 Uhr) Dienstag und Mittwoch jeweils von 7:30 – 18:00 und 7:30 – 16:00 (jeweils 1+ wegen sauber machen)

    In der Woche B sind die Arbeitszeiten gut geregelt da arbeite ich jeweils meine 8 Stunden in der Praxis.

    Ist es rechtlich das ich solche Arbeitszeiten habe oder darf mein Arbeitgeber es gesetzlich gar nicht machen?

    Ich bekomme in der Woche A dann immer freitags frei als Ausgleich dafür das ich 2 Tage die Woche meine 8 Stunden arbeite. Nur Merk ich sehr das es mich kaputt macht denn in der Woche A arbeite ich 2 Tage die Woche jeweils 12 Stunden am Tag und das es echt anstrengend auch wenn ich dafür 2 Stunden Pause habe.

    Wäre schön eine Antwort zu bekommen was ich machen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gina

  18. Gigi

    Hallo ich wollte fragen ob man in der ausbildung 10 stunden arbeiten darf und das 5 tage die woche
    Weil in meinem ausbildungsvertrag steht eine tägliche arbeitszeit von 7,5 stunden und wöchentlich 37,5

    1. A. Weber

      Liebe Gina,

      die Antwort ist doch klar.
      Wenn im Arbeitsvertrag 7,5 Std. pro Tag und 37,5 pro Woche stehen, dann dürfen Sie nicht 10 Stunden pro Tag arbeiten, und schon gar nicht bis 24 Uhr.

      Meine Enkelin hat dasselbe Problem und wird noch während der Probezeit kündigen.

      Außerdem, wofür gibt es Tarifverträge?
      Liebe Grüße, A. Weber

  19. Elisabeth B

    Hallo, ich wollte fragen, wieviele Tage am Stück (also hintereinander) ein Azubi im Alter von 19 mit Schultagen arbeiten darf.
    Werden Schultage auch als Arbeitstage gerechnet ?

    1. anwalt.org

      Hallo Elisabeth B,

      die Zeit in der Berufsschule gilt in der Regel als Arbeitszeit bzw. kann für diese angerechnet werden. Besteht der Schultag aus fünf Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, gilt dies üblicherweise als voller Arbeitstag. Volljährige Azubis dürfen, wie Artikel erklärt, maximal 48 Stunden bzw. sechs Tage die Woche arbeiten.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Andreas

    Hallo,
    Ich hätte da mal eine frage in bezug auf die momentane Krise.
    Undzwar arbeitet mein Betrieb im Moment in Kurzarbeit und sind im Moment in zwei Gruppen aufgeteilt, die sich täglich mit dem arbeiten abwechseln (1 Tag arbeiten 1 Tag Frei).zu den Zeiten hat mein Betrieb zu mir geasagt ich müsse die gesamte Zeit die die ich nicht im Betrieb bin nachholen(Überstunden).

    Außerdem wie würde es mit minusstunden aussehen wenn ich öfters mal zuspät gekommen wäre. Müstte ich diese Zeit nachholen?

    1. Brigitte

      Ein Auszubildender darf keine Kurzarbeit machen ! – das heißt, er bekommt das gleiche Gehalt, egal ob Kurzarbeit oder nicht. Bedeutet, dass die Stunden nicht nachzuholen sind !
      Die anderen Kollegen werde diese Stunden auch nicht nachholen, denen wird das Gehalt gekürzt. Bei einem Auszubildenden nicht !
      Höchstens es ist keine richtige Kurzarbeit ! – muss beim Arbeitsamt angemeldet sein.

    2. Christin

      Hallo,

      ich habe mal eine Frage.

      Ich mache im Moment eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten. Von Montag bis Mittwoch arbeite ich in der Kanzlei, am Donnerstag und Freitag habe ich Schule für jeweils 7 Stunden.

      Wieviele Stunden muss ich dann noch in der Kanzlei arbeiten? Gelten die 7 Stunden als normaler Arbeitstag mit 8 Stunden?

      Vielen Dank

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