Einreisebestimmungen in Frankreich für Hund und Katze

FAQ: Einreisebestimmungen für Tiere in Frankreich

Welche Unterlagen werden für einen Urlaub mit Tieren in Frankreich benötigt?

Die Einreisebestimmungen schreiben für Hunde, Katzen und Frettchen den europäischen Heimtierausweis vor.

Müssen Hunde über besondere Impfungen verfügen?

Wollen Sie mit einem Hund nach Frankreich reisen, muss dieser gegen Tollwut geimpft sein.

Gelten für „gefährliche Hunde“ besondere Vorgaben bei der Einreise nach Frankreich?

Ja, manchen Hunderassen wird die Einreise nach Frankreich verwehrt. Um welche es sich dabei handelt, lesen Sie hier.

Mit Hund und Katze nach Frankreich reisen

Die Einreisebestimmungen von Frankreich sind für Hund und Katze die gleichen.
Die Einreisebestimmungen von Frankreich sind für Hund und Katze die gleichen.

Die Einreisebestimmungen für den Hund sind in Frankreich, gemeinsam mit den meisten Mitgliedsstaaten der EU, genormt. Wenn Sie mit Ihrem Haustier verreisen wollen, gelten also für alle Nachbarländer Deutschlands (bis auf die Schweiz) sehr ähnliche Vorschriften. Sie weichen zum Teil ab, was die Impfpflicht gegen den Fuchsbandwurm betrifft.

Für die Einreise mit dem Hund in Frankreich kommt eine Regelung bezüglich sogenannter Kampfhunde hinzu. Lesen Sie in diesem Ratgeber alles Entscheidende dazu (auch aus dem Bereich Tierrecht), damit die Ferien in Frankreich mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze möglichst stressfrei verlaufen.

Hinweis: Dieser Ratgeber richtet sich vordergründig an Personen, die einen Urlaub mit Ihrem Hund in Frankreich planen. Die Einreisebestimmungen in Frankreich sind für Hund, Katze und Frettchen im Prinzip deckungsgleich, einzig für Hunde gibt es zusätzliche Regelungen. Halter von Katzen und Frettchen können den Artikel also auch mit Gewinn lesen.

EU-Einreisebestimmung: Mit dem Hund nach Frankreich

Seit dem 29. Dezember 2014 gelten in den Ländern der Europäischen Union weitgehend einheitliche Einreisebestimmungen für Hunde. Auch wer nach Frankreich will, muss sich also daran zu halten.

Haustierhalter müssen seitdem einen EU-Heimtierausweis mitführen. Hier sind die gesetzlich vorgeschriebenen Impfungen verzeichnet. Besonders zu achten ist auf die Tollwutimpfung, ohne welche die Einreise mit dem Hund nach Frankreich nicht möglich ist. Das gilt auch für Katzen und Frettchen.

Desweiteren ist das Tier durch eine Identifikationsnummer zu kennzeichnen. Dies geschieht seit dem 3. Juli 2011 durch einen Mikrochip, der unter die Haut des Tieres gepflanzt wird.

Tiere, die vor diesem Datum gekennzeichnet wurden, ist auch mit einer gut sichtbaren Tätowierung die Einreise nach Frankreich gestattet. Ein Hund muss übrigens keiner Fuchsbandwurm-Impfung unterzogen werden.

Besondere Einreisebestimmungen: Einen „gefährlichen“ Hund nach Frankreich mitnehmen

Besitzer von sogenannten Kampfhunden haben das Nachsehen. Ein Urlaub mit Ihrem Hund in Frankreich ist laut den Bestimmungen nicht gestattet. Betroffen sind die Hunderassen der Kategorie 1:

  • American Staffordshire (auch Pit-Bulls)
  • Mastiff (Boer-Bulls),
  • Tosa
  • Staffordshire Terrier und
  • Kampfhundmischlinge
Die Einreisebestimmungen für den Hund von Frankreich sehen vor, dass Kampfhunde einen Maulkorb tragen müssen.
Einreisebestimmungen für den Hund in Frankreich sehen vor, dass Kampfhunde einen Maulkorb tragen.

Laut den Einreisebestimmungen von Frankreich darf ein Hund dieser Rasse die Grenze also nicht passieren. Dies kann sich ändern, wenn ein zugelassenes Stammbaumbuch vorliegt (Kategorie 2). Auch der Rottweiler gehört der Kategorie 2 an.

Jedoch gelten auch in diesem Fall strenge Vorschriften.

Wenn Sie oder Ihr Tierarzt sich nicht sicher sind, ob sie mit Ihrem Liebling einreisen dürfen, hilft Ihnen die Landwirtschaftsabteilung der französischen Botschaft weiter. Es wird darum gebeten, der Botschaft ein Foto des entsprechenden Tieres zu senden, um die Lage besser klären zu können.

Deutsche Dogge und Dobermann gelten nicht als gefährliche Tierarten

Auch für Tiere mit Stammbaum gilt Maulkorb- und Leinenpflicht. Für alle anderen großen Hunde ist ebenfalls ein Maulkorb empfohlen. Die Leinenpflicht besteht prinzipiell an öffentlichen Plätzen.

An den meisten Stränden sind Hunde während der Hauptsaison verboten. Allerdings obliegt die Entscheidung darüber der lokalen Strandwacht, sodass Sie bei örtlichen Stellen nachfragen sollten, ob es Ihnen erlaubt ist, mit Ihrem vierbeinigen Freund den Tag am Strand zu verbringen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Einreisebestimmungen in Frankreich für Hund und Katze

  1. Gitta L N

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Wir würden gerne mit unser 2 Jährigen Boerboel Hündin durch Frankreich fahren, um nach Portugal zu kommen.
    Sie steht aber auf der Liste.
    Was für Möglichkeiten haben wir.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gitta L N

  2. Günther Ö.

    Frage: englische Bulldogge/Einreise erlaubt ?

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