Parken: Welche Vorschriften sind einzuhalten?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 26. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Falsch parken: Ein Bußgeld ist häufig die Konsequenz.
Falsch parken: Ein Bußgeld ist häufig die Konsequenz.

Bußgeldkatalog: Falsches Parken

Ver­stoßBuß­geldPunk­te
Par­ken an un­über­­­sicht­li­chen Stra­ßen­­­­stel­len, in schar­fen Kur­ven, auf Fuß­­gän­­­ger­über­­­wegen, 5 Me­ter vor bzw. 10 Me­ter nach Licht­­­­zei­chen oder im Halte­­­ver­bot35 €
... mit Be­hin­de­rung55 €
... län­ger als ei­ne Stun­de55 €
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Be­hin­de­rung55 €
Park­en auf Geh-, Rad- oder Rad­schnell­we­gen55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €1
... län­ger als ei­ne Stun­de70 €1
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Be­hin­de­rung80 €1
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Ge­fähr­dung80 €1
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Sach­be­schä­di­gung100 €1
Par­ken an ei­ner Eng­stel­le mit Be­hin­de­rung von Ret­tungs­fahr­zeu­gen100 €1
Par­ken vor oder in einer Feuer­wehr­zu­fahrt55 €
… mit Be­hin­de­rung von Ein­satz­fahr­zeu­gen100 €1
Par­ken auf ei­ner Sperr­flä­che25 €
... mit Be­hin­de­rung25 €
… län­ger als 15 Mi­nu­ten30 €
… län­ger als 15 Mi­nu­ten mit Be­hin­de­rung35 €
Par­ken in zwei­ter Rei­he55 €
... mit Be­hin­de­rung80 €1
... mit Ge­fähr­dung90 €1
... mit Sach­be­schä­di­gung110 €1
… län­ger als 15 Mi­nu­ten85 €1
… län­ger als 15 Mi­nu­ten mit Be­hin­de­rung90 €1
Un­zu­lässi­ges Par­ken in ei­ner ver­kehrs­be­ruhig­ten Zo­ne10 €
... mit Be­hin­de­rung15 €
… län­ger als drei Stun­den20 €
… län­ger als drei Stun­den mit Be­hin­de­rung30 €
Par­ken vor Grund­­­­stücks­ein- und -aus­­­fahr­ten, 5 Me­ter vor ei­ner Kreu­­zung oder Ein­mün­dung, im Be­reich von Taxi­­­­stän­den, vor und hin­ter Andreas­­­­kreuzen oder ü­ber ei­nem Schacht­­­deckel10 €
... mit Be­hin­de­rung15 €
… län­ger als drei Stun­den20 €
… län­ger als drei Stun­den mit Be­hin­de­rung30 €
Par­ken oh­ne Park­­­schei­be oder Park­­­schein bzw. Über­schrei­tung der Park­­­dau­er
... um 30 Mi­nu­ten20 €
... um ei­ne Stun­de25 €
... um zwei Stun­den30 €
... um drei Stun­den35 €
... um mehr als drei Stun­den40 €
Par­ken auf ei­nem Schwer­be­hin­der­ten­park­platz55 €
Nicht platz­spa­rend par­ken10 €
Park­lü­cken­dieb­stahl10 €
Par­ken in ei­nem Fuß­gän­ger­be­reich55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €
… län­ger als 3 Stun­den70 €
Ver­sper­ren des Ab­fahrts­we­ges ei­nes an­de­ren Kfz durch das Par­ken oder Ab­stel­len Ihr­es Fahr­zeu­ges20 €
Un­be­rech­tig­tes Par­ken in ei­ner Not­halte- oder Pan­nen­bucht25 €
Par­ken in ei­nem ge­schüt­­z­ten Be­reich wäh­rend nicht zu­ge­las­­se­ner Zei­ten mit ei­nem Kfz über 7,5 Ton­nen oder ei­nem An­­­hän­ger über 2 Ton­nen30 €
Par­ken ei­nes An­­­hän­gers oh­ne Zug­­­fahr­­zeug (län­ger als zwei Wo­chen)20 €
Par­ken im Fahr­raum von Schie­nen­fahr­zeu­gen55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €1
Par­ken auf Auto­­­­bah­nen oder Kraft­­­fahr­­­­stra­ßen70 €1
Par­ken an Stel­len, an de­nen das Hal­ten ver­bo­ten ist25 €
... mit Be­hin­de­rung40 €
… län­ger als ei­ne Stun­de40 €
… län­ger als ei­ne Stun­de mit Be­hin­de­rung50 €
Un­be­rech­tig­tes Par­ken an Halt­e­stel­len und auf Bus­­sonder­­fahr­strei­fen55 €
... mit Be­hin­de­rung70 €
... mit Ge­fähr­dung80 €
... mit Sach­be­schä­di­gung100 €
… län­ger als 3 Stun­den70 €
… län­ger als 3 Stun­den mit Be­hin­de­rung80 €
… län­ger als 3 Stun­den mit Ge­fähr­dung80 €
… län­ger als 3 Stun­den mit Sach­be­schä­di­gung100 €
Un­be­rech­tig­tes Par­ken auf ei­nem Park­­platz für E-Fahr­­zeuge55 €
Un­be­rech­tig­tes Par­ken auf ei­nem Park­­platz für Car­sha­ring-Fahr­­zeu­ge55 €
Ge­fähr­dung ande­rer Ver­kehrs­teil­neh­mer beim Ein- oder Aus­stei­gen40 €
… mit Sach­be­schä­di­gung50 €

Bußgeldrechner: Wie teuer sind Parkverstöße?

FAQ: Parken

Wo ist das Parken gemäß St‌VO verboten?

An dieser Stelle haben wir für Sie zusammengefasst, wo der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge ein Parkverbot herrscht.

Welche Konsequenzen werden laut Bußge‌ldkatalog beim Falschparken fällig?

Meist bleibt es bei einem Verwarnungs- bzw. Buß‌geld, wenn ein Parkverbot ignoriert wird. In seltenen Fällen können jedoch auch Punkte in Flensburg drohen. Womit Sie als Autofahrer im Detail rechnen müssen, wenn Sie falsch parken, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

Wie können Betroffene gegen einen Strafzettel wegen Falschparken vorgehen?

Haben Sie einen Strafzettel wegen einem Parkverstoß erhalten und möchten diesen anfechten, müssen Sie in der Regel erst einmal die Zahlungsfrist von einer Woche untätig verstreichen lassen. Daraufhin wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, gegen den Sie anschließend innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen können.

Im Video: Alles Wichtige zum Halten und Parken

Alles wichtige Informationen zum Halten und Parken finden Sie auch im Video.

Richtig parken: Eine Kunst für sich

Parken: Mit einer Parkscheibe sind Sie meist auf der sicheren Seite.
Parken: Mit einer Parkscheibe sind Sie meist auf der sicheren Seite.

Obwohl Kraftfahrer bereits in der Fahrschule lernen, wo sie ihr Fahrzeug abstellen dürfen und wo nicht, scheint dieses Wissen mit der Zeit immer mehr in Vergessenheit zu geraten. Teilweise werden die wohlbekannten Vorschriften aber auch einfach aus Zeitnot oder Bequemlichkeit in den Wind geschlagen. Dass ein solches Verhalten im deutschen Straßenverkehr nicht ohne Folgen bleibt, sollte dennoch jedem Fahrer klar sein.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wo das Parken erlaubt und wo es verboten ist, welche Verkehrsschilder auf ein Parkverbot hinweisen und wie hoch das Bußgeld beim Falschparken ausfallen kann. Zusätzlich erklären wir, wie Sie gegen einen Strafzettel vorgehen können, den Sie aufgrund eines Parkverstoßes an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs vorgefunden haben.

Welche Regeln schreibt die StVO beim Parken vor?

Die Vorschriften zum Halten und Parken sind in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert. Im zweiten Absatz des genannten Paragraphen werden zunächst einmal die Unterschiede zwischen diesen beiden Begriffen deutlich:

Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“

Solange Sie also in Ihrem Kfz sitzen bleiben oder weniger als drei Minuten anhalten, kann Ihnen auch kein Bußgeld wegen falschem Parken aufgebrummt werden. Andersherum gilt: Wo ein Halteverbot herrscht, ist auch das Parken nicht zulässig. Ansonsten sollten Sie die folgenden Regeln aus der StVO beachten, wenn Sie Ihr Kfz parken und kein Bußgeld riskieren möchten:

  • Parken Sie ausschließlich platzsparend.
  • Wer eine Parklücke zuerst erreicht, hat das Recht, dort zu parken – selbst, wenn er zunächst einmal daran vorbeifahren muss, um daraufhin rückwärts einzuparken.
  • Sofern das Parken auf dem Gehweg gestattet ist, darf dafür nur der rechte genutzt werden. In Einbahnstraßen dürfen Sie Ihr Fahrzeug auf dem rechten oder linken Gehweg abstellen, vorausgesetzt, es herrscht kein Verbot.
  • Nutzen Sie den rechten Seiten- bzw. Parkstreifen oder fahren Sie zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heran. Auf der linken Seite ist das Parken nur in Einbahnstraßen gestattet oder wenn sich auf der rechten Seite Schienen befinden.
  • Einen Anhänger ohne entsprechendes Zugfahrzeug dürfen Sie nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehr abstellen.

Zusammenfassung: Wo ist das Parken verboten?

Wo ist das Parken verboten?
Wo ist das Parken verboten?

Anschließend haben wir Ihnen zusammengefasst, wo Sie wegen einem vorherrschenden Parkverbot eine Strafe befürchten müssten, wenn Sie Ihren fahrbaren Untersatz dennoch dort abstellen:

  • bis zu 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  • vor Grundstücksein- und -ausfahrten (wenn die Fahrbahnen schmal ist auch gegenüber)
  • vor Bordsteinabsenkungen
  • im Kreisverkehr
  • über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
  • im Bereich von Verkehrs- bzw. Durchfahrtsverboten
  • vor und hinter Bahnübergängen mit Andreaskreuz (innerorts im Bereich von 5 Metern, außerorts im Bereich von 50 Metern)
  • in einer Fußgängerzone
  • an Engstellen, wenn weniger als 3 Meter zwischen dem parkenden Kfz und der Fahrstreifenbegrenzung liegen würden
  • 15 Meter vor und hinter Haltestellen sowie direkt darauf
  • auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen
  • auf Fahrradschutzstreifen
  • auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • 5 Meter vor und hinter Fußgängerüberwegen sowie direkt darauf
  • außerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen
  • auf Straßen mit durchgezogener Linie

Welche Verkehrszeichen kündigen ein Parkverbot an?

Neben den grundlegenden Vorschriften zum Parken existieren auch diverse Verkehrszeichen, die auf ein Verbot hinweisen. Von Bedeutung sind dabei vor allem die Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) und 286 (eingeschränktes Halteverbot). Bei Letzterem dürfen Sie nicht länger als drei Minuten halten, es sei denn, wenn Sie das Kfz ent- oder beladen bzw. wenn Personen ein- oder aussteigen.

Das Parken ist jedoch bei beiden Schildern verboten. Demzufolge zieht nicht nur das Parken im absoluten Halteverbot eine Strafe nach sich. Der folgenden Grafik können Sie entnehmen, welche Verkehrsschilder außerdem ein Parkverbot ankündigen:

Diese Verkehrszeichen weisen auf ein Parkverbot hin. Ein Bußgeld droht Ihnen in verkehrsberuhigten Bereichen allerdings nur beim Parken außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen.
Diese Verkehrszeichen weisen auf ein Parkverbot hin. Ein Bußgeld droht Ihnen in verkehrsberuhigten Bereichen allerdings nur beim Parken außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen.

Falsch parken: Welche Strafe ist möglich?

Grundsätzlich handelt es sich um eine geringe Ordnungswidrigkeit, wenn beim Parken nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Daher ist das Ganze meist mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld erledigt. In seltenen Fällen können auch Punkte in Flensburg fällig werden, ein Fahrverbot hingegen nicht.

Wie streng die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog ausfallen, richtet sich danach, wie schwer der von Ihnen begangene Verstoß letztendlich war. Haben Sie einem anderen Fahrer die Parklücke vor der Nase weggeschnappt, droht beispielsweise ein niedrigeres Bußgeld als beim Parken auf dem Gehweg mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.

Beim Parken ohne Parkscheibe sind die Kosten wiederum davon abhängig, wie lange Sie Ihr Kfz an der entsprechenden Stelle abgestellt hatten. Waren es lediglich 30 Minuten, müssen Sie also nicht so tief in die Tasche greifen wie bei drei Stunden. Wie hoch das Bußgeld beim Parken ohne Parkschein oder bei anderen Verstößen rund ums Parken im Detail ausfällt, verrät Ihnen die Tabelle am Anfang dieses Ratgebers.

Können Sie einen Strafzettel wegen falschem Parken anfechten?

Haben Sie falsch geparkt und daraufhin einen Strafzettel an Ihrem Kfz vorgefunden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen vorgehen. Da es nicht möglich ist, Einspruch gegen einen Strafzettel einzulegen, müssen Sie dazu jedoch zunächst einmal die Zahlungsfrist verstreichen lassen, ohne eine Zahlung zu veranlassen. Die Frist liegt normalerweise bei einer Woche.

Sie möchten das Bußgeld wegen falschem Parken anfechten? Im Halteverbot standen Sie beispielsweise bei diesem Schild (Zeichen 283).
Sie möchten das Bußgeld wegen falschem Parken anfechten? Im Halteverbot standen Sie z. B. bei diesem Schild (Zeichen 283).

Die zuständige Behörde wertet dies in der Regel so, als wären Sie mit der Verwarnung in Form des Strafzettels nicht einverstanden und eröffnet dementsprechend ein Bußgeldverfahren. In diesem Zuge schickt sie Ihnen einen Bußgeldbescheid wegen falschem Parken. Gegen diesen können Sie anschließend Einspruch einlegen. Dazu haben Sie nach der Zustellung des Bescheids zwei Wochen Zeit.

Bedenken Sie jedoch, dass ein Bußgeldverfahren stets mit Gebühren und Auslagen einhergeht, die bei einem Strafzettel nicht anfallen. Sie sollten daher im Vorfeld in jedem Fall Ihre Erfolgschancen abwägen, da die Kosten weitaus höher ausfallen können als das im Vorfeld für das Falschparken anberaumte Bußgeld, sollte Ihrem Einspruch nicht stattgegeben werden.

Quellen und weiterführende Links

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Parken: Welche Vorschriften sind einzuhalten?
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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