Kfz-Beleuchtung: Die wichtigsten Vorschriften zum Licht bei Auto, Lkw und Co.

Wann ist am Auto die Beleuchtung einzuschalten?
Wann ist am Auto die Beleuchtung einzuschalten?

Bußgeldkatalog zur Fahrzeugbeleuchtung

VerstoßBußgeld in EuroPunkte in Flensburg
Fahrzeug trotz schlechter Sicht ohne Beleuchtung geführt20
… mit Gefährdung25 
… mit Unfall35
Fahrzeug trotz verschmutzter Beleuchtungseinrichtungen geführt20
… mit Gefährdung25 
… mit Unfall35
Fahrzeug trotz schlechter Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall ohne Beleuchtung geführt
… innerorts25 
… innerorts mit Unfall35
… außerorts601
… außerorts mit Gefährdung751
… außerorts mit Unfall901
Mit Standlicht gefahren, obwohl Abblendlicht vorgeschrieben war10
… mit Gefährdung15 
… mit Unfall35
Ohne Abblendlicht durch Tunnel gefahren10
… mit Gefährdung15 
… mit Unfall35
Kraftrad tagsüber ohne Beleuchtung (Abblend- oder Tagfahrlicht) geführt10
… mit Gefährdung15 
… mit Unfall35
Fernlicht missbräuchlich eingesetzt 10
… mit Gefährdung15
… mit Unfall35
Mit Fernlicht Gegenverkehr geblendet20
Fernlicht nicht rechtzeitig abgeblendet (trotz entgegenkommendem oder in geringem Abstand vorausfahrendem Fahrzeug)20
… mit Gefährdung25
… mit Unfall35
Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte missbräuchlich eingesetzt20
… mit Gefährdung25
… mit Unfall35
Warnblinklicht missbräuchlich eingesetzt5
Kein Warnblinklicht beim Abschleppen eingeschaltet5
Lichthupe missbräuchlich eingesetzt 5
… dadurch andere belästigt10
Scheinwerfer für Abblend- und Fernlicht entsprachen nicht den Vorschriften15
Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeug oder Anhänger waren nicht vorhanden oder nicht betriebsbereit20
… mit Gefährdung25
… mit Unfall35

Bußgeldrechner: Kfz-Beleuchtung

FAQ: Kfz-Beleuchtung

Wann muss ich die Beleuchtung an meinem Auto oder einem anderen Fahrzeug einschalten?

Die Kfz-Beleuchtung ist üblicherweise dann zu benutzen, wenn die Sicht aus irgendeinem Grund eingeschränkt ist, z. B. bei Dunkelheit, in der Dämmerung oder bei schlechtem Wetter. Mindestens das Abblendlicht ist dann einzuschalten. Sind Sie mit einem Kraftrad, z. B. einem Motorrad oder Mofa, unterwegs, müssen Sie darüber hinaus auch am Tag und bei guten Sichtverhältnissen mit Beleuchtung fahren.

Stimmt es, dass ich während der Fahrt nicht die Innenraumbeleuchtung in meinem Auto einschalten darf?

Nein, grundsätzlich ist dies nicht verboten. Sie sind allerdings gemäß § 23 Abs. 1 StVO verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Ihre Sicht beim Fahren nicht beeinträchtigt wird. Sind Sie in einen Unfall verwickelt, kann Ihnen deshalb möglicherweise eine Teilschuld zugesprochen werden, wenn die eingeschaltete Innenraumbeleuchtung Ihre Sicht beeinträchtigt hat.

Was gilt bezüglich der Anhänger-Beleuchtung?

Auch Anhänger müssen bestimmte Beleuchtungseinrichtungen aufweisen. Dazu gehören vor allem zwei weiße Rückstrahler an der Vorderseite, gelbe Markierungsleuchten an der Längsseite und diverse Leuchten und Rückstrahler an der Rückseite wie z. B. Bremslicht, Schlussleuchte, Blinker und Nebelschlussleuchte.

Video: Die wichtigsten Infos zur Kfz-Beleuchtung

Wann muss ich welche Kfz-Beleuchtung einschalten? Erfahren Sie es hier im Video.
Wann muss ich welche Kfz-Beleuchtung einschalten? Erfahren Sie es hier im Video.

Verschiedene Kfz-Leuchtmittel für verschiedene Zwecke

Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen erfüllen üblicherweise einen der beiden folgenden Zwecke:

Die Kfz-Beleuchtung kann unterschiedliche Funktionen erfüllen.
Die Kfz-Beleuchtung kann unterschiedliche Funktionen erfüllen.
  1. Sie dienen dazu, anderen Verkehrsteilnehmern etwas anzuzeigen (z. B. Blinker, Bremslicht, Warnblinklicht).
  2. Sie sollen für eine bessere Sicht des Fahrers sorgen und auch dafür, dass er selbst von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen wird.

Wann Erstere eingesetzt werden müssen, ist den meisten Fahrzeugführern bekannt. Doch geht es um die Fahrzeugscheinwerfer, die zur Ausleuchtung der Straße dienen, herrscht mitunter Verwirrung. Denn viele Fahrzeuge verfügen über mehrere Arten von Beleuchtung wie Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht. Im Folgenden wollen wir deshalb klären, wann Sie welche Art von Scheinwerfer nutzen müssen bzw. dürfen.

Lkw, Motorrad, Auto: Das richtige Licht für die richtige Sicht

Ob nun Pkw-, Motorrad- oder Lkw-Beleuchtung – das oberste Gebot lautet immer: Ist die Sicht auf der Straße schlecht, müssen die Scheinwerfer am Fahrzeug eingeschaltet werden. Dies kann z. B. in der Nacht, bei Nebel oder bei Regen der Fall sein. Für Krafträder wie Motorrad oder Mofa gilt zudem die Vorschrift, dass diese auch am Tag und bei guter Sicht mit Licht fahren müssen.

Sind Sie mit dem Auto bei Tageslicht und gutem Wetter unterwegs, müssen Sie die Beleuchtung nicht einschalten.
Sind Sie mit dem Auto bei Tageslicht und gutem Wetter unterwegs, müssen Sie die Beleuchtung nicht einschalten.

Doch auch wenn Sie nun wissen, wann Sie mit eingeschalteter Kfz- bzw. Autobeleuchtung fahren müssen, steht oft noch die Frage im Raum, welche Beleuchtungseinrichtung Sie nun konkret nutzen müssen. Die Antwort darauf ist simpel: Im Zweifelsfall reicht immer das Abblendlicht. Selbst wenn es in der jeweiligen Situation sinnvoller wäre, eine andere Art von Beleuchtung am Auto zu nutzen, wie z. B. das Fernlicht oder eine Tagfahrleuchte, kann Ihnen rechtlich nichts passieren, wenn Sie stattdessen das Abblendlicht nutzen.

Das heißt aber natürlich nicht, dass Sie nicht ggf. auch andere Beleuchtungseinrichtungen einschalten dürfen:

  • Das Fernlicht ist erlaubt, wenn die Straße nicht ausreichend beleuchtet ist und Ihnen weder ein anderes Fahrzeug entgegenkommt noch in geringem Abstand vor Ihnen fährt. (Der Einsatz des Fernlichts ist übrigens nicht vorgeschrieben, das Vorhandensein der entsprechenden Scheinwerfer allerdings schon.)
  • Nebelscheinwerfer dürfen dann verwendet werden, wenn Ihre Sicht aufgrund von Nebel, Schnee oder Regen erheblich beeinträchtigt ist.
  • Nebelschlussleuchten dürfen Sie dann nutzen, wenn die Sichtweite aufgrund von Nebel weniger als 50 m beträgt.
  • Das Standlicht ist erlaubt, um ein abgestelltes Fahrzeug auszuleuchten.
  • Die Tagfahrleuchten dürfen tagsüber und bei guten Sichtverhältnissen verwendet werden.

Hinweis: Verwenden Sie eine der genannten Beleuchtungseinrichtungen missbräuchlich, droht Ihnen ein Bußgeld.

So muss Ihre Kfz-Beleuchtung beschaffen sein

Falls Sie zu den Fahrzeughaltern gehören, die gerne an Ihrem Kfz herumbasteln, sollten Sie wissen, dass Sie nicht irgendwelche Scheinwerfer einbauen dürfen. Denn die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat sehr genaue Vorschriften, insbesondere in Bezug auf die Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht. So gilt für diese u. a. Folgendes:

Kfz-Beleuchtung: Das Fern- und das Abblendlicht dürfen nur weiß leuchten.
Kfz-Beleuchtung: Das Fern- und das Abblendlicht dürfen nur weiß leuchten.
  • Es ist nur weißes Licht erlaubt.
  • Für Krafträder ist ein Scheinwerfer ausreichend. Gleiches gilt für mehrspurige Kfz, die nicht breiter als ein Meter sind. Alle anderen Kfz benötigen zwei Scheinwerfer.
  • Die Scheinwerfer müssen einstellbar sein, dürfen sich aber nicht versehentlich verstellen lassen.
  • Der niedrigste Punkt der Spiegelkante darf beim Abblendlicht nicht unter 0,5 m über der Fahrbahn liegen. Der höchste Punkt der leuchtenden Fläche darf sich wiederum nicht höher als 1,2 m über der Fahrbahn befinden.
  • Werden Fern- und Abblendlicht paarweise verwendet, müssen sie gleichzeitig abblendbar sein.

Die Nebelscheinwerfer in der StVZO

Für die Beschaffenheit der Nebelscheinwerfer gelten ebenfalls Vorschriften, wie z. B.:

  • Das Licht muss weiß oder hellgelb sein.
  • Mehrspurige Kraftfahrzeuge benötigen zwei Scheinwerfer, für Krafträder genügt nur einer.
  • Die Nebelscheinwerfer müssen unterhalb oder auf Höhe der Scheinwerfer fürs Abblendlicht montiert sein.
  • Die Nebelscheinwerfer müssen so eingestellt werden, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.

Darüber hinaus gilt für alle Leuchteinrichtungen, dass diese einsatzbereit sein müssen und nicht verschmutzt sein dürfen. Kontrollieren Sie deshalb Ihre Kfz-Beleuchtung regelmäßig, bevor Sie die Fahrt antreten.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (44 Bewertungen, Durchschnitt: 3,89 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte hat ihren Master-Abschluss in Germanistik an der Universität Rostock absolviert. In diesem Zusammenhang beschäftigte sie sich auch mit dem Erfassen von politischen Schriften und Gesetzestexten. Besonders im Verkehrs-, Familien- und Mietrecht ist sie sehr bewandert. Seit 2017 ist sie Teil unseres Redaktionsteams.

Bildnachweise

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert