Unfall: Ein Zusammenstoß mit Folgen

Auch nach einem Unfall können Bußgelder drohen, z. B. wenn Sie die Unfallstelle nicht absichern.
Auch nach einem Unfall können Bußgelder drohen, z. B. wenn Sie die Unfallstelle nicht absichern.

Sanktionen bei einem Unfall laut Bußgeldkatalog

VerstoßBußgeldPunkteSonstiges
Keine Absiche­rung oder Kenntlich­machung eines liegen­geblie­benen Fahrzeugs30 Euro
Keine Sicherung des Verkehrs bei einem Unfall oder bei einem Bagatell­schaden nicht sofort zur Seite gefahren30 Euro
... und zudem einen Sach­schaden verursacht35 Euro
Vor den notwen­digen polizei­lichen Fest­stell­ungen die Unfall­spuren beseitigt30 Euro
Unerlaub­tes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB3Straftat nach StGB
Unter­lassene Hilfe­leistung3Straftat nach StGB
Fahr­lässige Tötung3Straftat nach StGB
Fahr­lässige Körper­verletzung3Straftat nach StGB

Unfall-Bußgeldrechner

FAQ: Unfall

Wie sollten Sie sich nach einem Unfall im Straßenverkehr verhalten?

Wenn es im Straßenverkehr zu einem Unfall kam, sollten Sie laut Gesetz als Erstes die Unfallstelle absichern und den Notarzt verständigen, sollten Personen dabei verletzt worden sein. Anschließend sollten Sie Erste Hilfe leisten und bei den Verletzten bleiben, bis die Rettungskräfte den Unfallort erreichen.

Wer kommt für den entstandenen Schaden bei einem Unfall auf?

Normalerweise kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden am Fahrzeug einer dritten Person auf. Befindet sich der Schaden an Ihrem eigenen Kfz und Sie haben den Unfall herbeigeführt, übernimmt in der Regel Ihre Vollkasko-Versicherung die Reparaturkosten, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.

Welche Sanktionen können laut Bußge‌ldkatalog bei einem Unfall drohen?

Welche Sanktionen laut Bußgeldkatalog bei einem Unfall drohen können, ist zunächst einmal abhängig von der begangenen Zuwiderhandlung. Haben Sie z. B. ein liegengebliebenes Fahrzeug nicht abgesichert oder kenntlich gemacht, kostet Sie das 30 Euro. Entfernen Sie sich vom Unfallort und begehen Fahre‌rflucht, handelt es sich um eine Str‌aftat, auf die eine Geld- oder Freih‌eitsstrafe von bis zu drei Jahren folgen kann. Detaillierte Infos zu den möglichen Sanktionen finden Sie in dieser Tabelle.

Weitere Unfall-Ratgeber

Im Video: Das richtige Verhalten beim Unfall

Wie verhalten Sie such beim Unfall richtig? Im Video finden Sie wichtige Tipps.
Wie verhalten Sie such beim Unfall richtig? Im Video finden Sie wichtige Tipps.

Jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Unfälle

Ein Autounfall kann einen Personenschaden nach sich ziehen.
Ein Autounfall kann einen Personenschaden nach sich ziehen.

Unruhe bei den Kindern auf dem Rücksitz oder ein klingelndes Mobiltelefon sorgen schnell für einen gestressten Fahrer, der den Überblick verliert. Ein Zusammenstoß mit dem vorausfahrenden Fahrzeug kann in einem solchen Moment der Unachtsamkeit schnell passieren.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) konnte im Jahr 2015 eine Bilanz von fast 3.500 tödlich Verunglückten im deutschen Straßenverkehr verzeichnen. Insgesamt konnten 2,5 Millionen Verkehrsunfälle von der Polizei dokumentiert werden. Obwohl die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich im Verlauf der letzten 60 Jahre gesunken ist, wurden 2015 82 Todesopfer mehr registriert als im Vorjahr.

Ein tödlicher Unfall wird am häufigsten durch eine zu hohe Geschwindigkeit ausgelöst. Das Statistische Bundesamt konnte 2015 rund 1.200 Menschen verzeichnen, die ihr Leben durch Geschwindigkeitsüberschreitungen verloren haben. Jeder dritte Fahrzeugführer starb demnach durch ein nicht angepasstes Tempo von Verkehrsteilnehmern.

In diesem Ratgeber informieren wir Sie rund um das Thema „Unfall“. Welche Unfallarten gibt es und wie gefährlich sind sie? Was sollte bei einem Verkehrsunfall beachtet werden? Wie kann ein Zusammenstoß verhindert werden? Können Sie sich als Gaffer strafbar machen?

Die unterschiedlichen Unfallarten im Überblick

Bei einem Wildunfall sollten Sie nicht ausweichen, um andere Personen nicht zu gefährden.
Bei einem Wildunfall sollten Sie nicht ausweichen, um andere Personen nicht zu gefährden.

Vor allem auf der Landstraße kommt es laut dem Statistischen Bundesamt zu tödlichen Verkehrsunfällen sowohl mit dem Pkw als auch mit Krafträdern. Generelle Unfallursachen sind u. a. ein falsches Abbiegen, Wenden oder Rückwärtsfahren sowie eine missachtete Vorfahrt oder ein nicht ausreichender Sicherheitsabstand.

Letzteres führt besonders häufig zu einem Auffahrunfall. Im innerstädtischen Verkehr ist ein Crash mit dem vorausfahrenden Fahrzeug nicht selten. Dabei kommt es meistens allerdings nur zu einem Sachschaden an den Fahrzeugen. In diesem Fall ist eine Diskussion mit der gegnerischen Versicherung vorprogrammiert.

Aber nicht nur Auffahrunfälle werden in Deutschland verzeichnet. Die verschiedenen Unfallarten stecken voller Besonderheiten, die beachtet werden sollten. Wissenswertes zum Unfall mit dem Motorrad oder dem Zusammenstoß mit Wildtieren sowie zum Unfall auf der Autobahn und Massenkarambolagen erfahren Sie in den folgenden Kapiteln.

Motorradunfall – Biker in Lebensgefahr

Laut ADAC handelte es sich im Jahr 2014 bei jedem sechsten Unfall mit Todesfolge um einen Motorradunfall. In rund 70 % der Motorradunfälle kann von einem Alleinverschulden des Motorradfahrers gesprochen werden. Der Unfall wurde dann durch ein Abkommen von der Fahrbahn verursacht. Nicht selten verliert der Fahrer auch die Kontrolle über sein Bike.

Um einen Unfall mit dem Motorrad weitestgehend zu vermeiden, sollten Fahrer sämtlicher Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr Rücksicht auf die Krafträder nehmen. Aber auch die Biker sollten auf eine dem Verkehr entsprechende Geschwindigkeit und einem angemessenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug achten.

Generell sollte nur überholt werden, wenn der Gegenverkehr dies zulässt. Eine ausreichende Profiltiefe der Reifen ist vonnöten, damit das Kraftrad bei einer Bremsung rechtzeitig zum Stehen kommt und auf der Fahrbahn nicht ins Schlingern gerät.

Sollten Sie bei einem Unfall mit dem Motorrad als Ersthelfer vor Ort sein, ist es ratsam, dass Sie dem Biker den Helm abnehmen. Nur so kann gewährleistet werden, dass der Motorradfahrer ausreichend Luft bekommt und unter dem Helm nicht erstickt. Außerdem können Sie ihn ohne Helm problemloser in die stabile Seitenlage drehen.

Traktorunfall – Gefährlicher Crash mit dem Trecker

Bei einem schweren Verkehrsunfall müssen Rettungskräfte anrücken.
Bei einem schweren Verkehrsunfall müssen Rettungskräfte anrücken.

Als tödlicher Verkehrsunfall gilt auch der Zusammenstoß mit einem Traktor. Die massiven Fahrzeuge sind auf deutschen Straßen relativ langsam unterwegs, wodurch das Tempo oftmals falsch eingeschätzt wird. Häufig denken Traktorfahrer, dass sie es noch rechtzeitig über die Kreuzung schaffen, obwohl sich ein Fahrzeug annähert.

Aufgrund der niedrigen Geschwindigkeit kommt es dann nicht selten zum Unfall. Aber auch Auto- und Motorradfahrer geben innerorts oftmals mehr Gas, als die Straßenverkehrsordnung erlaubt. Dementsprechend liegt die Schuld nicht nur beim Traktorführer sondern ebenso bei anderen Kfz-Fahrern.

Um diesen Unfall zu verhindern, sollten alle Parteien sich vor allem aufmerksam im Straßenverkehr verhalten. Dazu zählt sowohl eine angepasste Geschwindigkeit als auch das richtige Einschätzen des Tempos anderer Verkehrsteilnehmer. Das richtige Abwägen, ob ein Überholen oder das Befahren einer Kreuzung gefahrlos geschehen kann, ist dabei wichtig.

Wildunfall – Vollbremsung oder Ausweichmanöver?

Ein Wildunfall kann besonders in ländlichen Gegenden oder im Wald geschehen. Das Wild kann dabei plötzlich am Straßenrand auftauchen, über die Straße laufen und dabei einen Unfall verursachen. An Straßen mit starkem Wildwechsel befinden sich meistens entsprechende Straßenschilder, die Autofahrer auf eine erhöhte Achtsamkeit hinweisen.

Als Wildunfall wird nicht nur der Zusammenstoß mit Wildtieren bezeichnet, sondern auch ein Crash mit einem entgegenkommenden Fahrzeug, welches durch ein Ausweichmanöver verursacht wurde. Aber wie sollten Sie sich verhalten, wenn unversehens ein Reh oder Wildschwein Ihre Fahrbahn kreuzt? Ausweichen oder bremsen?

Versuchen Sie nicht, dem Wild auszuweichen. Dies kann zu einem Unfall oder einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf der entgegenkommenden Spur führen. Halten Sie am besten das Lenkrad mit beiden Händen fest und führen Sie eine Gefahrenbremsung durch, indem Sie kräftig auf das Bremspedal treten.

Gefahrgutunfall – Nicht nur eine Bedrohung für die Umwelt

Ein Gefahrgutunfall kann Folgen für Umwelt und Menschen haben.
Ein Gefahrgutunfall kann Folgen für Umwelt und Menschen haben.

Bei einem Gefahrguttransport handelt es sich um einen Lkw, der bedrohliche Stoffe transportiert. Dazu zählen beispielsweise giftige und entzündbare Gase, radioaktive Stoffe oder Sprengstoffe sowie Chemikalien. Sie müssen auf dem Lkw entsprechend gekennzeichnet sein.

Bei einem Unfall gelangen die gefährlichen Stoffe in die Umwelt und gefährden nicht nur Personen, sondern auch die Natur und Wildtiere. Die Stoffe müssen mit großem Aufwand von speziellen Einsatzkräften geborgen werden. Eine Gefahr der Verätzung oder Verbrennung ist dabei nicht ausgeschlossen.

Massenkarambolage – Die tödliche Gefahr auf der Autobahn

Eine Massenkarambolage ist meistens ein Unfall auf der Autobahn. In den Zusammenstoß sind mehrere Fahrzeuge verwickelt, sodass es oftmals auch zu vielen Personenschäden kommen kann. Durch die hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn sind Todesopfer nicht auszuschließen.

Ursachen für Massenkarambolagen stellen u. a. Wetterverhältnisse wie Nebel, starker Schneefall oder Regen dar. Hinzu kommt ein nicht eingehaltener Sicherheitsabstand und ein unangepasstes Tempo, was dazu führt, dass die Fahrer eines Kfz nicht mehr rechtzeitig bremsen können und ineinander fahren.

Auch das Auffahren auf ein Stauende kann zu einer Massenkarambolage führen. Diesem können Sie allerdings entgegenwirken, indem Sie die Warnblinkanlage einschalten, wenn Sie auf ein Stauende zufahren. Verringern Sie zudem die Geschwindigkeit, um nicht von einem plötzlichen Bremsmanöver überrascht zu werden.

Die richtige Reaktion am Unfallort

Leisten Sie bei verletzten Personen Erste Hilfe, bis die Rettungskräfte eintreffen.
Leisten Sie bei verletzten Personen Erste Hilfe, bis die Rettungskräfte eintreffen.

Konnte der Unfall nicht verhindert werden, ist es besonders wichtig, dass Sie Ruhe bewahren. Nach einem Crash sollten Sie – entsprechend der sogenannten Rettungskette – zunächst die Unfallstelle absichern, damit andere Fahrzeuge nicht gefährdet werden.

Achten Sie dabei allerdings auch auf Ihre Sicherheit und prüfen Sie, ob ein gefahrloses Aussteigen aus dem Auto möglich ist. Ziehen Sie vor dem Verlassen des Kfz eine Warnweste an. Um die Unfallstelle absichern zu können, benötigen Sie ein Warndreieck, welches sich meistens im Kofferraum des Fahrzeugs befindet.

Stellen Sie dieses mindestens 100 m vor der Unfallstelle ab, sodass andere Fahrer auf den Unfall aufmerksam gemacht werden. Anschließend sollten Sie den Notruf kontaktieren und lebensrettende Sofortmaßnahmen sowie Erste Hilfe durchführen, auf welche wir im folgenden Kapitel noch näher eingehen werden.

Bleiben Sie vor Ort, bis der Rettungsdienst und die Polizei eingetroffen sind. Die Einsatzkräfte stellen Ihnen oftmals noch Fragen zum Unfallgeschehen. Verlassen Sie den Unfallort erst, wenn die Beamten dies ausdrücklich befürwortet haben und keine Fragen mehr offen sind.

Hier sehen Sie noch einmal die Rettungskette im Überblick:

  • Absichern und Eigenschutz
  • Notruf und Sofortmaßnahmen
  • Weitere Erste Hilfe
  • Rettungsdienst
  • Krankenhaus

Die letzten beiden Punkte sind für Sie als Ersthelfer nicht mehr so relevant wie die ersten drei.

Erste Hilfe – Die lebensrettenden Sofortmaßnahmen

Bereits im Rahmen der Fahrprüfung muss ein Erste-Hilfe-Kurs besucht werden, der Sie auf das Verhalten bei einem eventuellen Unfall vorbereiten soll. Wichtig zur Ersten Hilfe ist es, dass Sie einen Verbandskasten mit sich führen. Dies ist in Deutschland Pflicht. Das Nichtmitführen wird mit einem Bußgeld sanktioniert.

Zur Ersten Hilfe zählen u. a. die lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Prüfen Sie zunächst das Bewusstsein des Opfers, indem Sie es laut ansprechen und eventuell berühren. Mithilfe des Rautek-Griffs können Verletzte geborgen werden. Greifen Sie dazu mit beiden Armen um das Opfer, um es aus einem Autowrack zu ziehen. Indem Sie seinen Arm anwinkeln, haben Sie Halt und können die Person aus dem Fahrzeug ziehen.

Nach einem Unfall ist es zudem wichtig, die Atmung zu überprüfen und bei Atemstillstand eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchzuführen. Atmet der Patient, sollte er in die stabile Seitenlage gebracht werden.

Dazu winkeln Sie den von sich entfernten Arm im rechten Winkel in Richtung des Kopfes an. Die Hand des anderen Arms legen Sie an die Ihnen entfernte Wange des Opfers. Anschließend wird das Bein, welches Ihnen am nächsten ist, angewinkelt und das Opfer so auf die Seite gedreht.

So wird gewährleistet, dass Erbrochenes und Blut aus dem Mund der verletzten Person fließen können und diese daran nicht erstickt. Überprüfen Sie als Ersthelfer permanent die Atmung des Opfers, bis der Rettungsdienst eingetroffen ist. Im Falle eines Atemstillstands sollte die Herzrythmusmassage wiederholt werden.

Das sollten Sie nach dem Unfall beachten

Ein Unfallbericht sowie Fotos von den Schäden sind hilfreich für die Versicherung.
Ein Unfallbericht sowie Fotos von den Schäden sind hilfreich für die Versicherung.

Sie müssen nicht per se die Polizei nach einem Unfall informieren. Handelt es sich beispielsweise nur um einen Blechschaden, genügt es, wenn Sie die wichtigsten Daten mit dem Unfallverursacher austauschen. Dazu zählen Name und Anschrift sowie Versicherungsnummer und die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug.

Gibt es Verletzte, ist grundsätzlich die Polizei zu informieren. Auch bei einem hohen Sachschaden kann es ratsam sein, die Polizei zu kontaktieren. Zudem sollten Sie 110 wählen, wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat oder der Unfallbeteiligte keine Kfz-Versicherungsdaten nachweisen kann.

Wichtig: Bekennen Sie sich nicht schuldig. Dies kann schnell passieren, wenn Sie durch den Unfall noch voller Adrenalin sind und die Schuld bei sich suchen. Es hat allerdings unter Umständen negative Auswirkungen auf die Abwicklung des Schadens bei der Versicherung.

Die Versicherer könnten Ihnen somit eine Hauptschuld zusprechen, obwohl Sie gar keine Schuld oder nur eine Teilschuld am Unfall haben. Sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, den Schaden mit der Kfz-Versicherung zu klären, kann ein Schuldanerkenntnis ebenfalls negative Auswirkungen haben.

Unfallskizze und Unfallbericht für die Versicherung

Unfall mit Bagatellschaden: Hier müssen Sie die Polizei nicht zwangsläufig kontaktieren.
Unfall mit Bagatellschaden: Hier müssen Sie die Polizei nicht zwangsläufig kontaktieren.

In jedem Fall, ob nun die Polizei kontaktiert wurde oder nicht, ist es empfehlenswert, einen Unfallbericht sowie eine Unfallskizze zum Hergang und den Schäden zu erstellen. Bei dem europäischen Unfallbericht handelt es sich um ein Formular, welches normiert ist und von den Kfz-Versicherungen anerkannt wird.

Diesen Unfallbericht sollten Sie permanent im Auto, bestenfalls griffbereit im Handschuhfach, mit sich führen, sodass Sie bei einem möglichen Unfall darauf zugreifen können. Auch hier ist wichtig: Halten Sie sich an die Fakten und geben Sie keine Schuldanerkenntnis ab.

Ausgefüllt werden im europäischen Unfallbericht sowohl Daten zu den Unfallbeteiligten als auch zu Zeugen und zum Fahrzeug. Der Unfallhergang kann durch separate Angaben zum Geschehen und den Schäden an den Fahrzeugen rekonstruiert werden.

Neben dem Ausfüllen des Unfallberichts, ist es ratsam, dass Sie Fotos von den Schäden am Fahrzeug machen und alles genau dokumentieren. Dazu kann es auch sinnvoll sein, eine Unfallskizze anzufertigen, die eventuell sogar verdeutlicht, aus welchen Richtungen die Fahrzeuge kamen und welche Sachschäden entstanden sind.

Übrigens: Die Polizei füllt – entgegen vieler Vermutungen – den Unfallbericht nicht für Sie aus. Die Beamten fertigen einen eigenen Bericht zum Unfall an, der allerdings gegebenenfalls auch zur Aufklärung des Unfalls bei der Versicherung beitragen kann.

Sollten keine Personen zu Schaden gekommen sein, ist es wichtig, dass Sie die Fahrbahn für andere Verkehrsteilnehmer wieder frei machen. Fahren Sie die Autos nach der ersten Beweissicherung zur Seite, sodass andere Fahrzeuge Platz haben, die Straße zu nutzen.

Welche Ansprüche haben Sie nach einem Unfall?

Nach einem Unfall kann ein Kfz-Gutacher den Schaden am Wagen schätzen.
Nach einem Unfall kann ein Kfz-Gutacher den Schaden am Wagen schätzen.

Haben Sie den Unfall nicht selbst verursacht, können Sie bei der Versicherung Ihre Ansprüche geltend machen. Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung haftet bei einem Schaden an Ihrem Fahrzeug vollständig, sofern Sie keine Teilschuld tragen. Im Falle eines Mitverschuldens wird Ihnen ein Teil des Schadens erstattet.

Sie können von einem Gutachter die Schadenshöhe feststellen lassen. Den Kfz-Gutachter dürfen Sie dabei ab einer Schadenshöhe von 750 Euro frei wählen. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Entsprechend dieses Gutachtens ergeben sich dann die weiteren Ansprüche und ihre Höhe.

Nutzungsausfallentschädigung und Mietwagen nach einem Unfall

Sie können das Fahrzeug in einer Werkstatt reparieren lassen oder aber die Reparatur selbst übernehmen. Bei beiden Möglichkeiten steht Ihnen der Schadensbetrag auf dem Gutachten als Entschädigung zu. Während sich das Auto in der Reparatur befindet, haben Sie einen Anspruch auf einen Mietwagen nach einem Unfall oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung.

Beides steht Ihnen für die Zeit zu, die vom Kfz-Gutachter für die Reparatur veranschlagt wurde. Den Mietwagen dürfen Sie sich selbst aussuchen, allerdings sollte dieser im Verhältnis zu Ihrem eigenen Wagen stehen. Haben Sie also einen Kleinwagen, sollten Sie ein ähnliches Modell als Mietwagen wählen.

Benötigen Sie für die Zeit der Reparatur nicht zwingend ein Fahrzeug und können auch auf die öffentlichen Verkehrsmittel ausweichen, empfiehlt es sich, den Nutzungsausfall geltend zu machen. Können Sie einen Nutzungswillen oder eine -möglichkeit nachweisen, steht Ihnen eine Ausfallentschädigung zu, wenn Sie oder nahe Angehörige und Freunde das Auto benötigen.

Je nach Fahrzeugmodell und Alter des Kfz berechnet sich die Nutzungsausfallentschädigung. Diese kann bei 23 bis 175 Euro pro Tag liegen. Auch für ein Motorrad, für welches sich ein Nutzungswille ergibt, kann ein Nutzungsausfall geltend gemacht werden.

Körperliche Schäden durch den Unfall? Schmerzensgeld beantragen!

Bei Fahrerflucht droht eine Strafe von drei Jahren Freiheitsentzug oder eine Geldbuße.
Bei Fahrerflucht droht eine Strafe von drei Jahren Freiheitsentzug oder eine Geldbuße.

Haben Sie nach einem Unfall mit körperlichen oder psychischen Schäden zu kämpfen, steht Ihnen zudem ein Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Sollten Sie also nach dem Unfall bereits über ein Unwohlsein oder über Kopfschmerzen klagen, suchen Sie einen Arzt auf.

Dieser dokumentiert die körperlichen und seelischen Einschränkungen sowie die Therapie und weitere Folgen der Erkrankung. Die Höhe des Schmerzensgeldes kann dabei stark variieren und ist vom Einzelfall abhängig. Dabei werden eine eventuelle Arbeitsunfähigkeit sowie Folgeschäden in die Berechnung miteinbezogen.

Wenn Sie den Anspruch auf Schmerzensgeld durchsetzen möchten, kann es ratsam sein, einen Rechtsanwalt mit ins Boot zu holen. Dieser kann bezüglich der Höhe oftmals eine größere Summe bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Auf eigene Faust ist Ihnen dieser Umfang selbst meist nicht möglich.

Rechtliche Folgen eines Unfalls

Neben den Ansprüchen, die Sie als Geschädigter bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können, können bei einem Unfall andere rechtliche Folgen auf den Unfallverursacher zukommen. Diese sind abhängig von seinem Verhalten am Unfallort und dem Grund für den Unfall.

Beispielsweise hat ein Unfall, der aufgrund von Alkohol oder Drogen am Steuer stattgefunden hat, rechtliche Konsequenzen. Es könnte dabei unter Fahrlässigkeit oder Vorsatz gehandelt worden sein. Dem Unfallverursacher können eine Geld- oder Freiheitsstrafe und sogar der Fahrerlaubnisentzug drohen.

Auch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – die sogenannte Unfallflucht – hat rechtliche Folgen. Denkbar ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Mehr zu den Konsequenzen eines Unfalls lesen Sie in den folgenden Kapiteln.

Fahrerflucht – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Eine Fahrerflucht oder das unerlaubte Entfernen vom Unfallort wird in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) konkretisiert. Es handelt sich dementsprechend schon um eine Fahrerflucht, wenn ein Unfallbeteiligter den Ort des Geschehens verlässt, ohne seine Daten zu hinterlegen.

Zudem muss für eine angemessene Zeit – beispielsweise bei einem Parkunfall – auf den Beteiligten gewartet werden. Angemessen ist dabei eine Zeit von 20 bis 60 Minuten. Es reicht nicht aus, einen Zettel an der Windschutzscheibe mit den Versicherungsdaten zu hinterlassen. Auch dann nicht, wenn Sie in Eile sind.

Neben einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe müssen Betroffene bei Fahrerflucht nach einem Unfall laut Bußgeldkatalog auch mit drei Punkten in Flensburg, einem möglichen Fahrverbot und gar einem Fahrerlaubnisentzug rechnen.

Die Fahrerlaubnis wird vor allem entzogen, wenn der Unfallbeteiligte unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stand. Handelt es sich um einen schweren Unfall und der Beteiligte weiß, dass das Opfer erheblich verletzt oder gar getötet wurde, droht ebenfalls der Fahrerlaubnisentzug.

Gaffer – Wenn durch unterlassene Hilfeleistung Menschenleben gefährdet werden

Auch bei einem Motorradunfall machen sich Gaffer strafbar.
Auch bei einem Motorradunfall machen sich Gaffer strafbar.

Gaffer tragen nicht selten dazu bei, dass die Rettungskräfte am Unfallort bei der Bergung von Verletzten behindert werden. Dabei wird nicht nur geguckt, sondern heutzutage auch mit dem Smartphone gefilmt und fotografiert. Um diesem entgegenzuwirken, geht die Polizei vermehrt gegen Gaffer vor.

Die Beamten dürfen u. a. den Schaulustigen die Smartphones einziehen. Das Erstellen von Fotos oder Videomaterial von einem Unfall oder Unfallopfern ist eine Straftat. Laut § 201a StGB kann diese mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder diesen beobachten und als Ersthelfer vor Ort sind, obliegt es Ihrer Pflicht Erste Hilfe zu leisten. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar und es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Fahrlässige und vorsätzliche Tötung im Straßenverkehr

Endet ein Unfall tödlich, stellt sich schnell die Frage, ob der Unfallverursacher fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn der Unfallverursacher die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Das bedeutet, dass auch die Fehler der anderen beachtet werden müssen.

Dementsprechend muss allerdings überprüft werden, ob der Ausgang des Unfalls auch tödliche Folgen gehabt hätte, wenn der Fahrer nicht verbotswidrig gehandelt hätte. Je nach Unfallhergang muss dies individuell und im Einzelfall vor Gericht entschieden werden.

Nach § 222 StGB wird die fahrlässige Tötung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Aber wann handelt es sich um eine vorsätzliche Tötung im Straßenverkehr? Vorsätzliches Handeln liegt vor, wenn der Fahrer mit voller Absicht vorgeht und keine Rücksicht auf die Konsequenzen nimmt.

Dabei nimmt der Unfallverursacher in Kauf, dass es bei seinem Verhalten zu einem Unfall mit Todesfolge kommen kann. Ob eine vorsätzliche Tötung vorliegt, muss ebenfalls im Einzelfall vor Gericht entschieden werden. Bei einem illegalen Straßenrennen wird meistens davon ausgegangen, dass der Fahrer sich seiner Tat und den möglichen Folgen bewusst ist. In diesem Fall handelt es sich dann um Vorsatz.

Kann die Rettungskarte einen Unfall verhindern?

Die Rettungskarte im Fahrzeug kann eine schnellere Bergung begünstigen.
Die Rettungskarte im Fahrzeug kann eine schnellere Bergung begünstigen.

Vom ADAC wurde eine sogenannte Rettungskarte eingeführt. Diese soll dafür sorgen, dass Personen, die in einen Unfall verwickelt sind und im Fahrzeug gefangen sind, schneller geborgen werden können. So verschieden die Fahrzeugmodelle sind, so ist auch die Karosserie unterschiedlich.

Die Rettungskräfte können so direkt einsehen, an welcher Stelle sie Spreizer und Schere ansetzen können. Dabei werden üblicherweise Bauteile ausgewählt, die nicht zu massiv sind. Eine Rettungskarte können Sie bei den Automobilherstellern kostenlos bekommen.

Die Rettungskarte soll dabei hinter der Fahrersonnenblende verstaut werden. Dieser Platz ist nicht nur deutschlandweit, sondern in ganz Europa mit den Rettungskräften abgestimmt worden. Um kenntlich zu machen, dass Sie über eine Rettungskarte verfügen, wird an der Windschutzscheibe ein Aufkleber, den Sie beim ADAC bekommen, angebracht.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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2 Gedanken zu „Unfall: Ein Zusammenstoß mit Folgen

  1. Lisa

    Ich habe vor kurzem eine Stunde geparkt und als ich wiederkam hatte mein Auto einen Schaden. Es hing kein Zettel mit Kontaktdaten oder ähnlichem an meinem Auto. Ein Glück gab es ein paar Zeugen und wir konnten den Verantwortlichen identifizieren. Erstaunlich, dass es sich dabei schon um eine Fahrerflucht handelt.

  2. Karl

    So ein Unfall bringt einiges mit sich, das habe ich nun selbst erfahren muss. Gut zu wissen, dass ich, um die genaue Schadenshöhe zu erfahren, einen Gutachter vor Ort beauftragen kann. Interessant ist dabei auch, dass die Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden müssen. Ich werde mich dazu mal noch ganz genau erkunden.

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