Bußgeldkatalog für die Rettungsgasse
Verstoß | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Auf einer Autobahn oder Außerortsstraße keine Rettungsgasse gebildet | 200 | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
Unerlaubt die Rettungsgasse befahren | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Behinderung | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung | 300 | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | 320 | 2 | 1 Monat |
FAQ: Rettungsgasse
Gemäß § 11 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Sie auf Autobahnen und Außerortsstraßen zum Bilden der Rettungsgasse verpflichtet, sofern sich ein Stau bildet bzw. wenn die Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorankommen.
Hier erfahren Sie, wie Sie eine Rettungsgasse bei 3 Spuren bilden müssen. Zudem erhalten Sie einen Überblick, wo Sie hinfahren müssen, wenn sich die Rettungsgasse auf 4 Spuren erstreckt.
Das Nichtbilden der Rettungsgasse bei einem Unfall stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar und kostet mindestens 200 Euro. Ob dafür auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg drohen, können Sie unserer Tabelle entnehmen.
Im Video: Wissenswertes zur Rettungsgasse
Eine Rettungsgasse rettet Leben
Inhalt
Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit Schwerverletzten, zählt für diese jede Sekunde. Je schneller die Rettungskräfte die Unfallopfer erreichen, desto höher sind deren Überlebenschancen.
Auch der Einsatz von Ersthelfern kann einen wesentlichen Teil zur Versorgung beitragen. Damit Sanitäter schnell an den Unfallort gelangen, ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer umgehend eine Rettungsgasse bilden.
Doch wann ist das Bilden einer Rettungsgasse per Gesetz eigentlich vorgeschrieben? Müssen Sie auch innerorts eine Durchfahrt für Rettungskräfte bilden? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Wann müssen Sie eine Rettungsgasse in Deutschland bilden?
Wie bereits erwähnt, entscheidet das korrekte und schnelle Bilden einer Rettungsgasse nicht selten über Leben und Tod. Doch wann sind Sie eigentlich dazu verpflichtet, eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu bilden?
In § 11 Absatz 2 StVO besagt hierzu Folgendes:
Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt also erst einmal außerhalb geschlossener Ortschaften. Allerdings greift diese nicht erst, wenn sich der Stau schon gebildet hat. Schon bei stark stockendem Verkehr sind Sie zur Bildung der Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge verpflichtet.
Gut zu wissen: Auch bei der Bildung einer Rettungsgasse ist der Standstreifen tabu. Dieser darf nicht befahren werden. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn tatsächlich keine andere Möglichkeit besteht, den Rettungsfahrzeugen die Zufahrt zur Unfallstelle zu ermöglichen.
Wie wird auf der Autobahn die Rettungsgasse richtig gebildet?
Da wir nun geklärt haben, wann Sie eine Rettungsgasse bilden müssen, wollen wir in diesem Abschnitt darauf eingehen, wie Sie die Rettungsgasse richtig bilden. Unseren Grafiken können Sie entnehmen, zu welcher Seite der Fahrbahn Sie sich orientieren müssen:
Als Faustregel können Sie sich merken: Alle Fahrzeuge, welche sich auf der linken Fahrbahn befinden, fahren ganz nach links, alle übrigen Verkehrsteilnehmer sollen möglichst weit nach rechts fahren. So bilden Sie eine Rettungsgasse richtig.
Bei Stau Rettungsgasse: Gilt das auch innerorts?
Grundsätzlich sind Sie nur außerhalb geschlossener Ortschaften dazu verpflichtet, bei Stau oder stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden. Das bedeute allerdings nicht, dass der Einsatz Blaulicht und Martinshorn innerorts keine Sonderrechte einräumen.
In § 38 Absatz 1 StVO heißt es diesbezüglich:
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
“Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”.
Nichtbilden der Rettungsgasse: Diese Strafe droht
Um die Wichtigkeit der Rettungsgasse zu unterstreichen, sieht der Bußgeldkatalog harte Sanktionen vor, wenn Verkehrsteilnehmer keine Durchfahrt bilden. Für diese Ordnungswidrigkeit droht ein hohes Bußgeld von mindestens 200 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Zudem wird ein Fahrverbot ausgesprochen.