Rettungsgasse auf der Autobahn: So wird sie gebildet

Bilden Sie keine Rettungsgasse, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro.
Bilden Sie keine Rettungsgasse, droht ein Bußgeld in Höhe von mindestens 200 Euro.

Bußgeldkatalog für die Rettungsgasse

VerstoßBuß­geld (€)PunkteFahr­verbot
Auf einer Auto­­bahn oder Außer­­orts­­straße keine Rettungsgasse gebildet20021 Mo­nat
... mit Behin­derung24021 Mo­nat
... mit Gefähr­dung28021 Mo­nat
... mit Sach­beschä­digung32021 Mo­nat
Uner­laubt die Rettungsgasse befahren24021 Mo­nat
... mit Behin­derung28021 Mo­nat
... mit Gefähr­dung30021 Mo­nat
... mit Sach­beschä­digung32021 Mo­nat

FAQ: Rettungsgasse

Wann muss ich eine Rettungsgasse gemäß StVO bilden?

Gemäß § 11 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Sie auf Autobahnen und Außerortsstraßen zum Bilden der Rettungsgasse verpflichtet, sofern sich ein Stau bildet bzw. wenn die Fahrzeuge nur noch mit Schrittgeschwindigkeit vorankommen.

Wie können Sie die Rettungsgasse richtig bilden?

Hier erfahren Sie, wie Sie eine Rettungsgasse bei 3 Spuren bilden müssen. Zudem erhalten Sie einen Überblick, wo Sie hinfahren müssen, wenn sich die Rettungsgasse auf 4 Spuren erstreckt.

Droht ein Bußgeld, wenn die Rettungsgasse nicht gebildet wird?

Das Nichtbilden der Rettungsgasse bei einem Unfall stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar und kostet mindestens 200 Euro. Ob dafür auch ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg drohen, können Sie unserer Tabelle entnehmen.

Im Video: Wissenswertes zur Rettungsgasse

Wichtiges zur Rettungsgasse erfahren Sie im Video.
Wichtiges zur Rettungsgasse erfahren Sie im Video.

Eine Rettungsgasse rettet Leben

Außerorts sind Sie bei stockendem Verkehr verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden.
Außerorts sind Sie bei stockendem Verkehr verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden.

Kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall mit Schwerverletzten, zählt für diese jede Sekunde. Je schneller die Rettungskräfte die Unfallopfer erreichen, desto höher sind deren Überlebenschancen.

Auch der Einsatz von Ersthelfern kann einen wesentlichen Teil zur Versorgung beitragen. Damit Sanitäter schnell an den Unfallort gelangen, ist es wichtig, dass alle Verkehrsteilnehmer umgehend eine Rettungsgasse bilden.

Doch wann ist das Bilden einer Rettungsgasse per Gesetz eigentlich vorgeschrieben? Müssen Sie auch innerorts eine Durchfahrt für Rettungskräfte bilden? Welche Sanktionen drohen, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

Wann müssen Sie eine Rettungsgasse in Deutschland bilden?

Wie bereits erwähnt, entscheidet das korrekte und schnelle Bilden einer Rettungsgasse nicht selten über Leben und Tod. Doch wann sind Sie eigentlich dazu verpflichtet, eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu bilden?

In § 11 Absatz 2 StVO besagt hierzu Folgendes:

Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.

Die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse gilt also erst einmal außerhalb geschlossener Ortschaften. Allerdings greift diese nicht erst, wenn sich der Stau schon gebildet hat. Schon bei stark stockendem Verkehr sind Sie zur Bildung der Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge verpflichtet.

Gut zu wissen: Auch bei der Bildung einer Rettungsgasse ist der Standstreifen tabu. Dieser darf nicht befahren werden. Eine Ausnahme liegt nur dann vor, wenn tatsächlich keine andere Möglichkeit besteht, den Rettungsfahrzeugen die Zufahrt zur Unfallstelle zu ermöglichen.

Wie wird auf der Autobahn die Rettungsgasse richtig gebildet?

Da wir nun geklärt haben, wann Sie eine Rettungsgasse bilden müssen, wollen wir in diesem Abschnitt darauf eingehen, wie Sie die Rettungsgasse richtig bilden. Unseren Grafiken können Sie entnehmen, zu welcher Seite der Fahrbahn Sie sich orientieren müssen:

Korrekte Bildung einer Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen.
Korrekte Bildung einer Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen.
Korrekte Bildung einer Rettungsgasse bei drei Fahrstreifen.
Korrekte Bildung einer Rettungsgasse bei drei Fahrstreifen.

Als Faustregel können Sie sich merken: Alle Fahrzeuge, welche sich auf der linken Fahrbahn befinden, fahren ganz nach links, alle übrigen Verkehrsteilnehmer sollen möglichst weit nach rechts fahren. So bilden Sie eine Rettungsgasse richtig.

Bei Stau Rettungsgasse: Gilt das auch innerorts?

Grundsätzlich sind Sie nur außerhalb geschlossener Ortschaften dazu verpflichtet, bei Stau oder stockendem Verkehr eine Rettungsgasse zu bilden. Das bedeute allerdings nicht, dass der Einsatz Blaulicht und Martinshorn innerorts keine Sonderrechte einräumen.

In § 38 Absatz 1 StVO heißt es diesbezüglich:

Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

“Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”.

Nichtbilden der Rettungsgasse: Diese Strafe droht 

Um die Wichtigkeit der Rettungsgasse zu unterstreichen, sieht der Bußgeldkatalog harte Sanktionen vor, wenn Verkehrsteilnehmer keine Durchfahrt bilden. Für diese Ordnungswidrigkeit droht ein hohes Bußgeld von mindestens 200 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Zudem wird ein Fahrverbot ausgesprochen.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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