Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Sich das „Ja-Wort“ zu geben ist für verliebte Paare der schönste Moment ihres Lebens. Die meisten Verlobten fiebern ein Jahr auf ihre Hochzeit hin und planen alles bis ins kleinste Detail. So steht jedes Paar irgendwann vor der Frage: „Einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder den eigenen Namen behalten?“ Welche Möglichkeiten es gibt und ob eine Namensänderung vom gemeinsamen Kind bei der Heirat möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Namensänderung ist nach der Hochzeit

Welche Möglichkeiten zur Namensänderung bestehen bei einer Hochzeit?

Bei der Eheschließung kann eine Namensänderung durch die Eheleute bestimmt werden. Das vermählte Paar kann sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeder behält seinen eigenen Geburts- bzw. Familiennamen oder ein Partner wählt einen Doppelnamen aus.

Welche Bestimmungen gibt es in Bezug auf Kinder?

Gemeinsame Kinder, die vor der Ehe geboren wurden, können den gemeinsamen Familiennamen annehmen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den Familiennamen als Geburtsnamen.

Ist ein Änderung des Namens nach der Hochzeit möglich?

Eine nachträgliche Namensänderung nach der Heirat ist jederzeit möglich, sofern ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden soll.

Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.

Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes. Der Ehegatte, dessen vorheriger Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist, kann zudem einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen bilden.

Entschließen sich die Ehegatten bei der Namensänderung nach der Hochzeit dazu, den eigenen Familiennamen zu behalten, sollten Sie dennoch einen der beiden Nachnamen für zukünftige Kinder bestimmen. Dies sorgt dafür, dass gemeinsame Kinder bei der Geburt automatisch diesen Namen bekommen.

Übrigens: Als gemeinsamer Ehenamen kann auch ein Nachname aus einer früheren Ehe bestimmt werden. Dies ist möglich, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung den Nachnamen ihres früheren Mannes trägt und die Ehepartner diesen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten. Akzeptieren muss der Exmann dies nicht.

Ein Beispiel soll die Namensänderung nach der Hochzeit verdeutlichen: Sabrina Meier heiratet Simon Richter. Folgende Möglichkeiten hat das Paar nun vor oder nach der Heirat bezüglich der Namensänderung:

Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
  1. Das Paar behält seinen derzeitigen Nachnamen. Es bleibt also bei Sabrina Meier und Simon Richter. Einer der beiden Nachnamen kann für zukünftige Kinder bestimmt werden.
  2. Sabrina und Simon bestimmen als gemeinsamen Ehenamen Meier oder Richter. Sie heißen dann Sabrina und Simon Richter oder Sabrina und Simon Meier.
  3. Sabrina oder Simon entscheidet sich dazu, einen Doppelnamen anzunehmen. Dabei sind folgende Kombinationen möglich: Sabrina Meier-Richter bzw. Richter-Meier und Simon Richter sowie Sabrina Meier und Simon Richter-Meier bzw. Meier-Richter

Nur einer der Eheleute kann nach der Heirat bei der Namensänderung den Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname ist daher nicht möglich. Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich.

Ist eine nachträgliche Namensänderung nach der Eheschließung möglich?

Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden. Ehegatten haben beim Familiennamen die oben beschriebenen Möglichkeiten.

Namensänderung nach der Hochzeit: Frist und Kosten

Eine Frist ist nach der Hochzeit bei der Namensänderung nicht einzuhalten. Auch Jahre nach der Eheschließung können Sie beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen auswählen. Das BGB bestimmt dabei die Rahmenbedingungen.

Um eine Namensänderung nach der Hochzeit beim Standesamt zu beantragen, sollten Sie an folgende Unterlagen denken:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
  • Meldebescheinigung über den Wohnsitz
Entscheiden Sie sich nach der Hochzeit dazu, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen oder wollen einen Doppelnamen annehmen, verursacht dies Kosten. Die Beurkundung durch einen Standesbeamten schlägt mit ca. 15 bis 20 Euro zu Buche.

Können Sie eine Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit vornehmen?

Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.
Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.

Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben, stellen sich nach der Eheschließung oftmals folgende Frage: „Ist eine Namensänderung nach der Hochzeit auch beim Kind möglich?“

Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen.

Ab dem fünften Lebensjahr müssen die Eltern eine Ehenamensbestimmung für das Kind abgeben. Zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr muss für das Kind eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Namensänderung vorliegen und ab dem vierzehnten Lebensjahr genügt eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern.

Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.

Wird die Namensänderung erst nach der Hochzeit durchgeführt, müssen Sie mit Kosten von ca. 20 Euro rechnen. Muss eine neue Geburtsurkunde für das Kind ausgestellt werden, kommen weitere 10 bis 12 Euro hinzu. Vom Standesamt werden die Ausweise der Erklärenden, die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern sowie ggf. die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Aber wie verhält sich dies, wenn ein geschiedener Elternteil einen neuen Partner heiraten möchte? Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen? Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, bedarf die Namensänderung nach der Hochzeit der Zustimmung beider Elternteile.

Heirat mit und ohne Namensänderung: Wen müssen Sie informieren?

Wenn Sie Ihren Familiennamen bei der Eheschließung behalten möchten, können Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt angeben. Eine Änderung vom Personalausweis und weiteren Dokumenten ist in diesem Fall nicht nötig.

Haben Sie eine Namensänderung nach der Hochzeit beantragt, sollten Sie nach der Eheschließung sämtliche Stellen darüber informieren. Folgende Liste zeigt Ihnen, bezüglich welcher Dokumente und Verträge Sie die Namensänderungen mitteilen müssen:

Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Fahrzeugbrief und -schein
  • EC-Karte
  • Krankenkassenkarte
  • Klingelschild und Briefkasten
  • Versicherungen
  • Laufende Verträge
  • Arbeitgeber
  • Vermieter
  • Verein

Trotz Namensänderung nach der Hochzeit muss der Führerschein nicht geändert werden. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie sich allerdings mit Ihrem geänderten Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

210 Gedanken zu „Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

  1. Tatiana

    Ich habe eine Frage: Nach meiner Heirat habe ich meinen Mädchennamen in meinen Ehenamen geändert. Beim Standesamt gab man mir ein offizielles Dokument.Jetzt bin ich Ausländer, mein Reisepass stammt aus Venezuela und ich kann meinen Ehenamen erst annehmen, wenn ich ihn auch in meinen Personalausweis eingetragen habe. Deshalb möchte ich mein Aufhentathilel aktualisieren hier in Deutschland. Und die Einwanderungsbehörden sagen mir, dass ich das nicht tun kann, bis ich meinen Reisepass aktualisiert habe. Daher verstehe ich nicht, ob das möglich sein kann. ???

  2. David P

    ich habe den Artikel gelesen und jetzt hätte ich noch ne Frage.
    Was wäre wenn das Szenario ist das sowohl die Zukünftige Gattin und der Gatte jeweils ihren Geburten Nachnamen haben wollen. Was kann man da tun und was kann das Paar entscheiden? Hintergrund ist die Vergangenheit mit dem das Päärchen ihre jeweiligen Nachnamen verachten.

  3. Elena

    kann ich nach der Hochzeit meinen Mädchennamen wieder annehmen?

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