Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Sich das „Ja-Wort“ zu geben ist für verliebte Paare der schönste Moment ihres Lebens. Die meisten Verlobten fiebern ein Jahr auf ihre Hochzeit hin und planen alles bis ins kleinste Detail. So steht jedes Paar irgendwann vor der Frage: „Einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder den eigenen Namen behalten?“ Welche Möglichkeiten es gibt und ob eine Namensänderung vom gemeinsamen Kind bei der Heirat möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Namensänderung ist nach der Hochzeit

Welche Möglichkeiten zur Namensänderung bestehen bei einer Hochzeit?

Bei der Eheschließung kann eine Namensänderung durch die Eheleute bestimmt werden. Das vermählte Paar kann sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeder behält seinen eigenen Geburts- bzw. Familiennamen oder ein Partner wählt einen Doppelnamen aus.

Welche Bestimmungen gibt es in Bezug auf Kinder?

Gemeinsame Kinder, die vor der Ehe geboren wurden, können den gemeinsamen Familiennamen annehmen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den Familiennamen als Geburtsnamen.

Ist ein Änderung des Namens nach der Hochzeit möglich?

Eine nachträgliche Namensänderung nach der Heirat ist jederzeit möglich, sofern ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden soll.

Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.

Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes. Der Ehegatte, dessen vorheriger Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist, kann zudem einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen bilden.

Entschließen sich die Ehegatten bei der Namensänderung nach der Hochzeit dazu, den eigenen Familiennamen zu behalten, sollten Sie dennoch einen der beiden Nachnamen für zukünftige Kinder bestimmen. Dies sorgt dafür, dass gemeinsame Kinder bei der Geburt automatisch diesen Namen bekommen.

Übrigens: Als gemeinsamer Ehenamen kann auch ein Nachname aus einer früheren Ehe bestimmt werden. Dies ist möglich, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung den Nachnamen ihres früheren Mannes trägt und die Ehepartner diesen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten. Akzeptieren muss der Exmann dies nicht.

Ein Beispiel soll die Namensänderung nach der Hochzeit verdeutlichen: Sabrina Meier heiratet Simon Richter. Folgende Möglichkeiten hat das Paar nun vor oder nach der Heirat bezüglich der Namensänderung:

Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
  1. Das Paar behält seinen derzeitigen Nachnamen. Es bleibt also bei Sabrina Meier und Simon Richter. Einer der beiden Nachnamen kann für zukünftige Kinder bestimmt werden.
  2. Sabrina und Simon bestimmen als gemeinsamen Ehenamen Meier oder Richter. Sie heißen dann Sabrina und Simon Richter oder Sabrina und Simon Meier.
  3. Sabrina oder Simon entscheidet sich dazu, einen Doppelnamen anzunehmen. Dabei sind folgende Kombinationen möglich: Sabrina Meier-Richter bzw. Richter-Meier und Simon Richter sowie Sabrina Meier und Simon Richter-Meier bzw. Meier-Richter

Nur einer der Eheleute kann nach der Heirat bei der Namensänderung den Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname ist daher nicht möglich. Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich.

Ist eine nachträgliche Namensänderung nach der Eheschließung möglich?

Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden. Ehegatten haben beim Familiennamen die oben beschriebenen Möglichkeiten.

Namensänderung nach der Hochzeit: Frist und Kosten

Eine Frist ist nach der Hochzeit bei der Namensänderung nicht einzuhalten. Auch Jahre nach der Eheschließung können Sie beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen auswählen. Das BGB bestimmt dabei die Rahmenbedingungen.

Um eine Namensänderung nach der Hochzeit beim Standesamt zu beantragen, sollten Sie an folgende Unterlagen denken:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
  • Meldebescheinigung über den Wohnsitz
Entscheiden Sie sich nach der Hochzeit dazu, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen oder wollen einen Doppelnamen annehmen, verursacht dies Kosten. Die Beurkundung durch einen Standesbeamten schlägt mit ca. 15 bis 20 Euro zu Buche.

Können Sie eine Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit vornehmen?

Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.
Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.

Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben, stellen sich nach der Eheschließung oftmals folgende Frage: „Ist eine Namensänderung nach der Hochzeit auch beim Kind möglich?“

Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen.

Ab dem fünften Lebensjahr müssen die Eltern eine Ehenamensbestimmung für das Kind abgeben. Zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr muss für das Kind eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Namensänderung vorliegen und ab dem vierzehnten Lebensjahr genügt eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern.

Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.

Wird die Namensänderung erst nach der Hochzeit durchgeführt, müssen Sie mit Kosten von ca. 20 Euro rechnen. Muss eine neue Geburtsurkunde für das Kind ausgestellt werden, kommen weitere 10 bis 12 Euro hinzu. Vom Standesamt werden die Ausweise der Erklärenden, die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern sowie ggf. die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Aber wie verhält sich dies, wenn ein geschiedener Elternteil einen neuen Partner heiraten möchte? Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen? Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, bedarf die Namensänderung nach der Hochzeit der Zustimmung beider Elternteile.

Heirat mit und ohne Namensänderung: Wen müssen Sie informieren?

Wenn Sie Ihren Familiennamen bei der Eheschließung behalten möchten, können Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt angeben. Eine Änderung vom Personalausweis und weiteren Dokumenten ist in diesem Fall nicht nötig.

Haben Sie eine Namensänderung nach der Hochzeit beantragt, sollten Sie nach der Eheschließung sämtliche Stellen darüber informieren. Folgende Liste zeigt Ihnen, bezüglich welcher Dokumente und Verträge Sie die Namensänderungen mitteilen müssen:

Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Fahrzeugbrief und -schein
  • EC-Karte
  • Krankenkassenkarte
  • Klingelschild und Briefkasten
  • Versicherungen
  • Laufende Verträge
  • Arbeitgeber
  • Vermieter
  • Verein

Trotz Namensänderung nach der Hochzeit muss der Führerschein nicht geändert werden. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie sich allerdings mit Ihrem geänderten Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

210 Gedanken zu „Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

  1. Richard

    Hallo zusammen
    Ich habe meine Frau in Uganda geheiratet.
    Nun haben wir die Ehe Registrierung in Deutschland beantragt, mit Namensänderung zu meinem Familiennamen. Ich habe einen Umlaut im Namen ö. Wir wollten aber gerne diesen in oe umändern da es in Uganda nur die englische Schreibweise gibt. Und ö immer dann zu o geschrieben würde.
    Die deutsche Botschaft meinte wir müssen bei ö bleiben. Leider würde das zu einigen Problemen bei den Behörden in Uganda sorgen. Kann man den Namen auf englische Schreibweise umändern lassen. Welche Möglichkeiten haben wir?

  2. Jean

    Hallo

    Ich habe vor 3 Jahren meinen Mann geheiratet und seinen Namen abgenommen. Wir haben lange hin und her „diskutiert“ welchen Namen wir annehmen. Am Ende habe ich nachgegeben – es war ok, aber hätte meinen lieber behalten. Mittlerweile habe ich mich zwar daran gewöhnt aber bin immer noch traurig wenn ich meinen Familiennamen lese. Besteht die Möglichkeit dass man das rückgängig macht (auch wenn uns die Leute für bekloppt halten würden) & wir BEIDE meinen Namen bekommen? Bitte antworten Sie!

  3. Katharina

    Hallo!

    Wir haben vor einem Monat geheiratet, beide den eigenen Familiennamen behalten und würden nun gerne den Geburtsnamen unseres gemeinsamen Kindes ändern. Momentan hat es den Nachnamen des Vaters, meines Mannes, aber es soll meinen Nachnamen bekommen. Laut Ihres Textes ist dies binnen 3 Monaten nach der Hochzeit möglich; im Standesamt wurde uns jedoch gesagt, das sei nicht möglich. Haben wir Sie falsch verstanden, oder hatte die Standesbeamtin Unrecht?

    „Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.“

  4. Galina F

    Guten Abend,
    Habe eine Frage … Mein Sohn hat von kurzen geheiratet und möchte gerne das seine Frau seinen Familiennamen
    aufnahmt.Nur haben beide bei Standesamt sich gemeldet und erfahren das unmöglich ist….nur mit Vorlage einen inland Pass ( mein Sohn lebte seit 31 Jahre in Deutschland,und mit 4 Jahren mit mir nach Deutschland gekommen)
    Er hat zwar ein russischer Reisepass aber kein Russisches Inlandpass..
    Die Beamtin meint ..ohne Vorlage diesen russischen Inlandpass ( wo darauf stehen sollte er noch nie verheiratet war’s)
    Nun hat mein Sohn diese Inlandpass nicht….und kann diese absolut nicht beantragen…weil er bereits mit 4 aus Russland ausgereist ist…. Was sollten wir tun?
    Vielen lieben dank in Vorraus.
    Mit freundlichen Grüßen
    Galina F

  5. Madlen G

    Hallo zusammen!
    Ich habe letztes Jahr geheiratet.Wir haben ein gemeinsames Kind und eines hab ich mitgebracht(15).
    Heute haben wir dann die Namensänderung für unsere Familie.Der grosse wollte nicht den Namen meines Mannes,was auch vollkommen ok ist.Nun fragte er mich,ob er den Namen seines Vaters annehmen kann.Würde Das denn funktionieren?
    Ich war mit seinem Vater nicht verheiratet und er hat meinen Geburtsnamen.
    Danke und LG Madlen

  6. ERI

    Hallo
    Ich habe mit meiner Frau im Jahr 2019 in der Schweiz geheiratet und wir haben uns damals für einen gemeinsamen Ehenamen (vom Mann) entschieden.
    Wir haben uns nun entschieden den Nachnamen meiner Frau zu führen. Bei den schweizer Behörden ist die neue Namensführung unter der Angabe verschiedener Gründe bewilligt worden.
    Nun wollte ich einen neuen Pass mit der neuen Namensführung beantragen, aber die deutschen Behörden möchten die neue Namensführung nicht anerkennen. Ich brauche den Ausweis um meine neue Bewilligung in der Schweiz zu erhalten.
    Es hiess, ich muss einen Antrag für Namensänderung an meinem letzten Wohnsitz in Deutschland stellen.

    Können Sie mir da die Rechtsgrundlage erklären bitte. Wie muss ich da am Besten vorgehen?

  7. Steffen und Marlena

    Liebes Team von Familienrecht,

    folgende Herausforderungen liegt gerade vor meiner Verlobten und mir:
    In meiner Kindheit habe ich den Namen meines Stiefvaters angenommen, den ich gerne wieder ablegen möchte (Rückkehr zum Geburtsnamen).
    Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung barg sehr viele Hürden, deswegen dachte ich mir, dass ich durch meine Heirat meinen Geburtsnamen wieder annehmen kann.
    Frage: Wäre dies theoretisch möglich? Und wenn ja, können wir meinen Geburtsnamen als gemeinsamen Familiennamen wählen?
    Wir wissen momentan nicht weiter, und wären sehr dankbar, wenn Ihr einen Tip für uns hättet, wie man am besten das Problem angehen könnte?!

    Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
    Steffen und Marlena

  8. Ben

    Hallo,

    meine Verlobte und ich Heiraten nächstes Jahr. Sie hat ein Kind, mit dem vorherigen Partner. Sie waren nicht verheiratet, Sie hat das alleinige Sorgerecht und das Kind hat auch Ihren Nachnamen.

    Wie ist das jetzt, wenn Sie meinen Nachnahmen annimmt. Kann man da so einfach den Nachnamen des Kindes auch ändern oder was sind hier für Vorraussetzungen?

    Vielen lieben Dank.

  9. Lisa

    Hallo,
    wenn ich jetzt zur Hochheit einen Doppelnamen annehme, kann ich dann in ein paar Jahren meinen Damen so ändern, dass ich nur noch den Nachnamen meines Mannes habe?
    Viele Grüße,
    Lisa

  10. Denise

    Hallo
    Ich habe da eine frage .
    Mein Mann und ich haben vor 3 Jahren geheiratet und meinen Namen als Ehenamen genommen, nun möchten wir nach langem überlegen doch sehr gerne seinen Namen als ehenamen nehmen .
    Ist dies möglich oder geht das nicht?

  11. Katharina

    Mein Partner und ich haben ein gemeinsames Kind, das den Namen meines Partners bekommen hat. Nun heiraten wir und möchten beiden gerne unseren eigenen Nachnamen behalten – und wenn ich Sie richtig verstehe, ist es also doch möglich, dass es einen neuen (meinen) Nachnamen bekommt?

    Also: Frau Müller und Herr Maier haben ihr Kind Fritz Maier genannt. Sie möchten nun heiraten und weiterhin Frau Müller und Herr Maier heißen. Kann Fritz durch die Hochzeit Fritz Müller heißen?

    Tausend Dank!

    „Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.“

  12. Martin

    Sehr geehrtes Anwalt.org Team,

    Meine Frau und Ich haben vor einigen Tagen geheiratet, ich habe den Namen meiner Frau angenommen, war im Nachhinein aber ein Fehler, da ich dadurch sehr viele Menschen In meiner Familie gekränkt habe. Kann ich nach der Eheschließung wieder mein Namen annehmen und meine Frau behält ihren Namen?

    Lg Martin

  13. Lilli P

    Hallo, nachdem mein Ex-Mann und ich uns scheiden ließen, hat er seinen Geburtsnamen wieder angenommen. Unsere beiden Kinder haben also beide meinen Nachnamen, der Vater nun einen anderen.
    Nun möchte ich einen neuen Mann heiraten, wir bekommen bald auch ein Kind miteinander.
    Wie groß stehen unsere Chancen, dass meine Kinder aus erster Ehe den Nachnamen des neuen Mannes annehmen dürfen, wenn der leibliche Vater nicht zustimmt?

    Vielen Dank vorab!

  14. Hallo zusammen,
    wenn ich „Meier“ und meine Frau „Huber“ heißt und wir das Ziel haben, beide den gleichen Doppelnamen
    „Meier-Huber“ als Nachnamen zu tragen, so geht dies, wenn ich das richtig lese, zwar nicht im Rahmen der Namensvergabe mit der Hochzeit, jedoch nachträglich über eine individuellen Namensänderung beim Standesamt, richtig?
    Vielen Dank für diese Bestätigung.
    Gruss
    JW

  15. Sabrina

    Hallo ich hab auch eine Frage wie ist das wenn man zu Welt kam und den Namen der Mutter hatte. Die Eltern aber 10 Jahre später geheiratet haben bleibt mein geburts Nachname und wie ist das wenn ich heirate muss ich dann bei geboren zwei Namen schreiben oder verfehlt ein Name. Also bei mir ist da ja Berk geborene Balduin nur wollte ich wissen wenn ich mein Partner heiraten ob dann sein Name und Dan geboren Berk Balduin ist oder nur noch Berk als geboren kommt

  16. Ben

    hallo,

    ich möchte dieses Jahr meine Parternin heiraten, sie heißt Müller, ihr Sohn Becker und ich Meier. ich werde ihren Namen, also Müller annehmen, wir möchten das ihr Sohn auch unseren Namen annimt, nämlich Müller. Ist das ohne weiteres möglich? der Kindsvater stimmt dem nicht zu, hat aber auch nicht das Sorgerecht.
    Unterm Strich: meine zukünftige Frau, ihr Sohn und ich wollen den selben Nachnamen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    VG
    Ben

    1. Sophie

      Hallo! Ich bin Ausländerin, wir haben vor in Deutschland zu heiraten und ich die Familienname des Mannes annehmen möchte
      Nun ist es so, dass meine Ausweis nach eigene Landesrecht nicht geändert werden muss (also: erst bei Ablauf der alte Ausweis wird die neue gemeinsame Name auf den Ausweis und Reisepass stehen, es erfolgt auch kein zusätzliche Eintrag im Ausweis/Reisepass). Eine Meldepflicht besteht auch nicht, also nach Recht der eigenen Land bleibt meine Name zunächst behalten und ist nur nach deutschem recht geändert. Was ist denn meine Name nach deutschem recht – meine bisherige Name oder der ehename? Oder tritt die Namensänderung nach deutschem recht erst dann ein wenn es im Ausweis geändert ist? Welche Ämter müssen dann benachrichtigt werden über die Namensänderung zur Zeitpunkt der Eheschließung und welcher erst ernn der neue Name auf dem Ausweis steht?

  17. Olivia

    Hallo,
    besteht bei der nachträglichen Namensänderung die Möglichkeit, dass beide Ehepartner einen doppelten Nachnamen haben. Bei der Eheschließung haben mein Mann und ich meinen Nachnamen angenommen, da wir denselben Nachnamen wollten und ich meinen Nachnamen behalten wollte. Die Regelung, dass nur ein Ehepartner einen doppelten Nachnamen haben darf, veranlasste uns dazu, seinen Nachnamen nicht mitzunehmen. Besteht bei einer nachträglichen gemeinsamen Namensänderung die Möglichkeit, dass wir beide Nachnamen als doppelten Nachnamen führen können?
    Vielen Dank!

  18. Mvelo

    Hallo,
    Ich habe eine Frage die ich bisher nirgends finden konnte:
    Und zwar hat meine Frau nach der Hochzeit meinen Nachnamen angenommen. Nun möchte sie gerne ihren Nachnamen zu einem doppelname (Mein Familienname – ihr Familienname) ändern. Ist sowas grundsätzlich möglich?

  19. Desi

    Liebes Fsmilienrecht-Team,
    meine Tochter hat den Nachnamen meines Freundes- ihres Vaters erhalten- das haben wir vor der Geburt so entschieden. Mittlerweile leide ich sehr darunter, dass sie nicht meinen Namen trägt. Ihr Vater wäre damit einverstanden, aber das Standesamt und auch meine Nachforschungen hAber ergeben, dass dies leider nicht mehr möglich ist zu ändern- es wäre nur möglich, wenn wir heiraten und mein Freund meinen Namen annehmen würde. Das ist für ihn leider keine Option. Mit einem Doppelnamen könnte er sich eventuell anfreunden. Meine Frage wäre nun, wenn ich Frau A nun Herr B heirate, unser Kind momentan den Nachnamen B trägt- mein Freund aber nach der Heirat Herr AB/ BA ist und ich Frau A bleibe, wir also alle Familienname A in unserem Namen mit drin haben, wenn mein Freund auch nur als Teil eines Doppelnamens, wäre es dann möglich unsere Tochter umzubenennen und ihr meinen Nachnamen zu geben??? Oder gäbe es irgendeine andere Möglichkeit abgesehen von Einer Heirat bei der wir uns auf einen Familiennamen festlegen, so das meine Tochter doch noch meinen Nachnamen bekommen könnte- wie gesagt wäre mein Freund damit sofort einverstanden. Gibt es irgendeine Chance über das Familiengericht zu gehen??? Oder ist dies aussichtslos??? Über eine Antwort würd ich mich sehr freuen, da Ich wirklich verzweifelt bin. Vielen Dank im Voraus liebes Familienrecht Team.

    1. anwalt.org

      Hallo Desi,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr familienrecht,net-Team

  20. Ria

    Hi,

    Wir haben 3 (2,7,8) gemeinsame Kinder die meinen Nachnamen tragen. Letzte Woche haben wir geheiratet und uns im Nachhinein entschieden den Namen meines Mannes anzunehmen. Die zwei großen wurden im Ausland geboren- welche Herausforderungen bringt dies mit sich?

    Vielen Dank im Voraus

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