Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Sich das „Ja-Wort“ zu geben ist für verliebte Paare der schönste Moment ihres Lebens. Die meisten Verlobten fiebern ein Jahr auf ihre Hochzeit hin und planen alles bis ins kleinste Detail. So steht jedes Paar irgendwann vor der Frage: „Einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder den eigenen Namen behalten?“ Welche Möglichkeiten es gibt und ob eine Namensänderung vom gemeinsamen Kind bei der Heirat möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Namensänderung ist nach der Hochzeit

Welche Möglichkeiten zur Namensänderung bestehen bei einer Hochzeit?

Bei der Eheschließung kann eine Namensänderung durch die Eheleute bestimmt werden. Das vermählte Paar kann sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeder behält seinen eigenen Geburts- bzw. Familiennamen oder ein Partner wählt einen Doppelnamen aus.

Welche Bestimmungen gibt es in Bezug auf Kinder?

Gemeinsame Kinder, die vor der Ehe geboren wurden, können den gemeinsamen Familiennamen annehmen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den Familiennamen als Geburtsnamen.

Ist ein Änderung des Namens nach der Hochzeit möglich?

Eine nachträgliche Namensänderung nach der Heirat ist jederzeit möglich, sofern ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden soll.

Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.

Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes. Der Ehegatte, dessen vorheriger Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist, kann zudem einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen bilden.

Entschließen sich die Ehegatten bei der Namensänderung nach der Hochzeit dazu, den eigenen Familiennamen zu behalten, sollten Sie dennoch einen der beiden Nachnamen für zukünftige Kinder bestimmen. Dies sorgt dafür, dass gemeinsame Kinder bei der Geburt automatisch diesen Namen bekommen.

Übrigens: Als gemeinsamer Ehenamen kann auch ein Nachname aus einer früheren Ehe bestimmt werden. Dies ist möglich, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung den Nachnamen ihres früheren Mannes trägt und die Ehepartner diesen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten. Akzeptieren muss der Exmann dies nicht.

Ein Beispiel soll die Namensänderung nach der Hochzeit verdeutlichen: Sabrina Meier heiratet Simon Richter. Folgende Möglichkeiten hat das Paar nun vor oder nach der Heirat bezüglich der Namensänderung:

Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
  1. Das Paar behält seinen derzeitigen Nachnamen. Es bleibt also bei Sabrina Meier und Simon Richter. Einer der beiden Nachnamen kann für zukünftige Kinder bestimmt werden.
  2. Sabrina und Simon bestimmen als gemeinsamen Ehenamen Meier oder Richter. Sie heißen dann Sabrina und Simon Richter oder Sabrina und Simon Meier.
  3. Sabrina oder Simon entscheidet sich dazu, einen Doppelnamen anzunehmen. Dabei sind folgende Kombinationen möglich: Sabrina Meier-Richter bzw. Richter-Meier und Simon Richter sowie Sabrina Meier und Simon Richter-Meier bzw. Meier-Richter

Nur einer der Eheleute kann nach der Heirat bei der Namensänderung den Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname ist daher nicht möglich. Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich.

Ist eine nachträgliche Namensänderung nach der Eheschließung möglich?

Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden. Ehegatten haben beim Familiennamen die oben beschriebenen Möglichkeiten.

Namensänderung nach der Hochzeit: Frist und Kosten

Eine Frist ist nach der Hochzeit bei der Namensänderung nicht einzuhalten. Auch Jahre nach der Eheschließung können Sie beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen auswählen. Das BGB bestimmt dabei die Rahmenbedingungen.

Um eine Namensänderung nach der Hochzeit beim Standesamt zu beantragen, sollten Sie an folgende Unterlagen denken:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
  • Meldebescheinigung über den Wohnsitz
Entscheiden Sie sich nach der Hochzeit dazu, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen oder wollen einen Doppelnamen annehmen, verursacht dies Kosten. Die Beurkundung durch einen Standesbeamten schlägt mit ca. 15 bis 20 Euro zu Buche.

Können Sie eine Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit vornehmen?

Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.
Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.

Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben, stellen sich nach der Eheschließung oftmals folgende Frage: „Ist eine Namensänderung nach der Hochzeit auch beim Kind möglich?“

Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen.

Ab dem fünften Lebensjahr müssen die Eltern eine Ehenamensbestimmung für das Kind abgeben. Zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr muss für das Kind eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Namensänderung vorliegen und ab dem vierzehnten Lebensjahr genügt eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern.

Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.

Wird die Namensänderung erst nach der Hochzeit durchgeführt, müssen Sie mit Kosten von ca. 20 Euro rechnen. Muss eine neue Geburtsurkunde für das Kind ausgestellt werden, kommen weitere 10 bis 12 Euro hinzu. Vom Standesamt werden die Ausweise der Erklärenden, die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern sowie ggf. die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Aber wie verhält sich dies, wenn ein geschiedener Elternteil einen neuen Partner heiraten möchte? Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen? Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, bedarf die Namensänderung nach der Hochzeit der Zustimmung beider Elternteile.

Heirat mit und ohne Namensänderung: Wen müssen Sie informieren?

Wenn Sie Ihren Familiennamen bei der Eheschließung behalten möchten, können Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt angeben. Eine Änderung vom Personalausweis und weiteren Dokumenten ist in diesem Fall nicht nötig.

Haben Sie eine Namensänderung nach der Hochzeit beantragt, sollten Sie nach der Eheschließung sämtliche Stellen darüber informieren. Folgende Liste zeigt Ihnen, bezüglich welcher Dokumente und Verträge Sie die Namensänderungen mitteilen müssen:

Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Fahrzeugbrief und -schein
  • EC-Karte
  • Krankenkassenkarte
  • Klingelschild und Briefkasten
  • Versicherungen
  • Laufende Verträge
  • Arbeitgeber
  • Vermieter
  • Verein

Trotz Namensänderung nach der Hochzeit muss der Führerschein nicht geändert werden. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie sich allerdings mit Ihrem geänderten Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

210 Gedanken zu „Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

  1. Alexa

    Hallo liebes Team,
    ich hatte zur Geburt den Mädchennamen meiner Mutter da sie noch nicht verheiratet war, später Heirateten meine Eltern und ich trug den Familiennamen meines Vaters meine Mutter nicht.
    Vor meiner Hochzeit wurde mir immer erklärt das ich meinen Geburtsnamen (den Namen meiner Mutter) annehmen kann, leider wurde ich am Tag des Termins am Standesamt eines besseren beelehrt.

    Ich habe zu meiner Mutter und Ihreren Brüdern ein sehr inniges Verhältnis und es macht mich sehr unglücklich, dass ich Ihren Namen nicht tragen kann.

    Ich würde mich sehr freun wenn Sie mir weiterhlefen könnten.
    Vielen Dank

  2. Justine

    Hallo liebes anwalt.org-Team,

    mein Mann (kubanisch) und ich (deutsch) haben letztes Jahr auf Kuba geheiratet. Die Kubaner tragen wie in Spanien einen Doppelnamen, zuerst den Familiennamen des Vaters (X) dann den der Mutter (Y).

    1. Nun möchte ich seinen Namen annehmen, allerdings nur den des Vaters und meinen behalten (XZ). Ich habe gelesen, dass deren Doppelnamen hier in Deutschland als ein Name gilt, und daher nicht „geteilt“ werden kann.
    2. Entweder müssten wir so verbleiben (XY) (Z)
    3. oder ich nehme seinen vollständigen nachnamen an.

    Danke + LG
    J. (Z)

    1. anwalt.org

      Hallo Justine,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung der möglichen Namenswahl an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. L. L.

    Hallo,

    angenommen ein Kind kommt unehelich zur Welt und beide Elternteile sind Sorgeberechtigt. Dem Kind wird der Familienname der Mutter gegeben.

    Mutter und Vater heiraten nun und behalten beide ihre eigenen Familiennamen. Der Familienname des Kindes soll auch nicht geändert werden.

    Nun kommt ein zweites Kind zur Welt, in der Ehe. Kann dann für dieses Kind der Familienname des Vaters bestimmt werden?

    Mein Partner und ich hängen beide sehr an unseren Namen und suchen nach einer fairen Lösung die Namen an unsere möglichen Kinder weiterzugeben.

    Gibt es dafür Lösungen?

    1. anwalt.org

      Hallo L. L.,

      die Namenswahl für das erste Kind bestimmt in der Regel auch die folgender Kinder.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. Daniel

    Hallo, ich hatte zur Geburt den Mädchennamen meiner Mutter da sie noch nicht verheiratet war. Im Alter von 3 Jahren wurde ich von meinem Stiefvater adoptiert und habe seinen Namen angenommen. Demnächst werde ich nun selbst heiraten und es stellt sich mir die Frage ob wir die Möglichkeit haben meinen Geburtsnamen anzunehmen.
    Danke schon mal… Freundliche Grüße!

  5. Sven

    Hallo liebes Familienrecht Team,

    meine Frau (Brasilianerin) und ich haben 2017 in Deutschland standesamtlich geheiratet.
    Es wurde mein Familienname als gemeinsamer Ehename bestimmt.
    Leider trägt mein Nachname einen Umlaut und wir hatten/haben ständig Probleme mit den brasilianischen Behörden.
    Ich habe meinen Namen per Namensänderung über die Deutsche Botschaft (wir leben in Hong Kong) von ‘ü’ auf ‘ue’ ändern lassen.
    Vom Standesamt wurde mir jetzt gesagt, dass Namensänderung nur Personenbezogen sind.
    Wir haben also im Moment eine Eheurkunde mit unterschiedlichen Schreibweisen unseres Nachnamens.
    Wir möchten natürlich die gleiche Schreibweise ohne Umlaut auf unsere Eheurkunde und damit weiterführend auch auf allen anderen Urkunden.
    Der Standesbeamte meinte, wir könnten unseren Ehenamen nicht ändern, da wir uns bereits bei der Hochzeit festgelegt hatten.
    Hat er Recht? Und wenn ja, gibt es eine andere deutsche Möglichkeit einen gemeinsamen Ehenamen zu bekommen? Über eine brasilianische Namensänderung meiner Frau ist es so gut wie unmöglich.
    Vielen Dank und liebe Grüße
    Sven

    1. Tom

      Hallo Sven,
      wenn du magst, könntest du mir bitte mitteilen, wie du deine Namensänderung erfolgreich beantragt bekommen hast? Meine Frau ist ebenfalls Brasilianerin, und ich versuche ebenfalls das ö in meinem Nachnamen zu oe ändern zu lassen. Wie hast du deine Probleme mit den Brasilianern nachgewiesen?
      Vielen Dank, Tom

  6. René

    Liebes Team von Familienrecht,

    wir beschäftigen uns derzeit mit den Vorbereitungen zur Geburt unseres Kindes und auch mit einer Eheschließung, bevor das Kindchen da ist.
    Nun haben wir zwei Fragen zum Thema Namen;
    1. Meine Freundin ist Spanierin und hat somit, wie dort üblich, zwei Nachnamen. Keinen Doppelnamen, sondern tatsächlich zwei Nachnamen.
    Ist es für mich möglich bei der Heirat nur einen dieser Namen anzunehmen? Muss ich beide annehmen? Ich bin da unschlüssig, weil es ja in der hinsicht kein Doppelname ist. Fakt ist, dass ich meinen Nachnamen ablegen will.
    2. Die Frage deckt sich ein wenig mit der ersten. Ist es möglich dem Kind nur einen dieser beiden Nachnamen zu geben, oder übernimmt es automatisch die beiden Nachnamen der Mutter?

    Ich hoffe Sie können uns hier weiterhelfen, da ich nirgends eine Antwort finden konnte.

    Mit freundlichen Grüßen

    René

    1. anwalt.org

      Hallo René,

      bitte wenden Sie sich für die Klärung dieses Sonderfalles an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  7. Niko

    Hallo liebes Familienrecht-Team,

    ich (22) wurde namentlich bei der Hochzeit meiner Mutter mit meinem (ehemaligen) Stiefvater einbenannt.
    Der Kontakt zum ehemaligen Stiefvater ist seit der Scheidung 2007 komplett weg. Leider kann ich diesen ungeliebten Nachnamen nicht ablegen. Gibt es denn wirklich keine Möglichkeit, den Geburtsnamen meiner Mutter wieder anzunehmen?

    Wenn nicht: wenn ich heirate und die Frau ihren Namen auch nicht behalten möchte: könnten wir beide dann den Geburtsnamen meiner Mutter annehmen?

    Und noch eine Frage: kann man als Volljähriger bei der Heirat der Mutter den Nachnamen des neuen „Stiefvaters“ annehmen bzw. sich einbenennen lassen?

    Wie Sie sehen: ich möchte diesen Namen WIRKLICH loswerden.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe
    Niko

    1. anwalt.org

      Hallo Niko,

      die Einbenennung eines Kindes ist in aller Regel unwiderruflich, da der neue Familienname zum neuen Geburtsnamen wird. Nur in seltenen Ausnahmefällen können Standesämter von der Regel abweichen (Vorliegen eines triftigen Grundes). Wenden Sie sich zur genauen Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Sebastiaan

    Liebes Team von Familienrecht,
    folgende Herausforderungen liegt gerade vor meiner Frau und mir;
    Wir, 2 Niederländer wohnhaft in Deutschland, haben vor 5 Jahren in Deutschland geheiratet.
    Beide haben nach Eheschließung ihren Namen behalten. Jetzt möchten wir den Kindern zuliebe einen Familiennamen haben.
    Das Standesamt in Rees, Niederrhein verweist auf das niederländische Standesamt und umgekehrt…
    Wir wissen momentan nicht weiter, vielleicht habt Ihr einen Tip für uns wo wir Anfangen könnten mit unserer Lösung!
    Vielen Dank und Viele liebe Grüße
    Sebastiaan und Lenneke

    1. anwalt.org

      Hallo Sebastiaan,

      die Namensänderung bei einem deutschen Standesamt ist in der Regel nur deutschen Staatsangehörigen, asylberechtigten, Flüchtlingen, Staatenlosen, Heimatlosen und Kontingentflüchtlingen möglich. Bitte wenden Sie sich an die niederländischen Behörden zur Klärung der Zuständigkeiten.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. Basti

    Hallo liebes anwalt.org-Team,

    wir werden im März heiraten und haben bereits zwei gemeinsame Kinder (ein Jahr und fünf Jahre). Der Familienname wird künftig meiner sein, somit auch bei den Kindern geändert.

    Beim Standesamt sagte man uns, dass der alte Name als Geburtsname bei den Kindern mit stehen bleibt, hier lese ich aber, dass der neue Name Geburtsname wird.

    Wie verhält es sich denn richtig bzw. brauche ich dann für meine Kinder neue Geburtsurkunden (bzw. ist das sinnvoll)?

    Vielen lieben Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Basti,

      handelt es sich um die gemeinsamen Kinder, so bleibt der Geburtsname neben dem neuen Familiennamen in aller Regel bestehen. Lediglich bei einer Einbenennung (Annahme des Familiennamens eines neuen Ehepartners, der nicht Elternteil ist), lässt sich in der Regel nicht widerrufen.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. RK

    Hallo, ich habe mit meinem Mann im Ausland geheiratet und er ist jetzt dieses Jahr zu mir gezogen, den Namen (Geburtsname) habe ich bisher behalten. Jedoch möchte ich es jetzt ändern, das einzige Problem ist, dass bei Ihm der Nachname (der Vorname seines Vaters) angegeben ist. In seiner ganzen Familie haben sie den normalen Nachnamen angegeben, bloß bei ihm haben sie damals als Nachnamen den Vornamen seines Vaters angegeben, weil es damals so gemacht wurde.

    Meine Frage wäre jetzt ob ich seinen richtigen Nachnamen annehmen könnte und er auch?

  11. Myriam

    Hallo, mein Freund und ich möchten heiraten. Wir sind beide geschieden und haben noch die Nachnamen unserer ex partner/in .
    Ist es möglich das ich meinen Geburtsnamen annehme und dies der gemeinsame ehename wird? Wird das dann direkt bei der Eheschließung gemacht oder muss ich das vorher machen?
    Ich bringe einen Sohn mit , der den Namen meines exmannes trägt (nicht der Vater und nicht adoptiert) kann er auch meinen (was auch sein Geburtsname ist) Geburtsname annehmen?

  12. S.

    Hallo,

    Ich habe nach meiner Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen.
    Kann ich das wieder rückgängig machen und meinen Verheirateten Namen wieder annehmen?

  13. R.S

    Guten Tag,
    wir haben im Oktober 2018 geheiratet.
    Kurz vor der Hochzeit am Polterabend gab es Ärger zwischen den Familien. Wir dachten, dass alles wieder gut sei und haben dann ganz normal geheiratet und wir haben beide meinen Familiennamen angenommen.
    Der ärger wurde immer größer und kam aus Richtung meiner Familie.
    Ich habe es schnell bereut, dass ich nicht den Namen von meinem Partner angenommen habe.
    Kann man den Familiennamen nachträglich ändern?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      auch nach der Eheschließung können die Ehegatten in der Regel einen gemeinsamen Ehenamen wählen, sofern sie bei der Hochzeit ihren eigenen Namen beibehalten haben. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. R.S

        Hallo,
        dies beantwortet leider nicht so ganz meine Frage.
        Hier ein Beispiel:
        Meine Frau hieß vorher Meier
        Ich Heiße Schulz
        Nach der Eheschließung heißen wir beide Schulz mit Nachnamen.
        Da es ärger gibt, möchten meine Frau und ich nun beide mit Nachnamen Meier heißen.
        Geht das? Wenn ja, wo kann man dies nachlesen. Ich finde nirgendwo einen Gesetzestext darüber.
        MfG

        1. anwalt.org

          Hallo R.S,

          haben sich Ehegatten erst einmal für einen gemeinsamen Ehenamen entschieden, kann dieser in aller Regel während der Ehezeit nicht mehr geändert werden.

          Ihr anwalt.org-Team

          1. Lena

            Guten Tag,

            mein Mann und ich haben 2016 geheiratet, wir haben als Familiennamen seinen Namen festgelegt und ich habe einen Doppelnamen gewählt. 2017 also nach Eheschließung ist unser Kind geboren. Wir möchten nun alle Drei nur meinen alten Nachnamen (erster Teil des Doppelnamen) annehmen – ist das möglich?

          2. anwalt.org

            Hallo Lena,

            entscheiden sich beide Ehegatten für einen gemeinsamen Ehenamen, so lässt sich dies während der Ehe in aller Regel nicht mehr rückgängig machen.

            Ihr anwalt.org-Team

  14. Amina

    Ich und mein Mann haben letzte Woche geheiratet und ich habe msinen Namen angenomen. Wo muss ich mit der Eheurkunde jetzt hin?

    1. anwalt.org

      Hallo Amina,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt sowie Bürger-/Einwohnermeldeamt, wenn Sie Ihre Unterlagen (Personalausweis & Co.) erneuern lassen wollen.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. G.

    Ich lebe in zweiter Ehe, trage einen Doppelnamen aus beiden Ehenachnamen.
    Ist es möglich, entweder zu meinem Geburtsnamen zurück zu kehren
    Oder den Nachnamen aus erster Ehe abzulegen u dafür meinen Mädchennamen dranzuhängen?
    Mein Papa ist vor ein paar Jahren gestorben und mit mir stirbt der Name, der seit rund 200 Jahren oder länger besteht, aus….das lastet sehr auf mir!
    Hoffe auf Antwort..
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo,

      während einer Ehe, in der ein gemeinsamer Ehename gewählt wurde, kann ein Namenswechsel in der Regel nicht erfolgen (u. U. Ablegung des Doppelnamens hin zum Ehenamen denkbar). Wenden Sie sich bitte zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Marie

    Guten Tag, es wäre sehr nett wenn Sie uns helfen könnten. Mein Verlobter und ich haben bereits 2 Kinder, die meinen Nachnamen X tragen. Nächstes Jahr wollen wir heiraten und ich möchte den Namen meines Verlobten als Doppelnamen X-Y hinzunehmen. Meine Kinder sollen aber MEINEN Nachnamen X behalten. Ist dies möglich? Und könnte ein nach Eheschließung geborenes Kind dann auch nur meinen Namen X tragen (weil ja sonst unsere Kinder unterschiedliche Namen hätten)?

    1. anwalt.org

      Hallo Marie,

      eine Einbenennung der Kinder bei Wahl eines gemeinsamen Ehenamens ist keine Pflicht, sondern lediglich Möglichkeit. Kinder, die in einer Ehe geboren werden, in der beide Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen tragen, erhalten diesen in der Regel als Geburtsnamen. Wenden Sie sich bitte für eine Klärung der komplexen Fragestellung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Dési

        Hallo, meine Tochter, die vor einem Jahr geboren wurde hat den Nachnamen meines Freundes erhalten, was ich nun sehr bereue. Mein Freund wäre mit einer Namensänderung einverstanden, da Er weiß, wie wichtig es mir ist, aber laut Standesamt gibt es da keine Möglichkeit. Nun wäre meine Frage, wenn wir heiraten würden – meinen Namen anzunehmen käme für ihn leider nicht in Frage, aber er könnte sich einen Doppelnamen vorstellen. Wäre es dann möglich, dass unsere Tochter meinen Familiennamen erhält??? Vielen Dank im Voraus.

  17. Christian

    Hallo

    Wir sind seit 2012 verheiratet, meine Frau brachte ihre Tochter (jetzt15jahre) mit in die Ehe. Nach der Hochzeit behielt diese ihren Nachnamen bei.Nun würde die Tochter gerne unseren
    Gemeinsamen Nachnamen tragen.
    Frage ist dieses noch möglich und wenn was müssen wir tun.
    Danke für Ihre Hilfe Mfg Christian

    1. anwalt.org

      Hallo Christian,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt, um sich bezüglich der erforderlichen Formalien bei der Einbenennung eines Kindes informieren zu lassen.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. René

    Hallo,
    Wir haben dieses Jahr geheiratet und mein Stiefsohn hat seinen Nachnamen behalten.
    Nun meine Frage.
    Was muss ich beachten wenn er jetzt meinen (unseren) Nachnamen annehmen möchte?
    Er fühlt sich irgendwie ausgegrenzt.
    Es ist auch keine Adoption geplant, nur eine Änderung seines Nachnamen.
    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo René,

      sind beide leiblichen Eltern des Kindes sorgeberechtigt, so bedarf die Einbenennung des Kindes im Zuge einer neuen Eheschließung in der Regel der Zustimmung beider Elternteile (ggf. kann die Zustimmung im Streitfall auch von einem Familiengericht erteilt werden). Zu beachten ist außerdem, dass die Einbenennung unwiderruflich ist, da der neue Familienname neuer Geburtsname wird.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. Stefanie

    Guten Tag, ist es auch möglich eine Kombination aus zwei Namen ganz neu zu machen?
    Zum Beispiel:
    Name des Mannes: Buchegger
    Name der Frau: Fink
    Neuer Name: Buchfink

    Liebe Grüße
    Stefanie

    1. anwalt.org

      Hallo Stefanie,

      derartige Veränderungen lässt das deutsche Namensrecht in aller Regel nicht zu.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. Manuela

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    direkt im Anschluss an unsere Standesamtliche Hochzeit werden wir in ein Land fliegen, in welchem wir den Reisepass benötigen. Da ich einen Doppelnamen annehmen möchte, frage ich mich gerade, wie wir hier vorgehen müssen? Die Änderung werden wir so kurzfristig keinesfalls realisieren können.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Manuela

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