Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Sich das „Ja-Wort“ zu geben ist für verliebte Paare der schönste Moment ihres Lebens. Die meisten Verlobten fiebern ein Jahr auf ihre Hochzeit hin und planen alles bis ins kleinste Detail. So steht jedes Paar irgendwann vor der Frage: „Einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder den eigenen Namen behalten?“ Welche Möglichkeiten es gibt und ob eine Namensänderung vom gemeinsamen Kind bei der Heirat möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Namensänderung ist nach der Hochzeit

Welche Möglichkeiten zur Namensänderung bestehen bei einer Hochzeit?

Bei der Eheschließung kann eine Namensänderung durch die Eheleute bestimmt werden. Das vermählte Paar kann sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeder behält seinen eigenen Geburts- bzw. Familiennamen oder ein Partner wählt einen Doppelnamen aus.

Welche Bestimmungen gibt es in Bezug auf Kinder?

Gemeinsame Kinder, die vor der Ehe geboren wurden, können den gemeinsamen Familiennamen annehmen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den Familiennamen als Geburtsnamen.

Ist ein Änderung des Namens nach der Hochzeit möglich?

Eine nachträgliche Namensänderung nach der Heirat ist jederzeit möglich, sofern ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden soll.

Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.

Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes. Der Ehegatte, dessen vorheriger Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist, kann zudem einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen bilden.

Entschließen sich die Ehegatten bei der Namensänderung nach der Hochzeit dazu, den eigenen Familiennamen zu behalten, sollten Sie dennoch einen der beiden Nachnamen für zukünftige Kinder bestimmen. Dies sorgt dafür, dass gemeinsame Kinder bei der Geburt automatisch diesen Namen bekommen.

Übrigens: Als gemeinsamer Ehenamen kann auch ein Nachname aus einer früheren Ehe bestimmt werden. Dies ist möglich, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung den Nachnamen ihres früheren Mannes trägt und die Ehepartner diesen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten. Akzeptieren muss der Exmann dies nicht.

Ein Beispiel soll die Namensänderung nach der Hochzeit verdeutlichen: Sabrina Meier heiratet Simon Richter. Folgende Möglichkeiten hat das Paar nun vor oder nach der Heirat bezüglich der Namensänderung:

Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
  1. Das Paar behält seinen derzeitigen Nachnamen. Es bleibt also bei Sabrina Meier und Simon Richter. Einer der beiden Nachnamen kann für zukünftige Kinder bestimmt werden.
  2. Sabrina und Simon bestimmen als gemeinsamen Ehenamen Meier oder Richter. Sie heißen dann Sabrina und Simon Richter oder Sabrina und Simon Meier.
  3. Sabrina oder Simon entscheidet sich dazu, einen Doppelnamen anzunehmen. Dabei sind folgende Kombinationen möglich: Sabrina Meier-Richter bzw. Richter-Meier und Simon Richter sowie Sabrina Meier und Simon Richter-Meier bzw. Meier-Richter

Nur einer der Eheleute kann nach der Heirat bei der Namensänderung den Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname ist daher nicht möglich. Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich.

Ist eine nachträgliche Namensänderung nach der Eheschließung möglich?

Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden. Ehegatten haben beim Familiennamen die oben beschriebenen Möglichkeiten.

Namensänderung nach der Hochzeit: Frist und Kosten

Eine Frist ist nach der Hochzeit bei der Namensänderung nicht einzuhalten. Auch Jahre nach der Eheschließung können Sie beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen auswählen. Das BGB bestimmt dabei die Rahmenbedingungen.

Um eine Namensänderung nach der Hochzeit beim Standesamt zu beantragen, sollten Sie an folgende Unterlagen denken:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
  • Meldebescheinigung über den Wohnsitz
Entscheiden Sie sich nach der Hochzeit dazu, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen oder wollen einen Doppelnamen annehmen, verursacht dies Kosten. Die Beurkundung durch einen Standesbeamten schlägt mit ca. 15 bis 20 Euro zu Buche.

Können Sie eine Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit vornehmen?

Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.
Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.

Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben, stellen sich nach der Eheschließung oftmals folgende Frage: „Ist eine Namensänderung nach der Hochzeit auch beim Kind möglich?“

Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen.

Ab dem fünften Lebensjahr müssen die Eltern eine Ehenamensbestimmung für das Kind abgeben. Zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr muss für das Kind eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Namensänderung vorliegen und ab dem vierzehnten Lebensjahr genügt eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern.

Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.

Wird die Namensänderung erst nach der Hochzeit durchgeführt, müssen Sie mit Kosten von ca. 20 Euro rechnen. Muss eine neue Geburtsurkunde für das Kind ausgestellt werden, kommen weitere 10 bis 12 Euro hinzu. Vom Standesamt werden die Ausweise der Erklärenden, die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern sowie ggf. die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Aber wie verhält sich dies, wenn ein geschiedener Elternteil einen neuen Partner heiraten möchte? Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen? Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, bedarf die Namensänderung nach der Hochzeit der Zustimmung beider Elternteile.

Heirat mit und ohne Namensänderung: Wen müssen Sie informieren?

Wenn Sie Ihren Familiennamen bei der Eheschließung behalten möchten, können Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt angeben. Eine Änderung vom Personalausweis und weiteren Dokumenten ist in diesem Fall nicht nötig.

Haben Sie eine Namensänderung nach der Hochzeit beantragt, sollten Sie nach der Eheschließung sämtliche Stellen darüber informieren. Folgende Liste zeigt Ihnen, bezüglich welcher Dokumente und Verträge Sie die Namensänderungen mitteilen müssen:

Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Fahrzeugbrief und -schein
  • EC-Karte
  • Krankenkassenkarte
  • Klingelschild und Briefkasten
  • Versicherungen
  • Laufende Verträge
  • Arbeitgeber
  • Vermieter
  • Verein

Trotz Namensänderung nach der Hochzeit muss der Führerschein nicht geändert werden. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie sich allerdings mit Ihrem geänderten Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

210 Gedanken zu „Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

  1. Lara

    Hallo, ich bin bereits geschieden und habe danach meinen Mädchennamen wieder angenommen. Nun habe ich nochmal geheiratet und bin überhaupt nicht glücklich mit dem Nachnamen meines Mannes. Nun meine Frage, kann ich meinen Nachnamen wieder ändern – ich würde auch einen Kompromiss mit einem Doppelnamen eingehen – allerdings geht es nur um mich, mein Mann und würde niemals einen Doppelnamen nehmen. Wäre toll, wenn mir jemand helfen kann!

  2. Rshwani

    Hallo
    Und wenn ein von beide vor Eheschließung Kind hatte ,
    Wird auch name nach dem Eheschließung geändert werden!

  3. Natascha

    Hallo

    Mein Mann und ich würden gerne den Nachnamen wechseln. Durch die Hochzeit habe ich seinen angenommen. Leider wurde mir schmerzlich klar, dass mein Geburtsname jetzt ausgestorben ist. Mein Mann wäre bereit meinen Mädchennamen als Nachnamen zu nehmen. Wir würden dann statt beide seinen Nachnamen beide meinen Mädchennamen annehmen. Geht das? Beim Standesamt wurden wir abgewimmelt das dies nicht geht.

  4. Vanessa

    Hallo liebes Team von anwalt.org,

    ich habe eine Frage:
    mein Partner und ich sind noch nicht verheiratet. Im Februar wird unser Kind zur Welt kommen. Nach der Geburt wird es erstmal meinen Nachnamen bekommen.
    Es steht fest, dass wir irgendwann dann auch heiraten möchten. Nun zu meiner Frage, ich möchte dann nach der Heirat einen Doppelnamen tragen. Unser Kind soll dann den Namen meines Mannes bekommen.
    Ist das so möglich, dass ich den Nachnamen meines Mannes an meinen Mädchennamen anhänge und unser Sohn dann den Nachnamen des Vaters trägt?

    Vielen Dank für die Antwort.
    Vanessa

  5. Heike

    Guten Tag,
    ich habe auch eine Frage zur Namensführung.

    Ich heirate zum 2. Mal, habe derzeit den Namen aus erster Ehe. Nach der Hochzeit soll der Name meines Mannes der Ehename sein und mein derzeitiger angehängt werden, also ich Doppelname. Das mache ich wegen meinem Sohn, der aus erster Ehe stammt.
    Kann ich den angehängten Namen irgendwann „abhängen“/löschen lassen?
    Ich möchte das in ungefähr 4-5 Jahren machen, wenn mein Junior erwachsen ist.

    1. anwalt.org

      Hallo Heike,

      die Voranstellung eines Namens kann ggf. widerrufen werden. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Simi

      Hallo,
      Ich hab mich kürzlich über die Löschung meines angehängten Mädchennamen informiert
      Aus bestimmten Gründen wollte ich damals mein Mädchennamen nicht ablegen
      Was mich heute total ärgert 😣 es ist alles viel komplizierter
      Gewisse reden mich immer noch mit meinem Mädchenname an
      Die Post kennt sich teilweise nicht aus,…
      Demnach meldete ich much beim zuständige Standesamt
      Dieses leitete mich auf die zuständige BH weiter und der Herr war so richtig unkompetent und unfreundlich
      Er meinte das kostet 600 Euro und ich hätte mich vorher richtig dafür entscheiden müssen
      Und das schlimmste war – er fragte mich ob ich damals wohl noch nicht bereit für die Ehe war weil ich mich für den Doppelnamen entschieden habe
      Gibt es da keine „sonstige Gründe“ im ABGB wo man diesen „Fehler“ begünstigt aufheben kann? (ÖSTERREICH)

      1. anwalt.org

        Hallo Simi,

        bitte beachten Sie, dass wir uns mit dem deutschen Namensrecht befassen. Bitte wenden Sie sich für eine Klärung an das Standesamt oder einen Anwalt in Österreich.

        Ihr anwalt.org-Team

  6. Lisa

    Hallo,

    nun ist es fast soweit….wir heiraten…!!!! ich werde dann einen Doppelnamen tragen, den jetzigen und angestellt, den von meinem Mann….!!! Nun zu meiner Frage…..da ich ja meinen jetzigen Namen auch behalte……muss ich dann dennoch, Ausweise und wichtige Papiere ändern lassen bei den Behörden…..???

    Liebe Grüße und danke….

    1. anwalt.org

      Hallo Lisa,

      bei Wahl eines gemeinsamen Ehenamens (auch bei Bildung eines Doppelnamens seitens des Annehmenden) ist die Korrektur der offiziellen Unterlagen in aller Regel erforderlich.

      Ihr anwalt.org-Team

  7. S.

    Hallo. Nach der hochzeit habe ich dne namen meines mannes angenommen. Ist es möglich dass mein mann und ich unseren nachnamen beide in meinen Mädchennamen ändern lassen?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens lässt sich in aller Regel nicht mehr ändern (Ausnahme: die Ehe wurde rechtskräftig geschieden).

      Ihr anwalt.org-Team

  8. A.

    Hallo liebes anwalt.org Team,

    Ich heiße aktuell L., mein Freund heißt aktuell C.
    Wir sind noch beide verheiratet, allerdings nicht miteinander. Nun stellt sich die Frage im Falle einer Eheschließung, ob es möglich ist meinen Geburtsnamen B. anzunehmen?
    Also, dass wir beide den Namen B. trag: A. B. + M.B.
    Meine Scheidung steht dieses Jahr noch an. Muss ich dann die Namensänderung sofort beantragen, oder würde das theoretisch reichen, dass erst im Zuge der neuen Eheschließung beim Standesamt zu beantragen?
    Also, dass ich bis zur Eheschließung noch meinen aktuellen Namen A. L. trage und ab Eheschließung dann auf meinen Geburtsnamen A. B. abweiche und parallel dazu mein Freund den Namen B. annimmt?
    Danke & liebe Grüße

  9. Lorraine

    Hallo,
    mein Mann und ich haben uns damals auf seinen Familienname entschieden. Und wir haben beide nun den selben Nachnamen. Jetzt im Nachhinein bereuen wir es, dass wir nicht meinen Familiennamen bzw. alten Nachnamen genommen haben. Können wir beide auch im Nachhinein unseren Nachnamen auf meinen ehemaligen Familiennamen ändern? Vielen Dank im Voraus. Gruß Lorraine

    1. anwalt.org

      Hallo Lorraine,

      die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens kann in der Regel nicht mehr geändert werden (nur nach erfolgter Scheidung).

      Ihr anwalt.org-Team

  10. Steffi

    Hallo und guten Tag liebes Team,
    mein Lebenspartner und ich wollen heiraten. Dabei möchte ich seinen Nachnamen annehmen und auch sein Nachname, soll unser Familienname sein. können meine Kinder (er ist nicht der Vater) seinen Namen als Doppelnamen annehmen/anhängen. Die Kinder tragen meinen Nachnamen und das ist mein Geburtsname, da ich aus erster Ehe den Namen meines Mannes nicht angenommen habe. So heiße ich wie mein Mann und meine Kinder tragen als Nachnamen erst meinen Geburtsnamen und den Namen meinen jetzigen Mannes und mir. Ist das möglich? leiben Dank für eine Info und liebe Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo Steffi,

      die Bildung von Doppelnamen ist bei der Einbenennung von Kindern im Zuge einer Eheschließung in aller Regel nicht möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. Graziella

    Hallo vor 9 Jahren habe wir geheiratet da wir beiden Italiener sind habe nach deutschrecht geheiratet. Ich habe den Familiennamen meines mann gekommen.
    Seit fast 1,5 jahr hat mein Mann mich verlassen , wir wollten beide noch keine scheidung. Meine frage an sie ist ;
    Kann ich trotzdem mein Mädchen Name wieder haben weil auf mein Ausweis mein Mädchen Name ist. Ich habe dadurch immer Schwierigkeiten weil bei den Italiener so ist , die Frau behält d
    Mädchen name auch wenn sie verheiratet sind.
    Wo muss ich hin um das zu ändern .

  12. F. P.

    Guten Tag,
    ich trage seit meiner Geburt einen Doppelnamen „P. P.“: meine deutsche Mutter hat damals den portugiesischen Doppelnamen (ohne Bindestrich) meines Vaters angenommen. Auch wir Kinder (deutsche Staatsbürgerschaft) tragen alle diesen Doppelnamen. Im Alltag benutzen wir der Einfachheit halber alle ausschließlich unseren ersten Nachnamen „P.“, der zweite Teil „P“ hat für uns nur wenig Bedeutung.

    Mein Bruder (Geburtsname ebenfalls P. P.) hat nun geheiratet. Der erste Name seines Doppelnamens wurde als Ehename bestimmt, seine Frau (geborne M.) trägt nun einen Doppelnamen:
    Er heißt nun P. P., sie heißt P.-M., P. ist der Familienname.

    Ebendiese Regelung möchten mein Partner und ich auch treffen, jedoch ist ein anderes Standesamt zuständig. Diese gestatten jedoch nicht, dass mein Partner (geborener K.) den Doppelnamen P.-K. annimmt. Lediglich ich dürfe mich P.-K. nennen, Familienname müsse dann natürlich K. sein.

    Wie sieht die tatsächliche Rechtslage aus? Hat man in diesem Fall einfach nur Glück oder Pech mit seinem zuständigen Standesamt?

    Vielen Dank im Voraus!

  13. Mona

    Ich werden anfang November heiraten. Schon vor langer Zeit haben wir Flüge nach Israel Ende Dezember gebucht. Kann ich so lange meinen alten Reisepass behalten und erst nach der Reise alle Dokumente ändern? Denn eine Namensänderung bei der Fluggesellschaft würde sehr viel Geld kosten – was ich gerne vermeiden würde… Vielen Dank
    Mona

  14. P.

    Hallo,
    ich habe ein Problem, und zwar meine Name ist [vollständiger Name von der Redaktion entfernt].
    Ich habe geheiratet und während der Namensänderung ist es für meine Frau obligatorisch, meine beiden Namen zu nehmen.
    Unter meinen Familiennamen gibt es den Namen meines Vaters, und ich will nicht, dass sie beide meine Namen behält.

    Bitte sagen sie mir, was ich tun kann.

    P.

  15. Mira

    Hallo, ich würde gerne heiraten. Und habe dazu gerne eine Frage. Und zwar möchte mein Verlobter und ich jeweils unsere eigenen Nachnamen behalten ohne, dass einer von uns beiden den Nachnamen vom anderen annimmt. Ist dies möglich ?
    Vorab bedanke ich mich für die Hilfe

  16. Alexander

    Guten Tag,
    meine Partnerin und ich (nicht verheiratet) erwarten unser erstes Kind. Wir werden das gemeinsame Sorgerecht beantragen und planen nach der Geburt zeitnah zu heiraten. Das Kind soll zunächst den Namen der Mutter annehmen; nach der Heirat dann meinen Familiennamen. Jetzt die Frage:
    Wird das Kind dann den Zusatz „geborene(r) Familienname der Mutter“ haben oder wird die Namensänderung in diesem Fall nicht ersichtlich sein?

    Vielen lieben Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Alexander,

      bei der Einbenennung eines Kindes im Zuge einer Eheschließung wird der ursprüngliche Geburtsname vollständig durch den neuen Familiennamen (Ehenamen) ersetzt, mithin gewissermaßen neuer Geburtsname. Der ursprüngliche Geburtsname ist dann aufgehoben. Aufgrunddessen ist ein solcher Vorgang auch regelmäßig unwiderruflich.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. Sigrun

    Hallo,
    bin ich gezwungen meinen Arbeitgeber über meine Namensänderung zu informieren? Hintergrund ist, es ist ein katholischer Arbeitgeber und offiziell weiß niemand von meiner Heirat/Scheidung.
    Danke

  18. S.

    Hallo,
    Habe eine Frage. Wir sind seit 3jahren verheiratet. Heißen mit nachnamen nach mein mann. Nun will ich das ändern das wir nach meinen (früheren, mädchennamen) heißen. Kann man das rechtlich ändern?
    Vielen dank

    1. anwalt.org

      Hallo,

      die Änderung eines einmal gewählten gemeinsamen Ehenamens ist in der Regel im Laufe der Ehe nicht mehr möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. M.

    Hallo, ich habe folgende Frage. Meine Partnerin und ich möchten heiraten. Meine Partnerin war bereits zweimal verheiratet und hat aus erster Ehe einen Sohn ( 15Jahre) us zweiter Ehe zwei Söhne.( 11+7Jahre) ihr Nachname ist zur Zeit X-Y. ( Rieger hieß der zweite Mann der verstorben ist, Y ihr erster Mann der Vater des ältesten). Für mich wäre es die erste Ehe, habe keine Kinder und es sind auch keine mehr geplant. Kann sie den Namen Y ablegen und durch meinen Namen ersetzen. Also statt X-Y dann X-Z ? Die Kinder sollen ihren jeweiligen Namen behalten. Für eine Antwort wäre ich dankbar.

    [Familiennamen von der Redaktion entfernt]

  20. Thomas

    Hallo und guten Tag,

    ich habe von 3 Jahren geheiratet. Ich habe meinen Namen behalten, meine Frau hat ihren Namen und als Zusatz meinen Namen angenommen, also als Doppelnamen. Wir möchten jetzt beide ihren früheren Namen annehmen und dies ändern lassen. Geht das?

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Thomas

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas,

      die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens (auch bei Bildung eines Doppelnamens beim Annehmenden) kann in der Regel im Laufe der Ehe nicht mehr geändert werden. Wenden Sie sich für eine verbindliche Auskunft ggf. an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

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