Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Sich das „Ja-Wort“ zu geben ist für verliebte Paare der schönste Moment ihres Lebens. Die meisten Verlobten fiebern ein Jahr auf ihre Hochzeit hin und planen alles bis ins kleinste Detail. So steht jedes Paar irgendwann vor der Frage: „Einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder den eigenen Namen behalten?“ Welche Möglichkeiten es gibt und ob eine Namensänderung vom gemeinsamen Kind bei der Heirat möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Namensänderung ist nach der Hochzeit

Welche Möglichkeiten zur Namensänderung bestehen bei einer Hochzeit?

Bei der Eheschließung kann eine Namensänderung durch die Eheleute bestimmt werden. Das vermählte Paar kann sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeder behält seinen eigenen Geburts- bzw. Familiennamen oder ein Partner wählt einen Doppelnamen aus.

Welche Bestimmungen gibt es in Bezug auf Kinder?

Gemeinsame Kinder, die vor der Ehe geboren wurden, können den gemeinsamen Familiennamen annehmen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den Familiennamen als Geburtsnamen.

Ist ein Änderung des Namens nach der Hochzeit möglich?

Eine nachträgliche Namensänderung nach der Heirat ist jederzeit möglich, sofern ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden soll.

Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.

Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes. Der Ehegatte, dessen vorheriger Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist, kann zudem einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen bilden.

Entschließen sich die Ehegatten bei der Namensänderung nach der Hochzeit dazu, den eigenen Familiennamen zu behalten, sollten Sie dennoch einen der beiden Nachnamen für zukünftige Kinder bestimmen. Dies sorgt dafür, dass gemeinsame Kinder bei der Geburt automatisch diesen Namen bekommen.

Übrigens: Als gemeinsamer Ehenamen kann auch ein Nachname aus einer früheren Ehe bestimmt werden. Dies ist möglich, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung den Nachnamen ihres früheren Mannes trägt und die Ehepartner diesen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten. Akzeptieren muss der Exmann dies nicht.

Ein Beispiel soll die Namensänderung nach der Hochzeit verdeutlichen: Sabrina Meier heiratet Simon Richter. Folgende Möglichkeiten hat das Paar nun vor oder nach der Heirat bezüglich der Namensänderung:

Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
  1. Das Paar behält seinen derzeitigen Nachnamen. Es bleibt also bei Sabrina Meier und Simon Richter. Einer der beiden Nachnamen kann für zukünftige Kinder bestimmt werden.
  2. Sabrina und Simon bestimmen als gemeinsamen Ehenamen Meier oder Richter. Sie heißen dann Sabrina und Simon Richter oder Sabrina und Simon Meier.
  3. Sabrina oder Simon entscheidet sich dazu, einen Doppelnamen anzunehmen. Dabei sind folgende Kombinationen möglich: Sabrina Meier-Richter bzw. Richter-Meier und Simon Richter sowie Sabrina Meier und Simon Richter-Meier bzw. Meier-Richter

Nur einer der Eheleute kann nach der Heirat bei der Namensänderung den Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname ist daher nicht möglich. Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich.

Ist eine nachträgliche Namensänderung nach der Eheschließung möglich?

Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden. Ehegatten haben beim Familiennamen die oben beschriebenen Möglichkeiten.

Namensänderung nach der Hochzeit: Frist und Kosten

Eine Frist ist nach der Hochzeit bei der Namensänderung nicht einzuhalten. Auch Jahre nach der Eheschließung können Sie beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen auswählen. Das BGB bestimmt dabei die Rahmenbedingungen.

Um eine Namensänderung nach der Hochzeit beim Standesamt zu beantragen, sollten Sie an folgende Unterlagen denken:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
  • Meldebescheinigung über den Wohnsitz
Entscheiden Sie sich nach der Hochzeit dazu, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen oder wollen einen Doppelnamen annehmen, verursacht dies Kosten. Die Beurkundung durch einen Standesbeamten schlägt mit ca. 15 bis 20 Euro zu Buche.

Können Sie eine Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit vornehmen?

Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.
Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.

Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben, stellen sich nach der Eheschließung oftmals folgende Frage: „Ist eine Namensänderung nach der Hochzeit auch beim Kind möglich?“

Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen.

Ab dem fünften Lebensjahr müssen die Eltern eine Ehenamensbestimmung für das Kind abgeben. Zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr muss für das Kind eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Namensänderung vorliegen und ab dem vierzehnten Lebensjahr genügt eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern.

Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.

Wird die Namensänderung erst nach der Hochzeit durchgeführt, müssen Sie mit Kosten von ca. 20 Euro rechnen. Muss eine neue Geburtsurkunde für das Kind ausgestellt werden, kommen weitere 10 bis 12 Euro hinzu. Vom Standesamt werden die Ausweise der Erklärenden, die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern sowie ggf. die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Aber wie verhält sich dies, wenn ein geschiedener Elternteil einen neuen Partner heiraten möchte? Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen? Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, bedarf die Namensänderung nach der Hochzeit der Zustimmung beider Elternteile.

Heirat mit und ohne Namensänderung: Wen müssen Sie informieren?

Wenn Sie Ihren Familiennamen bei der Eheschließung behalten möchten, können Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt angeben. Eine Änderung vom Personalausweis und weiteren Dokumenten ist in diesem Fall nicht nötig.

Haben Sie eine Namensänderung nach der Hochzeit beantragt, sollten Sie nach der Eheschließung sämtliche Stellen darüber informieren. Folgende Liste zeigt Ihnen, bezüglich welcher Dokumente und Verträge Sie die Namensänderungen mitteilen müssen:

Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Fahrzeugbrief und -schein
  • EC-Karte
  • Krankenkassenkarte
  • Klingelschild und Briefkasten
  • Versicherungen
  • Laufende Verträge
  • Arbeitgeber
  • Vermieter
  • Verein

Trotz Namensänderung nach der Hochzeit muss der Führerschein nicht geändert werden. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie sich allerdings mit Ihrem geänderten Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (67 Bewertungen, Durchschnitt: 4,51 von 5)
Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?
Loading...

Über den Autor

Autor Image Female
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

210 Gedanken zu „Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

  1. Martha.

    Hallo liebes Familienrecht Team … ich habe eine Frage!!!
    Ich bin geschieden und trage noch den Namen meines Exmannes da ich nicht anders als mein Sohn heißen wollte nach der Scheidung…wenn ich neu heiraten würde und aus der neuen Ehe auch ein Kind entstehen würde…könnte ich ohne Einwillung des leiblichen Kindes Vaters ein Doppelnamen beantragen ??? So das mein Sohn den Nachnamen des kindesvaters hat aber auch meinen neuen Nachnamen und natürlich das seines leiblichen Geschwisterchens… ich würde mich über eine Antwort freuen Lg Martha

    1. anwalt.org

      Hallo Martha,

      die Bildung von Doppelnamen ist bei Kindern in der Regel nicht möglich. Wenden Sie sich zur Klärung Ihrer Frage bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. andrea

    Wir haben in der USA, Kalifornien geheiratet und der Name meines Mannes wurde auf der Urkunde als mein neuer Ehenamen eingetragen .Ich moechte jedoch meinen Namen behalten . Was muss ich auf dem Standesamt machen damit ich meinen bisherigen Namen behalten kann.

    1. anwalt.org

      Hallo Andrea,

      bitte wenden Sie sich zur Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Susanne

    Hallo! Mein Mann und ich haben bei der Hochzeit seinen Namen angenommen. Ist es möglich, dieses zu ändern, so dass wir beide meinen Geburtsnamen bekommen?

    1. anwalt.org

      Hallo Susanne,

      in der Regel ist der Wechsel des Ehenamens nicht vorgesehen. Bitte wenden Sie sich für eine Klärung an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. Anja

    Liebes Familienrecht-team

    Ich bin geschieden, habe nach der Scheidung den Familiennamen vom ex-mann behalten um dwn gleichen Namen wie meine Kinder zu haben. Jetzt bin ich kurz vor einer erneuten Heirat. Ich möchte den Namen meines ex-mannes nicht behalten und meine Kinder wollen eine namentliche Verbindung zu mir. Kann ich den mädchennamen meiner Mutter, den ich zwischen vielen Familiennamen auch trug, als zweitnachnamen an den neuen ehenamen anhängen und dies bei den Kindern ebenfalls? Also ich den ehenamen 2 – mädchenname Mutter und meine Kinder ehename 1 – mädchenname Mutter?

    Liebe Grüße und ich hoffe sie können mir da weiterhelfen.

    1. anwalt.org

      Hallo Anja,

      bei der Bildung eines gemeinsamen Ehenamens ist es in der Regel nur dem annehmenden Ehegatten gestattet, einen Doppelnamen hieraus zu bilden. Kindern kann dieser nicht übertragen werden (außer durch Geburt). Zudem ist für die Einbenennung in aller Regel die Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich. Ausführliche Informationen zu den Möglichkeiten der Namensänderung erhalten Sie beim Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  5. Chris

    Hallo,

    meine Verlobte und ich haben beide einen Doppelnamen. Können wir bei der Hochzeit die Doppelnamen aufteilen und kombinieren bzw. nur einen Teil eines Doppelnamens für beide verwenden? Das wäre dann wie folgt (fiktive Namen):

    Vorher: Frau Maria Müller-Mayer und Herr Sigfried Schmidt-Singer

    Nachher_1: Frau Maria Singer und Herr Sigfried Singer (beide gemeinsam nur einen Teilnamen)
    Nachher_2: Frau Maria Müller-Schmidt und Herr Sigfried Müller-Schmidt (beide gemeinsam eine Kombination der Doppelnamen)
    Nachher_3: Frau Maria Müller-Singer und Herr Sigfried Singer (einer einen kombinierten
    Doppelnamen und der andere nur einen Teilnamen)

    Vielen Dank für die Antwort!

    1. anwalt.org

      Hallo Chris,

      bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Namensänderung im Zuge Ihrer Vermählung an den Ihnen zugeteilten Standesbeamten. Dieser kennt sich mit solchen Sonderfällen sicherlich aus.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. Britta

    Hallo,
    Ich habe bei der Anmeldung beim Standesamt einen gemeinsamen Namen beantragt, in 3 Wochen ist die Hochzeit und ich würde nun doch lieber meinen eigenen Namen behalten.
    Kann ich das noch ändern ?

    1. anwalt.org

      Hallo Britta,

      bitte wenden Sie sich an den zuständigen Standesbeamten, um Ihre Frage zu klären.

      Ihr anwalt.org-Team

  7. Katrin S.

    Hallo anwalt.org-Team!
    Meine Frage: Ich heirate demnächst und habe mich für einen Doppelnamen entschieden.
    Zu einem späteren Zeitpunkt möchte ich eventuell aber diesen Doppelnamen ablegen und nur noch den gemeinsamen Ehenamen tragen. Ist dies möglich?
    Vielen Dank für Ihre Hilfe!
    K.S.

    1. anwalt.org

      Hallo Katrin,

      eine entsprechende Namensänderung ist ggf. möglich. Sie können sich diesbezüglich bei dem zuständigen Standesbeamten informieren. Das Ablegen eines Doppelnamens kann in der Regel nicht rückgängig gemacht werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  8. Leon

    Hallo,
    wie sieht es aus mit einem Ausländischen Staatsbürger, verheiratet mit einem Deutschen und dauerhaft wohnhaft in Deutschland, der in seiner Heimat nicht die Möglichkeit hat, seinen Namen ändern zu lassen?
    Gibt es eine Regelung für solche Fälle?
    MfG

    1. anwalt.org

      Hallo Leon,

      wir haben zu entsprechenden Konstellationen keine Kenntnis. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  9. K.

    Hallo,
    kann ich auch ein einem anderen Standesamt als in dem wir gehreiratet haben meinen Namen ändern lassen? Oder muss es der selbe Standesamt sein?
    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Viele Grüße

    Frau K.

    1. anwalt.org

      Hallo,

      zuständig ist in der Regel dasjenige Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Betroffene seinen dauerhaften Aufenthalt hat.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. Frau K.

    Hallo Zusammen,

    ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen können, bitte: mein Mann und ich haben bei der Eheschließung seinen Nachnamen als Familiennamen bestimmt und ich habe meinen Geburtsnamen diesem Familiennamen vorangestellt. Kann ich unseren Kindern trotzdem meinen Geburtsnamen weitergeben? Falls nein, was muss ich tun, damit ich unseren Kindern meinen Geburtsnamen weitergeben kann?

    Vielen Dank und viele Grüße,

    Frau K.

    1. anwalt.org

      Hallo Frau K.,

      bei Wahl eines gemeinsamen Ehenamens erhalten auch die Kinder in aller Regel diesen Ehenamen als Geburtsnamen.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. sofia

    Hallo,
    Ich schreibe Ihnen, da ich ein Problem habe. Ich heisse Sofia [anonymisiert von der Redaktion]. Nach meiner Heirat(im Rathaus [anonymisiert von der Redaktion]) habe ich den Namen von meinem Mann hinzufuegt. Ich hatte vor der Heirat mit meinem Konsulat gesprochen. Die hatten gesagt dass ich den Namen von meinem Mann hinzufuegen kann(Sofia [anonymisiert von der Redaktion]). Jetzt aber akzeptieren diedas nicht, und die sagen dass die ein Fehler gemacht haben. Jetzt will ich wieder mein vorigen Namen haben(Sofia [anonymisiert von der Redaktion]), sonst ist meine Heirat in Griechenland nicht anerkannt!!Ich habe mit Rathaus [anonymisiert von der Redaktion] schon gesprochen aber die wissen auch nicht ob ich meinen Namen korrigieren kann!an wen kann ich mich wenden?Dieser Fehler habe ich nicht gemacht(mein Konsulat ist schuld) und jetzt leider habe ich viele Probleme gekriegt.Hilfe.

    1. anwalt.org

      Hallo Sofia,

      bitte wenden Sie sich an das zuständige Konsulat oder das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  12. Jessy

    Ich habe da mal eine Frage. Als meine Tochter geboren wurde hat sie meinen Namen bekommen. Ich habe geheiratet und wir zwei haben den Nachnamen meines Mannes angenommen. Ich habe einen Sohn geboren. Wir hatten also alle drei den Namen meines Mannes. Auf diesen namen wurden die kinder auch getauft. Aber die Ehe hielt nicht lange. Ich habe wieder meinen Mädchennamen angenommen. Nach Jahren habe ich ein zweites mal geheiratet. Mein jetziger Mann hat bei der Ehe meinen Mädchennamen angenommen und war Namensgeber für die Kinder. Jetzt haben wir 4 meinen Mädchennamen. Bei meiner Tochter ging das ohne Probleme. Bei meinem Sohn brauchte ich die Erlaubnis von meinem Ex- Mann. Er hat zugestimmt. Die Geburtsurkunden wurden geändert. Jetzt würde ich gerne auch auf den Taufurkunden der Kinder den Namen ändern lassen. Geht das überhaupt? Und brauche ich auch die Einverständnis von meinem Ex Mann? Und Kann es bei meinem Sohn Probleme geben weil er nicht mit meinem Mädchennamen geboren worden ist?

    1. anwalt.org

      Hallo Jessy,

      wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde, um zu erfragen, welche Nachweise für eine entsprechende Anpassung im Taufbuch erforderlich sind.

      Ihr anwalt.org-Team

      1. Carmen

        Guten Tag,
        im Sommer möchte ich das zweite Mal heiraten.
        Nach der Scheidung habe ich damals meinen Doppelnamen behalten. Den damaligen Familienname möchte ich durch den neuen Familiennamen ersetzen . Geht das?

  13. Fania

    Hallo,

    Wir, unverheiratetes Paar erwarten unser erstes gemeinsames Kind (mit geteiltem Sorgerecht). Unser Kind würde bis zur Eheschließung den Familienname der Mutter tragen. Bei der Hochzeit würde ich als Mutter gerne auf einen Doppelnamen wechseln. Können wir unserem Kind dann nur den ‚gemeinsamen‘ Familiennamen geben oder wäre in diesem Fall auch für das Kind ein Doppelname möglich? Danke schon im voraus für ihre Antwort

    1. anwalt.org

      Hallo Fania,

      bei Annahme eines gemeinsamen Ehenamens kann ein Kind in der Regel nur diesen Namen annehmen, nicht aber einen Doppelnamen.

      Ihr anwalt.org-Team

  14. Kathy

    Ich habe folgende Frage. Mein verlobter hat einen doppelnamen. Ich würde gerne nur einen Teil dieses namens annehmen. Ist das nach deutschem Recht möglich?

    1. anwalt.org

      Hallo Kathy,

      die Aufsplittung eines Familiennamens und nur Teilannahme ist in der Regel nicht möglich. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. josefine

    Hallo, werde in Dänemark heiraten. Ist es möglich, nach der Hochzeit, in Deutschland einen Doppelnamen zu beantragen.

    1. anwalt.org

      Hallo Josefine,

      mit Anerkennung der Ehe kann unter Vorlage der entsprechenden Nachweise in der Regel auch bei einer im Ausland geschlossenen Ehe eine Namensänderung in Deutschland erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass hierfür ein gemeinsamer Ehename festzulegen ist. Der Gatte, der diesen Ehenamen annimmt, kann diesen auf Wunsch auch dem eigenen Familiennamen anhängen oder voranstellen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Frau T.

    Guten Abend,

    Es wäre wunderbar, wenn Sie mir behilflich sein können.

    Mein Verlobter (Inder) ich aus Deutschland.
    Werden bald heiraten. Wir mussten unsere
    eigenen Nachnahmen behalten.
    Da die Standesbeamtin sagte, dass der Nachnahme meines Verlobten eine Namenskette wäre: Dies bedeutet sein Nachnahme wird wie ein doppel Name angesehen als hätte er keinen Nachnahmen. Die Dame sagte jedoch, man könnte es später noch ändern, aber es ist kompliziert. Und ich weiss nicht welche Behörde man aufsuchen muss.
    Können Sie mir helfen?
    Danke im Vorraus

    1. anwalt.org

      Hallo,

      die Namensänderung kann bei dem zuständigen Standesamt beantragt werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. Steffi

    Hallo,
    innerhalb welcher Frist müssen die Namensänderungen (Ausweis/Pass) vorgenommen werden?
    Ist die Reise in die Flitterwochen unmittelbar nach der Hochzeit unter altem Namen statthaft?

    Danke schön

    1. anwalt.org

      Hallo Steffi,

      in der Regel kann die Änderung der Ausweispapiere erst nach erfolgter Hochzeit erfolgen, da entsprechende Belege vonnöten sind. Aus diesem Grund ist davon auszugehen, dass eine umgehende Abänderung nicht möglich ist und daher eine Zeitverzögerung akzeptiert wird. Eine verlässliche Auskunft können Sie bei dem zuständigen Standesamt einholen.

      Ihr anwalt.org-Team

  18. Britta

    Hallo
    ist es möglich nach der 2. gescheiterten Ehe, den Nachnamen aus 1. Ehe wieder anzunehmen, wenn die aus dieser Ehe entstandenen Kinder den Nachnamen des Vater tragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Britta,

      in der Regel kann jeder vormals getragene Name im Falle der Scheidung wieder angenommen werden. Wenden Sie sich für eine Abklärung in Ihrem Fall bitte an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  19. Thomas

    Kann eine nachnameänderung bei leiblichen kindern vor dem 18.Geburtstag erfogen?

    1. anwalt.org

      Hallo Thomas,

      die Namensänderung ist bei Kindern immer dann möglich, wenn der sorgeberechtigte Elternteil z. B. neu heiratet und im Zuge dessen einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt. In der Regel ist dann die Zustimmung des zweiten Elternteils oder des Familiengerichts erforderlich. Wenden Sie sich für eine umfassende und fallspezifische Auskunft an das Standesamt vor Ort.

      Ihr anwalt.org-Team

  20. O.

    Seit wann und unter welchem Bundeskanzler ist das Recht der Namensänderung geändert worden?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      Gesetze erfahren mehr oder minder regelmäßig einer Aktualisierung oder Anpassung. Die letzte Änderung des Namensänderungsgesetzes erfolgte nach hiesigem Kenntnisstand am 17.12.2008.

      Ihr anwalt.org-Team

    2. Eva

      Hallo

      Ich habe eine Frage: wir haben am Samstag geheiratet. Ich habe dabei einen Doppelnamen angekommen und den Namen meines Mannes zuerst genannt. Ich wollte dies kurz vorher nochmal ändern, was die Standesbeamtin als sehr schwierig darstellte. Daraufhin habe ich es so belassen. Nun bin ich nicht besonders glücklich und würde es gerne tauschen so dass mein Mädchenname voran steht.
      Beim Standesamt sagte man mir das ginge nicht mehr. Stimmt das? Gibt es KEINE Möglichkeit?

      1. Eva

        Oder kann ich die Namensänderung rückgängig machen?

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert