Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 20. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Ob eine Namensänderung nach der Hochzeit möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Sich das „Ja-Wort“ zu geben ist für verliebte Paare der schönste Moment ihres Lebens. Die meisten Verlobten fiebern ein Jahr auf ihre Hochzeit hin und planen alles bis ins kleinste Detail. So steht jedes Paar irgendwann vor der Frage: „Einen gemeinsamen Familiennamen annehmen oder den eigenen Namen behalten?“ Welche Möglichkeiten es gibt und ob eine Namensänderung vom gemeinsamen Kind bei der Heirat möglich ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

FAQ: Namensänderung ist nach der Hochzeit

Welche Möglichkeiten zur Namensänderung bestehen bei einer Hochzeit?

Bei der Eheschließung kann eine Namensänderung durch die Eheleute bestimmt werden. Das vermählte Paar kann sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, jeder behält seinen eigenen Geburts- bzw. Familiennamen oder ein Partner wählt einen Doppelnamen aus.

Welche Bestimmungen gibt es in Bezug auf Kinder?

Gemeinsame Kinder, die vor der Ehe geboren wurden, können den gemeinsamen Familiennamen annehmen. Folgende gemeinsame Kinder bekommen automatisch den Familiennamen als Geburtsnamen.

Ist ein Änderung des Namens nach der Hochzeit möglich?

Eine nachträgliche Namensänderung nach der Heirat ist jederzeit möglich, sofern ein gemeinsamer Ehename bestimmt werden soll.

Namensänderung nach der Hochzeit: Welche Möglichkeiten haben Sie?

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht laut Namensrecht in § 1355 eine Namensänderung durch bzw. bei Heirat vor. Verlobte Paare können sich daher bereits vor der Hochzeit Gedanken zur Namensänderung machen. Laut BGB haben sie verschiedene Möglichkeiten bei der Gestaltung des Nachnamens.

Ehepaare können einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Dieser kann entweder aus dem von der Frau bis zur Eheschließung geführten Namen bestehen oder aus dem des Mannes. Der Ehegatte, dessen vorheriger Nachname nicht der gemeinsame Ehename ist, kann zudem einen Doppelnamen aus beiden Nachnamen bilden.

Entschließen sich die Ehegatten bei der Namensänderung nach der Hochzeit dazu, den eigenen Familiennamen zu behalten, sollten Sie dennoch einen der beiden Nachnamen für zukünftige Kinder bestimmen. Dies sorgt dafür, dass gemeinsame Kinder bei der Geburt automatisch diesen Namen bekommen.

Übrigens: Als gemeinsamer Ehenamen kann auch ein Nachname aus einer früheren Ehe bestimmt werden. Dies ist möglich, wenn die Frau zum Zeitpunkt der Eheschließung den Nachnamen ihres früheren Mannes trägt und die Ehepartner diesen als gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten. Akzeptieren muss der Exmann dies nicht.

Ein Beispiel soll die Namensänderung nach der Hochzeit verdeutlichen: Sabrina Meier heiratet Simon Richter. Folgende Möglichkeiten hat das Paar nun vor oder nach der Heirat bezüglich der Namensänderung:

Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
Für die Namensänderung nach der Hochzeit gibt es keine Frist, die eingehalten werden muss.
  1. Das Paar behält seinen derzeitigen Nachnamen. Es bleibt also bei Sabrina Meier und Simon Richter. Einer der beiden Nachnamen kann für zukünftige Kinder bestimmt werden.
  2. Sabrina und Simon bestimmen als gemeinsamen Ehenamen Meier oder Richter. Sie heißen dann Sabrina und Simon Richter oder Sabrina und Simon Meier.
  3. Sabrina oder Simon entscheidet sich dazu, einen Doppelnamen anzunehmen. Dabei sind folgende Kombinationen möglich: Sabrina Meier-Richter bzw. Richter-Meier und Simon Richter sowie Sabrina Meier und Simon Richter-Meier bzw. Meier-Richter

Nur einer der Eheleute kann nach der Heirat bei der Namensänderung den Geburtsnamen dem Ehenamen anfügen. Ein gemeinsamer Doppelname ist daher nicht möglich. Besitzt einer der Ehegatten bereits vor der Hochzeit einen Doppelnamen ist eine Aneinanderreihung der Namen nicht möglich.

Ist eine nachträgliche Namensänderung nach der Eheschließung möglich?

Eine Namensänderung nach der Hochzeit kann jederzeit durchgeführt werden, sofern ein gemeinsamer Ehename ausgewählt werden soll. Dazu können die Eheleute zum Standesamt ihres Wohnortes gehen. Bei den Beamten kann dann auf Antrag nach der Hochzeit eine Namensänderung erklärt werden. Ehegatten haben beim Familiennamen die oben beschriebenen Möglichkeiten.

Namensänderung nach der Hochzeit: Frist und Kosten

Eine Frist ist nach der Hochzeit bei der Namensänderung nicht einzuhalten. Auch Jahre nach der Eheschließung können Sie beim Standesamt einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder einen Doppelnamen auswählen. Das BGB bestimmt dabei die Rahmenbedingungen.

Um eine Namensänderung nach der Hochzeit beim Standesamt zu beantragen, sollten Sie an folgende Unterlagen denken:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburten- oder Eheregister
  • Meldebescheinigung über den Wohnsitz
Entscheiden Sie sich nach der Hochzeit dazu, einen gemeinsamen Ehenamen zu bestimmen oder wollen einen Doppelnamen annehmen, verursacht dies Kosten. Die Beurkundung durch einen Standesbeamten schlägt mit ca. 15 bis 20 Euro zu Buche.

Können Sie eine Namensänderung beim Kind nach der Hochzeit vornehmen?

Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.
Namensänderung nach der Hochzeit: Kinder können nach der Heirat der Eltern den gemeinsamen Familiennamen annehmen.

Paare, die bereits gemeinsame Kinder haben, stellen sich nach der Eheschließung oftmals folgende Frage: „Ist eine Namensänderung nach der Hochzeit auch beim Kind möglich?“

Wenn die Eltern bei der Heirat einen gemeinsamen Ehenamen bestimmt haben, bekommen gemeinsame Kinder bis zum fünften Lebensjahr automatisch diesen Nachnamen als Geburtsnamen.

Ab dem fünften Lebensjahr müssen die Eltern eine Ehenamensbestimmung für das Kind abgeben. Zwischen dem fünften und vierzehnten Lebensjahr muss für das Kind eine Erklärung der gesetzlichen Vertreter zur Namensänderung vorliegen und ab dem vierzehnten Lebensjahr genügt eine eigene Erklärung mit der Zustimmung der Eltern.

Entscheiden sich die Eltern bei der Eheschließung gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält das Kind seinen Geburtsnamen. Eine Namensänderung des Kindes nach der Hochzeit ist binnen drei Monaten möglich. So kann der Familienname des anderen Elternteils als neuer Geburtsname bestimmt werden.

Wird die Namensänderung erst nach der Hochzeit durchgeführt, müssen Sie mit Kosten von ca. 20 Euro rechnen. Muss eine neue Geburtsurkunde für das Kind ausgestellt werden, kommen weitere 10 bis 12 Euro hinzu. Vom Standesamt werden die Ausweise der Erklärenden, die Eheurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern sowie ggf. die Geburtsurkunde des Kindes benötigt.

Aber wie verhält sich dies, wenn ein geschiedener Elternteil einen neuen Partner heiraten möchte? Kann das Kind dann den Familiennamen des Stiefvaters annehmen? Sind beide Elternteile sorgeberechtigt, bedarf die Namensänderung nach der Hochzeit der Zustimmung beider Elternteile.

Heirat mit und ohne Namensänderung: Wen müssen Sie informieren?

Wenn Sie Ihren Familiennamen bei der Eheschließung behalten möchten, können Sie dies bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt angeben. Eine Änderung vom Personalausweis und weiteren Dokumenten ist in diesem Fall nicht nötig.

Haben Sie eine Namensänderung nach der Hochzeit beantragt, sollten Sie nach der Eheschließung sämtliche Stellen darüber informieren. Folgende Liste zeigt Ihnen, bezüglich welcher Dokumente und Verträge Sie die Namensänderungen mitteilen müssen:

Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
Wenn Sie eine Namensänderung bei der Eheschließung beantragen, müssen anschließend sämtliche Dokumente geändert werden.
  • Personalausweis
  • Reisepass
  • Fahrzeugbrief und -schein
  • EC-Karte
  • Krankenkassenkarte
  • Klingelschild und Briefkasten
  • Versicherungen
  • Laufende Verträge
  • Arbeitgeber
  • Vermieter
  • Verein

Trotz Namensänderung nach der Hochzeit muss der Führerschein nicht geändert werden. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten, müssen Sie sich allerdings mit Ihrem geänderten Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

210 Gedanken zu „Welche Namensänderung ist nach der Hochzeit möglich?

  1. MILLA

    Hallo. Kann ich nach der Scheidung meinen Mädchennamen wieder als mein Nachname wieder bekommen? Und die Kinder sie nicht in der Ehe geboren sind wieder auf den Geburtdnamen zu ändern?
    Gruß

    1. anwalt.org

      Hallo Milla,

      nach einer Scheidung können Betroffene regelmäßig wieder einen früher geführten Namen annehmen. Die Einbenennung von Kindern im Rahmen einer Ehe ist jedoch nur selten wieder rückgängig zu machen. Bitte wenden Sie sich für eine genaue Klärung an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  2. Elisa

    Hallo, ich hatte bis zu meinem 6. Lebensjahr den Nachnamem meiner Mutter. Dieser Name steht also in meiner Geburtsurkunde. Als meine Eltern geheiratet haben habe ich, sowie meine Mutter den Nachnamen meines Vaters angenommen. Ist es möglich, dass ich jetzt wieder den Nachnamen meiner Mutter annehme? Ich konnte nirgends Informationen finden wie das in meinem Fall ist, da meine Eltern noch verheiratet sind und nicht geschieden.

    1. anwalt.org

      Hallo Elisa,

      die Einbenennung eines Kindes im Zuge der Eheschließung und der Wahl eines gemeinsamen Ehenamens ist in aller Regel unwiderruflich. Wenden Sie sich für eine genaue Klärung an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  3. Anita

    Hallo

    Ich wollte mal fragen wie es mit der namensänderung aussieht wenn,
    Ich zb jetzt ein baby bekomme aber nicht verheiratet bin. Diese ist für nächstes Jahr geplant. Klar wäre das ich seinen Namen annehmen würde aber wie sieht das dann bei unserer Tochter aus sie wäre dann 1 Jahr alt . Natürlich ist er auch der leibliche Vater.

    1. anwalt.org

      Hallo Anita,

      die Einbenennung eines Kindes im Rahmen der Eheschließung bei Wahl eines gemeinsamen Ehenamens ist möglich. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  4. H.

    Hallo!

    Ich habe folgende Frage:

    Wenn ein paar mit gemeinsamem, unehelichen Kind heiratet und als Familienamen (z.B Meyer) einen anderen Namen annimmt, als das Kind bis dahin hat (zum Beispiel Müller). Wird also eine neue Geburtsurkunde ausgestellt und das Kind heißt nicht Meyer geborene Müller, sondern ist auch eine geborene Meyer laut Geburtsurkunde? (Egal wie alt das Kind ist? )

    Vielen Dank für die Infos!

    1. anwalt.org

      Hallo,

      bei der Einbenennung eines Kindes wird in aller Regel der ursprüngliche Geburtsname gestrichen und der neue Familienname ersetzt diesen (auch in der Geburtsurkunde) vollständig.

      Ihr anwalt.org-Team

  5. Jens

    Hallo ich wollte mal fragen ob es möglich ist das meine Lebensgefährtin schon vor der Hochzeit meinen Namen annimmt weil sie den Namen des ex Mannes nicht mehr ertragen kann. Die Scheidung ist durch nur die Hochzeit soll erst im August sein wenn sie statt geburtsname schon jetzt meinen Annehmen kann. Danke für die Antwort schon einmal.

    1. anwalt.org

      Hallo Jens,

      die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens und die Annahme des Namens des neuen Partners ist regelmäßig erst mit Eheschließung möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  6. Lukas

    Guten Tag!

    Ist es möglich, dass beide Ehepartner zunächst einen gemeinsamen Namen festlegen und sich später umentscheiden? Insofern, als dass man zum Geburtsnamen des anderen Partners überwechselt?

    1. anwalt.org

      Hallo Lukas,

      ein einmal bestimmter gemeinsamer Ehename kann im Laufe der Ehe in der Regel nicht mehr geändert werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  7. Frau H.

    Hallo!
    Ist eine Namensänderung der gemeinsamen Kinder nach der Hochzeit tatsächlich nur binnen 3 Monaten möglich?
    Was ist, wenn die Frist verstreicht? Müssen dann die Kinder den Geburtsnamen (Mädchenname der Mutter) behalten auch wenn die Eltern dann gegebenenfalls anders hießen (Nachname des Mannes/Vaters)?
    Als Ehefrau kann man doch den Namen des Mannes jederzeit annehmen.

    Vielen Dank!

  8. Djellza

    Hallo,
    Mein verlobter lebt in Deutschland und wir werden bald heiratten d.h in März. Ich lebe im ausland aber wir wollen eine familenzussamenführung machen. Ich wollte fragen ob es ein problem stellt wenn ich bei der hochzeit meinen Nachnahmen und er sein eigenen behalteg ,weil wir schon einen termin bei der botschalt angelegt haben und das mit meinen reissepass, oder ist es notwendig dass ich meinen nachnamhe wechsel und einen neuen reissepass und termin anstellen soll.
    Vielen Dank

  9. Serpil

    Hallo,

    ich bin Deutsche mein Ehemann Türke.
    Ich habe doppelt-Namen zuerst seinen Nachnamen dann meinen, Nun sagt die türkische Bootschaft, dass dies nicht möglich ist. Ich müsste zuerst meinen Nachnamen haben dann den Namen von meinem Mann. Also muss ich eine Namensänderung durchführen lassen.
    Standesamt teilte mir mit, dass dies nicht mehr möglich sei. Wenn ich eine Namensänderung durchführen lassen möchte darf ich nur meinen Namen behalten oder nur den Namen meines Mannes! Leider konnte ich hierzu keinen paragraph finden.
    Könnt ihr mir bitte helfennnn..
    VIELEN LIEBEN DANK

    1. anwalt.org

      Hallo Serpil,

      hier stehen vermutlich deutsches und türkisches Namensrecht in Konflikt zueinander. Eine Bewertung dieses Sonderfalles ist an dieser Stelle nicht möglich, da an dieser Stelle keine Kenntnisse über das türkische Namensrecht vorhanden sind.

      Ihr anwalt.org-Team

  10. Hans

    Sehr geehrte Damen und Herren
    1. Mein Mann und ich sind schon länger verheiratet. Nun haben wir den Wunsch unseren
    Namen W. als Doppelnamen F.-W. ändern lassen
    (F. – Mädchenname der Frau).
    2. Auch unser Sohn, er ist bereits 38 Jahre alt und möchte auch diesen Namen tragen.
    Unser Sohn ist verheiratet, lebt in Schweden, hat zwei Kinder und hat die doppelte Staatsbürgerschaft.
    Die Frau und die Kinder haben nur die schwedische Staatsbürgerschaft.
    Kann er nur den Namen ändern oder auch die Kinder??
    Es wäre schön, wenn Sie uns bald eine Antwort schicken könnten, vor allem zu Frage 2

    Mit freundlichen Grüßen
    Susanne und Hans

    [Familiennamen von der Redaktion anonymisiert]

    1. anwalt.org

      Hallo Hans,

      ein gemeinsam gewählter Ehename lässt sich in Deutschland in der Regel während der Ehe nicht mehr abändern. Welche Regelungen in Schweden bei der Namenswahl gelten, ist an dieser Stelle nicht bekannt.

      Ihr anwalt.org-Team

  11. R.K.

    Hallo,
    bei der Geburt hat unsere Tochter (heute 9) mein Nachnamen bekommen.Sie hat doppelte Staatsbürgerschaft und dann habe ich auch das Namensrecht von meinem Land gewählt (Doppelname möglich). Wir haben jetzt geheiratet und ich habe Doppelname angenommen.
    Wir oder auf wünsch von unsere Tochter möchten wir Ihr auch ein Doppelnamen geben und haben im meine Heimat eine Namensänderung durchführen lassen. Da Sie aber auch Deutsche Staatsbürgerin ist will der Standesamt das nicht anerkennen. Da wir aber nach deutschen recht denn doppelt Name nicht als Familiennamen eintragen können schickt der Standesamt uns zum Namensänderung Behörde. Noch zu erwehnen wir haben noch ein Kind denn wir bei der Geburt gleich denn Doppelnamen gegeben haben. Ich habe deswegen auch ein Doppelname angenomen um Gleiche name wie die Kinder zu haben. Mein mann möchte sein Nachnamen nicht ändern. Da Sie jahrelang ein Nachname hatte möchte wir den doppelten dazugeben. Meine frage: kann die Namensänderung aus meine Heimat hier anerkannt werden? Von welche Behörde? Gericht? bevor wir eine neue Namensänderung beantragen….

    Danke
    r.k.

  12. Carola

    Ich bin deutsche Staatsbürgerin, die in Dänemark lebt und jetzt einen dänischen Staatbürger kirchlich geheiratet hat. Ich habe den Nachnamen meines Mannes angenommen. Um meinen Namen im Reisepass ändern zu lassen, benötige ich eine Namensänderung Bescheinigung von dem Standesamt meines letzten Wohnsizt in Deutschland. Ist es korrekt, das die Heiratsurkunde nur auf Deutsch und nicht in Englisch und nur mit einer Apostille anerkannt wird?
    Vielen Dank.
    Mit freundlichen Grüssen
    Carola

  13. Peter

    Hallo liebes anwalt.org-Team,
    unser konkreter Plan sieht so aus, dass wir in einem ersten Schritt heiraten wollen, mein Name der Familienname wird und meine Frau ihren Namen vorerst behält. Er zu einem späteren Zeitpunkt (etwa in 5 Jahren) möchte sei dann ihren Namen auf meinen (und somit unseren Familiennamen) ändern lassen – entnehme ich es aus ihrem Ratgeber richtig, dass dies so möglich ist?

    Vielen Dank und Gruß,
    Peter

    1. anwalt.org

      Hallo Peter,

      im Rahmen der Eheschließung sind folgende Namenswahlen möglich:

      1. gemeinsamer Ehename: der Annehmende kann seinen eigenen Namen gegen den Ehenamen ersetzen oder aus diesem und seinem eigenen Familiennamen einen Doppelnamen bilden oder
      2. jeder behält seinen eigenen Familiennamen bei (spätere Entscheidung eines gemeinsamen Ehenamens in der Regel möglich)

      Weitere Infos erhalten Sie von Ihrem Standesbeamten.

      Ihr anwalt.org-Team

  14. B.

    Guten Tag.
    Mein Mann kommt aus Rumänien und nach unserer Hochzeit hat er meinen Nachnamen angenommen.jetzt will weder das rumänische Konsulat in Deutschland noch das in Rumänien einen neuen Pass austeilen mit geänderten Nachnamen. Ist es möglich im Nachhinein das er seinen Namen behält und ich seinen Nachnamen annehme ?

    1. anwalt.org

      Hallo,

      eine Abänderung nach Annahme des Ehenamens ist in der Regel nur im Zuge der Scheidung möglich.

      Ihr anwalt.org-Team

  15. Dominik

    Guten Tag ,
    Ich habe eine kurze Frage , ich habe eine Tochter die meinen Nachnamen trägt . Die Mutter und ich sind geschieden und meine Tochter lebt bei ihr . Wenn ich jetzt nochmals heiraten würde und den Namen der neuen Partnerin annehmen würde könnte meine Tochter diesen dann auch annehmen oder einem Doppel Namen aus ihrem jetzigen und dem neuen ?
    Gruß Dominik

    1. anwalt.org

      Hallo Dominik,

      im Rahmen der Eheschließung und Bildung eines gemeinsamen Ehenamens kann ein leibliches Kind unter Umständen ebenfalls einbenannt werden. Hierbei darf es in der Regel der Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten Elternteils. Die Bildung von einem Doppelnamen ist bei Kindern in aller Regel nicht möglich. Bitte wenden Sie sich zur Klärung an das Standesamt.

      Ihr anwalt.org-Team

  16. Said

    Guten Tag
    Ich bin zeit ein Jahr und 6 Montage verhinderten. Mein Frau hat doppel Namen BZW hat mein Name über genommen.
    Ob können wir wieder unsere Familien Name ändern (z.b Nur Familie meine Frau für unsere Familien Namen ändern )
    Vielen Dank
    Ich freue mich auf Ihre Antwort.
    Grüß
    Said

    1. anwalt.org

      Hallo Said,

      die Wahl eines gemeinsamen Ehenamens kann in aller Regel nicht während der Ehe noch einmal geändert werden.

      Ihr anwalt.org-Team

  17. Nicole

    Hallo anwalt.org-Team,
    ich hätte da mal eine andre Frage, die ich durch Internetrecherche nicht gefunden habe und zwar.
    Ich bin zurzeit Schwanger, unverheiratet und möchte gerne wissen ob man den Famlienname des ungeborenen kindes den Familienname meines Vaters annehmen kann, da meine Eltern nicht verheiratet sind und ich damals den Familiename meines Vaters nicht nehmen durfte bzw. wurde schon damals abgelehnt. Aber möchte nicht das mein ungeborenes Kind,weder den Familienname von mir noch des Partners annimmt, sondern gerne den meines Vaters.
    Ich danke für die Zeit zum lesen und freue mich auf positive Antwort und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen

  18. Steffen

    Hallo,
    es wäre super wenn Sie mir helfen könnten.

    Ich bin 30 und meine Eltern haben erst vor 2 Jahren geheiratet.
    Ist es für mich nun noch möglich den Nachnamen meines Vaters anzunehmen?

    Danke im Voraus.

    Gruß Steffen

  19. Uschi

    Meine Tochter hat während meiner Ehe den Namen von uns angenommen. Der richtige Vater heißt allerdings anders. Sie hat dann später geheiratet und ihre 1. Tochter heißt nun auch so wie ihre Mutter. Sie hat den Namen behalten. Ihr Mann heißt also anders. Braucht sie nun die Zustimmung des leiblichen Vaters für eine Namensänderung. Das Kind hat ja nicht den Namen seines Vaters. Das Kind ist 8 Jahre.

  20. michaela

    Hallo, Famillienrecht-Team
    bin grade überfordert… also folgendermaßen.. Meine Tochter ist 1990 geboren da ich alleine war hat sie meinem Geburtsnamen angenommen so steht es auch auf der Geburtsurkunde.1991 habe ich meinen jetzigen Mann kennengelernt,1993 haben wir geheiratet.Haben zu vor bei dem leiblichen Vater ein auseinandersetzung Zeugnis geholt (wurde gesagt müssen wir machen)das sie den gemeinsamen Namen meines Mannes tragen darf, Haben wir auch so gemacht läuft also seit 25Jahren auf den namen meines Mannes. und jetzt kommts als meine Tochter für ihre Heirat die Geburtsurkunde brauchte, wurde diese Urkunde für null und nicht aberkannt (also nicht Gültig) Hat sich eine Abstammungsurkunde beim standesamt geholt da wo sie geboren ist,da läuft die urkunde von anfang an auf den Geburtsnamen meines Mannes aber sie ist doch auf meinen Geburtsamen geboren ……. irgentwie verstehe ich das alles garnicht habe ja ihre geburtsurkunde noch die ja angeblich jetzt ungültig ist.
    vieleicht können sie mir eine antwort geben Danke Michaela

    1. anwalt.org

      Hallo Michaela,

      bei der Einbenennung eines Kindes etwa im Zuge der Eheschließung und Annahme des gemeinsam gewählten Ehenamens handelt es sich um einen unwiderruflichen Vorgang. Dabei tritt der neue Familienname an die Stelle des einstigen Geburtsnamens und wird neuer Geburtsname. Der ursprüngliche wird dabei de facto gelöscht.

      Ihr anwalt.org-Team

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