Führerschein ist nicht gleich Fahrerlaubnis

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte über den Führerschein.
In diesem Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte über den Führerschein.

Ein Stückchen Plastik, das vor allem für junge Menschen mehr Freiheit, Mobilität und Unabhängigkeit bedeutet: der Führerschein. Oft werden die beiden Begriffe Führerschein und Fahrerlaubnis miteinander gleichgesetzt. Doch vor dem Gesetz handelt es sich um zwei vollkommen verschiedene Dinge. Erst wer wegen bestimmter Verstöße mit dem Gesetz in Konflikt gerät, bekommt den Unterschied zu spüren, nämlich dann, wenn es um das Strafmaß geht: Entweder droht ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheins.

FAQ: Führerschein

Inwiefern unterscheiden sich Führerschein und Fahrerlaubnis?

Nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis ist es Ihnen gestattet, ein Kfz im Straßenverkehr zu steuern. Ein Führerschein fungiert als Nachweis dafür, dass eine solche Erlaubnis vorhanden ist.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Wie Sie sich verhalten sollten, wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, lesen Sie hier.

Wie wird das Fahren ohne Führerschein sanktioniert?

Sind Sie lediglich ohne Führerschein unterwegs, kostet Sie das ein Verwarnungsgeld von 10 Euro. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird allerdings als Straftat gewertet und kann eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.

Weiterführende Ratgeber rund um den Führerschein

Keine Fahrerlaubnis ohne Fahrschule

Den Führerschein erhalten Sie nach Absolvieren der Fahrschule.
Den Führerschein erhalten Sie nach Absolvieren der Fahrschule.

Unter Fahrerlaubnis ist die staatliche Zulassung zum Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr zu verstehen. Hierbei wird zwischen verschiedenen Führerscheinklassen unterschieden. Je nachdem, welches Fahrzeug geführt werden soll, muss hierfür eine Fahrerlaubnis erlangt werden.

Doch zuerst heißt es Schulbank drücken: Wer eine Fahrerlaubnis erwerben möchte, muss zunächst in der Fahrschule 14 Theoriestunden absolvieren und einen Sehtest für den Führerschein bei einem hierfür autorisierten Optiker bestehen.

Nach der bestandenen theoretischen Prüfung beginnen für den Fahrschüler die Praxisstunden: In der Regel setzt der Fahrlehrer eine unbestimmte Anzahl an Praxisfahrten an, so lange, bis der Schüler ausreichend auf die Prüfung zum Führerschein vorbereitet ist. Fünf Stunden Überland-, vier Stunden Autobahn- und drei Stunden Nachtfahrt muss allerdings jeder Neuling absolvieren.

Nach der bestandenen praktischen Prüfung bekommt der Absolvent den Führerschein ausgehändigt und erhält damit auch automatisch die Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse.

Was ist ein Führerschein: Eine Erklärung

Der Führerschein ist die Beweisurkunde dafür, dass der Inhaber dieses Scheins ein Fahrzeug mit einer bestimmten Fahrzeugklasse führen darf. Sie dient also als Nachweis für die bestehende Fahrerlaubnis.

Auf dem Führerschein sind unter anderem Name, Geburtsdatum und das Ausstellungsdatum vermerkt. Auf der Rückseite können Sie neben den entsprechenden Symbolen die Führerscheinklassen erkennen, welche Fahrzeuge Sie steuern dürfen. Außerdem befinden sich auf dem Führerschein Kennziffern bzw. Schlüsselzahlen, die z. B. darüber Auskunft geben, ob der Inhaber z. B. Sehhilfen tragen muss oder nur zu bestimmten Zeiten fahren darf.
Wenn Sie den Führerschein erhalten haben, sollten Sie sich in der Probezeit nichts zuschulden kommen lassen.
Wenn Sie den Führerschein erhalten haben, sollten Sie sich in der Probezeit nichts zuschulden kommen lassen.

Unter Spalte 12 ganz rechts finden Sie die sogenannten Schlüsselzahlen zum Führerschein, die zum Beispiel Aufschluss darüber geben, ob eine bestimmte Seh- oder Hörhilfe getragen werden muss, ob der Fahrer das Fahrzeug nur bei Tageslicht steuern darf oder ob ein Beifahrer mit Fahrerlaubnis mitfahren muss.

Nach bestandener Prüfung beginnt die Probezeit zum Führerschein, die zwei Jahre dauert und in welcher der Fahrer unter Beweis stellen muss, dass er in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. In dieser Zeit müssen sich Fahranfänger besonders vorsichtig verhalten. Bestimmte Verkehrsverstöße können neben Bußgeldern und Punkten auch eine Probezeitverlängerung und die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich ziehen. Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen drohen Führerscheinentzug und Fahrverbot.

Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Autofahrer, die gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen, riskieren die Entziehung des Führerscheins, was rein juristisch einem Fahrverbot gleichkommt. So kann beispielsweise das Fahren unter Alkoholeinfluss nicht nur mit Bußgeld und der Vergabe von Punkten geahndet werden, sondern unter Umständen auch mit einem Fahrverbot. Für die Dauer des Fahrverbots wird der Führerschein von der zuständigen Behörde eingezogen und verwahrt, dies ist im Verkehrsrecht mit § 25 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt.

Doch auch gesundheitliche Gründe können zu einem Fahrverbot führen: Wenn ein Autofahrer aufgrund einer Augenerkrankung so schlecht sieht, dass er einen Unfall verursacht, verliert er seine Fahrerlaubnis. In nicht ganz so drastischen Fällen kann auch ein Fahrverbot ausgesprochen werden, das sich z. B. nur auf die Nacht bezieht, wenn sich bei einem Sehtest eine sogenannte „Nachtblindheit“ herausstellt. Ursache hierfür ist meist eine Augenerkrankung.

Wenn Sie den Führerschein verloren haben, dürfen Sie erst mal nicht fahren.
Wenn Sie den Führerschein verloren haben, dürfen Sie erst mal nicht fahren.

Was ist mit der Fahrerlaubnis, wenn der Führerschein weg ist?

Der Führerschein dokumentiert die Eignung zum Führen eines bestimmten Kraftfahrzeugs. Doch was ist, wenn er eingezogen wurde? Womit müssen Sie rechnen, wenn Sie sich trotz eines Fahrverbots oder eines Führerscheinentzugs hinter das Steuer setzen? Und worin besteht der Unterschied, ob der Fahrer ohne Führerschein oder ohne Fahrerlaubnis fährt?

Führerschein verloren: Was tun?

Wenn Sie ohne Führerschein fahren, bedeutet dies nur, dass sie das entsprechende Dokument nicht mit sich führen, z. B. weil Sie es vergessen haben oder weil der Führerschein verloren bzw. gestohlen wurde. In diesen Fällen besitzen Sie eine gültige Fahrerlaubnis, können diese jedoch in diesem Moment nicht nachweisen.

Wichtig: Trotz Verlustes Ihres Führerscheins dürfen Sie vorerst nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Sollten Sie dies trotzdem tun und dann von der Polizei kontrolliert werden, droht Ihnen für diese Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von 10 Euro.

Was ist bei Verlust zu tun?

Sollte Ihnen der Führerschein gestohlen worden sein, ist eine Anzeige bei der Polizei ratsam, weil diese Ihnen eine Diebstahlbescheinigung ausstellen kann.
Bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts können Sie einen Antrag auf einen neuen Führerschein stellen. Hierfür benötigen Sie folgende Papiere:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Eidesstattliche Erklärung über den Verlust des Führerscheins oder Diebstahlbescheinigung der Polizei
  • gegebenenfalls Karteidatenabschrift aus Ihrem früheren Wohnort, in dem der verlorene Führerschein ausgestellt wurde

Weil es bis zu sechs Wochen dauern kann, bis Ihnen ein neuer Führerschein ausgestellt wird, können Sie einen sogenannten Übergangsführerschein beantragen, sodass sie auch weiterhin mobil sind und nicht auf das Auto verzichten müssen. Dieser gilt nur im Inland und muss zusammen mit dem Personalausweis mitgeführt werden.

Wichtig: Sollte sich Ihr alter Führerschein wieder anfinden, müssen Sie dies umgehend der Polizei und der Führerscheinbehörde mitteilen.

Kosten bei Verlust des Führerscheins

Wenn Sie den Führerschein verloren haben, müssen Sie mit einigen Kosten rechnen.
Wenn Sie den Führerschein verloren haben, müssen Sie mit einigen Kosten rechnen.
  • Biometrisches Passbild: 5-10 Euro
  • Eidesstattliche Versicherung: ca. 35 Euro
  • Vorläufiger Führerschein: 10-15 Euro
  • Ersatzführerschein: ca. 40 Euro
  • Ggf. Versand: 5 Euro
  • Express-Herstellung (48 Stunden): 8 Euro

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Gelegentlich fragen sich Autofahrer, ob es für das Fahren ohne Führerschein Strafe geben kann. Vom Fahren ohne Führerschein ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Nur letzteres wird als Straftat nach § 21 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet. Dies gilt übrigens auch für den Halter eines Fahrzeugs, wenn dieser eine solche Straftat ermöglicht. Außerdem kann nach § 21 Abs. 3 StVG das Fahrzeug eingezogen werden.

Auch ein gefälschter Führerschein gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn sich der Betreffende damit hinter das Steuer setzt. Er begeht in diesem Moment außerdem eine Urkundenfälschung nach § 267 Strafgesetzbuch (StGB).

Fahrer, die sich ohne Fahrerlaubnis hinter das Steuer setzen, müssen unter Umständen auch mit einer medizinisch-psychologischen-Untersuchung (MPU) rechnen, weil bei ihnen die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs angezweifelt wird.

Wenn ein Fahrer ohne Fahrerlaubnis fährt, dann hatte er entweder nie eine solche Erlaubnis oder aber sie wurde ihm entzogen, weil er eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat. Beispiele hierfür sind das Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis, welche umgangssprachlich oft auch Führerscheinentzug genannt wird.

Was geschieht mit dem Führerschein bei Entzug der Fahrerlaubnis?

Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis bekommt der Fahrer seinen Führerschein nicht zurück, sondern muss die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis neu beantragen. Bei bestimmten Verstößen kann hierfür auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten, das in der Umgangssprache als „Idiotentest“ bekannt ist, erforderlich sein.

Anlaufstelle für eine neue Beantragung ist das örtliche Bürgeramt oder die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Hier müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Führungszeugnis (Kosten ca. 13 Euro)
  • Sehtest-Bescheinigung
  • Bescheinigung über die Teilnahme am Kurs: „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“

Die Beantragung eines neuen Führerscheins kostet ungefähr 220 Euro, wenn die Fahrerlaubnis wegen einer Straftat im Straßenverkehr entzogen wurde.

Unterschied: Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

Alkohol und Drogen am Steuer führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Alkohol und Drogen am Steuer führen zur Entziehung der Fahrerlaubnis.

Beim Fahrverbot und dem Fahrerlaubnisentzug (umgangssprachlich: Führerscheinentzug) handelt es sich um zwei verschiedene Dinge.

Das Fahrverbot wird als Nebenstrafe in einem Bußgeldbescheid verhängt und dauert gewöhnlich ein bis drei, gelegentlich auch vier Monate. Meistens wird der Verkehrssünder damit zusätzlich zu einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg sanktioniert. Er muss seinen Führerschein dann für einen bestimmten Zeitraum bei der Behörde abgeben und darf so lange kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen.

Die Fahrerlaubnis hingegen wird als Strafe vor allem bei schweren Straßenverkehrsverstößen für mindestens sechs Monate entzogen. Hierzu zählen beispielsweise Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr oder Situationen, bei denen andere Personen gefährdet wurden.

Sobald das Urteil über die fragliche Straftat rechtskräftig geworden ist, muss der Betroffene seinen Führerschein direkt aushändigen. In diesem Moment beginnt die sogenannte Sperrfrist, welche einige Monate oder sogar Jahre dauern kann.

Erst nach dieser Sperrfrist kann der Betroffene den Führerschein neu beantragen und muss dann ganz von vorn beginnen und sich oftmals auch einer MPU unterziehen. Denn eine einmal entzogene Fahrerlaubnis ist erloschen. Der Führerschein wird dann nicht wieder ausgehändigt.

Wann erfolgt noch ein Entzug vom Führerschein? Wer 8 Punkte in Flensburg gesammelt hat, muss seinen Schein abgeben und erhält eine Sperrfrist, die in der Regel 6 Monate dauert.

Führerschein umschreiben lassen

Auch unter anderen Umständen kann es notwendig sein, dass Sie Ihren Führerschein neu beantragen müssen.

Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nur noch begrenzt gültig und müssen bis zu einem bestimmten Stichtag gegen einen EU-Führerschein getauscht werden. Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, gelten wiederum nur noch 15 Jahre. Kurz vor Ablauf der Frist muss der Führerschein neu beantragt oder verlängert werden. Hierzu genügen in der Regel der alte Führerschein, Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles Lichtbild.

Folgende Umtauschfristen müssen Sie beachten, wenn Ihr Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde:

Bei Führerscheinen aus Papier:

  • Geburtsjahr vor 1953: 19.01.2033
  • Geburtsjahr 1953 bis 1958: 19.01.2022
  • Geburtsjahr 1959 bis 1964: 19.01.2023
  • Geburtsjahr 1965 bis 1970: 19.01.2024
  • Geburtsjahr ab 1971: 19.01.2025

Bei Scheckkartenführerscheinen:

  • Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: 19.01.2026
  • Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: 19.01.2027
  • Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: 19.01.2028
  • Ausstellungsjahr 2008: 19.01.2029
  • Ausstellungsjahr 2009: 19.01.2030
  • Ausstellungsjahr 2010: 19.01.2031
  • Ausstellungsjahr 2011: 19.01.2032
  • Ausstellungsjahr ab 2012: 19.01.2033

EU-Führerschein und internationaler Führerschein

Was ist ein EU-Führerschein?
Was ist ein EU-Führerschein?

Ist ein EU-Führerschein dasselbe wie ein internationaler Führerschein? Nein. Letzteren benötigen Urlauber, die auch in fernen Reisezielen außerhalb der EU, z. B. in den USA, Kanada, Asien oder Australien nicht auf ein Auto verzichten möchten. Hintergrund hierfür ist, dass alle Informationen auf dem deutschen EU-Führerschein in deutscher Sprache auf der entsprechenden Karte vermerkt sind. Polizisten und Autovermieter im Ausland können diese Informationen oft nicht lesen, sodass eine Übersetzung ins Englische oder die jeweilige Landessprache notwendig wird. Diese Übersetzung leistet ein internationaler Führerschein.

Wie steht es um den DDR-Führerschein?

Inhaber eines alten Führerscheins aus der DDR müssen sich nicht sorgen: Ihr Führerschein hat seine Gültigkeit behalten. Sofern sich die betroffenen Fahrer an die erlaubten Fahrzeugklassen halten, drohen ihnen weder Bußgelder noch Strafen.

Der DDR-Führerschein gilt nicht nur in Deutschland, sondern grundsätzlich auch in der Europäischen Union (EU) und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). In anderen ausländischen Staaten können jedoch empfindliche Strafen drohen, wenn Sie dort mit Ihrem alten Führerschein angehalten werden. Zwar reagieren viele Staaten bei der Vorlage alter nationaler Führerscheine recht kulant, doch sollten Sie sich darauf nicht verlassen.

Weil viele Polizisten und Ordnungsbeamte die DDR-Führerscheinklassen nicht kennen, kann der alte Führerschein zu Missverständnissen führen. Im schlimmsten Fall werden Sie verdächtigt, ohne Fahrerlaubnis unterwegs zu sein. Es lohnt sich deswegen, Ihren alten DDR-Führerschein vor einer Auslandsreise umschreiben zu lassen oder einen internationalen Führerschein zu beantragen.

Sie dürfen Ihren alten „Lappen“ in der Regel als Erinnerungsstück behalten. Die Führerscheinstelle wird ihn als ungültig markieren, wenn Sie den neuen EU-Führerschein beantragen.
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Führerschein ist nicht gleich Fahrerlaubnis
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Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Franziska hat nach ihrer juristischen Ausbildung in verschiedenen Branchen gearbeitet. Seit 2017 ist sie Teil der anwalt.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung im Verkehrsrecht, Umweltrecht, Strafrecht und vielem mehr.

10 Gedanken zu „Führerschein ist nicht gleich Fahrerlaubnis

  1. Maria

    Gut zu wissen, dass man nach dem Entzug der Fahrerlaubnis nicht seinen Führerschein zurückbekommt, sondern diesen neu beantragen muss. Ich bin bereit, meinen eigenen Führerschein zu machen. Hoffentlich finde ich dafür auch eine verlässliche Fahrschule.

  2. Friedhelm

    Ich habe meinen DDr Führerschein mit den Klassen: A; B; C; M; T; umgetauscht. D ich in der Landwirtschaft tätig bin benötige ich die Klasse T. Die Sachbearbeiterin sagte mir das ich die Klasse T bekomme.
    Die Fahrerlaubnis ist mir jetzt zugeschickt worden aber ohne T.
    Was kann man Machen?

  3. Tobias

    Vielen Dank für den Beitrag zu Führerscheinen. Ein Bekannter von mir möchte einen LKW-Führerschein machen und hat sich gefragt ob dieser in bestimmten Zeitabständen erneuert werden muss! Gut zu wissen, das Führerscheine kein Verfalldatum haben, sie jedoch innerhalb einer bestimmten Frist gegen EU-Führerscheine getauscht werden müssen!

  4. Neeltje

    Interessant, dass beim Verlust des Führerscheins so viele kosten auf einen zukommen. Aber wenigstens muss man die Führerscheinuntersuchung nicht nochmal neu machen. Ich denke da würde ich mir gar keinen neuen machen lassen, sondern lieber das Fahrrad nehmen.

  5. Rainer P.

    Ich habe meinen Führerschein nach einer Straftat (1,69 pro mille im Straßenverkehr, ich war mit dem Fahrrad auf einem kombinierten Radfussweg unterwegs) freiwillig abgegeben. Mir war angedroht worden, es könnte teuer werden, wenn ich dem Vorschlag nicht folgen würde. Ich unterschrieb die freiwillige Abgabe der Fahrerlaubnis in der Hoffnung, damit die Höhe der Strafe beeinflussen zu können. Diese belief sich dennoch auf 750 €, was ich vollkommen überzogen empfinde. Es war gegen 23 Uhr, Wege und Strassen waren menschenleer. Fuer einen neuen Führerschein soll ich einen Vorbereitungslehrgang MPU,850€, eine MPU, 400€, und eine neue Fahrerlaubnispruefung ablegen. Bin jetzt neun Monate ohne Fahrerlaubnis. Gibt es wirklich keine kostengünstigere Alternative?

  6. britta

    Ich finde es nicht in Ordnung, dass der Führerschein welcher
    vorher unbegrenzt gültig war, nach seinem Umtausch nur noch
    15 Jahre gültig sein soll.
    Mir erschliesst sich der Sinn nicht. Ich habe als Azubi lange auf
    den Führerschein gespart. Ich bin für eine kostenlose Erneuerung
    Umschreibung! Eine Tauglichkeitsprüfung ab 68 Jahren fände ich
    gut und vor allem sinnvoll.

  7. T

    Einmal verlor mein Bruder seinen Führerschein. Bis er auf einen neuen wartete, beantragte er einen sogenannten Übergangsführerschein. Er musste ihn aber zusammen mit dem Personalausweis mitführen.

  8. Tom V

    Guten Tag, das ist ja wirklich interessant, dass man dann später einen EU-Führerschein haben darf. Das würde wirklich viel erleichtern gerade wenn man mal einen längeren Aufenthalt im EU-Ausland hat. Ich habe zwar einen LKW Führerschein wäre aber sehr glücklich darüber wenn dieser wirklich öfter anerkannt wird.

  9. vornachname

    leider wird nichts über abgelaufenem Führerschein geschrieben. Also das Dokument, das zeigt dass man ein Fahrerlaubnis besitzt, ist abgelaufen. Wie ist das jetzt einzustufen?

  10. Hildegard

    Vielen Dank für die Information zum alten DDR-Führerschein. Meine Freundin will jetzt das erste Mal eine Auslandsreise machen. Ich werde ihr jetzt doch wärmstens empfehlen, diesen vorher umschreiben zu lassen.

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