FAQ: Probezeitverlängerung
Leisten sich Fahranfänger entweder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, kann die Probezeit verlängert werden. Das Überfahren einer roten Ampel wird beispielsweise als Verstoß der Kategorie A gewertet, das Fahren mit abgefahrenen Reifen hingegen als B-Verstoß.
Wer als Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, muss neben einer Probezeitverlängerung zusätzlich mit der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen. Weigern Sie sich, dieses Seminar zu absolvieren, kann Ihnen der Führerschein entzogen werden. Erst nach der Teilnahme erhalten Sie ihn wieder zurück.
Grundsätzlich darf die Probezeit nur einmal verlängert werden und zwar von zwei auf insgesamt vier Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit drohen bei Verstößen gegen geltendes Verkehrsrecht „lediglich“ die regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog; probezeitrelevante Maßnahmen können nicht mehr verhängt werden.
Probezeit: Fahranfänger stehen unter besonderer Beobachtung
Inhalt
Endlich ist der Führerschein da! Diese Freude wird jedoch bei so manchem Fahranfänger etwas getrübt, da § 2a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis eine Probezeit von zwei Jahren anordnet. Während dieser Zeit stehen Führerscheinneulinge unter besonderer Beobachtung.
Verstoßen sie während dieser Zeit gegen die Verkehrsregeln, können unter Umständen härtere Sanktionen auf sie zukommen als es bei einem erfahrenen Autofahrer der Fall wäre. Auch eine Probezeitverlängerung ist möglich. Wann frischgebackene Führerscheinbesitzer damit rechnen müssen, dass die Probezeit verlängert wird, erklären wir in diesem Ratgeber.
Wann droht eine Verlängerung der Probezeit beim Führerschein?
Ein Verkehrsverstoß während der Probezeit wird hinsichtlich der Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote ebenso sanktioniert wie danach. Bestimmte Zuwiderhandlungen, welche die Verkehrssicherheit in besonderem Maße beeinträchtigen, werden laut Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der Probezeit aber zusätzlich in zwei Kategorien unterteilt. Diese sind maßgeblich für die Frage, wann eine Probezeitverlängerung infrage kommt.
A-Verstöße stellen besonders schwerwiegende Zuwiderhandlungen dar. Beispiele hierfür sind:
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Handy am Steuer
- Überfahren einer roten Ampel
- Überholen im Überholverbot
B-Verstöße gelten als weniger schwerwiegend, aber dennoch gefährdend. Unter anderem folgende Regelmissachtungen sind in Kategorie B zu finden:
- Kennzeichenmissbrauch
- Mangelhafte Ladungssicherung
- Fahren mit abgefahrenen Reifen
- Überziehen der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate
Begeht ein Fahranfänger einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, führt das zu einer Probezeitverlängerung. Doch ab wann müssen Fahranfänger den gerade erst erworbenen Führerschein wieder abgeben? Dies erläutern wir im nächsten Abschnitt.
Wann wird der Führerschein in der Probezeit nach der Verlängerung entzogen?
Ab wann eine Probezeitverlängerung auf auffällig gewordene Führerscheinneulinge zukommen kann, haben wir bereits geklärt. Allerdings folgt auf den ersten A-Verstoß bzw. die ersten zwei B-Verstöße nicht nur diese spezielle Maßnahme: Neben einer Verlängerung der Probezeit von zwei auf insgesamt vier Jahre wird zudem die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet.
Weigern Sie sich als Fahranfänger, an diesem Seminar teilzunehmen, kann die zuständige Behörde Ihnen in der Probezeit den Führerschein nach der Verlängerung entziehen. Sie erhalten ihn erst wieder zurück, wenn Sie das vorgeschriebene Seminar absolviert haben.
Darüber hinaus kann der Führerschein nach einer Probezeitverlängerung auch durch weitere Zuwiderhandlungen in Gefahr geraten:
- Begehen Sie nach der Verlängerung der Probezeit abermals einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße, kommen eine Verwarnung sowie die empfohlene Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung auf Sie zu.
- Haben Sie auch danach nicht aus Ihren Fehlern gelernt und leisten sich erneut zwei B-Verstöße oder einen A-Verstoß, wird der Führerschein schließlich entzogen.
Zudem wird in diesem Fall eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten verhängt. Während dieser Zeit wird die zuständige Behörde einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht zustimmen. Außerdem kann sie das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) von Ihnen verlangen. Eine erneute Probezeitverlängerung ist jedoch nicht möglich. Die Probezeit kann lediglich einmal verlängert werden.
Ich hatte einen A-Verstoß am 28.10.2022 mitten in der Probezeit rechtsgültig war dieser am 8.1.2023 jetzt am 18.11.2023 bekomme ich die Anordnung Probezeit Verlängerung. Gibt es da Fristen wann die Verlängerung angeordnet werden muss?
Vielen Dank für diesen Beitrag zur Verlängerung der Probezeit beim Führerschein. Gut zu wissen, dass diese grundsätzlich nur einmal verlängert werden kann. Ich habe gerade meinen Führerschein gemacht und wollte mich mal zu den Formalitäten der Probezeit informieren.