B-Verstoß in der Probezeit: Mit welchen Konsequenzen müssen Fahranfänger rechnen?

Von Jennifer A.

Letzte Aktualisierung am: 18. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Was passiert nach einem B-Verstoß in der Probezeit?
Was passiert nach einem B-Verstoß in der Probezeit?

FAQ: B-Verstoß in der Probezeit

Was ist ein B-Verstoß?

Regelmissachtungen in der Probezeit werden in A-Verstöße und B-Verstöße unterteilt, wobei Erstere schwerwiegendere Zuwiderhandlungen und Letztere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen darstellen. Ein B-Verstoß muss dabei allerdings nicht in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit sein, da es auch Straftaten gibt, die in die Kategorie der B-Verstöße zählen.

Was sind die gängigsten B-Verstöße?

Zu den B-Verstößen gehören unter anderem die Überziehung der Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate, das Parken auf der Autobahn sowie das Fahren mit abgefahrenen Reifen.

Welche Konsequenzen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein einzelner B-Verstoß zieht noch keine probezeitrelevanten Maßnahmen nach sich. Bei zwei B-Verstößen müssen sich Fahranfänger auf eine Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre einstellen. Weitere zwei B-Verstöße in der Probezeit führen zu einer Verwarnung sowie der empfohlenen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Leisten sich junge Fahrer daraufhin erneut zwei B-Verstöße, wird ihnen die Fahrer‌laubnis entzogen.

Video: A- und B-Verstöße in der Probezeit

Erfahren Sie in diesem Video, welche Konsequenzen A- und B-Verstöße in der Probezeit haben.

Wenn Fahranfänger in der Probezeit über die Stränge schlagen

B-Verstöße gelten als weniger schwerwiegende Regelmissachtungen.
B-Verstöße gelten als weniger schwerwiegende Regelmissachtungen.

Nachdem einem Fahranfänger der „Führerschein auf Probe“ erteilt wurde, beginnt zunächst die zweijährige Probezeit. Während dieser Zeit sollen Fahranfänger dazu erzogen werden, besonnen im Straßenverkehr zu agieren.

Die Probezeit muss nur einmal durchlaufen werden. Wird nachfolgend eine weitere Führerscheinklasse erworben, gibt es hierfür keine zweite Probezeit. Verstöße gegen das Verkehrsrecht, die Fahranfänger während der Probezeit begehen, werden in zwei Kategorien unterteilt: A-Verstöße und B-Verstöße. A-Verstöße bezeichnen hierbei schwerwiegende Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr, wohingegen B-Verstöße als weniger schwerwiegend eingestuft werden. Wann ein B-Verstoß vorliegt und welche Konsequenzen ein solcher haben kann, erklären wir im Ratgeber.

Was ist ein B-Verstoß in der Probezeit?

Nicht nur in seiner Art, sondern auch in seinen Konsequenzen ist der B-Verstoß weniger gravierend. Diese Kategorie umfasst daher die Tatbestände, die den Straßenverkehr weniger gefährden. Das bedeutet allerdings keinesfalls, dass B-Verstöße als harmlose Kavaliersdelikte zu verstehen sind. B-Verstöße können die Probezeit beeinflussen, allerdings zieht ein einzelner Verstoß dieser Kategorie noch keine derartigen Maßnahmen nach sich (anders als der A-Verstoß).

In Anlage 12 zu § 34 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sind die Tatbestände aufgeführt, die als B-Verstöße behandelt werden. Unter diesen sind keineswegs nur Ordnungswidrigkeiten zu finden, auch Straftaten zählen unter Umständen dazu. Der Straftatbestand der fahrlässigen Tötung oder der fahrlässigen Körperverletzung kann je nach begangener Zuwiderhandlung etwa als B-Verstoß gewertet werden. Generell finden B-Verstöße aber häufiger im ruhenden Verkehr statt.

Die häufigsten B-Verstöße: Welche Zuwiderhandlungen gehören dazu?

Mitunter handelt es sich um einen B-Verstoß, wenn Sie den TÜV um mehr als acht Monate überziehen.
Mitunter handelt es sich um einen B-Verstoß, wenn Sie den TÜV um mehr als acht Monate überziehen.

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick, bei welchen häufigen Regelmissachtungen im Verkehr es sich um B-Verstöße handelt:

  • Parken auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße: Unzulässiges Parken auf diesen Straßen führt zu einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg. Zudem handelt es sich dabei um einen B-Verstoß.
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Parken Sie etwa vor einer gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt, riskieren Sie ein Bußgeld von 65 Euro und einen Punkt.
  • Überziehung der Hauptuntersuchung: Überziehen Sie den Termin zur Hauptuntersuchung um mehr als acht Monate, riskieren Sie zusätzlich zum Vermerk über einen B-Verstoß auch ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt.
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sichern Sie Ihr liegengebliebenes Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ab und es kommt dadurch zu einer Gefährdung, zahlen Sie ein Bußgeld von 60 Euro und erhalten einen Punkt.
  • Mitnahme von Kindern im Auto entgegen der Vorschriften: Stellen Sie nicht sicher, dass ein Kind, das sich in Ihrem Fahrzeug befindet, angeschnallt ist, riskieren Sie ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt. Handelt es sich um mehrere nicht angeschnallte Kinder, erhöht sich das mit dem B-Verstoß verbundene Bußgeld auf 70 Euro.
  • Fahren ohne Licht: Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen durch Schnee, Nebel oder Regen muss das Abblendlicht außerhalb geschlossener Ortschaften auch tagsüber eingeschaltet werden. Andernfalls drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt.
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen: Die Empfehlung über die Profiltiefe für Sommerreifen liegt bei 3 mm und für Winterreifen bei 4 mm. Der gesamte Reifen muss jedoch die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm aufweisen, andernfalls gilt er als abgefahren. Dieser B-Verstoß zieht ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg nach sich.
  • Mangelhafte Ladungssicherung: Dieser Verstoß liegt vor, wenn Sie die Ladung Ihres Fahrzeugs nicht oder nur unzureichend gegen das Verrutschen, Umfallen, Hin- und Herrollen oder Herabfallen gesichert haben oder durch die Ladung vermeidbarer Lärm erzeugt wird. Die Sanktion beläuft sich hierbei auf ein Bußgeld von 60 Euro – im Falle einer Gefährdung auf 75 Euro – und einen Punkt.
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: Haben Sie die Verkehrssicherheit mit einem Fahrzeug beeinträchtigt, dessen Betriebserlaubnis erloschen ist, müssen Sie mit einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt rechnen. Auch hier liegt ein B-Verstoß vor.
  • Kennzeichenmissbrauch: Hierzu zählen die Veränderung, Beseitigung oder andere Beeinträchtigung des Autokennzeichens in rechtswidriger Absicht. Auch wer ein Schild anbringt, das wie ein amtliches Kennzeichen wirkt, begeht einen Kennzeichenmissbrauch. Es handelt sich nach § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) um eine Straftat und kann als Urkundenfälschung angesehen werden. Dies wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Zusätzlich können auf den Fahrer zwei bis drei Punkte in Flensburg hinzukommen.

Welche Folgen hat ein B-Verstoß?

Ein B-Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit. Erst bei zwei Verstößen dieser Kategorie wird sie verlängert.
Ein B-Verstoß hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit. Erst bei zwei Verstößen dieser Kategorie wird sie verlängert.

B-Verstöße werden in der Regel mit Bußgeldern bis 60 Euro und höchstens einem Punkt in Flensburg geahndet. Auf die Probezeit wirkt sich ein einzelner B-Verstoß zunächst nicht aus. Begeht ein Fahranfänger während dieser Zeit jedoch zwei B-Verstöße, werden diese zusammen wie ein A-Verstoß gewertet: Folglich wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Kosten hierfür belaufen sich auf etwa 150 bis 500 Euro und müssen vom Verkehrssünder selbst aufgebracht werden.

Steht der Verstoß im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen, muss ein besonderes Aufbauseminar besucht werden. Der Besuch des Seminars ist verpflichtend. Im Zuge dessen soll das eigene Fahrverhalten reflektiert werden, um die Verkehrssicherheit künftig nicht zu beeinträchtigen. Legt der betroffene Fahranfänger der Fahrerlaubnisbehörde keine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem solchen Seminar vor, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Erst nach dem Einreichen der Teilnahmebescheinigung erhält er seinen Führerschein wieder zurück.

Die genannten Probezeitmaßnahmen erfolgen auch dann, wenn auf den ersten B-Verstoß ein A-Verstoß folgt.

Was geschieht bei weiteren B-Verstößen in der verlängerten Probezeit?

Begeht ein Fahranfänger während der Probezeit einen dritten und vierten B-Verstoß, wird eine Verwarnung ausgesprochen. Weiterhin erfolgt die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Die Teilnahme daran ist jedoch freiwillig. Die Kosten für eine solche Beratung belaufen sich auf etwa 300 Euro.

Der insgesamt sechste B-Verstoß führt dazu, dass der Betroffene als nicht geeignet zur Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr angesehen wird. Daher erfolgt zu diesem Zeitpunkt die Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Führerschein muss abgegeben werden und kann erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Sperrfrist neu erlangt werden. Der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Autor
Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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